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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.03.2024 um 18:07
Zitat von LentoLento schrieb:Und wenn Aßbichler und der StA Anfang Januar ein Gespräch bzgl. des Plädoyers führen, zeigt genausoweit professionelles handeln.
Irgendwie ist das jetzt an mir vorbei gegangen. Woher stammt die Info, dass es ein solches Gespräch gegeben hat?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.03.2024 um 18:28
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:kündigt die Verteidigung Revision an - und Regina Rick lässt durchblicken, dass sie wohl erstmal von einer Verurteilung ausgeht.
Na ja, einen Revisionsgrund, den sie geltend machen will, hat sie ja schon mehrfach verkündet: Die für unbegründet erklärten Ablehnungsgesuche (Absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO).

Sie wird aber sicher noch weitere Revisionsgründe suchen bzw. anführen, denn sie kann ja nicht wissen, ob der Komplex um die Ablehnungsgesuche beim BGH schlussendlich zieht. Ich nehme an, sie wird sich zusätzlich zumindest auch noch auf diverse abgelehnte Beweisanträge stützen (Gesetzesverletzung, Revisionsgrund nach § 337 StPO).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.03.2024 um 18:45
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, einen Revisionsgrund, den sie geltend machen will, hat sie ja schon mehrfach verkündet: Die für unbegründet erklärten Ablehnungsgesuche (Absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO).
Anscheinend rechnet sie nicht wirklich mit einem Freispruch. Diese Ankündigung, einen Revisionsantrag stellen zu wollen, ist für mich halt eh eine bloße Nebelkerze, um sich und den Auftraggebern noch nicht eingestehen zu müssen, dass der Drops gelutscht ist.

Angenommen, die bekommt ihre Revision tatsächlich durch, was darf sich der Angeklagte und dessen Eltern denn tatsächlich von einem neu aufgerollten Prozess versprechen?!
Es geht hier um die Voreingenommenheit der Richterin zum Zeitpunkt Anfang Januar 2024. Wenn ich also annehme, es kommt zu einer Verurteilung, dann kann ich jetzt nicht feststellen, welches Argument einen anderen, unvoreingenommenen Richter (oder eben eine andere Kammer) dazu bewegen sollte, angesichts der im Prozess vorgetragenen Indizien zu einem anderen Urteil zu kommen.


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05.03.2024 um 18:55
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:sich und den Auftraggebern noch nicht eingestehen zu müssen, dass der Drops gelutscht ist
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das kann man daraus nun wirklich nicht ablesen.
Es kann genauso gut sein, dass das Gericht ausreichend Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat und es in Richtung Freispruch geht, so dass keine weiteren Beweise vorgebracht werden müssen, um weitere Zweifel zu erzeugen.
Drops gelutscht oder alles noch offen ?


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05.03.2024 um 18:56
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wenn ich also annehme, es kommt zu einer Verurteilung, dann kann ich jetzt nicht feststellen, welches Argument einen anderen, unvoreingenommenen Richter (oder eben eine andere Kammer) dazu bewegen sollte, angesichts der im Prozess vorgetragenen Indizien zu einem anderen Urteil zu kommen.
Na ja, die Chance besteht immer, dass eine andere Strafkammer die Sache anders sieht, neue Gutachten bestellt, Zeugen sich nicht mehr genau erinnern etc. Und dass ein Angeklagter, wenn er verurteilt wird, oder überhaupt jeder Prozessverlierer sein Glück in der nächsten Instanz versucht, ist nicht verwunderlich und Alltag. Man hat ja in der Sache nichts (mehr) zu verlieren, man kann nur gewinnen…(Kostenfragen mal außen vor gelassen).

Was mich etwas wundert, ist, dass Rick anscheinend schon weiß, dass sie auch eine Revision für ST führt. Theoretisch könnte ST ja mit der Revision auch andere Anwälte beauftragen, etwa ausgewiesene Revisionsspezialisten.


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05.03.2024 um 19:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was mich etwas wundert, ist, dass Rick anscheinend schon weiß, dass sie auch eine Revision für ST führt. Theoretisch könnte ST ja mit der Revision auch andere Anwälte beauftragen.
Woher nimmst du denn diese Vermutung ? M.W. nach hat sie nur davon gesprochen, dass Karlsruhe dann entscheiden wird.


