Hanna W. tot aus der Prien geborgen
07.03.2024 um 00:13Fridolin31 schrieb:Nein, nicht zwingend. Die Revision kann auch an ein anderes Gericht verweisen, wenn sie es für sachgerechter hält.Genau, möglich ist die Zurückverweisung an eine andere Kammer desselben Landgerichts. Dann könnte es hier wieder Traunstein werden, halt dann die andere Jugendkammer. Oder die Sache wird an ein anderes bayerisches Landgericht zurückverwiesen.
HerrChiemsee schrieb:Zweitens wäre es Deinen Ausführungen zufolge ja geradezu hilfreich für eine Anklage, wenn keine "Alternativtäter" in Betracht kommen würden, was wiederum das Engagement bezüglich weiterer Ermittlungen reduzieren müsste.Warum? Eine Anklage stellt ja den allerletzten Schritt dar, nicht den ersten. Sie ist das Ergebnis der Verfolgung vieler Spuren, möglicherweise auch vieler Ermittlungsverfahren. Nach und nach werden dann im Zuge der Ermittlungen die meisten Spuren eliminiert, Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Beschuldigte, gegen die sich sich ein Verdacht letztlich nicht bestätigt hat, werden eingestellt. Herauskristallisiert hat sich bzw. übriggeblieben ist schließlich ein bzw. eine Verdächtige(r), auf den/die eben die meisten Indizien schlüssig hindeuten.
HerrChiemsee schrieb:Hierzu und aufgrund dessen, was hier an Sachverhalt ausgetrauscht/mitgeteilt wurde: Was ist denn mit dem ca. 50-jährigen, der nach dem WLan und den "Kindern" im Eiskeller gefragt hat? Was wäre denn, (i) wenn er nach WLan im Club gefragt hätte, weil er das spätere Opfer kontaktieren wollte, es einige Zeit davor kennen gelernt hatte, (ii) wenn er sich dann von hinten und außerhalb des kameraüberwachten Bereichs auf den Kampenwandparkplatz begeben hätte, um dort einige Zeit zu verweilen, um auf das Opfer zu warten und (iii) schließlich vom Parkplatz über das Gartentörl und das Brückerl das an der Kampenwandstraße entlang gehende spätere Opfer angegriffen hätte. Pech des S.T. wäre dann, dass er eben genau zu dieser Zeit seine Auslaufrunde gemacht hätte, ohne sich Wochen später - was vollkommen normal ist - an die genaue Strecke zu erinnern, dass er letztlich zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wäre. Evtl. wäre er auch ein oder zwei Minuten versetzt an der Tat vorbei gejoggt, und zumindest dann wäre es in Anbetracht des Baches nachvollziehbar, dass er den Schrei nicht gehört hätte.Es geht nicht um einen Preis im besten Geschichtenerfinden. Natürlich kann jeder von uns ins Blaue hinein irgendwelche Alternativtäterszenarien erfinden. Wird hier im Krimiforum sehr gerne gemacht. Für Ermittlungsbehörden ist das aber nicht ausreichend.
Da hat jemand nach WLAN und „Kindern“ im Eiskeller gefragt, schön. Wenn das alles ist, wird das allerdings kaum ausreichen, bezüglich dieser Person die Ermittlungsmaschinerie anzuwerfen. Etwas ganz anderes wäre es, wenn diese Person irgendwann, besonders am fraglichen Abend, mit Hanna gesehen worden wäre und/oder wenn sie zu einer verdächtigen Zeit auf dem Kampenwandparkplatz oder der Kampenwandstraße gesehen worden wäre. Das war aber nicht der Fall. Und nur weil sie nach WLAN gefragt hat - sie hätte auch nach der Uhrzeit oder nach dem Weg fragen können - macht sie das nicht zu einem Verdächtigen. Ich denke, die Ermittler werden ihre Gründe gehabt haben, wenn sie da nicht weiter nachgehakt haben, und ihre Erfahrungen haben sie ja auch.