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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.11.2023 um 01:59
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Die Rechtsmedizinerin meinte, dass sie damals schon dazu Stellung nehmen sollte, ob die Hose einfach weggetrieben worden sein kann. Sie sagt, dass das keine wissenschaftliche rechtsmedizinische Frage ist, sie aber meint, dass es gut vorstellbar sein kann.
Über die fehlende Hose kann dem Angeklagten keine sexuell motivierte Tat unterstellt werden.
Ansonsten hätte er auch den Slip runtergerissen, der aber unangetastet blieb.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.11.2023 um 03:15
Zitat von YogiYogi schrieb:Über die fehlende Hose kann dem Angeklagten keine sexuell motivierte Tat unterstellt werden.
Ansonsten hätte er auch den Slip runtergerissen, der aber unangetastet blieb.
Und dennoch geht die Staatsanwaltschaft davon aus, der Angeklagte habe das Opfer aus sexuellen Motiven heraus angefallen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

27.11.2023 um 06:28
Zitat von YogiYogi schrieb:Über die fehlende Hose kann dem Angeklagten keine sexuell motivierte Tat unterstellt werden.
Ansonsten hätte er auch den Slip runtergerissen, der aber unangetastet blieb.
Das stimmt so nicht. Im Fall der ermordeten Lucille war ein ähnliches Szenario auch der Grund, warum es als sexuell motivierte Tat gewertet wurde. Auch da war nicht klar, ob Kleidung durch Verbringen des Körpers verrutscht war (ihr Pulli hatte ihren Bauch freigelegt) oder in Zusammenhang mit der Tatabsicht. Bei Lucille hatte der Täter diesen Teil auch nicht umgesetzt, bei seinem Folgeopfer einige Jahre später aber schon.

Es gibt zig Gründe, warum abgebrochen wird - der Täter wird gestört, kriegt Angst, und andere Ursachen, die ich hier so nicht ausführen möchte, sind mögliche Gründe.
Zitat von YariYari schrieb:Jedoch musst du bedenken, dass der Reißverschluss defekt war. Wenn dieser Reißverschluss wie die meisten dieser Hosen seitlich war, könnte es in der Prien verschwunden sein.
Diese Hosen sind aus stretch Material. Ein defekter Reissverschluss führt ggf dazu, dass Dir die Hose bis zu den Pobacken runterrutscht - ab da sitzt sie aber wieder eng an. Das Top war aus ganz dünnen Material und blieb am Körper und wurde nicht zerfetzt. Wenn die Hose schon bis unter die Knie runtergezogen war und sie so in den Fluß verbracht wurde, dann kann sie abgerutscht sein.


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27.11.2023 um 06:37
Zitat von BohoBoho schrieb:und wurde nicht zerfetzt
Wissen wir doch gar nicht, wie der Zustand war – unversehrt wohl eher nicht.


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27.11.2023 um 11:43
Zitat von BohoBoho schrieb:Das stimmt so nicht. Im Fall der ermordeten Lucille war ein ähnliches Szenario auch der Grund, warum es als sexuell motivierte Tat gewertet wurde.
Bei Lucile gab es dafür aber mehr Hinweise als lediglich verrutschte / fehlende Kleidung. Zum einen natürlich wie Du schon sagst, der vollendete Sexualmord zwei Jahre später, zum anderen wurde aber bei Lucile auch Täter-DNA im Intimbereich gesichert.
Der Richter: „Dafür gibt es auch keine Erklärung, genauso wie für den Fund ihrer DNA im Intimbereich von Lucile!“
Quelle: https://www.tt.com/artikel/17023262/mord-und-stoerung-der-totenruhe-43-jaehriger-im-fall-lucile-verurteilt


In diesem Fall ist außer der fehlenden Hose bisher nichts bekannt, was in Richtung sexuelles Motiv weisen würde. Und das ist schon etwas wenig, wenn man bedenkt, dass zumindest ein paar Gäste aus dem Eiskeller bestätigten, dass sie rutschte und die Rechtsmedizinerin, auch wenn es nicht ihr Fachgebiet ist, sich zumindest vorstellen kann, dass sie im Wasser abhanden gekommen ist.
Zitat von BohoBoho schrieb:Ein defekter Reissverschluss führt ggf dazu, dass Dir die Hose bis zu den Pobacken runterrutscht - ab da sitzt sie aber wieder eng an.
Ich bin mir nicht sicher, ob man das so pauschal sagen kann, ohne wirklich gesichert zu wissen, was es nun tatsächlich für eine Hose war. Und dann kommt es auch noch auf die genaue Anatomie der Trägerin an, bis wohin die Hose von selber rutscht, wenn der Reißverschluss geöffnet ist.


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27.11.2023 um 12:25
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Ich bin mir nicht sicher, ob man das so pauschal sagen kann, ohne wirklich gesichert zu wissen, was es nun tatsächlich für eine Hose war. Und dann kommt es auch noch auf die genaue Anatomie der Trägerin an, bis wohin die Hose von selber rutscht, wenn der Reißverschluss geöffnet ist.
Die Anatomie ist bestimmt auch entscheidend für ein "Ausziehen" der Hose, aber auch die Position in der sich eine Person im treibenden Wasser befindet. Sollte diese sich mit den Füßen voraus bewegt haben, ist ein Abrutschen der Hose weniger wahrscheinlich, als ein Treiben im Wasser mit dem Kopf nach vorne.