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05.03.2024 um 19:02
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Angenommen, die bekommt ihre Revision tatsächlich durch, was darf sich der Angeklagte und dessen Eltern denn tatsächlich von einem neu aufgerollten Prozess versprechen?!
Es geht hier um die Voreingenommenheit der Richterin zum Zeitpunkt Anfang Januar 2024.
Das wird nicht der einzige Punkt sein, auf den sich die Revision stützt.

Aber natürlich hat die Revision es auch außerhalb von Traunstein schwer, wenn die Indizienkette geschlossen erscheint und dies auch in einem neuen Prozess so bleiben sollte. Insoweit bin ich besonders gespannt, was im Urteil über die Zeugin mit dem Handyvideo ausgeführt werden wird.
Zitat von LentoLento schrieb:Man verließ sich großteils auf Zeitangaben von Zeugen, bei denen die Gefahr des Irrtums sehr hoch ist. Wie gesagt, wenn es keinen Zeugen gibt, der den Angeklagten am Tatort gesehen hat, dann kann man hier die eigentliche Ursache für eine dann fahrlässig erfolgte Anklage erkennen.
Das würde im Umkehrschluss ja bedeuten, dass jede Anklage, die sich auf die Wahrnehmung von Zeugen stützt, fahrlässig erhoben wird. Das würde den Rechtsstaat allerdings gründlich aushebeln, wenn man Zeugen zukünftig als Beweismittel dritter Klasse einordnet, sehr oft steht eben kein anderes Beweismittel zur Verfügung.

Hier haben wir jedoch neben den Zeugenaussagen noch die eigenen Bekundungen des Angeklagten, meiner Meinung nach wäre es fahrlässig gewesen, aufgrund des zum Zeitpunkt der Anklage gegebenen Sachverhalts keine Anklage zu erheben.

Dies sah wohl auch das Gericht so, das die Anklage zugelassen hat, es hätte ja auch anders entscheiden und der Staatsanwaltschaft die Anklage um die Ohren hauen können.


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05.03.2024 um 19:02
Zitat von LanzaLanza schrieb:Woher nimmst du denn diese Vermutung ? M.W. nach hat sie nur davon gesprochen, dass Karlsruhe dann entscheiden wird.
Ach so, danke, dann habe ich da was falsch mitbekommen.


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05.03.2024 um 19:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Bei der Annahme von Püschel, dass sie selbst noch handlungsfähig war im Wasser, sind die nachfolgenden Verletzungen ja dann auch ein Unfallgeschehen.
Aber die Ursache des Sturzes ins Wasser ist damit nicht erklärt.
Zitat von LanzaLanza schrieb:In diesem Szenario ist dann auch ein voriges Unfallgeschehen (Ausrutschen, Fall in den Bach) wahrscheinlich.
Das ist deine ganz subjektive Bewertung.
Dafür gibt es keine Anhaltspunkte und dazu hat Püschel offenbar nicht Stellung genommen.


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05.03.2024 um 19:27
Zitat von LentoLento schrieb:Aber gerade das Schneiden der Fratze als er dem Angeklagten da Unterlagen gebracht hat, das ist ganz klar GEGEN den Angeklagten gerichtet. Er hat sich einfach nicht im Griff, so dass er seine fehlende Neutralität in diesem Ausmaß sogar öffentlicht zeigt. Ein Beobachter muss da befürchten, dass er zur Neutralität gegenüber dem Angeklagten nicht mehr fähig ist und möglicherweise auch nie fähig war. SO etwas hat nicht das geringste im Gerichtssal zu suchen.
Also die Fratze mal ganz außenvor, weil ich zumindest durch die Medien nichts derartiges gehört habe.
Ich glaube, dass sich ein Staatsanwalt sehr wohl im Griff hat. Man kann sich immerhin auch nicht alles erlauben und munter durch Welt spazieren, weil man ja selbst über recht und unrecht entscheidet. Warum sollte ein Staatsanwalt per se etwas gegen den Angeklagten haben? Er hat jetzt auch nicht als Monster herausgestellt welches man ums verderben von der Straße holen will und deswegen alle Mittel recht sind.
Zitat von LentoLento schrieb:Das würde auch erklären, dass mit einem hohen Risiko die Anklage erhoben wurde. Man verließ sich großteils auf Zeitangaben von Zeugen, bei denen die Gefahr des Irrtums sehr hoch ist. Wie gesagt, wenn es keinen Zeugen gibt, der den Angeklagten am Tatort gesehen hat, dann kann man hier die eigentliche Ursache für eine dann fahrlässig erfolgte Anklage erkennen.
Ich habe in der Richtung gar kein hohes Risiko empfunden, der Prozess ist im Verlauf erst spannend geworden.
Gerade durch die Aussage von Verena bzw. die fehlende Aussage die eine der Stütze der Anklage war.
zu Prozessbeginn hätte ich gesagt das wird ein klaren Ding, aber das wurde es dann wie wir alle sehen nicht.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Bei der Annahme von Püschel, dass sie selbst noch handlungsfähig war im Wasser, sind die nachfolgenden Verletzungen ja dann auch ein Unfallgeschehen.

