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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 19:20
Zitat von LentoLento schrieb:Das mag sein, aber nun haben wir genügend Sachbeweise, welche den Spaziergang auf den 4.10 weisen, AUCH die Sprachnachricht vom 5.10.. Und später unter der Eindruck der Zeugenaussage fällt ihr ein, dass es der 5.10 war, das muss ein Hintergrund haben. Ich gehe daher davon dass sie buis zum Beweis des Gegenteils am 6.10 ebenfalls einen Berufsschultermin hatte.
So sehe ich das auch. Tatsache ist, je mehr man über eine vermeintliche Erinnerung spricht, desto höher ist auch die Gefahr, dass sich eine falsche Erinnerung verfestigt.

Und Verena hat sich schon an vieles vermeintlich erinnert. Einen eineinhalb Stunden langen Spaziergang, inklusive Passieren eines Dirndlgeschäfts und Selfies des ST an der Parkbank. Bei allem war sie sich sicher, dass es am 3. so stattfand. Erwiesenermaßen war das jedoch falsch.

Auch von der Messergeschichte, die ja, wenn sie denn stattgefunden hat, ein eindrückliches Erlebnis gewesen sein muss. Aber auch hier wieder völlig verschiedene Versionen.

Vielleicht fuhr sie am 5. irgendwohin, was sie nachträglich als Fahrt in die Berufsschule, verbuchte, evtl weil sie sich zeitgleich an ein Gespräch über das Thema in der Berufsschule erinnerte. Das kann dann durchaus eine Woche später gewesen sein und sie hat es im Nachhinein falsch verknüpft.
Wie es ihr eben anscheinend regelmäßig passiert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 19:26
Zitat von LentoLento schrieb:Ich gehe daher davon bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass sie am 6.10 ebenfalls einen Berufsschultermin hatte.
Ich denke, auf den Beweis wirst Du lange warten müssen, weil sich weder die Richter noch der Staatsanwalt in diesem Fall berufen fühlen werden, Dir gegenüber irgendetwas zu beweisen. Aber Du darfst auch gerne weiterhin davon ausgehen, dass Verena auch am 6. Oktober 2022 Berufsschule hatte.

Aber vieleicht würdest Du mir den Gefallen tun, mal kurz und bündig zusammenzufassen, welche "Sachbeweise", die wir (wen außer Dir dieses Personalpronomen auch immer umfassen mag) haben:
Zitat von LentoLento schrieb:Das mag sein, aber nun haben wir genügend Sachbeweise, welche den Spaziergang auf den 4.10 weisen, AUCH die Sprachnachricht vom 5.10..
Was ich an Deiner Argumentation aber nicht verstehe:
Wenn der Spaziergang Eurer Meinung nach (wer wart "ihr" jetzt nochmal?) am 4. Oktober war und sie sich am 5. Oktober auf dem Weg zur Berufsschule an das Gespräch mit S.T. erinnert hat und sie am 6. Oktober auch Berufsschule hatte, dann hätte sie in der Woche ja an drei Tagen Berufsschule gehabt.
War das eine Blockwoche?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 19:33
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber vieleicht würdest Du mir den Gefallen tun, mal kurz und bündig zusammenzufassen, welche "Sachbeweise", die wir (wen außer Dir dieses Personalpronomen auch immer umfassen mag) haben:
Das wurde hier doch alles schon zig fach durchgekaut. Sachbeweise wären wohl vor allem die GPS Daten, sowie die Videoüberwachung am Parkplatz.

Dazu kommen ihre eigenen Nachrichten:
1. Nachricht an ST sie hätte sich im Tag vertan
2. Nachricht am 5. an Ihre Schwester, in der von "gestern" die Rede war.
3. Nachricht an ihre Mutter, dass sie sich doch nicht erinnern kann, wann was vor mehreren Wochen war.

Wieviel braucht es denn noch?

