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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 13:59
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Es ging dann um ein Smartphone, das bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde und das der Angeklagte zum Surfen genutzt hat. Er hat die Begriffe „Sex mit Vater und Tochter“, "Sex mit Bruder und Schwester“ , „Vergewaltigung“, „Folter“, „Endführung“, „Folter“, „Tenager“, „zum Sex gezwungen“ und „Kidnaper“ gegoogelt. Diese hätten zu Pornoseiten mit Vergewaltigungen geführt.
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Sein Interesse galt aber den Pornos, denn ausschließlich darauf hat er geklickt. Nicht auf irgendwelche anderen Seiten, die da vielleicht auch noch auftauchen.
Ja genau - ihn haben Szenen mit Vergewaltigung interessiert und dann wird ein junge Frau so angegriffen als er nicht schlafen könnend um 2.30 alleine im Ort rumjoggt und sich während dieser Joggingrunde auch noch umzieht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 13:59
Zitat von BohoBoho schrieb:Wenn man Vergewaltigung googelt, will man vielleicht auf einfach nur lernen, wie das geht, wenn man es vorher nie gemacht hat und sich die Umsetzung eines solchen Verbrechens anschauen möchte. Dass man dabei nicht "erfolgreich" war, lässt die Suche nicht harmloserer werden.
Falls es solche „Anleitungen“ (wozu braucht man da eine Anleitung? Für den Bau eines Schalldämpfers ist es einleuchtend, bei einer Vergewaltigung wüsste ich nicht, wonach man da schauen soll. Möglichkeiten zur Überwältigung? Die sind doch abhängig von den sich ergebenden Situationen, die ein potenzieller Täter nicht vorhersehen kann) wirklich gibt: Es wurde vor Gericht offensichtlich nicht angeführt, dass er solche „Anleitungen“ und Seiten mit entsprechendem Inhalt tatsächlich aufgerufen hat. Offensichtlich hat er sich tatsächlich lediglich auf Pornoseiten aufgehalten.

Ich finde diese Spekulationen entgegen jeder bekannten Tatsache wirklich befremdlich und auch nachwirkend absolut schädlich für die Wahrnehmung des Beschuldigten, sollte sich seine Unschuld herausstellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 14:01
Zitat von BohoBoho schrieb:Wenn man Vergewaltigung googelt, will man vielleicht auf einfach nur lernen, wie das geht, wenn man es vorher nie gemacht hat und sich die Umsetzung eines solchen Verbrechens anschauen möchte
Sorry, das mit dem auf Video anschauen habe ich überlesen, also dass du dich direkt auf die Videos beziehst


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18.11.2023 um 14:02
Zitat von xaletheiaxaletheia schrieb:Falls es solche „Anleitungen“ (wozu braucht man da eine Anleitung? Für den Bau eines Schalldämpfers ist es einleuchtend, bei einer Vergewaltigung wüsste ich nicht, wonach man da schauen soll.
So meinte ich das nicht.
Ein junger Mann kann sich ggf. einfach nicht vorstellen, wie eine Vergewaltigung umzusetzen wäre.
Oder ja - er schaut sich halt Vergewaltigung im Internet an und denkt sich, das findet Frau doch toll.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 14:03
Zitat von BohoBoho schrieb:Dennoch, anhand dem, was bis jetzt bekannt ist - wenn eine junge, hübsche Frau mitten in der Nacht von hinten angegriffen wird, auf den Kopf geschlagen, gewürgt, sich der Täter auf den Rücken in Schulterhöhe kniet und danach die Frau ohne Hose aber mit Schuhen in einem Fluss gefunden wird - was wollte der Täter da wohl? Ihre Handtasche hätte der Täter ihr locker entreißen können und Hinweise auf ein auf Hanna gezielten Angriff - sprich, ein Täter wollte sie persönlich umbringen - gibt es nicht.
Ein Motiv wäre noch allgemeiner Hass auf Frauen, Hass aufgrund von Zurückweisung, etc.
Ob er ihr ihre Hose ausgezogen hat, wissen wir nicht. Sie kann auch im Fluss erst verloren gegangen sein. Eine Vergewaltigung hat es zumindest nicht gegeben.
Zitat von BohoBoho schrieb:Wenn man Vergewaltigung googelt, will man vielleicht auf einfach nur lernen, wie das geht, wenn man es vorher nie gemacht hat und sich die Umsetzung eines solchen Verbrechens anschauen möchte. Dass man dabei nicht "erfolgreich" war, lässt die Suche nicht harmloserer werden.
Ich glaube so etwas lässt sich nicht durch gestellte Pornos lernen, wie so etwas geht.
Dann hätte er doch eher nach Begriffen gegoogelt, wie man eine Person überwältigt, Griffe, wie man jemanden in Schach hält, etc.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 14:04
Dennoch finde ich das unplausibel. Es wurde auch nach Videos gesucht, die den Sex zwischen Familienmitgliedern zeigen. Dass er da plötzlich danach oder mittendrin auf die Idee kam, sich eine Vergewaltigung anzuschauen, um sich hilfreiche Tipps daraus abzuleiten, finde ich wieder extrem spekulativ. Wie gesagt - diese „rape fantasy“ scheint eher weit verbreitet unter allen Menschen zu sein und entlarvt für sich genommen niemanden als potentiellen Gewalttäter