In diesem Szenario ist dann auch ein voriges Unfallgeschehen (Ausrutschen, Fall in den Bach) wahrscheinlich.
Das verstehe ich eben nicht, die Rechtsmedizinerin hat ja gesagt, dass sie nicht weiß ob Hanna benommen oder ohnmächtig war. Sie muss dafür doch Anzeichen haben? Ich hab keine Ahnung, ob man bei einer abgeflachten Atmung einen Unterschied bei einer Sektion sieht, aber zu der These wird sie ja irgendwie gekommen sein.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, die Chance besteht immer, dass eine andere Strafkammer die Sache anders sieht, neue Gutachten bestellt, Zeugen sich nicht mehr genau erinnern etc. Und dass ein Angeklagter, wenn er verurteilt wird, oder überhaupt jeder Prozessverlierer sein Glück in der nächsten Instanz versucht, ist nicht verwunderlich und Alltag. Man hat ja in der Sache nichts (mehr) zu verlieren, man kann nur gewinnen…(Kostenfragen mal außen vor gelassen).
Zum Beispiel Verena? Sie sagt plötzlich aus, weil der Täter vielleicht wider Erwarten doch noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde.
Plötzlich packt sie die Angst, weil sie einer der Gründe ist/war warum er überhaupt dort sitzt. Wobei ich zugeben muss, dass ich nicht mal weiß, ob eine Aussage jetzt zulässig wäre, oder obsolet ist aufgrund ihres ,,Moves" aus dem ersten Verfahren.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was mich etwas wundert, ist, dass Rick anscheinend schon weiß, dass sie auch eine Revision für ST führt. Theoretisch könnte ST ja mit der Revision auch andere Anwälte beauftragen, etwa ausgewiesene Revisionsspezialisten.
Kann die gute Dame für dem BGH z.B gar nicht. Also rein rechtlich...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.03.2024 um 19:36
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich habe in der Richtung gar kein hohes Risiko empfunden, der Prozess ist im Verlauf erst spannend geworden.
Gerade durch die Aussage von Verena bzw. die fehlende Aussage die eine der Stütze der Anklage war.
zu Prozessbeginn hätte ich gesagt das wird ein klaren Ding, aber das wurde es dann wie wir alle sehen nicht.
Spätestens seit 9/11 sollte man Wissen, wie wenig Verlass auf so etwas ist.

Scheinbar ist sicheres Wissen da trügerisch.

https://www.br.de/nachrichten/wissen/9-11-warum-jeder-weiss-wo-er-war-und-viele-sich-irren,TEhJugE

Und wenn man sich selber irgendein Treffen, was mehrere Wochen zurück liegt, versucht zu rekonstruieren und zeitlich einzuschätzen, sind Fehler einfach vorprogrammiert. Und genau das wurde auch in diesem Fall bestätigt, wie schlecht die Zeitzuordnung einfach sind und letztlich wie gefährlich es ist auf so eine schlechte Indizienlage zu setzen.

Ja, dass Du es vorher anders gesehen hast, mag sein. Aber nur in seltenen Fällen hat man eben diese Möglichkeit der Kontrolle. Da kann man eben schon sich fragen, wie es in anderen Fällen gelaufen ist, wo man diese Kontrollmöglcihkeit erst gar nicht hatte. Wie gesagt, die Frage dies ich hier ergibt: Was wäre wenn ....