Wann sie letztendlich in der Berufsschule war, auf dessen Weg sie im Nachhinein glaubte über die Tat sinniert zu haben, spielt da doch eigentlich keine Rolle mehr.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 19:41
Ja wer trotz objektiver technischer Daten (GPS Daten, Sprachnachricht) diesen Spaziergang nicht auf den 04.10.22 verortet, glaub auch noch an das Video der Tatortzeugin.
Da wird es dann auch einfach unseriös. Gutachteraussagen und andere technische Fakten (CoC Zeitstempel, Websitenaufrufe, Zeitstempel Ükameras) werden als gegeben hingenommen und bzgl. Spaziergang dann nicht.

Stattdessen beruft man sich dann hier auf die Aussage "Nachdenken auf dem Weg zur Berufsschule".

Das ist zweierlei Maß.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 20:01
Zitat von LanzaLanza schrieb:Stattdessen beruft man sich dann hier auf die Aussage "Nachdenken auf dem Weg zur Berufsschule".
Aber der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer ja genau das als Indiz für die Verortung des Gesprächs am 3. Oktober genannt.
Das kannst Du doch nicht einfach so ignorieren.

Man kann davon ausgehen, dass er das nicht geraten oder erfunden hat, sondern dass das Datum des Berufsschulbesuchs von den Ermittlern überprüft wurde.
@Lento möchte gerne an zwei weitere Berufsschultage in der Woche glauben, was ich für unrealistisch halte, wenn es nicht eine Blockwoche war.
Das wiederum schließe ich aus, weil der Staatsanwalt sonst kaum den Besuch der Berufsschule am 4. Oktober als Indiz für die Datumsfestlegung des Spaziergangs auf den 3. genannt hätte.

Du kannst jetzt gerne knobeln, wer sich jetzt hier mehr an die uns aus dem Prozess bekannten Daten hält. Ich, der argumentiert, dass der Staatsanwalt den Berufsschulbesuch am 4. genannt hat oder Lento, der sagt, er wolle so lange an einen weiteren Berufsschulbesuch am 5. und 6. glauben, bis ihm einer das Gegenteil beweise.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 20:30
@Lento
Ich geh eigentlich auch davon aus, dass sie entweder am 06.10. nochmal Berufsschule hatte, oder sich in der Woche vertan hat. Für mich ist es auch komisch, dass die Aussage im Plädoyer des StA das erste Mal auftaucht. Irgendwie vermittelt das für mich schon den Eindruck, dass er gar nicht wollte, dass das groß hinterfragt wird. Genau wie das "Geständnis" vor dem Vater. Ich kann mich des Eindrucks einfach nicht erwehren, dass die beiden Punkte, wären sie im Prozess aufgekommen, ziemlich einfach aufgeklärt oder widerlegt hätten werden können. So im Plädoyer muss man es einfach stehen lassen. Er darf natürlich nicht lügen, aber muss auch nicht und hat ja scheinbar auch nicht gesagt, sie hätte die restliche Woche keine BS mehr.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Drittens hat auch der Angeklagte nichts von einem Spaziergang am 10. oder 11.10. gesagt.
Ja aber wieso sollte er auch, bei seiner Zeugenbefragung ging es ja nicht um ein von V. behauptetes Täterwissen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie gesagt, so schlau wird der StA gewesen sein, sich sein Argument nicht durch eine leichte Verwechselungsmöglichkeit zu verderben.
Oder er hat gepokert.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Man kann davon ausgehen, dass er das nicht geraten oder erfunden hat, sondern dass das Datum des Berufsschulbesuchs von den Ermittlern überprüft wurde.
@Lento möchte gerne an zwei weitere Berufsschultage in der Woche glauben, was ich für unrealistisch halte, wenn es nicht eine Blockwoche war.
Aber der StA muss doch nicht alle Ermittlungsergebnisse von sich aus ansprechen. Es kann ja sein, dass die BS -Zeiten irgendwo in den Akten vermerkt waren, aber die Verteidigung nach seinem Plädoyer keine Zeit hatte, das noch schnell alles zu durchforsten um dann in ihrem Plädoyer adäquat darauf eingehen zu können.


