Hanna W. tot aus der Prien geborgen
05.03.2024 um 13:53lennarto schrieb:Schade, ich hätte Dr. Püschel schon noch gerne gehört. Aber das Gericht bleibt bei den bisherigen Sachverständigen. Dann wird es wohl eine Verurteilung geben.Das kann man daraus nun wirklich nicht ablesen.
Es kann genauso gut sein, dass das Gericht ausreichend Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat und es in Richtung Freispruch geht, so dass keine weiteren Beweise vorgebracht werden müssen, um weitere Zweifel zu erzeugen.
fassbinder1925 schrieb:nd ich finde es nicht lustig, wenn ich eines Tötungsdelikts beschuldigt werde und dann jemandem gegenübersitze, der damit Schlagzeilen gemacht hat, dass er gepatzt hat. Das allein ist es aber noch nicht mal und hätte ich auch nicht mehr allein hervorgeholt, denn das würde dann wahrscheinlich auch jeder Drogendealer oder Vergewaltiger in Anspruch nehmen und irgendwo muss sie ja hin. Aber wenn man als Organ der Rechtspflege dann in der Öffentlichkeit lang gemacht wird und Konsequenzen angedroht werden, nur weil man darin Kritik übt, das dürftest du als selbiges doch eigentlich auch nicht begrüßen.Erst mal: lustig würde ich sicher gar nichts finden, wenn ich eines Tötungsdelikts beschuldigt werden würde und auf der Anklagebank sitzen würde. Aber die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es ja wohl auch kaum, den Angeklagten zu bespaßen und so zu agieren, dass er eine Gefühl der Lustigkeit empfindet.
Zum zweiten: weil jemand vor 15 Jahren einen Fehler gemacht hat, heißt das nicht, dass er immer und überall und ständig Fehler macht. Menschen lernen dazu, gewinnen an Berufserfahrung und selbst wenn das hier nicht mal der Fall gewesen wäre, also Frau U seit dem nichts gelernt hat: auch vor 15 Jahren hat sie nicht nur Fehler gemacht. Das ist eine einfach nur alberne Pauschalierung.
Zum dritten: was soll denn so eine pauschale und unqualifizierte Aussage zur Verteidigung ihres Mandanten beitragen? Sie muss schon einen ganz konkreten Fehler dieser Ermittlerin in diesem Verfahren nachweisen, damit die Ermittlungsergebnisse dieser Beamtin vom Gericht in Zweifel gezogen werden. Ein Gericht wird sich kaum davon beeindrucken lassen, dass einer der Zeugen in einem anderen Verfahren vor 15 Jahren mal einen Fehler gemacht hat.
Mir kommt das ganze wie dieser Spruch vor: der war schon im Kindergarten doof!
Und zuletzt: Wenn es ihr um die Verteidigung des Mandanten gegangen wäre, hätte sie dieses Statement ja zudem im Gerichtssaal abgeben müssen, und nicht gegenüber der Presse.
Frau Rick ist eine erfahrene Strafverteidigerin, die weiß, dass solche Kommentare keinen Einfluss auf das Urteil haben werden. Meiner Meinung nach geht es hier darum, ihrem Auftraggeber zu zeigen, dass sie ihren Finger in die Wunde legt. Das mag dem Auftraggeber beruhigen, ihm das Gefühl geben, dass viele Geld nicht sinnlos "rausgeballert" zu haben (wie es hier mal beschrieben wurde), aber nützen werden solche unsachlichen öffentlichen Empörungen dem Mandanten kaum