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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.03.2024 um 16:05
@Karajana
Danke für die Klarstellung. Auch wenn Chats vermieden werden sollen, war mir das doch wichtig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.03.2024 um 16:10
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:In diesem Fall wäre wohl die beste Wahl gewesen, wenn er von Anfang an geschwiegen hätte. Bei seiner Zeugenbefragung, bei seinen Kumpels, bei Gefängnisinsassen.
Hätte er einfach zu niemandem etwas gesagt, wäre er vermutlich nie verurteilt worden.
Deshalb war sein Schweigen doch absolut richtig, wenn auch leider zu spät, bzw nicht konsequent genug.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Wie hieß es schon im alten Rom? Si tacuisses, philosophos mansisses (Hättest du geschwiegen, wärst du ein Philosoph gewesen).

Allerdings wäre ein Schweigen von Anfang an an einer Stelle problematisch gewesen: als seine Mutter ihn als den gesuchten Jogger meldete und er bei der Polizei aussagen musste.

Hätte er da als Zeuge ernsthaft die Aussage verweigern sollen mit dem Hinweis, er wolle nicht in Gefshr geraten, sich selbst zu belasten?

Das hätte ihn doch hochgradig verdächtig gemacht und erst recht Ermittlungen der Kripo ausgelöst.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.03.2024 um 16:17
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hätte er da als Zeuge ernsthaft die Aussage verweigern sollen mit dem Hinweis, er wolle nicht in Gefshr geraten, sich selbst zu belasten?

Das hätte ihn doch hochgradig verdächtig gemacht und erst recht Ermittlungen der Kripo ausgelöst.
Ja, das wäre in der Tat unrealistisch gewesen, wenn auch im Nachhinein genau das Richtige. Aber damals konnte er natürlich noch nicht wissen, dass es ansonsten keine handfesten Beweise geben wird.

Was mir allerdings immer noch sauer aufstößt, ist dass ihm die Sache mit dem Stein so ausgelegt wurde.
Es waren Kopfverletzungen und stumpfe Gewalteinwirkung bekannt, Hanna kam auf dem Heimweg zu Tode.

Ja, wie kommt man dann bloß auf einen Stein?
Und inwiefern ist das denn bitte "konkret"?
Dass er da nicht Großmutters Blumenvase nennt, sondern spontan das naheliegendste was einem einfällt, ist doch völlig verständlich.

Mal ganz abgesehen davon, dass der Staatsanwalt zuletzt einen Knauf eines verschwundenen Messers als mögliche Tatwaffe genannt hat, und der Stein überhaupt nicht gesichert ist.


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19.03.2024 um 16:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn die Beweislage aber sehr ungünstig für den Angeklagten aussieht, müsste der Verteidiger gemeinsam mit ihm überlegen, ob vielleicht durch ein baldiges Geständnis ein geringeres Strafmaß herauszuholen wäre.
Ja nachdem was er berichtet hätte wäre es ja nicht nur darum gegangen, dass durch ein Geständnis gezeigte Reue eine um ein paar Monate mildere Strafe zu bekommen, sondern evtl. wäre aus dem Verdeckungsmord dann je nach Einlassung ein Todschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge geworden.
Und da wäre es ja dann, gerade im Jugendstrafrecht um ein deutlich anderes Strafmaß gegangen.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Leider? Du bedauerst es also, dass ein Mörder nicht rechtzeitig geschwiegen hat und darum einer verdienten Strafe nicht entgehen konnte? Interessante Sichtweise.
Unfassbar, diese Sichtweise.
Es gibt ja immer wieder diese Diskussionen, ob es das perfekte Verbrechen gibt. Aber hier hat ein junger Mann, also jemand mit wenig Lebenserfahrung, der laut Gutachter einen IQ an der Grenze zur Lernbehinderung hat, offenbar spontan - also ohne vorherige raffinierte Planung - eine junge Frau überfallen und getötet, ist dann - wahrscheinlich ziemlich kopflos - davongerannt und wäre fast - zumindest konnte sich hier bis vorhin niemand sicher sein, ob es eine Verurteilung oder einen Freispruch gibt - damit davon gekommen. Weil er das Glück hatte, am Tatort und auf dem Heimweg offenbar nicht beobachtet worden zu sein und weil an der Leiche durch die Liegezeit im Fluß alle Spuren zu ihm vernichtet worden sind.
Echt, ich bin einfach nur froh, dass der nicht die Klappe gehalten hat, sondern sich überall und immer wieder verquatscht hat. Wäre er mit so einer absolut sinnlosen und brutalen Tat davon gekommen, hätte ich das schwer zu ertragen gefunden.