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18.03.2024 um 20:40
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Ja aber wieso sollte er auch, bei seiner Zeugenbefragung ging es ja nicht um ein von V. behauptetes Täterwissen.
Nein, aber um ein wichtiges Datum, nämlich das des Spazierganges.
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Oder er hat gepokert.
Er muss das Gericht überzeugen. Und das fällt so schnell nicht auf Pokern herein…
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Aber der StA muss doch nicht alle Ermittlungsergebnisse von sich aus ansprechen. Es kann ja sein, dass die BS -Zeiten irgendwo in den Akten vermerkt waren, aber die Verteidigung nach seinem Plädoyer keine Zeit hatte, das noch schnell alles zu durchforsten um dann in ihrem Plädoyer adäquat darauf eingehen zu können.
Wenn Verena das mit der Berufsschule bereits im Ermittlungsverfahren gesagt hat, wovon ich ausgehe, denn im Prozess machte sie ja bekanntlich keine Angaben und woher hätte der StA das sonst haben können, wusste das auch die Verteidigung, denn diese hatte ja Einsicht in die Vernehmungsprotokolle.

Bloß weil das mit der Berufsschule bisher dem Publikum nicht bekannt war, muss es den Prozessbeteiligten doch nicht unbekannt gewesen sein.


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18.03.2024 um 20:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Rabunsel schrieb:
Ja aber wieso sollte er auch, bei seiner Zeugenbefragung ging es ja nicht um ein von V. behauptetes Täterwissen.

Nein, aber um ein wichtiges Datum, nämlich das des Spazierganges.
Auf was willst du hinaus? Er wurde dazu doch gar nicht befragt.
In seiner Zeugenaussage ging es doch lediglich um den Abend als Hanna zu Tode kam.
Alles was später passierte, also mutmaßliches Nachtatverhalten, interessiert doch erst, wenn er den Beschuldigtenstatus erhält. Und ab da hat er geschwiegen.


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18.03.2024 um 20:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, aber um ein wichtiges Datum, nämlich das des Spazierganges.
Nein er hat doch nur erwähnt er sei von einem Treffen mit V. gekommen und hinterher habe ihm seine Mutter von einem Todesfall berichtet. Da ging's nicht um einen Spaziergang, soweit uns bekannt.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er muss das Gericht überzeugen. Und das fällt so schnell nicht auf Pokern herein…
Ich hab auch nicht geschrieben "gut gepokert" .
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn Verena das mit der Berufsschule bereits im Ermittlungsverfahren gesagt hat, wovon ich ausgehe, denn im Prozess machte sie ja bekanntlich keine Angaben und woher hätte der StA das sonst haben können, wusste das auch die Verteidigung, denn diese hatte ja Einsicht in die Vernehmungsprotokolle.

Bloß weil das mit der Berufsschule bisher dem Publikum nicht bekannt war, muss es den Prozessbeteiligten doch nicht unbekannt gewesen sein.
Sag ich doch, steht in den Akten, aber ist doch nicht realistisch, dass die alle Zeiten aus den Akten sofort parat haben.


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18.03.2024 um 21:14
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer ja genau das als Indiz für die Verortung des Gesprächs am 3. Oktober genannt.
Das kannst Du doch nicht einfach so ignorieren.
Und was sagst du zu den Indizien von @Karajana, die auf den 4.10. hindeuten?
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Sachbeweise wären wohl vor allem die GPS Daten, sowie die Videoüberwachung am Parkplatz.

Dazu kommen ihre eigenen Nachrichten:
1. Nachricht an ST sie hätte sich im Tag vertan
2. Nachricht am 5. an Ihre Schwester, in der von "gestern" die Rede war.
3. Nachricht an ihre Mutter, dass sie sich doch nicht erinnern kann, wann was vor mehreren Wochen war.

Wieviel braucht es denn noch?



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18.03.2024 um 21:27
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Aber der StA muss doch nicht alle Ermittlungsergebnisse von sich aus ansprechen. Es kann ja sein, dass die BS -Zeiten irgendwo in den Akten vermerkt waren, aber die Verteidigung nach seinem Plädoyer keine Zeit hatte, das noch schnell alles zu durchforsten um dann in ihrem Plädoyer adäquat darauf eingehen zu können.
Ein Prozess ist kein Pokerspiel, bei dem jede Seite versucht, sich ein paar Asse im Ärmel zu verstecken und die dann auszuspielen, wenn es für die Gegenseite zu spät ist, darauf zu reagieren.