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.03.2024 um 20:01
Zitat von LentoLento schrieb:Spätestens seit 9/11 sollte man Wissen, wie wenig Verlass auf so etwas ist.

Scheinbar ist sicheres Wissen da trügerisch.

https://www.br.de/nachrichten/wissen/9-11-warum-jeder-weiss-wo-er-war-und-viele-sich-irren,TEhJugE
Also so klein ist der Anteil der sich noch erinnernden Probanden jetzt, wobei der Fall und 9/11 selbst im beschaulichen Aschau mit Sicherheit nicht die gleiche Wirkung hatte. Unter anderem war der Zeitrahmen auch ein anderer, aber lassen wir das mal. In meinen Augen ein wenig nach dem Motto ,,Same same but different"
Zitat von LentoLento schrieb:Und wenn man sich selber irgendein Treffen, was mehrere Wochen zurück liegt, versucht zu rekonstruieren und zeitlich einzuschätzen, sind Fehler einfach vorprogrammiert. Und genau das wurde auch in diesem Fall bestätigt, wie schlecht die Zeitzuordnung einfach sind und letztlich wie gefährlich es ist auf so eine schlechte Indizienlage zu setzen.
Es ist in meinen Augen immer noch keine schlechte Indizienlage gewesen. Wir haben in der Vergangenheit schon verfahren gesehen in denen es weniger verwertbares gab. Wenn es zur Verurteilung kommt, dann kann man der StA in diesem Fall auch keine Vorwürfe machen. Für mich persönlich sieht es momentan auch schwer danach aus.


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05.03.2024 um 20:11
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist deine ganz subjektive Bewertung.
Dafür gibt es keine Anhaltspunkte und dazu hat Püschel offenbar nicht Stellung genommen.
Wenn die erste Annahme von Püschel stimmt, dass sie selbst noch geschwommen ist, würde das die These der Anklage, dass sie bewusstlos in den Bach gelangt ist, widersprechen.
Und danach auch das vorige angebliche Tatgeschehen der Anklagebehörde in Frage stellen.


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05.03.2024 um 20:15
Bericht vom 05.03.2024

Es ging gleich wieder weiter mit den Beweisanträgen.

Beweisantrag Nummer 15 wird abgelehnt. Hierbei ging es um die Anhörung des Dr. Püschel aus Hamburg.

Die im BA ausgeführte Tatsachenbehauptung die Einblutungen in Rücken, Hals und Oberarmen des Opfers sind durch Ertrinken erklärbar, ist nicht stichhaltig genug.
Die Sachverständigen Mützel und Adamec schließen zwar nicht aus, dass solche Verletzungen durchs Ertrinken entstehen können, in der Gesamtschau und durch die Ausprägungen der Wunden ist es aber eher nicht erklärbar. Somit ist diese Behauptung nach 244.3.2 StPO hinfällig.

Die zweite Tatsachenbehauptung für das Gutachten war, dass die RQ-Wunden im Fluss entstanden sein könnten.

Das Gericht führt dazu aus, dass Malcherek und Adamec dargelegt haben, dass diese Vielzahl der Wunden aufgrund der Situation mit dem Hochwasser, wo ein Körper ja drüber gleitet, so nicht möglich sind.

Die dritte Behauptung sagt, dass die Verletzung der Schulterdächer nicht durch ein draufknien erklärbar sind.
Das Gericht erklärt dazu, dass die Rechtsmediziner genau das Gegenteil gesagt haben, nämlich dass es dadurch erklärbar ist.

Die letzte Behauptung war, dass Hanna schon lebend ins Wasser gekommen ist. Sowie ich es verstanden habe, war das sogar auf die Aussage von Püschel aufgebaut.

Das Gericht lehnt aber ab, weil es einmal sagte, dass nicht dargelegt ist, warum dieser einen höheren Sachverstand diesbezüglich hat, als die anderen Sachverständigen. Aber wohl auch, dass er diese Aussage nicht ohne einen Biomechaniker treffen kann. Was mir nicht ganz einleuchtet, denn das müsste doch eine rein rechtsmedizinische Frage sein.

Somit wird 15 eben nicht stattgegeben.