Die Beweislage hat sich nun, nach dem wir zumindest ein paar Infos aus der mündlichen Urteilsbegründung kennen, als sehr viel eindeutiger herausgestellt als wir es uns hier erschließen konnten. Das lag aber tatsächlich im wesentlichen daran, dass sich der Angeklagte in vielen Punkten selbst belastet hat.

Von leider kann da in meinen Augen nicht die Rede sein, ich finde eher Gott sei Dank!


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19.03.2024 um 16:33
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:nachdem was er berichtet hätte wäre es ja nicht nur darum gegangen, dass durch ein Geständnis gezeigte Reue eine um ein paar Monate mildere Strafe zu bekommen, sondern evtl. wäre aus dem Verdeckungsmord dann je nach Einlassung ein Todschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge geworden.
Stimmt, das, was er an Tatsachen geschildert hätte, hätte ggf. zu einer anderen rechtlichen Bewertung, sprich einer anderen Straftat mit einer milderen Strafe als Mord führen können. Auch so was ist bei einer für einen Angeklagten nicht so günstigen Beweislage und bei der Frage, ob er sich nicht doch einlassen sollte, immer zu berücksichtigen.


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19.03.2024 um 16:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Stimmt, das, was er an Tatsachen geschildert hätte, hätte ggf. zu einer anderen rechtlichen Bewertung, sprich einer anderen Straftat mit einer milderen Strafe als Mord führen können. Auch so was ist bei einer für einen Angeklagten nicht so günstigen Beweislage und bei der Frage, ob er sich nicht doch einlassen sollte, immer zu berücksichtigen.
Aber es würde doch kein vernünftiger Anwalt in einem Indizienprozess, in dem theoretisch auch noch ein Freispruch möglich wäre, zu einem vorzeitigen Geständnis raten?
Selbst in Prozessen mit einschlägigen Beweisen, wie DNA des Täters an Tatort oder Leiche kommt das ja äußerst selten vor.


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19.03.2024 um 16:42
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:An sich verrückt, dass er in rund 4 1/2 Jahren wieder frei sein könnte...
Der Begriff "verrückt" passt für mich.
Auch im Hinblick was die Öffentlichkeit nach Urteilssprüchen wahrnimmt, denn die geht ja erstmal davon aus, dass er (in diesem Fall) 9 J. im Gefängnis sitzt.
Wie viele Jahre nicht vorbestrafte Täter tatsächlich nur einsitzen, hinterfragt doch kaum jemand.
Der Normalbürger denkt wahrscheinlich "der ist jetzt erstmal 9 Jahre weg von der Strasse ..."
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Kunst der Verteidigung besteht aber darin, dem Angeklagten zu raten, wann er im richtigen Moment den Mund zu- und wann aufmach
Eben.