Und Plädoyers sind kein Tennismatch, bei dem sich StA und Verteidiger Bälle um die Ohren hauen und die Richter vom Richtertisch auszählen, wer wie viele Bälle parieren konnte und wie viel dagegen Volltreffer ohne Gegenwehr waren.

Der StA kann theoretisch so hoch pokern wie er will, theoretisch Dinge erfinden, wie er lustig ist und die gewagtesten Behauptungen in den Raum werfen. Er kann auch einfach die Hälfte weglassen, z.B. indem er behauptet, Verena habe am 4. Berufsschule gehabt und einfach nicht erwähnt, dass sie die ganze Woche über jeden Tag Berufsschule hat und der Besuch der Berufsschule deshalb eigentlich völlig ungeeignet ist als Gedankenstütze für die Frage, an welchem Tag der Spaziergang stattfand.
Das Problem dabei wäre für ihn halt nur, dass ihm keiner glauben würde. Alle 5 Richter waren jeden Tag des Prozesses anwesend, die drei Berufsrichter haben zudem die Prozessakten zur Verfügung.
Du kannst davon ausgehen, dass nicht nur einer von denen mehr als zucken würde, wenn der StA plötzlich etwas auftischen und behaupten würde, was er oder sie vorher im Laufe des Prozesses noch nie gehört oder gelesen hat.
Du kannst auch davon ausgehen, dass die Richter nicht jedes Wort was der StA sagt, einfach kritik los schlucken und glauben, sondern dass sei Sachverhalte, die ihnen irgendwie neu, komisch, fremd, unglaubwürdig erscheinen, versuchen werden, nachzuschlagen; entweder in den Akten oder ihren eigenen Notizen, die sich die meisten Richter während eines Prozesses machen. Wenn sie da nichts finden, werden die Ideen des StA entsprechend wenig überzeugen. Er läuft sogar Gefahr, dass das auf ihn selbst als Person und damit alle anderen seiner Argumente abfärbt und sein Plädoyer im Großen und Ganzen unglaubwürdig wird.

Das gleiche gilt umgekehrt natürlich genauso für die Verteidigung. Auch die kann theoretisch behaupten was sie will. Wird sie aber nicht tun, weil der Sinn des Vortrags ja ist, möglichst nachvollziehbare Argumente zu bringen, um das Gericht zu überzeugen.

Denk also einfach nochmal drüber nach, ob das, was Du hier dem StA unterstellt, wirklich logisch ist.


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18.03.2024 um 21:28
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Sag ich doch, steht in den Akten, aber ist doch nicht realistisch, dass die alle Zeiten aus den Akten sofort parat haben.
Und weil womöglich nicht alle alles aus den Akten sofort parat haben, soll man als StA oder Verteidiger dann im Plädoyer auf sowas verzichten? Woher soll man als StA oder Verteidiger überhaupt wissen, wer was nicht sofort parat


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18.03.2024 um 21:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sollte der Angeklagte mangels Beweisen straffrei davonkommen, würde das auf jeden Fall all jene Lügen strafen, die leichtfertig von einem abgekarteten Spiel zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft und einem längst vereinbarten Schuldspruch tönten.
Diese Schlussfolgerung ist natürlich falsch. Der Befangenheitsantrag war meiner Erinnerung nach an die Berufsrichter gerichtet, nicht an die Schöffen. Die Schöffen könnten eine ggf. befangene Kammer überstimmen. Aus einem Freispruch lässt sich also nichts über eine Befangenheit der Kammer ableiten. (Aus einer Verurteilung allerdings auch nicht.) In Wirklichkeit kommen die Vermutungen über eine Befangenheit der Berufsrichter durch den Mailverkehr zwischen der Vorsitzenden Richterin und dem Staatsanwalt zustande. Dass dieser Mailverkehr 2,5 Monate vor dem Urteil stattgefunden hat, ist ja nachweislich keine Lüge. Und dass die Vorsitzende Richterin ausdrücklich auf die Wichtigkeit des Zeugen M. hingewiesen hat - wohl gemerkt Anfang Januar, deutlich vor Abschluss der Beweisaufnahme - ist ebenfalls ein Fakt.