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 14:10
Zitat von BohoBoho schrieb:Ein junger Mann kann sich ggf. einfach nicht vorstellen, wie eine Vergewaltigung umzusetzen wäre.
Ist halt tatsächlich eine interessante Frage - aber ich denk mir halt, es „funktioniert“ im Grunde auch nicht anders wie einvernehmlicher Sex, mit dem Unterschied, dass die andere Person in Schach gehalten werden muss - und auch das kann mehr oder weniger erforderlich sein abhängig von dem Ausmaß der Gegenwehr dieser Person und möglicherweise dem Ort (andere Personen in Hörweite etc). Das ist doch wiederum nicht vorhersehbar und dementsprechend wieder „unnötig“ sich in irgendeiner Weise „vorbereiten“ zu wollen. Wobei ich auch nicht in Absprache stellen möchte, dass KEIN Gewalttäter jemals sich möglicherweise „anheizen“ oder „anstacheln“ lassen könnte von Material, das seinen Vorstellungen entspricht. Davon habe ich nicht viel Ahnung. Aber mein Punkt ist der, das unter seinen Suchbegriffen erstmal nichts ungewöhnliches zu sein scheint, was gemeinhin bevorzugte Pornokategorien zu sein scheint.

Ich klinke mich aus weiterer Diskussion betreffend dieses Themas jetzt aus. Ich wollte nur wirklich verdeutlichen, dass man dem Beschuldigten nicht noch mehr anhängen muss, als das Gericht selber behandelt


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 15:50
Zitat von xaletheiaxaletheia schrieb:Das ist doch wiederum nicht vorhersehbar und dementsprechend wieder „unnötig“ sich in irgendeiner Weise „vorbereiten“ zu wollen. Wobei ich auch nicht in Absprache stellen möchte, dass KEIN Gewalttäter jemals sich möglicherweise „anheizen“ oder „anstacheln“ lassen könnte von Material, das seinen Vorstellungen entspricht.
Es ist ein schwieriges Thema. Ich persönliche glaube nicht, dass die Gleichung "der hat sich Vergewaltigungsvideos angeguckt und deshalb ist er zum Täter geworden" so einfach aufgeht. Das ist so ähnlich wie wenn mal wieder ein Mord passiert, sich dann herausstellt, dass der Täter "Ballerspiele" auf dem Computer gespielt hat und dann jeder Hinterbänkler-Politiker lauthals den Verbot von solchen Spielen fordert. Da macht man es sich m. E. zu einfach.

Umgekehrt könnte man ja genau so gut argumentieren, dass einem potentiellen Täter solche Gewaltpornos eine "Triebabfuhr" verschaffen und er deshalb nicht real auf eine Frau losgeht. Aber das ist eben auch wieder zu einfach gedacht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 16:11
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Das ist so ähnlich wie wenn mal wieder ein Mord passiert, sich dann herausstellt, dass der Täter "Ballerspiele" auf dem Computer gespielt hat und dann jeder Hinterbänkler-Politiker lauthals den Verbot von solchen Spielen fordert.
Mit dem kleinen, aber in meinen Augen wesentlichen Unterschied, dass Gewaltpornografie bereits verboten ist. Der Gesetzgeber scheint bereits seit langem die Überzeugung zu haben, dass es negative Auswirkungen auf die Menschen hat.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen pornographischen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand hat,
1.
verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
2.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 ist der Versuch strafbar.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184a.html


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18.11.2023 um 16:45
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Mit dem kleinen, aber in meinen Augen wesentlichen Unterschied, dass Gewaltpornografie bereits verboten ist.
Damit meinte ich auch nicht Dinge, die auch heute schon verboten sind, sondern solche Sachen, wie man sie eben über google findet. Also z. B. Filme mit eindeutig (d. h. gewollt als gestellt erkennbaren) nachgespielten Vergewaltigungen.