@hopkirk
Die Umstände die du genannt hast, können gut möglich sein, sind jedoch lös- und händelbar.
Die tote Frau kann nichts mehr händeln und schon dreimal nichts mehr genießen. Von daher bzw im Vergleich, ist "geniessen" für mich die richtige Bezeichnung.
I


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19.03.2024 um 16:53
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber es würde doch kein vernünftiger Anwalt in einem Indizienprozess, in dem theoretisch auch noch ein Freispruch möglich wäre, zu einem vorzeitigen Geständnis raten?
Selbst in Prozessen mit einschlägigen Beweisen, wie DNA des Täters an Tatort oder Leiche kommt das ja äußerst selten vor.
Indizienprozess ist das eine, aber auch noch ein Fall indem lange ein Unfall im Raum steht? Da pokert man schon eine Weile... Inwiefern Einlassungen danach noch strafmildernd berücksichtigt werden ist nochmal was anderes. Frau Aßbichler hat ihm meines Wissens auch zweimal eine letzte Chance eingeräumt.
Zitat von .druide..druide. schrieb:Der Begriff "verrückt" passt für mich.
Auch im Hinblick was die Öffentlichkeit nach Urteilssprüchen wahrnimmt, denn die geht ja erstmal davon aus, dass er (in diesem Fall) 9 J. im Gefängnis sitzt.
Wie viele Jahre nicht vorbestrafte Täter tatsächlich nur einsitzen, hinterfragt doch kaum jemand.
Der Normalbürger denkt wahrscheinlich "der ist jetzt erstmal 9 Jahre weg von der Strasse ..."
Fairerweise muss man sagen, dass er auch schon seit fast 1 1/2 Jahren in U-Hat sitzt.
Er ist ja schon dementsprechend eine Weile weg von der Straße.


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19.03.2024 um 16:56
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:In diesem Fall wäre wohl die beste Wahl gewesen, wenn er von Anfang an geschwiegen hätte. Bei seiner Zeugenbefragung, bei seinen Kumpels, bei Gefängnisinsassen.
Hätte er einfach zu niemandem etwas gesagt, wäre er vermutlich nie verurteilt worden.
Deshalb war sein Schweigen doch absolut richtig, wenn auch leider zu spät, bzw nicht konsequent genug.
Wohl wahr, hätte die Mutter ihn nicht zur Zeugenaussage gedrängt,
wer weiß ob er jemals als Zeuge/ Tatverdächtiger/ Mörder ermittelt worden wäre!?


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19.03.2024 um 17:08
Was wäre wohl gewesen, wenn er seiner Mutter gesagt hätte, dass er sich nicht melden kann, weil er der Täter ist? Ob sie ihn angezeigt hätte, so wie die Mutter von Silvio S.? Oder ob sie geschwiegen und ihm damit die Möglichkeit gegeben hätte, weitere Frauen anzufallen? Ob er das dann auch getan hätte, oder ob er keine weitere Tat mehr begangen hätte? Ob er sich den übermäßigen Alkoholkonsum zur dauerhaften Gewohnheit gemacht hätte, um seine Tat zu verdrängen? Auf jeden Fall wäre sein Leben sicher nicht einfach weitergegangen wie vorher. Oder was meint ihr?


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19.03.2024 um 17:12
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber es würde doch kein vernünftiger Anwalt in einem Indizienprozess, in dem theoretisch auch noch ein Freispruch möglich wäre, zu einem vorzeitigen Geständnis raten?
Selbst in Prozessen mit einschlägigen Beweisen, wie DNA des Täters an Tatort oder Leiche kommt das ja äußerst selten vor.
Ein guter und erfahrener Anwalt muss eben abschätzen, wie wahrscheinlich ein Freispruch ist oder ob der wirklich nur theoretisch vielleicht noch möglich ist.
Nachdem ich jetzt die Infos aus der Urteilsbegründung gelesen habe, muss ich sagen, dass ein "vernünftiger Anwalt" hier eigentlich nicht von einem Freispruch hätte ausgehen sollen.
Die Verteidigung hat ziemlich viel auf die eine Karte Unfall gesetzt, und damit sind sie nicht durchgekommen. Und spätestens als diese Karte geplatzt war, hätte man vielleicht mal über einen Kurswechsel nachdenken können.
Aber stattdessen stellt man sich ja jetzt noch vor die Presse und erzählt was von einem sehenden Auges verurteilten Unschuldigen.
Viele der Indizien, die gegen S.T. vorlagen, beruhten ja auf seinen eigenen Aussagen. Vielleicht hätte er noch einige der Indizien aus dem Weg räumen können.
Zitat von SabsySabsy schrieb:Wohl wahr, hätte die Mutter ihn nicht zur Zeugenaussage gedrängt,
wer weiß ob er jemals als Zeuge/ Tatverdächtiger/ Mörder ermittelt worden wäre!?
Die Mutter wollte einfach nur helfen, eine abscheuliche Tat aufzuklären, die in der direkten Nachbarschaft passiert war und bei der eine junge Frau angefallen, niedergeschlagen und in einen Hochwasser führenden Bach geworfen wurde, die etwa im gleichen Alter wie ihre eigene Tochter war.

