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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.03.2024 um 21:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weil diese Personen nicht angeklagt sind. Die StA wird gewiss ihre Gründe dafür haben. „Verdächtig“ muss nicht mal heißen, dass alle diese 26 Personen jemals überhaupt in einen Beschuldigtenstatus gekommen sind. Auf jeden Fall hat bei ihnen die StA so wenig Verdachtsmomente gesehen, dass sie von einer Anklage gegen sie abgesehen hat.
Nein, das waren keine Tatverdächtigen und schon ganz sicher keine Beschuldigten, sondern einfach nur im Laufe der Ermittlungen "priorisierte Personen", jedenfalls hat @fassbinder1925 das so geschrieben.
Die Polizei hat im Rahmen der Ermittlungen fast 1000 Personen befragt. Da ist es logisch, dass sich im Laufe der Ermittlungen eben Personen herauskristalisieren, auf die die Ermittler einen besonderen Fokus legen. Im weiteren Lauf der Ermittlungen stellte sich dann eben heraus, dass von denen einer nach dem anderen ausgeschlossen werden konnte oder zumindest sich keine so schwerwiegenden Indizien ergeben haben, dass man dazu überging, sie der Tat zu verdächtigen.

Das das "Tatverdächtige" oder "verdächtige Personen" waren, entspringt entweder @Lentos Phantasie oder seinem unpräzisem Sprachgebrauch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.03.2024 um 21:57
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:legen. Im weiteren Lauf der Ermittlungen stellte sich dann eben heraus, dass von denen einer nach dem anderen ausgeschlossen werden konnte oder zumindest sich keine so schwerwiegenden Indizien ergeben haben, dass man dazu überging, sie der Tat zu verdächtigen
Stimmt, da war nie einer beschuldigt. Ob sie Verdächtig waren, ist wahrscheinlich schlicht Ansichtssache. Das ist ja nicht so ein „geschützter“ Begriff.

Was ich mir aber auch gewünscht hätte, dass das ein bisschen konkreter abgehandelt wird. Auch wenn bei denen wirklich nichts dran ist und man natürlich nicht für jede Person eine halbe Stunde aufbringen kann. Aber gar nichts dazu sagen, fand ich ein bisschen schade.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.03.2024 um 22:00
Zitat von LentoLento schrieb:Belegt dieses Zitat Deine Behauptung, dass er nicht auf dem Nachhauseweg war, sondern ein Umweg machte?

Offensichtlich nicht und damit sollten wir hier diese Diskussion abschließen, weil Du eben nicht weißt, was zeitliche und räumliche Nähe bedeutet. Damit war mein Unmut über Deine nicht bestätigte Tatsachenbehauptung vollkommen berechtigt. Das ist eben das allgemeine Problem in diesem Verfahren, alle beschränken sich auf Andeutungen, auch vom Verfahren selbst hat man nichts Entsprechendes berichtet bekommen.
Er ist einen Umweg gelaufen und darauf in seiner zweiten Vernehmung von der vernehmenden Polizistin angesprochen worden. Er konnte dazu keine trotz längerem Nachdenken keine plausible und glaubhafte Erklärung liefern.

Darüber berichtet @fassbinder1925 in seinem Bericht von dem entsprechenden Prozesstag:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 14.10.2023:Meinte dann aber wieder er sei die Kampenwandstraße entlang gelaufen in der Hoffnung Freunde zu treffen. Er wurde dann gefragt, wen er hoffte konkret zu treffen. T. überlegte lange und er sagte dann einen Namen von einem, mit dem er Bergtouren macht und der in der Kampenwandstraße wohnt. Dieser Widerspruch wurde natürlich angesprochen und die Beamtin meinte, dass sie das damals wohl nicht so direkt gesehen hat, aber eigentlich schon einer ist. Wobei man jetzt natürlich auch sagen, der wusste ja vllt schon, dass er das macht.
Ja, wir können die Diskussion darüber als tatsächlich gerne abschließen und auch hier gilt: Du bist herzlich eingeladen, die Info, die hier im Thread stehen, weiterhin großzügig zu ignorieren.