Nur ist bisher die Hose noch ein offenes Thema. Wurde sie denn gefunden bei der akribischen Absuche der Gewässer und der umliegenden Umgebung?


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27.11.2023 um 12:29
Also normalerweise kleben nasse Sachen am Körper. Jeder der schon einmal mit Klamotten schwimmen war wird das bestätigen.
Ich denke die STA geht eher nicht davon aus, dass die Hose weggetrieben ist, sondern dass H sie schon vor dem verbringen in den Bach nicht mehr anhatte. Wenn sie eher zu den günstigeren modellen gehört hat, sind die Seitennähte wahrscheinlich auch nicht wirklich hochwertig vernäht - dann wäre ein Auseinanderreißen durch den Angeklagten auch ein mögliches Szenario was die STA zu ihrer Annahme hätte bringen können


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27.11.2023 um 13:10
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Also normalerweise kleben nasse Sachen am Körper. Jeder der schon einmal mit Klamotten schwimmen war wird das bestätigen.
Ich denke die STA geht eher nicht davon aus, dass die Hose weggetrieben ist, sondern dass H sie schon vor dem verbringen in den Bach nicht mehr anhatte.
Ich kann aus Erfahrung (leider) bestätigen, dass Gewässer mit Strömungen leblose Körper oftmals entkleiden. Je stärker eine Strömung, je länger die Körper irgendwo hingen, desto wahrscheinlicher. Manche sind gänzlich nackt, manche nur teilweise entkleidet. In wenigen Fällen (kaum Strömung, schnelles Auffinden) sitzen sämtliche Kleidungsstücke noch richtig.
Von daher glaube ich nicht, dass man feststellen kann, ob sie von der Strömung ausgezogen wurde oder vom Täter - Ausnahme wären ggf. deutliche Merkmale, die nur den Schluss zulassen, dass die Hose gewaltsam "heruntergerissen" wurde o.ä. Um letzteres evtl. festzustellen, müssen die Ermittler/Gutachter aber die Hose haben.
Zitat von YogiYogi schrieb:Über die fehlende Hose kann dem Angeklagten keine sexuell motivierte Tat unterstellt werden.
An der Hose alleine nicht. Aber vielleicht brach der Täter sein Vorhaben ab. Vielleicht wurde oder fühlte er sich auch gestört, kam aus sonstigen Gründen von seinem Vorhaben ab, nahm diesbezüglich keinen Übergriff mehr vor und warf ihren Körper in den Bach ohne weiter tätig zu werden. Das Motiv bliebe dann auch bestehen.


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27.11.2023 um 13:21
Zitat von Flying13Flying13 schrieb:Sollte diese sich mit den Füßen voraus bewegt haben, ist ein Abrutschen der Hose weniger wahrscheinlich, als ein Treiben im Wasser mit dem Kopf nach vorne.
Ich glaube nicht das sich der Körper auf der gesamten Strecke nur in einer Position (Kopf oder Füße voraus) befand. Der wird sich sicher sehr oft um die Hoch- und Querachse gedreht haben.


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27.11.2023 um 13:26
Zitat von BohoBoho schrieb:Diese Hosen sind aus stretch Material. Ein defekter Reissverschluss führt ggf dazu, dass Dir die Hose bis zu den Pobacken runterrutscht - ab da sitzt sie aber wieder eng an. Das Top war aus ganz dünnen Material und blieb am Körper und wurde nicht zerfetzt. Wenn die Hose schon bis unter die Knie runtergezogen war und sie so in den Fluß verbracht wurde, dann kann sie abgerutscht sein.
Wenn man von ausgeht, dass es sich um eine Lederleggings handelte, dann kann ich dazu sagen, dass diese wenig bis gar nicht wasserdurchlässig sind. Das wiederum heißt, dass ich diese bei Lage des Körpers im Wasser mit den Füßen in Richtung Fließrichtung wie ein Windsack aufplustert. Wenn das System in sich nahezu geschlossen ist (enganliegende Beinpartie) ist der ganze Effekt natürlich noch verstärkt.

Hier sieht man das ganz schön:

1280px-Windsock Hodenhagen Aerodrome 201



Also ich für meinen Teil halte für durchaus wahrscheinlich, dass die Hose so abhandengekommen sein könnte.


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27.11.2023 um 14:21
Zitat von T68T68 schrieb:Ich kann aus Erfahrung (leider) bestätigen, dass Gewässer mit Strömungen leblose Körper oftmals entkleiden. Je stärker eine Strömung, je länger die Körper irgendwo hingen, desto wahrscheinlicher. Manche sind gänzlich nackt, manche nur teilweise entkleidet. In wenigen Fällen (kaum Strömung, schnelles Auffinden) sitzen sämtliche Kleidungsstücke noch richtig.
Gab es da denn in deiner Erfahrung auch schon Fälle, in denen beide Schuhe und die Unterwäsche noch normal angezogen waren und nur die Hose weggeschwemmt wurde?
Turnschuhe saugen sich ebenfalls voll/laufen voll und werden schwerer.. hätten die dann nicht ebenfalls dirch die Strömung von den Füßen gezogen werden müssen, als die Hose die Schuhe passiert hat?