Offenbar wurde hier ein schlimmes, ungerechtes, sinnloses und brutales Verbrechen aufgeklärt und der Täter bestraft. Ob die Strafe gerecht ist, ist sogar durchaus diskutabel. Wäre die Tat drei Moate später passiert, hätte es nicht 9 Jahr, sondern lebenslänglich gegeben.

Und jetzt kommst Du um die Ecke und palaverst was von "wenn die Mutter ihn nicht gedrängt hätte"?!


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19.03.2024 um 17:22
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Was wäre wohl gewesen, wenn er seiner Mutter gesagt hätte, dass er sich nicht melden kann, weil er der Täter ist? Ob sie ihn angezeigt hätte, so wie die Mutter von Silvio S.? Oder ob sie geschwiegen und ihm damit die Möglichkeit gegeben hätte, weitere Frauen anzufallen? Ob er das dann auch getan hätte, oder ob er keine weitere Tat mehr begangen hätte? Ob er sich den übermäßigen Alkoholkonsum zur dauerhaften Gewohnheit gemacht hätte, um seine Tat zu verdrängen? Auf jeden Fall wäre sein Leben sicher nicht einfach weitergegangen wie vorher. Oder was meint ihr?
Ich glaube, S.T. war reichlich naiv, hat sich in seiner von Pornos genährten Fantasie ein Szenario ausgemalt, in dem er einmal richtig das sagen über eine Frau hat.
In der Nacht schien ihm die Gelegenheit wahrscheinlich günstig, wahrscheinlich war er durch den Stress zuhause auch ordentlich geladen mit Aggressionen. Aller andern feiern am Eiskeller und er hockt mal wieder alleine zuhause.

Aber auf mich wirkt die Tat, so wie sie jetzt in der Urteilsbegründung beschrieben wurde, so, als sei er damit schon nach wenigen Augenblicken überfordert gewesen. Das Opfer hat Gegenwehr gezeigt, war nicht gleich gefügig, eingeschüchtert oder bewusstlos, wie die geschlagenen Frauen in seinen Filmchen, hat versucht, einen Notruf abzusetzen. Dann saß er da plötzlich mit einer niedergeschlagenen Frau und da ist ihm vielleicht zum ersten mal die Frage in den Kopf gekommen, wie das nach der erträumten Vergewaltigung denn weitergehen soll...
Das hat wahrscheinlich gereicht, um ihn eiskalt auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, also hat er Hanna in den Bach "entsorgt" und ist panisch nach Hause gerannt.

Ich glaube, dass ihn da alles völlig überfordert hat, er sich das alles viel einfacher ausgemalt hatte und er sich auch nie Gedanken über die Konsequenzen gemacht hat. Und schon gar nicht, wie man sich wohl fühlt, wenn man wirklich einen anderen Menschen getötet hat und von der Polizei und dem halben Ort gesucht wird.

Ich glaube, er wäre mit diesem Wissen und Gefühl total abgestürzt. Eine Vorschau hat es ja schon in den Wochen nach der Tat gegeben, als er sich bei den R. "versteckte" und Pfeffi-Partys "gefeiert" hat.