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06.03.2024 um 22:04
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber gar nichts dazu sagen, fand ich ein bisschen schade.
Na, wer was dazu hätte sagen können, wäre die StA gewesen. Aber sonst niemand, das Gericht auch nicht. Es bekommt bei einer Anklage nämlich nicht sämtliche zigtausend Blätter des gesamten Ermittlungsverfahrens übersandt, sondern mit der Anklageschrift nur die die konkreten Angeklagten angehenden Aktenteile, aber nicht sämtliche erledigten Spurenakten usw.

Ich hätte es auch unmöglich gefunden, wenn man im Prozess in der Öffentlichkeit Personen namentlich durchgehechelt hätte, die nie auch nur jemals Beschuldigte waren, die nur auf die eine oder andere Weise mal mit den Ermittlungen in Berührung gekommen sind.

Nicht vergessen darf man, dass die Verteidigung Akteneinsichtsrecht hat. Anscheinend hat man auf diese Weise aber im vorliegenden Fall keine passenden zünftigen Alternativtäter gefunden….


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06.03.2024 um 22:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein „Alternativtäter“ schafft diese Lage aber nun mal nicht aus der Welt bzw. neutralisiert sie nicht, wie hier schon mehrfach geschrieben wurde.
Den nicht ermittelbaren Phantomtäter habe ich ganz am Anfang, vor der näheren Beschäftigung mit den Örtlichkeiten, vor allem mit dem mutmaßlichen Tatort und mit Hannas Rückweg auch tatsächlich noch für möglich gehalten. Da habe ich noch gedacht, dass da ja jeder hätte vorbeikommen und Hanna unentdeckt hätte bewusstlos schlagen und in den Bach werfen können.

Allerdings wurde kein anderer gesehen, auch bzw. vor allem vom Jogger als Zeugen nicht, der zur Tatzeit in der Straße joggend gesichtet wurde.

Und für jemanden, der Hanna nicht kannte oder verfolgte, wäre das Zeitfenster der Begegnung inklusive Tat einfach zu klein. Beim Eiskeller lief sie ja noch allein los und wurde nicht verfolgt.

Sinn ergibt dieser Übergriff so kurze Zeit später beim Hotel in der Nähe erst durch die Annahme, dass ST das spätere Opfer bereits beim Eiskeller gegen 2:20 Uhr sah und dann beschloss, der jungen Frau den Weg abzuschneiden, indem er über den Burgweg lief und dann wieder in die Kampenwandstraße einbog.
Zitat von LentoLento schrieb:Belegt dieses Zitat Deine Behauptung, dass er nicht auf dem Nachhauseweg war, sondern ein Umweg machte?
Das sagte er selbst bei seiner zweiten Vernehmung. Er lief über die Kampenwandstraße, aber laut Frau Rick verfolgte er Hanna nicht. Also gab er wohl bei der zweiten Vernehmung an, noch einen Abstecher zur Kampenwandstraße gemacht zu haben, nachdem er vorher schon vom Eiskeller in Richtung Burgweg, also in Richtung seines Wohnhauses lief. Zum Grund des Abstechers befragt, gab er bekanntlich an, dass er hoffte, einen entfernten Bekannten, der in der Straße wohnte, nachts vielleicht noch zufällig anzutreffen.
Bei seiner zweiten Vernehmung hatte der Angeklagte dann aber eine Variation dieser Laufstrecke aufgezeichnet: diesmal ist auch der Bereich auf der Kampenwandstraße markiert, der sich zwischen Eiskeller und Hotel Hohenaschau befindet.
Quelle: Artikel zu den Joggingrouten, Themen-Wiki


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06.03.2024 um 22:09
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Was ich mir aber auch gewünscht hätte, dass das ein bisschen konkreter abgehandelt wird. Auch wenn bei denen wirklich nichts dran ist und man natürlich nicht für jede Person eine halbe Stunde aufbringen kann. Aber gar nichts dazu sagen, fand ich ein bisschen schade.
So ein Prozess dient aber dazu, über die Schuld eines Angeklagten zu verhandeln und nicht dazu, die Neugier der Öffentlichkeit zu befriedigen, wer denn sonst noch irgendwann mal im Fokus der Ermittler stand.