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27.11.2023 um 14:44
Zitat von SupertruperSupertruper schrieb:Ich glaube nicht das sich der Körper auf der gesamten Strecke nur in einer Position (Kopf oder Füße voraus) befand. Der wird sich sicher sehr oft um die Hoch- und Querachse gedreht haben.
Auch ich gehe davon aus, dass ein lebloser Körper eher im Wasser "trudelt". Wobei ich die Hochachse eher ausschließen würde.

Aber die ganze Diskussion um die Hose ist für die Katz, solange wir nicht wissen, wo die Hose ist.


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27.11.2023 um 15:08
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Gab es da denn in deiner Erfahrung auch schon Fälle, in denen beide Schuhe und die Unterwäsche noch normal angezogen waren und nur die Hose weggeschwemmt wurde?
Wir haben schon viele Konstelationen gesehen. Kommt immer auf die Kleidung an. Lockere Schuhe (z.B. sog. Slippers) sind meist weg. Fest verschnürte halten länger. Dann kommt es auf die Weite der Kleidung an. Es gab aber auch schon einen Fall, da war der Körper nur noch mit Unterwäsche und zugebundenen Turnschuhen bekleidet. Einen eng anliegenden String spült es z.B. nicht so schnell weg wie eine weite Boxershort. Diejenigen, die tagelang in starker Strömung trieben, sind meistens komplett nackt.
Und ihr Aussehen verändert sich: Vor zwei Jahren kannte ich den Verunglückten vom Sehen und Grüßen - was ich aber erst erfuhr, als wir ihn am Flußufer hatten. Denn wir erkannten ihn nicht, als wir ihn fanden. Und er war nur etwa 12-14 Stunden im eiskalten Wasser. Meist sind sie etwas "aufgedunsen", mit vom (eingespülten) Wasser dickem Bauch und sehen befremdlich aus. Die Finger sind oft dicker als normal, der ganze Körper sieht irgendwie aufgeschwemmt aus. Dieser hatte seine Jeans und Unterhose in den Knien hängen, die Winterjacke fehlte und sein Kapuzenpulli hing verdreht über seinen Oberkörper. Sein Geldbeutel war aber überraschenderweise noch in der Hosentasche geblieben, darin sein Ausweis - und damit erst erkannten wir ihn. Er galt bis dahin noch nicht als vermisst.
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Turnschuhe saugen sich ebenfalls voll/laufen voll und werden schwerer
Das ist ein Trugschluss. Kleidung behindert beim Schwimmen, sie saugt sich auch voll. Aber im Wasser ist sie leichter. Man spürt das Gewicht von der vollgesaugten Kleidung erst, wenn man aus dem Wasser kommt. Daher ist es so schwer, sich z.B. aus eingebrochenem Eis selbst zu befreien. Nicht nur wegen Kanten des Eises, sondern auch weil das Gewicht der vollgesaugten Kleidung dann erst richtig spürbar wird, wenn man raus will. Nasse Kleidung zieht im Wasser nicht nach unten. Es ist der leblose Körper, der das verursacht.

Und wie hier schon angemerkt wurde: Leblose Körper treiben und drehen sich im Wasser je nach Strömungen, bleiben zweitweise an Böschungen, Ästen oder gar in unterspülten Uferbereichen hängen.


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27.11.2023 um 17:03
Zitat von T68T68 schrieb:Es gab aber auch schon einen Fall, da war der Körper nur noch mit Unterwäsche und zugebundenen Turnschuhen bekleidet.
Danke. Dann kann man aus dem Fehlen der Hose wohl tatsächlich keinen Rückschluss auf das Tatgeschehen ziehen, da diese ebensogut durch die Strömung vom Körper getrennt werden könnte.


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27.11.2023 um 18:35
Der Prozess wird wohl mindestens bis in den Februar '24 andauern:
Die im Sommer anberaumten 27 Verhandlungstage werden nicht ausreichen. Das für kurz vor Weihnachten geplante Urteil wird frühestens im Februar 2024 ergehen.
Hauptgrund für die Verzögerung ist neben den neu dazugekommenen Zeugen die komplizierte Indizienlage, die das Gericht veranlasst jeder Spur bis ins kleinste Detail nachzugehen,...
Das Gericht will nach Aßbichler jeder Spur nachgehen, um Licht in den "Eiskeller"-Mord zu bringen. Das Verfahren wird wohl eines der größten in den letzten drei Jahrzehnten am Landgericht Traunstein.

