Schneewi77chen schrieb:Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Anwältin bereits vor dem Urteil ("Das ist falsch, aber das kam nicht überraschend") angekündigt. Und wenn die nicht klappe, „haben wir genug Sachverständigengutachten, die nicht begutachtet wurden, um eine Wiederaufnahme zu starten“. Das sagt Rick in jedes Mikrofon, jedes Handy, das es aufnehmen will.
Das ist schon ziemlich zynisch, finde ich.
Herr Holderle hatte ja im Namen von Hannas Eltern Strafanzeige gegen unbekannt gestellt, weil die Eltern Hannas Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt sahen, dass die Verteidigung Obduktionsbilder ihrer Tochter offenbar an Gutachter verschickt hatte, die vom Gericht nicht offiziell mit Gutachten beauftragt worden waren.
Und jetzt stellt man sich nach dem gerade erfolgten Schuldspruch hin und kündigt schon mal an, die Gutachten, die dadurch entstanden sind einzusetzen, um Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des gerade verurteilten Mörders ihrer Tochter zu starten.
Sicher ist es absolut legitim, gegenüber den Pressevertretern anzukündigen, einen Revisionsantrag einreichen zu wollen. Aber muss man in dem Moment wirklich auch diese Wiederaufnahmekarte auf Basis der Gutachten ziehen, über die noch nicht geklärt ist, ob es überhaut rechtens war, sie erstellen zu lassen?
Was verliert man, wenn man dazu einfach die Klappe hält? Es ist noch früh genug, das anzukündigen, wenn die Revision gescheitert ist.
Ohne Not und Eile den Eltern des Opfer noch mal so mitten ins Gesicht zu schlagen ist in meinen Augen einfach nur unangebracht und geschmacklos.