Man kann diese Personen auch nicht alle in einen Topf werfen, weil sie sicher aus sehr unterschiedlichen Gründen auf die Prio-Liste kamen und dort dann auch unterschiedlich lange standen.

Beispiel: der Nachbar, der eigentlich mit Hanna nach Hause laufen wollte. Hatte engen Kontakt mit dem späteren Opfer, es passierte etwas vom eigentlichen Plan abweichendes, was er mit einem "Versehen" bzw. sich "Verpassen" erklärt hat und hatte ein dickes zeitliches Loch in seinem Alibi (weil er eine ganze Weile alleine betrunken unterm Regenschirm gehockt hat).
Seine Aussagen konnte man aber dann alle anhand anderer Zeugenaussagen und der Fotos nachvollziehen und bestätigen.

Anderes Beispiel: der Besitzer der Holzkernuhr:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Die größte das können wir uns denken, war der Herr mit der Uhr. Was ich bisher nicht wusste, der wurde wohl als Beschuldigter geführt. Inklusive Beschuldigtenvernehmung und Hausdurchsuchung. Auch nicht toll. Klar haben sie ihren Job gemacht, aber stell dir vor, du verlierst deine Uhr und dann so etwas.
Diese Hausdurchsuchung hat sogar stattgefunden, als S.T. schon längst in Haft saß, denn der Besitzer der Uhr wurde ja erst im Februar 2023 identifiziert.


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06.03.2024 um 22:12
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:So ein Prozess dient aber dazu, über die Schuld eines Angeklagten zu verhandeln und nicht dazu, die Neugier der Öffentlichkeit zu befriedigen, wer denn sonst noch irgendwann mal im Fokus der Ermittler stand.
Das ist schon klar. Aber das dürfte auch für die Schöffen interessant sein. Und wenn man überlegt, über was der Sachbearbeiter alles sonst referiert hat und er ohnehin jeden zweiten Tag da war, hätte er ja dafür auch 5 Minuten mehr aufwenden können.


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06.03.2024 um 22:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na, wer was dazu hätte sagen können, wäre die StA gewesen.
Wieso nur der StA? Der Zeuge hätte ja durchaus mehr gewusst sicherlich und man hätte ihn auch sicher gewähren lassen, wenn er ein bisschen mehr erzählt hätte. Er weiß das ja alles.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich hätte es auch unmöglich gefunden, wenn man im Prozess in der Öffentlichkeit Personen namentlich durchgehechelt hätte, die nie auch nur jemals Beschuldigte waren, die nur auf die eine oder andere Weise mal mit den Ermittlungen in Berührung gekommen sind.
Wurde ja eh gemacht. Also 6 Stück davon zumindest. Aber gut es ist eh rum.


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06.03.2024 um 22:29
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Der Zeuge hätte ja durchaus mehr gewusst sicherlich und man hätte ihn auch sicher gewähren lassen, wenn er ein bisschen mehr erzählt hätte. Er weiß das ja alles.
Es hat ihn dazu anscheinend niemand weiter befragt, auch die Verteidigung nicht. Wurde also allseits für nicht so relevant gehalten, was der Zeuge zu dem Thema noch alles zu erzählen gehabt hätte.


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06.03.2024 um 22:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es bekommt bei einer Anklage nämlich nicht sämtliche zigtausend Blätter des gesamten Ermittlungsverfahrens übersandt, sondern mit der Anklageschrift nur die die konkreten Angeklagten angehenden Aktenteile, aber nicht sämtliche erledigten Spurenakten usw.

Ich hätte es auch unmöglich gefunden, wenn man im Prozess in der Öffentlichkeit Personen namentlich durchgehechelt hätte, die nie auch nur jemals Beschuldigte waren, die nur auf die eine oder andere Weise mal mit den Ermittlungen in Berührung gekommen sind.

