Hanna W. tot aus der Prien geborgen
20.03.2024 um 02:15
Bericht vom 19.03.2024
So, nun also nach 34 Verhandlungstagen, der Tag auf dem wir alle gewartet haben.
Tatsächlich standen schon vor 8 Uhr die ersten Leute an.
Ein Justizbeamter schaute ungläubig und sagte „Ihr wisst schon, dass wir erst um Dreiviertel 12 aufsperren?“ und schüttelt fassungslos , aber amüsiert den Kopf. Die Beamten in TS waren fast ausnahmslos und das ganze Verfahren über nett und hilfsbereit, erlebt man so nicht immer.
Die Kontrolle vor dem Gebäude ist aber zumindest zu der Zeit nicht geschehen. Auch hätte man locker in andere Verfahren gehen können, aber ich wurde von allen Seiten gut unterhalten. Wer mich jetzt kennt, oder auch nicht direkt kennt, mein Postfach ist auch nach dem Abschluss immer offen.
Das Foyer füllte sich zunehmend. Es waren heute auch viele Freunde von Hanna anwesend.
Irgendwann kam auch Frau Rick. Mitgebracht hat sie ihren Kollegen Alexander Stevens, sehr zur Freude der Anwesenden Damen. Er unterhielt sich angeregt mit der Familie des Angeklagten und nahm während der Urteilsverkündung auch neben ihnen Platz.
Es öffnet sich die Türen und eine Traube von 4 Kamerateams und noch viel mehr Fotografen versammelte sich vor der Anklagebank.
Dann wurde der Angeklagte reingeführt. Er zog seine Jacke aus und ließ auch heute unaufgeregt das Blitzlichtgewitter über sich ergehen.
Kurz danach betrat auch Staatsanwalt Fiedler mit seinem Richlieu, knapp hinter ihm gehend, den Sitzungsaal.
Hat die Kammer sonst immer einige Minuten Verspätung, erschien sie heute schon um 11:55.
Nun verkündet die Vorsitzende den Tenor:
„Der Angeklagte ist schuldig der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord. Er wird deshalb zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens, sowie die Auslagen der Nebenkläger.“
Die Vorsitzende erkundigt sich darauf, ob man sie versteht. „Ich will, dass man akustisch und auch inhaltlich folgen kann.“
Die Richterin stellt ein Zitat von Ferdinand von Schirach der Begründung voran:
„Über Schuld oder Unschuld eines Menschen wird in einem Rechtsstaat im Gerichtssaal entschieden.“ Nicht etwa in der Presse oder in den sozialen Medien. Die StPO ist streng und gilt auch für die Verteidiger.
Das Gericht sieht in den letzten Wochen Entwicklungen, die geeignet sind den Rechtsstaat zu bedrohen. Das Verfahren ist auf die Straße verlagert worden. Es wurde versucht Richter zu beeinflussen und die Presse wurde instrumentalisiert. Dazu habe nicht zuletzt die Wahlverteidigung beigetragen. Die Vorsitzende sagte, dass ihr das wichtig war voranzustellen, ab jetzt wolle sie aber nur auf das Verhalten der Verteidigung zu sprechen kommen, wenn es für die Begründung notwendig ist.
Die Richterin beginnt mit der Frage, ob ein Unfall möglich ist. Nein!
Sie zählt die drei gehörten Gutachter auf, die aufgrund der Verletzungen ein Unfallgeschehen ausschließen. Besonders die RQ-Wunden am Kopf und die starken Einblutungen am Rücken, haben die Sachverständigen bei einem Treiben noch nie gesehen.
Der Rechtsmediziner Dr. Püschel dagegen, kann mit seinen Thesen niemals die Obduktionsunterlagen benutzt, oder zu Gesicht bekommen haben. Kein Mensch könne das Lesen und von einem Unfall ausgehen.