Die Suche nach der Wahrheit erfordere eine akribische Spurensuche, die Abwägung von Fakten und Indizien, eine Klärung möglichst bis ins letzte Detail – mit extremem Ermittlungs- und Zeitaufwand über viele Monate.
...denn:
"Wir wollen die Wahrheit wissen. Wir wollen keinen Unschuldigen verurteilen."
Prozess zum Mordfall Hanna unterbrochen (Abendzeitung)


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27.11.2023 um 19:07
Zitat von T68T68 schrieb:Kleidung behindert beim Schwimmen, sie saugt sich auch voll. Aber im Wasser ist sie leichter. Man spürt das Gewicht von der vollgesaugten Kleidung erst, wenn man aus dem Wasser kommt
Das ist so aber nicht ganz richtig. Ich brauche für meine Arbeit einen Rettungsschwimmschein.
Zu der Prüfung gehört u.a. das Schwimmen in Kleidung. Bei meiner Prüfung durfte ich jedoch nicht ne Leggings und nen T-Shirt anziehen; das war ne Art einteiliger Judo-Anzug mit Knöpfen… und ich hatte meinen Kampf nicht unterzugehen, denn die Kleidung war nass gefühlt 3 mal so schwer wie trocken.
Geschleuderte Wäsche aus der Maschine ist auch um einiges Leichter als pitschnasse Kleidung.

Klar ist die Kleidung an Land schwerer als im Wasser, da hast Du recht. Aber da H nunmal keinen Judo-Anzug trug sondern etwas relativ figurbetontes, hätte ich eher vermutet, dass sie ohne Hose ins Wasser gelangt ist wegen der noch vorhandenen Turnschuhe.


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28.11.2023 um 11:26
@LackyLuke77
Vielen Dank für die Info über die Verlängerung des Prozesses! Das zeigt ja nun recht deutlich, dass man sich die Beweisfindung anfangs deutlich einfacher vorgestellt hatte.

Für kommenden Dienstag, 05.12. ist die Konfliktbefragung der Schulfreundin geplant. Ihre Zeugenaussage ist zusammen mit der des Mithäftlings ja aktuell eines der wenigen Kernstücke des Prozesses. Bei seiner Befragung vor Gericht am 24.10. hatte der Mithäftling M. angegeben, dass er seine Aussage auch unter Eid bezeugen würde. Weiß jemand, ob das geplant ist bzw. ob es auch in seinem Fall eine Konfliktbefragung geben soll?

Ich habe nochmal zusammengefasst, was in frei zugänglichen Medien zum Geständnis gegenüber M. bekannt gemacht worden ist:

17.10. Information über das getätigte Geständnis während des laufenden Prozesstages
Die Angaben des Mithäftlings seien (laut Staatsanwalt Fiedler) "sehr werthaltig".
Der 21-Jährige habe dem Zeugen auch Dinge erzählt, die nicht in den Medien standen.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/angeklagter-sebastian-t-im-mord-fall-hanna-23-ja-ich-hab-sie-umgebracht-art-934769

24.10. Aussage M.s vor Gericht mit den bereits bekannten Inhalten
Das Gespräch, das der Mithäftling vor Gericht erwähnte, fand wohl zwischen Weihnachten 2022 und Neujahr 2023 statt. Sebastian T. habe ihm erzählt, dass er an Hanna W. ein sexuelles Interesse gehabt habe, sie habe dieses Interesse aber nicht erwidert, daher habe er sie bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht mehr wehren könne und sie anschließend in den Fluss geworfen. Auf Nachfrage, ob es hier eine Vergewaltigung gegeben habe, verneint der Zeuge, dass dies vom Angeklagten erwähnt worden sei. Sebastian T. sei immer wieder von Frauen „bekorbt“ (sic! "gekorbt") worden, mehrere Frauen hätten ihm also einen Korb gegeben. Dadurch habe er sich erniedrigt und verletzt gefühlt.

Der Mithäftling schildert, dass Sebastian T. häufig „Stress zu Hause“ gehabt habe. Richterin Jacqueline Aßbichler wollte vom Zeugen noch wissen, ob der Angeklagte durch die Tatsache einer Tötung einen „coolen Status“ habe erwerben können. Einen solchen Status habe er in der JVA Traunstein nicht gehabt, er sei ein sehr zurückgezogener Typ und habe später auch nicht mit seiner Tat geprahlt. „Selbst seine Mutter hat nicht geglaubt, dass er unschuldig ist“, ließ sich der Mithäftling ein.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/25/mithaeftling-belastet-angeklagten-schwer/#:~:text=Der%20als%20Zeuge%20aufgerufene%20Mith%C3%A4ftling,2022%20und%20Neujahr%202023%20statt.


Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/mord-fall-hanna-mit-haeftling-sagt-im-prozess-aus-und-belastet-angeklagten-art-936190


Laut M. ging es in T.s Geständnis vor allem um die sexuelle Komponente und das Wehrlos machen, von einer Tötung sei nicht explizit gesprochen worden.
Doch dann verheddert M. sich bei der Frage, ob T. das Wort "umgebracht" benutzt habe. "Er hat es nicht gesagt", sagt M. Der Verteidiger des Angeklagten macht ihn darauf aufmerksam, dass er etwas anderes angegeben habe. Das habe er aus der Mimik von T. geschlossen, erklärt er.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/mord-fall-hanna-mit-haeftling-sagt-im-prozess-aus-und-belastet-angeklagten-art-936190