Nun weiter zu BA 16. Auch dieser wird abgelehnt.

Dieser handelt von dem jungen Mann, der in der Traun ertrunken ist.

Das Gericht führt aus, dass im Beweisantrag nicht dargelegt ist, inwiefern sich die Verletzungen und Morphologie ähneln (Sollten dafür nicht eben Unterlagen rang gezogen werden?) und allenfalls könnte man nur eventuelle Schlüsse zwischen diesem Fall und dem Unfall ziehen, somit ist das Gericht nicht verpflichtet dem nachzugehen.

Beweisantrag 17. Abgelehnt.

Dieser Antrag dreht sich um den Mann, der im Bärbach ertrunken ist.

Die Begründung fällt gleich aus. Hier wurde aber noch ausgeführt, dass der Ertrinkungsort keinen Zusammenhang über den Ort des Geschehens um Hanna erkennen lässt.

Beweisantrag 18. Abgelehnt.

Hier geht es wieder um die Kopfverletzungen. Dazu sollte ein Dr. Stiller Auskunft geben.

Das Gericht sagt, dass die bisherigen Rechtsmediziner ausführlich dazu Stellung genommen haben und im Antrag nicht dargelegt wurde, warum dieser eine höhere Sachkunde diesbezüglich hat.

Beweisantrag 19 wurde schon nachgegangen.

Beweisantrag 20. Abgelehnt.

Da ging es um die Radiologen.

Das Gericht legt dar, dass ein Radiologe nicht Auskunft geben kann, ob die Schulterdächer durch ein Draufknien brechen bzw. wie im Antrag behauptet, nicht brechen können. Dies sei Aufgabe eines Rechtsmediziners.

Beweisantrag 21. Abgelehnt.

Hierbei ging es wieder um den YT-Account und dessen Nutzung

Das Gericht führt aus, dass das Ganze schon ausführlich von Kommissar H. abgehandelt wurde. Weitere Nachforschungen würde keine Erkenntnisse bringen. Wenn ich das Gericht aber richtig verstanden habe, geht es nicht davon aus, dass etwas über den Account des Vaters genutzt wurde, da dieser schon seit 2020 nicht mehr für YT genutzt wurde.

Soweit zu den Beweisanträgen. Ich finde ja krass, dass das wohl mit Mützel ein Zufall gewesen sein muss, dass sie ausgerechnet am Sitzungstag freigestellt wurde. Zumal ja auch die Richterin durchaus so gewirkt hat, als wäre sie für Nachfragen offen.


Nun ging es echt schon an die Terminierung von Plädoyer und Urteil.

Alle drei Plädoyers sollen am 8. um 9.30 stattfinden. Hätte ich niemals gedacht. Ich wäre davon ausgegangen, dass allein die Verteidigung einen Sitzungstag für sich beansprucht.

Und beim Urteil wurde zwischen 19. und 21. überlegt.

Dr. Frank und Baumgärtl haben am 19. zusammen Verhandlung bei der 1. Jugendkammer. Die Vorsitzende sagte, dass diese ja gerne Mittagspause macht und man es um 12 Uhr machen könnte. Dr. Frank meinte dann scherzhaft, sie machen auch gerne Mittagspause. Die Vorsitzende meinte dann aber lachend, das können sie sich nicht erlauben. Dann ist ja wohl für die mündliche Urteilsbegründung kaum mehr als eine Stunde eingeplant, auch das finde ich wieder knapp bemessen.

Dann wurde Frau Rick gefragt, ob sie Zeit hat. Dafür wurde fünf Minuten unterbrochen.

Nach drei Minuten liefen die Prozessbeteiligten auf dem Flur und alle die draußen standen, was noch ein großer Teil war, dachten die Pause zieht sich noch länger. Dabei war es aus. Normalerweise ist es so, dass aus 5 Minuten 30 Minuten werden. Führte dann dazu, dass ich mich auf Ippen verlassen habe, die sagten, dass am 12. das Urteil gefällt wird und mir ein Hotelzimmer gebucht habe. Musste dann alles wieder umbuchen.