Mir ist schleierhaft, was du hier als "Lügen" bezeichnen willst.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:2.
Der Angeklagte hatte ein Motiv: sexuelle Begierde (gepusht womöglich durch überbordenden Konsum von Gewaltpornos) - gepaart mit tiefem Frust über dauernde Fehlschläge beim Bemühen um eine Partnerin.
Inwiefern hältst du dieses Motiv für belegt? Wenn ST der Täter war, ist das zwar nicht unbedingt fernliegend, aber wie belegst du, dass die Tat durch sexuelle Begierde getrieben war? Eine Vergewaltigung fand ja (zum Glück) gerade nicht statt. Der Psychiater konnte ebenfalls keine Angaben dazu machen, was (und ob überhaupt) der Gewaltpornokonsum mit so einer Tat zu tun haben könnte. Als Laie würde man vielleicht denken, viel. Aber wenn wir nach unserem Laienverständnis urteilen, dann brauchen wir ja gar nicht erst solche Gutachter und würden stattdessen willkürliche Annahmen treffen. (Und: Ich erinnere an die leidige Diskussion von vor 20 Jahren, wo behauptet wurde, Counter Strike hätte was mit den Amokläufen zu tun... natürlich ist das nicht so.)

Und wenn du ernsthaft das erfolglose Bemühen um eine Partnerin heranziehst, müsste es wesentlich mehr solcher Gewaltfälle geben. (Mittlerweile gibt es ja für solche jungen Männer einen eigenen Begriff: Incels)
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sebastian T. bezichtigte sich drei Mal selbst als Täter. Zunächst räumte er dies bei einer „Hausparty“ gegenüber Freunden ein, dann im Gespräch mit einem Häftling in der U-Haft und schließlich indirekt auf Fragen seines Vaters, ob die Vorwürfe gegen ihn zuträfen (sinngemäße Antwort: Na ja, hier und da wurde doch etwas dazugedichtet).
Wobei man nach meinem Verständnis diesen Vorfall mit dem Vater nur als Indiz verwenden kann, wenn dies auch in der Beweisaufnahme eingeführt wurde. Mir wäre nicht bekannt, dass das passiert ist. Wir haben hier erstmals im Plädoyer des StA davon erfahren. Dann kann man es m.E. aber nicht in der Gesamtbetrachtung der Indizien berücksichtigen, weil die beiden Schöffen sich kein eigenes Bild davon machen konnten. (Zwar wird der Vater nicht aussagen, aber offenbar hat jemand Drittes die Aussage von ST gehört und hätte als Zeuge vernommen werden können.)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.03.2024 um 21:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und weil womöglich nicht alle alles aus den Akten sofort parat haben, soll man als StA oder Verteidiger dann im Plädoyer auf sowas verzichten? Woher soll man als StA oder Verteidiger überhaupt wissen, wer was nicht sofort parat
Glücklicherweise geht es bei Deutschen Gerichteten etwas gesitterter zu.

Es gibt das sogenannte Ende der Beweisaufnahme. Beweismittel sind bis dahin in das Verfahren einzuführen, alles was später kommt hat das Gerciht nicht zu berücksichtigen. Nur wenn die Beweisaufnahme wieder eröffnet wird und die Verteidigung im Rahmen der Beweisaufnahme dann Stellung nehmen konnte, ist neues nur relevant.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Wobei man nach meinem Verständnis diesen Vorfall mit dem Vater nur als Indiz verwenden kann, wenn dies auch in der Beweisaufnahme eingeführt wurde. Mir wäre nicht bekannt, dass das passiert ist. Wir haben hier erstmals im Plädoyer des StA davon erfahren. Dann kann man es m.E. aber nicht in der Gesamtbetrachtung der Indizien berücksichtigen, weil die beiden Schöffen sich kein eigenes Bild davon machen konnten. (Zwar wird der Vater nicht aussagen, aber offenbar hat jemand Drittes die Aussage von ST gehört und hätte als Zeuge vernommen werden können.)
Genau so ist es und natürlich gilt das auch für die Behauptung der StA bzgl. des Berufsschulenbesuchs. Nirgens war von dieser Argumentation bisher zu lesen, ich denke, bei den erdrückenden Sachbeweisen, die den Spaziergang am 4.10. belegen, dürfte es auch keine Rolle mehr spielen.