Nicht vergessen darf man, dass die Verteidigung Akteneinsichtsrecht hat. Anscheinend hat man auf diese Weise aber im vorliegenden Fall keine passenden zünftigen Alternativtäter gefunden….
Ist hier nicht ein Widerspruch? Ebenso Es bekommt bei einer Anklage ebenso die Verteidigung nämlich nicht sämtliche zigtausend Blätter des gesamten Ermittlungsverfahrens übersandt, sondern mit der Anklageschrift nur die die konkreten Angeklagten angehenden Aktenteile, aber nicht sämtliche erledigten Spurenakten usw. -> Nicht vergessen darf man, dass die Verteidigung Akteneinsichtsrecht hat.


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06.03.2024 um 22:43
Richtig, bei Anklageerhebung bekommt der Angeklagte bzw. sein Verteidiger ebenso wie das Gericht die Anklageschrift plus die zugehörigen Aktenteile. Davon zu unterscheiden ist aber das Akteneinsichtsrecht des Angeklagten bzw. seines Verteidigers. Dieses Recht umfasst die Einsicht in weitere Ermittlungsakten der StA, also auch solche Akten, die nicht mit der Anklageschrift übersandt bzw. kein Teil von ihr sind.

Inwieweit Akteneinsicht in sämtliche erledigten Spurenakten gewährt wird, wird im Einzelfall entschieden. Manchmal, etwa wenn tausende von Spuren verfolgt worden sind und die Ermittlungsakten daher ganze Paletten umfassen, hat auch schon so mancher Verteidiger abgewinkt, wer hat schon Zeit, das alles zu lesen….


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06.03.2024 um 23:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Einen solchen Alternativtäter gibt es hier nicht. Das Gericht muss daher nichts zu einem "Alternativtäter" schreiben
Nicht mal einen Satz, dass "die Kammer einen unbekannten dritten Täter als fernliegend ausschließt"? Ich dachte nämlich, dass zu einem rechtsfehlerfreien Urteil auch Vollständigkeit in der Argumentation gehört. Wenn man im Urteil kein Wort zu einem Alternativtäter schreibt, ist zunächst nicht klar, ob dieser als "offensichtlich fernliegend" ausgeschlossen wurde und daher keine Erwähnung findet, oder ob die Kammer diese Denkmöglichkeit schlicht vergessen hat. Hanna ist nun mal im Freien zu Tode gekommen. Da ist - ohne weitere Info - ein Alternativtäter erstmal nicht abwegig. Nicht umsonst ist die Polizei auch noch anderen Spuren nachgegangen, als ST bereits in Untersuchungshaft saß. Das hätte die Polizei natürlich nicht gemacht, wenn es so abwegig gewesen wäre.

Ich erwarte von einem Gericht schon, dass es zumindest etwas dazu schreibt, selbst wenn es nur ein "zwar ist ein Alternativtäter eine theoretische Denkmöglichkeit, aber bei Gesamtschau aller Umstände als fernliegend auszuschließen." ist. Vielleicht bemüht das Gericht auch Argumente in die Richtung, dass ein unbekannter Dritter wahrscheinlich irgendwo gesehen worden wäre.


An alle hier: Glaubt ihr, die Verurteilung wegen Mordes wird über 10 Jahre hinausgehen?


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06.03.2024 um 23:35
Mal eine Frage. Wenn nach einem Urteil Revision eingelegt wird, und dieser stattgegeben würde vom BGH, dann würde ja wieder vor dem gleichen Gericht verhandelt oder? Also wieder in Traunstein


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06.03.2024 um 23:40
Zitat von LanzaLanza schrieb:Mal eine Frage. Wenn nach einem Urteil Revision eingelegt wird, und dieser stattgegeben würde vom BGH, dann würde ja wieder vor dem gleichen Gericht verhandelt oder? Also wieder in Traunstein
Nein, nicht zwingend. Die Revision kann auch an ein anderes Gericht verweisen, wenn sie es für sachgerechter hält.

Ein berühmtes Beispiel ist ja der Fall Weimar, der im Lauf der Jahre gleich drei hessische Landgerichte beschäftigt hatte, soweit ich mich erinnere, weil der BGH das Verfahren nach jeweils erfolgreicher Revision anderen Gerichten zugewiesen hat.