Eigentlich ist fraglich, ob man sich überhaupt für 12 Uhr ein Zimmer nehmen sollte, aber da will ich nichts riskieren. Für den Zuhörer ist es ja ein bisschen eine undankbare Zeit, obwohl es sich nicht so anhört. Aber wenn es früh ist, weißt du dass du sehr früh dastehen musst, da weißt du aber nicht ob du schon um 8 da sein sollst oder erst um 10.30.


Ich habe nochmal sinniert, das war schon ein krasses Verfahren. Viele Überraschungen und noch nie habe ich ein Publikum erlebt, dass so "Gespalten" ist.

Hätte ich nicht gedacht. Gerade bei einem angeklagten Mord mit sexuellem Hintergrund, dürfte das selten der Fall sein. Da dort ja meistens die Volksseele kocht und das Vertrauen der Leute in die Polizei und Justiz schon noch relativ groß ist.

Aber viele halten ihn wohl für Unschuldig, scheint manchmal so, als wären es sogar mehr Frauen jeglichen Alters, als bei den Männern. Aber natürlich halten ihn auch viele für Schuldig.

Eins dürfte klar sein. Egal welches Urteil gefällt wird, die Kammer dürfte in eine Menge schockierter und fassungsloser Gesichter blicken.


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05.03.2024 um 20:17
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Es ist in meinen Augen immer noch keine schlechte Indizienlage gewesen. Wir haben in der Vergangenheit schon verfahren gesehen in denen es weniger verwertbares gab. Wenn es zur Verurteilung kommt, dann kann man der StA in diesem Fall auch keine Vorwürfe machen. Für mich persönlich sieht es momentan auch schwer danach aus.
Du siehst es natürlich unter der Sicht eines Laien. Ein StA sollte das jedoch besser abschätzen können, denn man glaubt ja, dass er mehr Erfahrung besitzen sollte und sich vielleicht auch in die nicht ganz unbekannte Problematik eingelesen hat. Es ist eigentlcih schon länger bekannt und von Psychologen auch schon recht gut untersucht. Wenn sie ein StA nicht ausreichend schlau macht, dann fällt das auf ihn zurück.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Wenn es zur Verurteilung kommt, dann kann man der StA in diesem Fall auch keine Vorwürfe machen.
Nun auch dann, denn er hat offensichtlich Zeitangaben grundsätzlich zu viel Bedeutung beigemessen und selbst bei einer Verurteilung, wie ist das denn bei anderen Fällen, wo es eben diese Kontrollmöglcihkeit nicht gab? Es bleibt dabei, es ist ihm und den Ermittlern vorzzuwerfen. Selbst wenn es jetzt zu einer Verurteilung kommt, z.B. wegen der Knastzeugenaussge, wie wohl würdest Du Dich fühlen, wenn alles nur auf dessen Aussage beruht? Ohne diese Fehleinschätzung des StA wäre es wohl nie zum Verfahren gekommen und wie will man sich so sicher sein, dass das Gericht nicht eine weitere Fehleinschätzung (das vermeintliche Täterwissen auch das Gericht fehlerhaft eingeschätzt) macht? Die Knastzeugenaussage kann man leider nicht mit Technik widerlegen, das sollte man sich mal vor Augen führen.


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05.03.2024 um 22:40
Nochmals ein neuer Bericht von IM von heute. Interessant finde ich, dass dabei m.W. nach erstmals auch die anderen beiden Berufsrichter namentlich genannt werden. Man beachte das Foto. Im Artikel lässt sich der eine BR wie folgt zitieren:
Ob ein anderer Mensch in den Bärbach gefallen ist, ist für den aktuellen Fall bedeutungslos“, sagte Richter Salzinger, da nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse abgeleitet werden könnten.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/mordprozess-um-hanna-vor-urteil-wie-es-am-landgericht-weitergeht-92872248.html


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05.03.2024 um 22:47
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nochmals ein neuer Bericht von IM von heute. Interessant finde ich, dass dabei m.W. nach erstmals auch die anderen beiden Berufsrichter namentlich genannt werden. Man beachte das Foto. Im Artikel lässt sich der eine BR wie folgt zitieren:
Wobei man sagen muss, dass er halt einfach den Beschluss wieder verlesen hat.

Aber sehr angenehmer Mensch, der verzieht keine Miene, egal was ist.