Aus den zunächst vom Staatsanwalt erwähnten Punkten, die nicht in den Medien gestanden hätten und deshalb die Aussage werthaltig machen würden, wird dann im Laufe der Aussage:
Auf der einen Seite will M. von T. erfahren haben, dass keine DNA-Spuren an Hannas Körper gesichert werden konnten. Aus der Presse will er das nicht gewusst haben, er "zocke" lieber und lese keine Zeitungen.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/mord-fall-hanna-mit-haeftling-sagt-im-prozess-aus-und-belastet-angeklagten-art-936190


Da im Zusammenhang mit M. sein Verhältnis zur Wahrheit weiterhin im Raum steht, sei noch gesagt, dass er auf die Frage, weshalb er vor Gericht aussagen wollte ganz offen erklärt, dass er sich dadurch einen Strafrabatt erhoffe.
Dann wurde er gefragt, warum er vor Gericht habe aussagen wollen und da erklärte der Mithäftling von Sebastian T. freimütig, dass er selbst auf sein Verfahren warte und erfahren habe, dass Jacqueline Aßbichler auch seine Richterin sei und da erhoffe er sich natürlich auch eine mildere Strafe für sich selbst. Dass es einen „Deal“ gebe, stritt er jedoch vehement ab.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/25/mithaeftling-belastet-angeklagten-schwer/#:~:text=Der%20als%20Zeuge%20aufgerufene%20Mith%C3%A4ftling,2022%20und%20Neujahr%202023%20statt.


Wahrscheinlich ist es nur der Art und Weise des Zitats geschuldet, aber es liest sich so, als hätte M., der selbst aufgrund eines Sexualdeliktes angeklagt ist, die Schilderung des geplanten Vergewaltigung unter Einsatz von Gewalt zusammen mit der sexuellen Frustration so sehr aus der Bahn geworfen, dass er die Angelegenheit vom Jahresübergang bis Oktober verdrängt hätte, nicht explizit aufgrund der Tatsache, dass ein Tötungsdelikt (welches seinen Angaben nicht direkt durch den Angeklagten thematisiert wurde) vorliegt. (Er meinte ja eingangs, dass er die Vermutung hatte, das T. es war, deshalb wollte er ihn damit konfrontieren; d.h. er hat ganz bewusst jemanden zu Spekulatius und Kartenspielen in seine Zelle eingeladen, von dem er vermutete, dass er einen Menschen getötet hat. Das hätte er nicht machen müssen.)
Schließlich ließ er noch ein, dass ihn solche Informationen, wie sie ihm der Angeklagte gestanden habe, belasteten. „Manche Informationen hauen mich innerlich weg“, meinte er. Er leide auch an Depressionen und einer anderen psychischen Erkrankung.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/25/mithaeftling-belastet-angeklagten-schwer/#:~:text=Der%20als%20Zeuge%20aufgerufene%20Mith%C3%A4ftling,2022%20und%20Neujahr%202023%20statt.

Er erwähnt zudem vor Gericht auch noch den sexuellen Missbrauch durch seine Mutter, wobei mir hier der Hintergrund nicht ganz klar ist, weshalb er das als für seine Aussage als relevant erachtete.
Denn auch M. sitzt nicht ohne Grund in Untersuchungshaft. Warum genau, ist nicht zu erfahren, nur dass es sich um ein Sexualdelikt handelt. M. berichtet auch von sexuellem Missbrauch, den er selbst erfahren haben will. Seine Mutter, die die Täterin gewesen sein soll, wurde jedoch freigesprochen.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/mord-fall-hanna-mit-haeftling-sagt-im-prozess-aus-und-belastet-angeklagten-art-936190

Abschließend fragten die Verteidiger dann noch etwas genauer nach:
Die Verteidiger des Angeklagten fragten noch nach den Motiven für die Aussage, sie wollten anscheinend die Glaubwürdigkeit des Zeugen auf den Prüfstand stellen. Mehrfach befragte Verteidiger Dr. Frank den Zeugen nach seinen Vorstrafen und dabei kommt heraus, dass er im Alter von 14 Jahren bereits Schulkameraden bedroht habe.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/25/mithaeftling-belastet-angeklagten-schwer/#:~:text=Der%20als%20Zeuge%20aufgerufene%20Mith%C3%A4ftling,2022%20und%20Neujahr%202023%20statt.



Randnotiz: Der Wutausbruch im Rahmen des Gutachtens, bei dem sich der TV die Hand gebrochen hatte, stand wohl nicht mit der Tat in Verbindung, sondern mit der Thematisierung eines vergangenen Ereignisses.
(...) Angeklagten, der sich laut Bericht aus der JVA in der Haft unauffällig und ruhig verhält? Emotional sei Sebastian T. "kaum schwingungsfähig, weder positiv noch negativ", heißt es dort.