Das fehlende Wasser in Hannas Lungen, lassen auf einen ausbleibenden Schluckreflex schließen, den man haben müsste, wenn das Bewusstsein beim Ertrinken ungetrübt ist. Weiter belegt der sehr hohe Glukose-Spiegel, dass die Geschädigte massiv unter Stress stand.
Das passt zu dem Schrei der Bewohnerin der Ferienwohnung. Diese sprach von einem „Todesschrei“.
Auch der Notruf vom Handy schließt einen Unfall aus. Im Wasser könne dieser nicht ausgelöst werden. „Nicht durch Gras und Gestrüpp, durch nichts!“ Es ist auch komplett lebensfremd, dass Hanna versucht erstmal einen Notruf abzusetzen anstatt sich aus dem Wasser zu retten.
Ein großes Thema war auch die Bekleidung des Opfers. Nun holt die Richterin einen Gegenstand hervor. Einen Meterstab. Sie breitet ihn auf 1,15 cm aus und hält ihn in die Luft „Zur Veranschaulichung. Das ist der Abstand von Links nach Rechts zum Ufer.“
In einem Gewässer wie einem See entkleidet man sich, um leichter zum Ufer zu schwimmen, ja. Aber nicht in einem Bach.
Aber nicht nur die Breite ist interessant, sondern auch wie Tief das Wasser ist. 1,40 ist der Bärbach tief. Hanna war aber 1,86 groß. Ich habe die Vorsitzende so verstanden, dass das Gericht der Auffassung zu sein scheint, die Geschädigte hätte aus dem Wasser rausgehen können.
Jetzt werden die Kleidungsstücke einzeln behandelt. Die Ärmel waren nach links und rechts irgendwie gedreht. „Also links und rechts. Versteht jeder was ich damit meine?“, wendet sich die Vorsitzende ans Publikum. Ich habe eine ungefähre Vorstellung, habe es aber nicht ganz verstanden. Ich war jedoch so galant, mich nicht zu melden. Dabei wäre gerade eine gute Möglichkeit gewesen.
Verteidigerin Rick drehte sich zu ihren Kollegen um und flüsterte ihnen was zu. Die Beisitzerin rempelt daraufhin die Vorsitzende an, um sie darauf aufmerksam zu machen. Die Begründung wird für ca. 10 Sekunden unterbrochen.
„Die Schulterdächer..“ spricht die Vorsitzende. Hierbei sei es zu einer besonderen Situation mit der Wahlverteidigung gekommen, in Bezug auf die Ausführungen des Malchereck. Dieser hat den Abstand der Wehre damals noch nicht gemessen. Rick verkündete, sie hätte ausgemessen, dass der Abstand knapp über 30 cm beträgt, das würde genau dem Abstand der Schulterdächer der Geschädigten entsprechen. Die Vorsitzende gibt Einblick in ihre damaligen Gedanken „Mmh. Okaay Cool.“ habe sie sich gedacht, sie hat der Anwältin geglaubt. In Wirklichkeit ist der Abstand mehr als Doppelt so groß.
„Entweder die Wahlverteidigung ist nicht in der Lage etwas auszumessen, oder es ist schlicht gelogen!“ So ein Verhalten ist „manipulativ“ und einem Organ der Rechtspflege „unwürdig.“
Wieder deutlich ans Publikum gewandt bemerkt die Vorsitzende „Wer jetzt noch an einen Unfall glaubt, dem kann man alles erzählen!“
Bevor das Gericht mitteilen will, warum der Angeklagte der Täter ist, umreißt sie noch kurz die Geschehnisse.
Wie Hanna den Club verlässt. Wie der Radius des Handys immer ungenauer wird. Wie Hanna am frühen Nachmittag von einem Zeugen entdeckt wird. Da wusste keiner von einem Tötungsdelikt. Erst gegen 18 Uhr, sei durch die Leichenbeschauerin die Frage nach einem Tötungsdelikt aufgekommen. „Das lief alles intern und ist nicht zur Familie T. durchgedrungen.“
Nun leitet sie zum Angeklagten über und zitiert aus seiner Zeugenvernehmung vom 21.10
So erzählte er, dass er am 3., an einem Montag von der Toten, durch seine Mutter erfahren habe. Er wisse das ganz genau, da er von einer Freundin heimgekommen ist und an diesem Tag ein Training für einen Marathonlauf stattgefunden habe.