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19.03.2024 um 17:23
Zitat von SabsySabsy schrieb:Wohl wahr, hätte die Mutter ihn nicht zur Zeugenaussage gedrängt,
wer weiß ob er jemals als Zeuge/ Tatverdächtiger/ Mörder ermittelt worden wäre!?
Wohl wahr, ich bin mir ziemlich sicher, dass S.T. mit Rechtsbeistand vor seiner ersten Befragung bei der Polizei jetzt nicht in dieser Lage wäre.


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19.03.2024 um 17:36
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ansonsten finde ich die Urteilszusammenfassung aus den Live-Tickern deutlich nachvollziehbarer als das Plädoyer vom StA. Ich finde es auch gut, dass z.B. das Urteil eben nicht auf der Aussage von Verena mit aufbaut, weil hier m.E. keine sichere Schlussfolgerung gezogen werden kann.
Auch finde ich es interessant, dass die Antwort von ST an seinen Vater auf die Frage, ob das alles stimme, nicht erwähnt wurde. Mir scheint, dass das nicht in der Hauptverhandlung eingeführt wurde.
Da hast Du vollkommen Recht. Das Plädoyer der StA stiftete in Wirklichkeit nur Verwirrung. Das Plädoyer ging an den wesentlichen Punkten vollkommen vorbei. Verena war in Wirklichkeit uninteressant, auch der Abstecher in die Kampenwandstraße wahrscheinlich ebenso. Wann der Angeklagte diesen Abstecher gemacht haben soll, ist auch unklar. Ein Weg-Zeit-Diagramm hätte wahrscheinlich nichts gebracht, weil Zeugenaussagen nie so genau sind. Ich habe fast den Eindruck, dass der StA in Wirklichkeit kein wirkliches Interesse an einem ausgefeilten Plädoyer hatte, da waren die Plädoyers der Anwälte besser.

Ob das der Weisheit letzte Schluss ist, weiß ich nicht, weil man die Aussage des Gefängniszeugen nicht kennt. Auch weiß man nicht, ob der Angeklagte in Wirklichkeit später, als ihm die Akten zur Verfügung standen mit M darüber gesprochen hat. Hier tut sich dann doch wieder das Problem auf, dass in manchen Fällen Schweigen kontraproduktiv ist. Darsow hätte beispielsweise bzgl. der Schalldämpferrecherche eine vernünftige Erklärung bringen können (wobei es die wahrscheinlich nicht geben wird), hier wäre so etwas vielleicht eher möglich. Wenn er dann doch unschuldig wäre, hätte er mit zu seinem Schuldspruch beigetragen.

Trotzdem, wenn hier genügend Wissen (nicht nur aus der Akte) preisgegeben worden ist, dann wäre genau das das harte Indiz, was ich bisher immer vermisst hatte, ohne dieses hätte es aus meiner Sicht niemals eine Verurteilung geben dürfen und daher war das Plädoyer der StA alles andere als überzeugend. Und nur so benötigt man keinen Phantomzeugen, Abstecher etc. für eine Verurtelung.


Trotzdem überzeugen mich einige vorgetragene Punkte nicht, aber so etwas gibt es bei den meisten Urteilen.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:- Der Mailverkehr zwischen Aßbichler und Fiedler ist nun auch unter dem Aspekt der Aussage von M zu sehen. Dadurch, dass ST zugegeben hat, dem M gestanden zu haben, wird ja die Aussage von M plausibler und es ist nachvollziehbarer, dass sich ein Gericht dann darauf stützt, sobald der Punkt abgehandelt ist. Insgesamt scheint mir der Mailverkehr damit weniger problematisch, auch wenn ich ihn nach wie vor unglücklich finde, da solche Punkte immer mit allen Verfahrensbeteiligten gleichzeitig besprochen werden sollten.
Ja, man wusste nicht, ob wie weit es wirkliches Täterwissen enthielt.