Wobei er sich eine Fraktur an der Hand zugezogen hatte, als er in die Wand boxte. Wegen einer Thematik aus der Vergangenheit habe er sich für einen kurzen Moment nicht unter Kontrolle gehabt, heißt es im Bericht aus dem Gefängnis. Auch für die AZ ist T. schwer zu lesen, hat auffallend wenig Körpersprache. Doch man kann schon den Eindruck gewinnen, dass T. über die Aussage seines Mithäftlings wütend ist.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/mord-fall-hanna-mit-haeftling-sagt-im-prozess-aus-und-belastet-angeklagten-art-936190


Unabhängig von der Aussage des Mithäftlings hier noch eine kurze Info zur Stirnlampe, die ja in einigen Beiträgen als mögliche Tatwaffe diskutiert wurde:
Ein Polizist präsentierte Fotografien, die während der Zeugenvernehmung von Sebastian T. gemacht worden waren. Sie zeigten einen drahtigen jungen Mann mit Bürstenhaarschnitt und ernstem Blick, wesentlich schlanker als in der Gegenwart. Die Polizei hatte die Zeugen gebeten, in der Kleidung zu erscheinen, die sie an jenem Abend getragen hatten. Fotos zeigen Sebastian T. daher auch in Jogging-Klamotten: Stirnlampe, schwarze Sportjacke, beige-gelbe Laufschuhe, lange dunkle Hose.
(...)
Als die Fotos gemacht wurden, hatte ihn die Polizei dennoch schon auf dem Schirm.
Quelle: https://www.ovb-heimatzeitungen.de/rosenheim-region/2023/10/17/paukenschlag-im-hanna-prozess.ovb


Er hatte wohl die Stirnlampe bei der Polizei vorgelegt - nun kann es sich natürlich auch um ein anderes Modell handeln, aber ich denke die Rechtsmedizin konnte mit Sicherheit ausschließen, dass mit einem solch vergleichsweise leichten Gegenstand, der ggbfs. auch selbst bei hohem Krafteinsatz kaputt gehen könnte, fünf gleichförmige Verletzungen zugefügt werden konnten.


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29.11.2023 um 18:25
https://radio-charivari.de/nachrichten-aus-rosenheim-und-der-region/15-prozesstag-im-falla-hanna-aus-aschau

Viel ist das ja nicht.
Alle anderen Berichte stehen hinter der Bezahlschranke :(
Vor Gericht ist ein Video der Vernehmung gezeigt worden, in dem der Mithäftling schildert wie ihm der Angeklagte den Mord gestanden hat. Die Vernehmung hatte bereits kurz nach Prozessbeginn stattgefunden. Demnach soll der Angeklagte ihm gestanden haben, sie bewusstlos geschlagen und in den Bach geworfen zu haben. Der Mithäftling ist der Ansicht, dass der Angeklagte der wahre Täter ist. Am heutigen Prozesstag sollen außerdem noch die Pegelstände des Bärbachs und der Prien unter die Lupe genommen werden.



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29.11.2023 um 19:35
Die Abendzeitung berichtet etwas ausführlicher, aber auch nicht viel Neues.

Die erste Aussage des Mithäftlings wirkt schon stark subjektiv gefärbt.
Zugleich sagt M. aber, dass er es erkenne, wenn ein anderer lüge: "Ich weiß das, weil ich selbst so oft von Menschen in meinem Leben angelogen worden bin." T. hätte er die Tat zwar nicht zugetraut, aber die Widersprüche und die Körpersprache hätten ihn irritiert. Als T. ihm die Tat gestanden habe, war es so, "als würde ihm die Luft grad wegbleiben, als hätte er einen Frosch im Hals, so'n Klumpen". Wer der wahre Täter sei? "Herr T.!", sagt M. am Mittwoch bestimmt.
Zugleich widerspricht er den anderen Mithäftlingen, die bereits ausgesagt haben und über ein gutes Verhältnis zu T. berichteten, mit ihm den Hofgang verbracht und Schach gespielt haben.
Auf das Geständnis von T. hin habe er "erst mal schlucken müssen, weil ich ihm es nicht zugetraut habe". M. bittet T. aus seiner Zelle, spricht aber dennoch kurze Zeit später wieder mit ihm auf dem Hofgang: Mitleid habe er mit T. gehabt, der immer alleine gewesen sei.
Zu den Pegelständen steht leider nichts im Bericht, aber dass noch nicht klar ist, ob Frau Rick an den Terminen im neuen Jahr teilnehmen kann.
Ob Regina Rick, die T. seit Kurzem zusätzlich verteidigt, dabei sein wird, ist fraglich: Die Prozesstage kollidieren mit einem anderen Fall. "Da müssen Sie sich entscheiden", sagt Aßbichler.
Und die Verteidiger haben zusätzliche Gutachten von Sachverständigen beantragt - es steht leider nicht genauer drin, welche Sachverständigen genau.


Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/vergewaltigung-zeuge-belastet-angeklagten-im-hanna-prozess-schwer-art-943620


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29.11.2023 um 20:12
Bericht vom 29.11. Teil 1:

Auf ein Neues. Heute war der Andrang so gering wie selten, hatte auch mal wieder was gemütliches. Der Angeklagte wurde mit neuem Haarschnitt reingeführt (ein bisschen Boulevard muss auch mal rein) und wirkte heute am Anfang etwas aufgeregter als an manchen Anderen Tagen.