Was sich so alles im Darknet findet, ist ein anderes Thema, aber hier war ja von einer ganz normalen google-Suche die Rede, die jeder nachmachen könnte.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 16:56
@brigittsche Da es hier immer wieder angezweifelt wird: Ob Gewalttätigkeiten echt oder gespielt sind, erkennbar oder nicht, spielt für die Strafbarkeit der Verbreitung keine Rolle. Eine Vergewaltigung darzustellen ist nicht erlaubt.

Das ist doch eigentlich nicht so kompliziert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 17:09
Aber selbst bei den gespielten Vergewaltigungen und Entführungen gibt es doch himmelweite Unterschiede in der Pornographie. Es gibt sicher welche, bei denen das Ganze sehr echt, und auch sehr brutal wirkt. Die sind dann aber eher selten, auf den gängigen Seiten zu finden.

Und dann gibt es wiederum eine ganze Menge, welche so schlecht geschauspielert sind, dass sie nicht wirklich schlimmer sind, als jeder "Standartporno"
Da wird dann theatralisch "oh nein bitte nicht" gerufen, aber dass da nicht wirklich was erzwungen wird, ist doch klar erkennbar.
Sollte sowas dann tatsächlich strafbar sein?

Wir wissen nicht welche der Angeklagte wirklich gesehen hat. Von völlig harmlos bis moralisch sehr verwerflich ist in jeder Kategorie ja etwas dabei.


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18.11.2023 um 17:25
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Eine Vergewaltigung darzustellen ist nicht erlaubt.
Was hat das denn mit der Diskussion zu tun? Die drehte sich darum, ob aus dem Konsum solcher meinetwegen strafbarer Videos eine Tendenz zur Begehung von Gewalttaten ableiten kann, also ob das ein gewichtiges Indiz ist, das den Beschuldigten in Bezug auf die Tötung Hannas belastet. Was du in den Raum stellst ist eine völlig andere Frage. Man kann lang und breit darüber diskutieren, auf welchen Fakten Gesetze beruhen. Nur weil etwas strafbar ist, heißt es nicht immer, dass das sinnig so ist und im Sinne von Prävention von etwas ist etc pp - siehe die ganzen Diskussionen zur Drogenpolitik. Also du kannst aus dem Fakt, dass es das Gesetz zum Verbot von Gewaltvideos gibt, nicht ableiten, dass es Evidenzen darüber gibt, dass der Konsum von (dargestellten oder nicht dargestellten) Gewaltvideos zu Gewalttaten verleitet.


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18.11.2023 um 17:30
Könnten wir zum Fall zurückkommen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.11.2023 um 17:33
Vielleicht ist die Strafbarkeit von solchen Filmen nicht in erster Linie zum Schutz der Konsumenten, sondern, um die Nachfrage zu verhindern und damit die Darsteller/innen zu schützen. Die vielleicht gar nicht so freiwillig mitmachen. Nach dem Motto, keine Nachfrage, kein (Gewalt-)Pornodreh.
Ich glaube aber nicht, dass das aufgehen kann.

Nur so ein Gedanke.


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18.11.2023 um 17:44
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Also z. B. Filme mit eindeutig (d. h. gewollt als gestellt erkennbaren) nachgespielten Vergewaltigungen.
Die Verbreitung, nicht Besitz, dieser ist tatsächlich verboten. Da macht es keinen Unterschied, ob echt oder gespielt.
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Eine Vergewaltigung darzustellen ist nicht erlaubt.

Das ist doch eigentlich nicht so kompliziert.
Anscheinend ist es doch kompliziert. Es ist mitnichten verboten eine Vergewaltigung darzustellen, zu filmen und den Film dann zu besitzen. Was verboten ist, ist die Verbreitung. Du hast doch sogar den zutreffenden Paragraphen zitiert.


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18.11.2023 um 17:48
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Das ist doch eigentlich nicht so kompliziert.
Ich kann Dir nur raten, die genannte google-Suche einmal nachzuvollziehen. Du wirst sehen, was ich meine. Wenn DAS verboten ist, dann wird offensichtlich in keiner Weise kontrolliert.

(So, und jetzt ist es mal gut mit dem Thema, das hat ja nur am Rande mit diesem Fall zu tun).


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18.11.2023 um 18:23
Zitat von soomasooma schrieb:Könnten wir zum Fall zurückkommen?
Da schließe ich mich stark an!


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