Aber vielleicht gibt es wirklich die "Traunsteiner Justiz", morgen wissen wir mehr.


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18.03.2024 um 21:50
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Der Psychiater konnte ebenfalls keine Angaben dazu machen, was (und ob überhaupt) der Gewaltpornokonsum mit so einer Tat zu tun haben könnte. Als Laie würde man vielleicht denken, viel. Aber wenn wir nach unserem Laienverständnis urteilen, dann brauchen wir ja gar nicht erst solche Gutachter und würden stattdessen willkürliche Annahmen treffen. (Und: Ich erinnere an die leidige Diskussion von vor 20 Jahren, wo behauptet wurde, Counter Strike hätte was mit den Amokläufen zu tun... natürlich ist das nicht so.)
Natürlich konnte der psychiatrische Gutachter dazu keine Angaben machen, weil diese Fragestellung ja auch gar mit dem vom Gericht an ihn erteilten Untersuchungsauftrag abgedeckt war.
Er hatte eine klar umrissenen Untersuchungsauftrag und sollte ganz bestimmte Fragestellungen bearbeiten und beantworten.
Dazu gehören in einem solchen Gutachten NIE die Fragen, welches Motiv der Angeklagte gehabt haben könnte, ob dem Angeklagten die Tat zuzutrauen ist und ob der Angeklagte lügt oder die Wahrheit sagt.

Insofern hat der Gutachter natürlich dazu keine Angaben gemacht, aber das ist eben kein Argument, das man benutzen kann, um zu belegen, dass kein sexuelles Motiv vorlag.


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18.03.2024 um 21:51
Zitat von LentoLento schrieb:Es gibt das sogenannte Ende der Beweisaufnahme. Beweismittel sind bis dahin in das Verfahren einzuführen, alles was später kommt hat das Gerciht nicht zu berücksichtigen. Nur wenn die Beweisaufnahme wieder eröffnet wird und die Verteidigung im Rahmen der Beweisaufnahme dann Stellung nehmen konnte, ist neues nur relevant.
Danke, ist mir bekannt. Ich gehe davon aus, dass Verenas polizeiliche Vernehmungsprotokolle als Urkundsbeweis in den Prozess eingeführt worden sind, da Verena als Zeugin ja in der Hauptverhandlung nicht aussagen wollte. Immerhin waren Verenas Angaben irgendwie Gegenstand der Beweisaufnahme, und das ging dann nur über die Protokolle.

Ob die Protokolle nun alle restlos vorgelesen wurden oder ob da teilweise Selbstleseverfahren stattfand, weiß ich nicht, das könnten die Prozessbeobachter wissen.


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18.03.2024 um 21:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Natürlich konnte der psychiatrische Gutachter dazu keine Angaben machen, weil diese Fragestellung ja auch gar mit dem vom Gericht an ihn erteilten Untersuchungsauftrag abgedeckt war.
Nun, er wurde von derm Gericht (Aßbichler persönlich) entsprechend befragt. Dass heißt das Gericht sah den Gutachter als kompetent genug an, dass er über dieses Wissen verfügt.

Und diese Sicht ist nun damit in das Verfahren eingeführt worden, die Verteidigung konnte sich auch hierauf verlassen. Sie mustte nicht andere Beweismittel anbieten.