Geladen war mal wieder der Hauptsachbearbeiter mit der Videovernehmung des Zeugen M. im Gepäck. Es wurde wohl kurz vor seiner Zeugenaussage im Prozess aufgenommen. Zu sehen waren M. , in Gegenwart des Staatsanwalts, einer Kripobeamtin und der Beamtin Diana U.

Der Zeuge wurde belehrt und es wurde festgestellt, dass es keine Absprachen gab und kein Strafrabatt zugesagt wurde. Der Zeuge sollte es wiederholen, ob er alles verstanden hatte. Er schildert nochmal seine Rechte und bestätigt, dass es keinen „Deal“ gab.

Die Beamtin meinte zu M. dass er was relevantes zum Fall Hanna beitragen könnte. Das bejaht er. Er fasst am Anfang zusammen, dass der Angeklagte, beim Namen war er sich nicht mehr sicher, aber wieder erkennen optisch würde er ihn, ihm bei einem Umschluss gestanden hat, die Geschädigte niedergeschlagen zu haben, sie missbraucht und im Fluss „entsorgt“ zu haben. Hierbei entschuldigt er sich für die Ausdrucksweise.

Er schilderte wie er T. der wohl zuerst in der „Videozelle“ untergebracht war, beim Hofgang kennenlernte. Er wurde Anfang November festgenommen und T. „Mitte oder Ende November“ oder „vllt ist er auch kurz vor mir gekommen“, aber er glaubt T. sei nach ihm gekommen. Ihm fiel der Angeklagte auf, da dieser im Hof immer komplett alleine seine Runden dreht, dabei immer seine Kapuze ins Gesicht zieht und depressiv wirkt,so ging er auf ihn zu und sie unterhielten sich ab und zu und liefen gemeinsam. Bald fragte M. den Angeklagten, warum dieser sitzt. Er antwortete, dass er der Verdächtige vom Eiskeller-Mord ist. Der Zeuge konnte es erst nicht fassen, da Sebastian viel zu nett und brav dafür aussieht. Auf die Frage, ob er es war, sagte T. dass er unschuldig ist.

M. meinte dann zu ihm, warum er denn dann in U-Haft ist, da muss es doch Beweise geben. Er kennt das ja durch sein eigenes Verfahren. Sebastian entgegnete, dass ihn eine Freundin angezeigt hat. Der Zeuge konnte es ihm aber nicht glauben, da er aufgrund der Mimik des Angeklagten, das Gefühl hat von ihm angelogen zu werden. Der Zeuge sagt, dass er immer auf die Gesichtszüge bei Leuten achtet, da er in seinem Leben so oft angelogen wurde, dass er es erkennt, wenn jemand lügt.

Die beiden trafen sich öfter zum Watten und er bekam Süßigkeiten vom Angeklagten geschenkt, da sie gut miteinander ausgekommen sind. Der M. erzählte deshalb dem Angeklagten von seinem Delikt. Er ist dem Angeklagten auch bis heute dankbar, dass er es nicht weiter erzählt hat, da M. im Gefängnis sonst in Schwierigkeiten gekommen wäre.

Bei einem Umschluss waren sie gemeinsam in der Zelle von M. , es war laut dem Zeugen um Weihnachten rum. Da Sebastian zu der Zeit auch Geburtstag hatte und es Spekulatius gab, das war das Einzige was sich der Zeuge zu der Zeit finanziell erlauben konnte, außerdem könne er sich an Spekulatius immer wieder erinnern. Auch wusste er, dass er dem Angeklagten einen Cappuccino gemacht hat. Kurz vor Ende vom Umschluss habe ihm dann T. gestanden, dass er Sexuelles Interesse an H. hatte, sie schon vom Sehen und aus dem Eiskeller kannte. Er habe sie dann bewusstlos geschlagen, um sie zu missbrauchen oder zu Vergewaltigen, da sie sich gewehrt habe. Als er es nochmal erzählte, meinte er „damit sie sich nicht wehren kann. Danach habe er sie im Fluß entsorgt. Der Zeuge glaubt aber nicht, dass er sie damit umbringen wollte. Auch beklagte er sich beim Zeugen, dass er von Frauen ständig gekorbt, gedemütigt und abgewiesen wird, wenn er sich mit einer treffen wollte. Weiter erklärte er dem Zeugen, dass keine DNA gefunden werden konnte.

Später wurde M. von der Beamtin gefragt, ob der Angeklagte gesagt hat, dass er sie bewusstlos geschlagen hat, damit sie sich nicht wehren kann oder ob er gesagt hat, dass sie sich gewehrt hat, da es ein gravierender Unterschied ist. M. überlegte, glaubte aber dann, dass T. gesagt hat, damit sie sich nicht wehren kann. Auch fragte die Kommissarin was denn mit einem bewusstlosen Menschen passiert, den man ins Wasser wirft. M. meint er war sich nicht sicher, ob sie da noch bewusstlos war.

Da M. sehr enttäuscht von seinem Kumpel war, dass er die Tat begangen hat und ihn angelogen hat , bat er ihn rauszugehen, da er damit erstmal zurecht kommen muss. Der Angeklagte hat daraufhin traurig und fertig die Zelle verlassen, die Traurigkeit machte er an seiner Mimik fest.