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06.03.2024 um 23:40
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Glaubt ihr, die Verurteilung wegen Mordes wird über 10 Jahre hinausgehen?
Es ist doch noch völlig unklar, ob er überhaupt verurteilt wird.
Jetzt über das Strafmaß zu spekulieren macht aus meiner Sicht wenig Sinn.


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06.03.2024 um 23:46
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es ist doch noch völlig unklar, ob er überhaupt verurteilt wird.
Sorry, aber es ist ja wohl klar, dass es auf eine Verurteilung hinausläuft (sofern nicht die Schöffen umfallen). Die Vorsitzende Richterin ist schon lange auf Verurteilungskurs:
- mehrfache Nachfragen an den Angeklagten wegen eines Geständnisses
- der Mailverkehr mit dem StA, insbesondere den Hinweis auf die Rolle des Mithäftlings, d.h. sie scheint ihm zu glauben
- nach den Ablehnungen der Beweisanträge ist ein Unfallgeschehen für die Richterin definitiv ausgeschlossen, Alternativtäter wurden nicht erörtert; wenn es nicht für eine Verurteilung reichen würde, hätte der E-Mail-Verkehr mit dem StA anders ausgesehen, man hätte den Prozess beendet.

Zwar wurde die Vorsitzende Richterin mal zitiert, dass für sie der Ausgang offen sei, aber meiner Erinnerung war das ziemlich zeitgleich mit dem Mailverkehr...


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06.03.2024 um 23:53
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:An alle hier: Glaubt ihr, die Verurteilung wegen Mordes wird über 10 Jahre hinausgehen?
Also sollte er verurteilt werden und wegen Mordes, glaube ich eher nicht an eine besondere Schuldschwere. Aber wer weiß das schon. Aber auch ohne diese, glaube ich wird es kaum unter 10 Jahren sein.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Nein, nicht zwingend. Die Revision kann auch an ein anderes Gericht verweisen, wenn sie es für sachgerechter hält.
Aber schon in den absolut meisten Fällen. Wobei die Anzahl der Kammern natürlich in Traunstein schon sehr überschaubar ist. Und jetzt hängt ja auch noch die 1. Jugendkammer mit drin (auch wenn es ein Routinevorgang ist).
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ein berühmtes Beispiel ist ja der Fall Weimar, der im Lauf der Jahre gleich drei hessische Landgerichte beschäftigt hatte, soweit ich mich erinnere, weil der BGH das Verfahren nach jeweils erfolgreicher Revision anderen Gerichten zugewiesen hat.
Mal angenommen, es würde an ein anderes Gericht gehen, weiß jemand wohin es dann wahrscheinlich gehen würde?

Dürfte ja dann wahrscheinlich das Gleiche wie bei Wiederaufnahmeverfahren sein, aber das habe ich nicht recht rausgefunden. Ob da München oder Landshut zuständig ist.


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06.03.2024 um 23:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weil diese Personen nicht angeklagt sind. Die StA wird gewiss ihre Gründe dafür haben. „Verdächtig“ muss nicht mal heißen, dass alle diese 26 Personen jemals überhaupt in einen Beschuldigtenstatus gekommen sind. Auf jeden Fall hat bei ihnen die StA so wenig Verdachtsmomente gesehen, dass sie von einer Anklage gegen sie abgesehen hat.
Zitat von AndanteAndante schrieb:„Alternativtäter“ klingt halt so schön geschraubt und intellektuell. Es heißt aber nichts anderes als ganz platt „Es kann auch jemand anders gewesen sein“.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wo aber von vornherein keine konkreten Personen als Täter in Betracht kommen, kann man als Gericht natürlich auch nicht begründen, warum diese unbekannten Personen ausscheiden.
Diese Beiträge zum "Alternativtäter" erscheinen wiederum mir etwas "platt":
Erstens setzen sie eine vernünftig und pflichtgemäß handelnde Staatsanwaltschaft voraus. Dies ist leider nicht immer der Fall. Teilweise werden weitere Ermittlungen eingestellt, wenn man meint, einen Täter zu haben, der anklagefähig ist.
Zweitens wäre es Deinen Ausführungen zufolge ja geradezu hilfreich für eine Anklage, wenn keine "Alternativtäter" in Betracht kommen würden, was wiederum das Engagement bezüglich weiterer Ermittlungen reduzieren müsste.
Drittens macht genau das den Weg frei für Urteile, die letztlich auf der Begründung beruhen, "wie soll es denn auch anders gewesen sein" (natürlich etwas anders ausgedrückt). Und Beispiele dafür gibt es in Indizienprozessen einige.