Dürfte aber eher selten mit der Kammer verhandeln, da er nur benötigt wird, wenn sie als Schwurgericht auftreten.

Er ist auch parallel nun Mitglied dieser Hillfskammer die für die Entlastung eingerichtet wurde.


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05.03.2024 um 22:51
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Ich habe in der Richtung gar kein hohes Risiko empfunden, der Prozess ist im Verlauf erst spannend geworden.
Gerade durch die Aussage von Verena bzw. die fehlende Aussage die eine der Stütze der Anklage war.
Eben, die StA weiß zwar um die Möglichkeit, dass Zeugen, die bei ihr im Ermittlungsverfahren munter ausgesagt haben, später in einem Prozess von bestehenden Aussageverweigerungs- oder wie Verena plötzlich von Auskunftsverweigerungsrechten Gebrauch machen können. Aber nur weil diese Möglichkeit besteht, muss die StA, wenn sie die Aussagen im Ermittlungsverfahren für wesentlich hält, nicht von vornherein von einer Anklage absehen.
Zitat von LentoLento schrieb:elbst wenn es jetzt zu einer Verurteilung kommt, z.B. wegen der Knastzeugenaussge, wie wohl würdest Du Dich fühlen, wenn alles nur auf dessen Aussage beruht?
Eine Verurteilung würde ganz gewiss nicht nur auf der Aussage eines einzelnen Zeugen beruhen, da muss schon weit mehr an Indizien für eine richterliche Überzeugungsbildung von der Schuld eines Angeklagten zusammenkommen.

Unabhängig davon steht nirgendwo unverrückbar geschrieben, dass grundsätzlich und generell die Aussage eines sog. „Knastzeugen“ mehr oder weniger glaubhaft ist als die Aussage eines „normalen“ Zeugen. Inwieweit ein Gericht Zeugenaussagen für glaubhaft und Zeugen für glaubwürdig hält, ist ein Kerngeschäft richterlicher Beweiswürdigung. Und, nein, Leute, die nicht beim Prozess waren und null Eindruck von Zeugen und ihren Aussagen bekommen haben, sollten sich bei der Bewertung, was von einem Zeugen und dessen Aussage - gerade auch im Kontext mit den Aussagen anderer Zeugen und den weiteren Indizien - zu halten ist, doch schon ziemlich zurückhalten.


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05.03.2024 um 23:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und, nein, Leute, die nicht beim Prozess waren und null Eindruck von Zeugen und ihren Aussagen bekommen haben, sollten sich bei der Bewertung, was von einem Zeugen und dessen Aussage - gerade auch im Kontext mit den Aussagen anderer Zeugen und den weiteren Indizien - zu halten ist, doch schon ziemlich zurückhalten.
Dann ist es doch toll, dass es hier wohl den einen oder anderen Prozessbeobachter gibt, deren Berichte man sich durchlesen kann und einen lebhaften exklusiven Eindruck vom Prozess somit bekommen kann.

Und womöglich sich anhand dessen auch eine Meinung bilden kann und Berichtungen auch einzuschätzen vermag.


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05.03.2024 um 23:20
@Lanza

Wobei Beobachter erstens die Zeugen ja nur von hinten sehen und ihre Mimik und Gestik bei der Aussage nicht verfolgen können. Zweitens akustisch nicht alles mitbekommen müssen. Drittens anders als das Gericht die Akten nicht kennen und daher nicht einordnen können, warum das Gericht ausgerechnet an dieser Stelle warum welche Nachfrage hat und welche Bedeutung die Antwort des Zeugen auf gerade diese spezielle Nachfrage hat. Ergo: Prozessbeobachter können oft den Kontext der gerichtlichen Nachfrage nicht nachvollziehen.

Ergo: Der beste Prozessbeobachter kriegt von hinten und ohne Aktenkenntnis von der Sache an sich inhaltlich, optisch und wohl auch akustisch nun mal ziemlich wenig mit. Aber er hat natürlich seine subjektiv völlig berechtigten Eindrücke von einem Prozesstag, an dem er mal anwesend war.

Eigentlich, wie @Lento ja mahnte, ist ein Zeuge im Prozess mehr oder weniger so zuverlässig wie ein Prozessbeobachter Letzterer ist ja auch in gewissem Sinn (nur) Zeuge :Y:


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