M. sagte während seiner Vernehmung, dass er sehr aufgeregt sei und dass sein Kopf schon raucht. Er ist sehr höflich und entschuldigt sich für jeden zweiten Ausdruck, egal ob zitiert oder es ein „DiesDas“ ist. Zwischendurch muss eine Pause eingelegt werden von der Vernehmung. Diese dauert 5 Minuten, die Anwältin Rick auch anschauen wollte, falls Gespräche stattgefunden haben.

Der M. erzählte, dass es nach dem Treffen in seiner Zelle erstmal keine näheren Begegnungen zwischen ihm und T. gab und sie sich eher aus dem Weg gegangen sind, M. fühlte sich auch außer Stande. Er vertraute sich auch keinem Anderen Mithäftling an, da es nicht gut ist im Knast Feinde zu haben und er den Sebastian schützen wollte. Andere Gefangene hätten sich oft darüber unterhalten, ihm für seine Tat „auf die Fresse zu hauen“ und das wollte der Zeuge ihm ersparen. Auch sei er nicht gerne im Hof und unter Menschenmassen, wenn raucht er lieber für sich alleine.

Nach einiger Zeit suchte er doch wieder den Kontakt zu dem Angeklagten, da er nicht sehen konnte, dass der Sebastian wieder alleine geht. Das könne er generell nicht ertragen, auch wenn jemand ein Mörder ist. Sie unterhielten sich aber nur noch über Belanglosigkeiten. Einmal sprach er T. auf seinen Gips an, dieser sagte, er habe zu sehr die Wand geprügelt.

Der Zeuge ist im März von Traunstein nach Bernau verlegt worden, da ein Mithäftling ein Gespräch zwischen ihm und einer Psychologin mitgehört hat und sein Delikt ausplauderte. Er sollte in Bernau in eine Art Wohngruppe, aber der Ausplauderer wurde eine Woche vor ihm verlegt. Dort wurde er wohl auch von dem abgeschobenen Ungarn mit dem Haschisch, sexuell genötigt. Da er ihn anzeigte und danach die ganze Anstalt gegen sich hatte, sah er sich bestätigt, dass er lieber niemanden verrät und ging in Schutzhaft.

Anfang Oktober wurde er aber wieder an dem Mord am Eiskeller erinnert. Er sah auf „Welt-TV“ oder „N-TV“ und auf „RTLII“ Berichte über den Prozessauftakt, diese sind aber nicht Inhaltlich gewesen. Zeitungen müsste man bestellen und Internet hat er nicht. Bei einem Gespräch mit seinem Anwalt erfuhr er, dass er die selbe Richterin bekommen wird und berichtete seinem Anwalt davon, der ihm sagte, dass ihm das für sein Verfahren weiterhelfen könnte und auch der Zeuge selbst sich freuen würde, wenn er deshalb einen Strafrabatt bekommt.

Zum Schluss der Vernehmung wurde er noch gefragt, was sein Hauptmotiv letztendlich für seine Entscheidung war. Er sagt der Hauptgrund ist, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Und danach gefragt was die Wahrheit ist, dass Sebastian T. der richtige Täter ist, er aber nicht an einen Tötungsvorsatz glaubt.

Die meisten Prozessbeteiligten hatten keine Fragen mehr an den Hauptsachbearbeiter bezüglich des Zeugen. RA Rick fragte ihn, ob ihm bekannt sei, ob es vor der Vernehmung eine Vorbesprechung gab. Die Richterin und der Staatsanwalt meinten, er sei ja nicht dabei gewesen. Worauf Rick meinte, das sei ihr klar, aber er ist doch der Hauptermittler und ob er davon Kenntnis hat, die Frage ist zulässig. Worauf sie wieder meinten, er war ja nicht anwesend. So ging das noch ein paar Mal hin und her. Bis der Ermittler meinte, davon sei ihm nichts bekannt.

Weiter fragte Rick, ob ihm Ermittlungen wegen der sexuellen Nötigung zum Nachteil von M. bekannt sind. Der Zeuge weiß davon und auf Frage wer diese führt, sagte er dass alles von der JVA erstmal zur PI Prien geht und so eine Tat zum K1 nach Rosenheim. Auf weitere Nachfrage gab der Zeuge an, dass Diana U. die Leiterin davon ist.

Es wurde dann noch das Bundeszentralregister von M. verlesen. Dieses hat zwei Eintragungen. Einmal eine Bedrohung vor zehn Jahren, er wurde verwarnt. Die zweite ist relativ neu. Dort wurde er wegen Zweifacher Nötigung, Besitz Jugendpornographischer Schriften in Tateinheit mit Sexuellen Missbrauch von Kindern zu einem Dauerarrest von vier Wochen verurteilt.

Das war der Erste Teil zum Komplex M. Im Zweiten Teil kommt nochmal der Sachbearbeiter mit den Wasserpegeln und der Ankündigung für die Einführung der Drohnenvideos. Auch kürzere Aussagen von einem Beamten der Wasserschutzpolizei und eines weiteren Kripo-Ermittlers und eines Wasserwachtlers. Dazu noch zwei wichtige Beweisanträge und ganz schwierige Terminüberschneidungen.


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