Wobei ich nicht klar komme, wann der Angeklagte ein Geständnis gegenüber M eingeräumt haben will, er hat doch von der Verhaftung an geschwiegen. Das steht so auch nur bei chiemgau24 drin. Das muss man vielleicht aus @fassbinder1925 warten, der das vielleicht klären kann, falls er einen Platz ergattern konnte.


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19.03.2024 um 17:37
Zitat von .druide..druide. schrieb:In ein paar Jährchen wird er sein Leben wieder genießen können (2/3), steht dann immer noch am Anfang seines Lebens, das ihm offen steht.
Wie ist das eigentlich...
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Dem Angeklagten wird auferlegt, sich therapeutisch mit dem Fall auseinanderzusetzen.
... ich nehme an solange er diese Aufarbeitung verweigert (was logisch wäre, solange eine Revision oder Wiederaufnahme der Verteidigungsplan ist), kommt auch keine Entlassung in Betracht?

Das heißt, die langfristige weitere Versteifung auf ein Unfallgeschehen, könnte ihm letztlich noch mehr Jahre in Gewahrsam verschaffen? Auch mehr als die zu denen er verurteilt wurde?
Kann das jemand beantworten?

Ich finde diesen Punkt nicht unerheblich.


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19.03.2024 um 17:42
Zitat von SabsySabsy schrieb:Wohl wahr, hätte die Mutter ihn nicht zur Zeugenaussage gedrängt,
wer weiß ob er jemals als Zeuge/ Tatverdächtiger/ Mörder ermittelt worden wäre!?
Erstens: Soll das ein Vorwurf an die Mutter sein?

Zweitens: Ich würde da nicht die Fähigkeiten der Fahnder unterschätzen. Sie hätten wohl Himmel und Erde in Bewegung gesetzt, um diesen Läufer zu ermitteln, der sich ja mit jedem Tag des Nichtmeldens weiter verdächtig gemacht hätte.

Und dann wären alle Vereine und Laufgruppen unter die Lupe genommen worden. Man hätte gefragt, welche jungen Männer auch schon mal abends durch Aschau joggen.

In diesem Fall kannten sie ja auch die Statur des Verdächtigen (von der Webcam beim Chalet), wussten von Zeugen am Festhallenparkplatz die ungefähre Laufrichtung.

Und wenn die Fahnder dann irgendwann Sebastian T. ins Visier genommen hätten, wäre der auf Herz und Nieren gecheckt worden (Alibi etc.). Man wäre auf seine Kumpel und Freundinnen gestossen - und womöglich auf verdächtige Ansagen von ihm.

Ob der junge Mann dem lange standgehalten hätte, wage ich zu bezweifeln.


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19.03.2024 um 17:48
Zitat von LentoLento schrieb:Wobei ich nicht klar komme, wann der Angeklagte ein Geständnis gegenüber M eingeräumt haben will, er hat doch von der Verhaftung an geschwiegen. Das steht so auch nur bei chiemgau24 drin. Das muss man vielleicht aus @fassbinder1925 warten, der das vielleicht klären kann, falls er einen Platz ergattern konnte.
Könnte es sein, dass es im Gespräch zwischen ST und seinem Vater, das der StA im Plädoyer erwähnte um die Aussage des Mithäftlings ging?


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19.03.2024 um 17:52
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Könnte es sein, dass es im Gespräch zwischen ST und seinem Vater, das der StA im Plädoyer erwähnte um die Aussage des Mithäftlings ging?
Nehm ich zurück das Gespräch fand nach Fassbinder am 23.02.23 statt.


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19.03.2024 um 18:04
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Aber es würde doch kein vernünftiger Anwalt in einem Indizienprozess, in dem theoretisch auch noch ein Freispruch möglich wäre, zu einem vorzeitigen Geständnis raten?
Das kommt halt immer auf die Situation an. Vom Geständnis, damit meine ich jetzt die bloße Bestätigung der Anklage, ist zu unterscheiden, wenn der Angeklagte einen Sachverhalt schildern würde, der Anlass gäbe , darüber nachzudenken, ob eine andere, milder zu bestrafende Tat in Betracht kommt. Wie hier schon als Beispiel genannt wurde: Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge statt der von der StA angeklagte Mord.

