Darkstar09 schrieb:Der Angeklagte ist hochgradig verdächtig
Hochgradig verdächtig ist natürlich relativ. Er ist Angeklagter, weil man davon ausgeht, dass die Wahrscheinlich höher ist für Verurteilung als für Freispruch. Aber egal ob man ihn nun für Unschuldig oder schuldig hält, kann man ja nicht bestreiten, dass die Anklage ohnehin nicht auf stabilsten Beinen stand und man sich mehr erhofft hat. Wenn die EB sagen, der Zentralpunkt sind die Schwestern und das bricht zusammen, würde ich es nicht als hochgradig Verdächtig einstufen. Ich glaube wir wünschen uns alle mehr Klarheit. Aber gut, das diskutieren wir seit mindestens 100 Seiten und eine abschließende Meinung habe ich selbst nicht, deswegen lassen wir es mal so stehen. Habe bloß irgendwie willkürlich bei „hochgradig“ irgendwie gezuckt.
Auch will ich ja nicht kleinlich sein, aber das „neben sie gesetzt“ ist schon auch sehr bildlich gesprochen. Er saß außer ihrem Blickfeld.
Wie gesagt, es ist ja nicht so als hätte ich gar kein Verständnis, dass damit manche Probleme haben. Und wenn ich sicher weiß, es ist für die Eltern schlimm, würde es mir sehr leid tun. Und wenn ich wüsste dass RA Rick es wüsste und trotzdem macht, fände ich das auch nicht in Ordnung.
Die Frage ist halt wo fängt es an und wo hört man auf? Es ist nun mal ein extrem außergewöhnlicher Fall. Es gab sicher schon mehr Verfahren wo ein bisschen Symbolik und Psychologie eingebracht wurden. Es ist ja kein großes Geheimnis, dass sich Frau Rick und zumindest die Vorsitzende nicht besonders grün scheinen. Wie viel da nur aus der Emotion raus ist und wie viel allgemein, kann ich natürlich nicht sagen. Und wenn ein Rechtsanwalt aus irgendwelchen Gründen das Gericht nicht für absolut neutral hält, kann so etwas vllt mehr helfen als ein Beweisantrag oder ein Befangenheitsantrag, die werden sowieso fast alle abgewiesen. Und das wäre tatsächlich furchtbar für die Eltern, wenn bisher alles umsonst war. Und für die Schöffen kann halt so eine Symbolik durchaus was bringen.
Klar verstehe ich, dass man dann auch sagen kann, aber nicht zu Lasten der Eltern oder um jeden Preis. Aber darauf kann man als Verteidiger natürlich nur bedingt Rücksicht nehmen, man sollte natürlich so viel wie möglich. Und auch im gesetzlichen Rahmen. Aber sie hat halt auch eine Verantwortung für einen Heranwachsenden. An genug Justizirrtümern hat man ja gesehen, dass man mit „Herr Vorsitzender, ich hätte vllt mal ne Anregung.“ halt nicht so weiterkommt, wie man in einem Rechtsstaat es sich wünscht. Unabhängig jetzt von der Kammer und dem Verfahren.
Und ich bin eben der Meinung, ohne Gewähr, dass es schlimmere Aktionen und aufwühlendere Momenten in diesem Prozess für die Eltern geben könnte, als der eine Tag wo sie Herr G. mitgebracht hat.