Hierzu und aufgrund dessen, was hier an Sachverhalt ausgetrauscht/mitgeteilt wurde: Was ist denn mit dem ca. 50-jährigen, der nach dem WLan und den "Kindern" im Eiskeller gefragt hat? Was wäre denn, (i) wenn er nach WLan im Club gefragt hätte, weil er das spätere Opfer kontaktieren wollte, es einige Zeit davor kennen gelernt hatte, (ii) wenn er sich dann von hinten und außerhalb des kameraüberwachten Bereichs auf den Kampenwandparkplatz begeben hätte, um dort einige Zeit zu verweilen, um auf das Opfer zu warten und (iii) schließlich vom Parkplatz über das Gartentörl und das Brückerl das an der Kampenwandstraße entlang gehende spätere Opfer angegriffen hätte. Pech des S.T. wäre dann, dass er eben genau zu dieser Zeit seine Auslaufrunde gemacht hätte, ohne sich Wochen später - was vollkommen normal ist - an die genaue Strecke zu erinnern, dass er letztlich zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre. Evtl. wäre er auch ein oder zwei Minuten versetzt an der Tat vorbei gejoggt, und zumindest dann wäre es in Anbetracht des Baches nachvollziehbar, dass er den Schrei nicht gehört hätte.

Nach der hier von einigen aufgestellten Theorie unter der Verwendung der Bezeichnung "Alternativtäter" würde es der Anklage geradezu helfen, Derartiges nicht auszuermitteln, da dann ein solches "Alternativszenarien" auszuschließen sein soll. Das kann es nicht sein, und so funktionniert es auch nicht: Für die Frage, ob alternative Geschehensabläufe in Betracht kommen, sind vorrangig die Rahmenbedingungen entscheidend: Sind zwei Personen am Nordpol, ist dort ansonsten weit und breit keiner zu sehen und ist danach einer erstochen, liegt ein "Alternativtäter" fern. Wie ist das aber in Umgebung eines Clubs, in dem hunderte Personen gefeiert haben, verbunden mit einem ständigen Kommen und Gehen zahlreicher Personen?

Letztlich weiß doch keiner von uns, was sich zugetragen hat. Und so wie es aussieht, werden wir es nie erfahren. Es geht also darum, welches Maß an Zweifel man in Kauf nimmt bzw. welches Maß an Gewissheit man einer Verurteilung zu einer langjährigen Haftstrafte voraussetzen möchte. Also - bitte das Zweifeln nicht ganz vergessen, das Zweifeln an der Schuld eines Angeklagten genauso wie das Zweifeln an der eigenen Meinung. Diese von einigen- zumindest zwischen den Zeilen - zum Ausdruck gebrachte "Schuldvermutung" ist doch unerträglich. Andererseits ist sie hier auf diesem Kanal auch vollkommen wurscht. Andererseits erkennt man sie teilweise eben auch bei den zuständigen Behörden...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.03.2024 um 23:57
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Sorry, aber es ist ja wohl klar
Ach ja?

Deine Argumente geben aber nicht allzuviel her.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:mehrfache Nachfragen an den Angeklagten wegen eines Geständnisses
Das lässt doch keinen Rückschluss auf das spätere Urteil zu.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:wenn es nicht für eine Verurteilung reichen würde, hätte der E-Mail-Verkehr mit dem StA anders ausgesehen
Aha.
Wie hätte die denn dann ausgesehen?


Gewicht hat von deinen "Argumenten" allenfalls, dass sie die Unfallhypothese ausschließt.