Zu berücksichtigen ist beim StGB ja immer, dass der Täter (bei Vorsatzdelikten) die betreffende Tat auch bewusst und gewollt realisiert hat, bei Mord muss er ein Mordmerkmal verwirklicht haben. Diese subjektive Seite, also der Vorsatz, ist manchmal schwer herauszubekommen und zu beweisen, weil niemand einem anderen Menschen komplett ins Hirn schauen kann. Das Gericht muss bei der Frage, wie es mit dem Vorsatz beim Angeklagten aussah und der Angeklagte dazu nichts sagt, also meist auf andere Umstände zurückgreifen, um das festzustellen.

Ein Beispiel: Um sich wegen Mord oder Totschlag strafbar zu machen, muss der Täter den Tod des Opfers vorsätzlich verursacht haben, das bedeutet, ihm muss bewusst gewesen sein und er muss auch gewollt haben, dass seine Tat zum Tod des Opfers führen wird. Im Falle der Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB dagegen begeht der Täter die Körperverletzung zwar vorsätzlich, den Tod des Opfers aber will er nicht herbeiführen. Eine nicht seltene Konstellation ist ein – an sich nicht lebensgefährlicher – Schlag ins Gesicht oder ein Schubs, der dazu führt, dass das Opfer ungünstig fällt, sich stößt und an den Folgen des Sturzes dann leider stirbt.

Würde in so einem Fall die Anklage auf Totschlag oder gar Mord lauten, der Angeklagte, der als Beschuldigter geschwiegen hat, im Prozess dann aber sagen, er habe das Opfer lediglich schlagen, seinen Tod aber nicht verursachen wollen, würde das Gericht ggf. über die Bewertung der Tat als - milder bestrafte - Körperverletzung mit Todesfolge anstatt Totschlag oder Mord nachdenken.

Aber wie gesagt, das sind immer individuelle Entscheidungen, jeder Fall und jeder Prozess ist anders. Wie wichtig aber die Frage nach dem Vorsatz ist, sehen wir auch an dem Traunsteiner Fall: In der Mail an den StA macht sich Aßbichler Gedanken über das, was ST laut dem Zeugen M zu diesem (M) gesagt hat: dass nämlich ST Hanna zunächst nur bewegungsunfähig machen wollte, als er sie angriff, aber er wollte sie da noch nicht töten. Daher bis dahin (nur) gefährliche Körperverletzung.
Wenn ich das Gericht richtig verstehe, nimmt es das Entstehen des Tötungsvorsatzes und eines Mordmerkmals bei ST erst im weiteren Verlauf des Geschehens an, als St sich nämlich entschloss, Hanna zur Verdeckung seines Überfalls und der Körperverletzung in den Bärbach zu werfen, damit sie dort ertrinkt.


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19.03.2024 um 18:07
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Lento schrieb:
Wobei ich nicht klar komme, wann der Angeklagte ein Geständnis gegenüber M eingeräumt haben will, er hat doch von der Verhaftung an geschwiegen. Das steht so auch nur bei chiemgau24 drin. Das muss man vielleicht aus @fassbinder1925 warten, der das vielleicht klären kann, falls er einen Platz ergattern konnte.

Könnte es sein, dass es im Gespräch zwischen ST und seinem Vater, das der StA im Plädoyer erwähnte um die Aussage des Mithäftlings ging?
Ich sehe es kommen, dass diese kuriose Pressemitteilung hier ähnliche Diskussionen auslöst wie die Tatortzeugin. Einer glaubt daran, der nächste nicht.

Ein Medium berichtet darüber, sonst hat es wieder keiner mitbekommen und man müsste sich doch stark wundern, wieso das nicht früher thematisiert wurde.

Ich hoffe auch, dass @fassbinder1925 das noch aufklären kann


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