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18.03.2024 um 21:55
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Alle 5 Richter waren jeden Tag des Prozesses anwesend, die drei Berufsrichter haben zudem die Prozessakten zur Verfügung.
Du kannst davon ausgehen, dass nicht nur einer von denen mehr als zucken würde, wenn der StA plötzlich etwas auftischen und behaupten würde, was er oder sie vorher im Laufe des Prozesses noch nie gehört oder gelesen hat.
Du kannst auch davon ausgehen, dass die Richter nicht jedes Wort was der StA sagt, einfach kritik los schlucken und glauben, sondern dass sei Sachverhalte, die ihnen irgendwie neu, komisch, fremd, unglaubwürdig erscheinen, versuchen werden, nachzuschlagen; entweder in den Akten oder ihren eigenen Notizen, die sich die meisten Richter während eines Prozesses machen. Wenn sie da nichts finden, werden die Ideen des StA entsprechend wenig überzeugen. Er läuft sogar Gefahr, dass das auf ihn selbst als Person und damit alle anderen seiner Argumente abfärbt und sein Plädoyer im Großen und Ganzen unglaubwürdig wird.
Wie? Im Prozess gilt doch das Mündlichkeitsprinzip. Da können doch die Berufsrichter nicht einfach in den Akten nachschauen und die Laienrichter aufklären, oder? Ja, ohne Mündlichkeitsprinzip, wäre mein Argument unlogisch.
Zitat von LentoLento schrieb:Es gibt das sogenannte Ende der Beweisaufnahme. Beweismittel sind bis dahin in das Verfahren einzuführen, alles was später kommt hat das Gerciht nicht zu berücksichtigen. Nur wenn die Beweisaufnahme wieder eröffnet wird und die Verteidigung im Rahmen der Beweisaufnahme dann Stellung nehmen konnte, ist neues nur relevant.


Dann dürften die Argumente auch nicht in der Urteilsbegründung auftauchen,oder?
Das wär nämlich meine zweite Überlegung gewesen, dass der StA den Richtern noch ein paar Argumente für eine Urteilsbegründung in seinem Sinne liefern wollte.
Aber danke an @Lento, dann muss das eh nicht berücksichtigt werden und wir müssen uns über die Motive für die Erwähnung im Plädoyer keine Gedanken machen.

Jetzt mach ich mir halt Gedanken wieso er das dann nicht schon eher erwähnt hat. Jemand eine Idee?


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18.03.2024 um 22:02
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Aber danke an @Lento, dann muss das eh nicht berücksichtigt werden u
Ich denke, da könnte Lento sich irren. Zu den im Strafprozess zugelassenen Beweismitteln gehören nämlich auch, ich habe es oben ausgeführt, Urkunden, und Vernehmungsprotokolle sind Urkunden.

Es kann ja auch mal sein, dass ein Zeuge, der im Ermittlungsverfahren ausgesagt hat, verstirbt, bevor er in der Hautverhandlung aussagen kann. Was macht das Gericht in so einem Fall? Genau, behandelt die Vernehmungsprotokolle als Urkundsbeweis. Was nicht heißt, dass es den Inhalt der Protokolle als richtig unterstellen muss. Natürlich muss das Gericht, das, was der Zeuge da gesagt hatte, ebenso prüfen wie wenn der Zeuge quicklebendig in der Verhandlung ausgesagt hätte.

@Lento

Das kennst du doch alles aus dem Fall Ursula Herrmann. Ich sage als Stichwort nur: Pfaffinger-Protokolle.


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18.03.2024 um 22:05
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dazu gehören in einem solchen Gutachten NIE die Fragen, welches Motiv der Angeklagte gehabt haben könnte, ob dem Angeklagten die Tat zuzutrauen ist und ob der Angeklagte lügt oder die Wahrheit sagt.

Insofern hat der Gutachter natürlich dazu keine Angaben gemacht, aber das ist eben kein Argument, das man benutzen kann, um zu belegen, dass kein sexuelles Motiv vorlag.
Der Gutachter wurde zum Motiv befragt, genauso ob ihm die Tat zuzutrauen ist und er hat dazu auch Angaben gemacht.
Seine Antwort war, er könne sich maximal eine narzistische Kränkung vorstellen, dies aber auch nur unter Vorbehalt.


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