Ich würde sagen, derzeit kann man nur abwarten.
Das Strafmaß ist dann eh noch mal eine andere Sache.
Wer weiss, was da –im Falle einer Verurteilung– vetschärfend oder entlastend mit einfliesst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.03.2024 um 00:10
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Hanna ist nun mal im Freien zu Tode gekommen. Da ist - ohne weitere Info - ein Alternativtäter erstmal nicht abwegig. Nicht umsonst ist die Polizei auch noch anderen Spuren nachgegangen, als ST bereits in Untersuchungshaft saß. Das hätte die Polizei natürlich nicht gemacht, wenn es so abwegig gewesen wäre.
Was ist das denn für ein Argument?

Auch in einem Fall, bei dem jemand in einem Gebäude zu Tode kommt, kann es mehrere mögliche Täter geben. Es gibt auch Tatgeschehen, die sich in einer vollen U-Bahnstation zur Hauptverkehrszeit abspielen oder vor einem Fußballstadion, in dem gerade ein Spiel zu Ende gegangen ist und 30.000 Personen aus den Ausgängen auf den Vorplatz strömen. Dann könnte man da ja gar keinen Täter anklagen, ohne diese 30.000 Leute genauestens unter die Lupe genommen zu haben.

Irgendwie guckt ihr auch alle zu oft Tatort oder lest zu viele Krimis, in denen zwei Kommissare und ein Assistent in 90 Minuten oder auf 320 Seiten einen Fall lösen, der mit der Verhaftung des Täters und der Schlusseinstellung, in der die Komissare mit einem Feierabendbier auf den erfolgreiche geschlossenen Fall anstoßen, endet.
Aber im realen Leben gehen die Ermittlungen nach der Verhaftung doch selbstverständlich weiter. Z.B. wurde am Tag der Verhaftung wurde die Wohnung von S.T. durchsucht und verschieden Gegenstände sichergestellt, z.B. Bekleidung und elektronische Geräte wie Computer, Tablet oder Telefone. Das ganze Zeug wird ja dann nicht in Kartons verpackt und weggestellt, sondern es muss geklärt werden, was auf welche Spuren untersucht wird, dann kommen die Ergebnisse zurück, die ausgewertet, bewertet und in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden müssen. Daraus ergeben sich im Regelfall neue Fragestellungen, zu denen dann z.B. wieder weitere Zeugen befragt oder weitergehende Untersuchungen beauftragt werden müssen.
Zudem muss geklärt werden, ob es z.B. Mittäter oder Helfer gab, ob Beweismittel vernichtet oder versteckt wurden, ob man die noch finden kann etc. Da ist also auch nach der Verhaftung eines TV noch richtig viel zu tun.

Und diese Liste mit den 26 priorisierten Personen ist kein DIN-A4-Zettel, auf dem in den ersten 3 Tagen der Ermittlungen eine Reihe von Namen notiert wird, die dann nach und nach durchgestrichen werden, bis einer übrig bleibt.
Das ist vielmehr ein sehr dynamische Ermittlungsgeschehen, d.h. es kommen immer mal wieder Leute auf diese Liste, andere können gestrichen werde und manche bleiben auch weiterhin drauf, selbst wenn sich für jemand anderen ein dringender Tatverdacht ergeben hat, so dass der erst mal in U-Haft wandert.
Auch wenn jemand erst mal wegen eines dringenden Tatverdachtes in U-Haft sitzt, können sich jederzeit ja auch entlastende Indizien auftun, so dass sich der Tatverdacht zerschlägt oder es trotzdem nicht für eine Anklage reicht. Und dann stehen die Ermittler und der StA richtig doof da, wenn die sich in der Zwischenzeit entspannt zurückgelehnt haben, weil sie sich ach so sicher waren, den richtigen "eingebuchtet" zu haben.
Zitat von HerrChiemseeHerrChiemsee schrieb:Pech des S.T. wäre dann, dass er eben genau zu dieser Zeit seine Auslaufrunde gemacht hätte, ohne sich Wochen später - was vollkommen normal ist - an die genaue Strecke zu erinnern, dass er letztlich zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre.
Das Pech, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, hatte in diesem Fall in meinen Augen nur eine Person, und das war Hanna, die das leider nicht überlebt hat.


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