Auch eine andere Stelle empfindet das Gericht als pikant. So hat er auf Nachfrage, ob er denn eine Idee habe was mit Hanna passiert ist, vermutet es könne ihr jemand „eins drüber gehauen“ haben. Ob er eine Ahnung hätte mit was? Der Angeklagte gab einen Stein an.
„Das kann nur der Täter wissen! Ein Ahnungsloser hätte gesagt, er weiß nicht was passiert ist. Und schon gar nicht hätte er eine passende Tatwaffe benennen können zu dem Zeitpunkt. Es hätte genauso gut eine Eisenstange gewesen sein können.“
Schon gar nicht, hätte er aber gewusst, dass die Schläge nicht zum Tod geführt haben. Der Angeklagte hat auf diese Nachfrage mit „Nein.“ geantwortet.
Zu seiner zweiten Vernehmung hat er dann die Hose mitgebracht, die er zum Laufen benutzt haben will. „Es war nicht die kurze Hose mit der er gesehen wurde. Es war überhaupt keine Laufhose, sondern eine Freizeithose.“
Zwischendurch rempelt die Beisitzerin wieder die Vorsitzende an, da sich die Verteidigerin umdreht. Erneut wird die Begründung für 10 Sekunden unterbrochen.
Die Familie des Angeklagten ist gefasst, aber am Boden zerstört. Vater und die seit langem wieder Anwesende Schwester halten sich Kopfschüttelnd die Hand. Äußerlich am härtesten mitgenommen wirkt die Großmutter.
Die Eltern von Hanna halten sich an der Hand. Ihr Bruder sitzt etwas versetzt und hört den Schilderungen konzentriert und gefasst zu.
Sebastian richtet seinen Blick permanent auf die Vorsitzende und wirkt stoisch. Hin und wieder schüttelt er leicht verneinend den Kopf.
Die Vorsitzende setzt wieder ein. „Der Angeklagte kann problemlos der Täter sein. Er hatte die Möglichkeit, zur Tatzeit am Tatort zu sein.“
Und: „Er hat mehrmals ein Geständnis abgelegt.“
Einmal auf der Hausparty. Die Richterin führt aus, dass die Verteidiger die Zeugen für unglaubwürdig erklären wollten (?), aber das braucht es gar nicht, denn ST habe dem Mithäftling G. selbst davon erzählt, dass er solche Äußerungen getätigt habe.
Das Gericht hat sich aber ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Aussage ein Spaß war. War es nicht.
„Keiner der Zeugen hat es je als Spaß aufgefasst. Vielmehr habe Mutter Angela R. dem Angeklagten einen Anwalt empfohlen. "
Den Angeklagten war auch sicher nicht zum Scherzen, das passt nicht zu seinem damaligen Verhalten. Er hat sich mit Alkohol zugeschüttet und ist bei der Arbeit ins Falsche Haus gelaufen, auch hat er das Firmenauto chaotisch geparkt.
Er sah sich aber auch nicht im Fadenkreuz. So hat er Verena mal geschrieben, dass die Vernehmungsbeamtin Sch „voll nett ist.“
„Es musste einfach raus! Sie sind nicht gut im Verdrängen, die Bilder werden sie irgendwann einholen.“, sagte die Richterin zum Angeklagten gewandt.
Es musste auch noch ein zweites Mal raus. Gegenüber Adrian M.
„In Haft wird ihm wohl kaum noch zum Lachen gewesen sein.“
Die Verteidigung hat versucht den Adrian als „notorischen Lügner“ hinzustellen. Laut Vorsitzender bedeutet der Ausdruck aber, dass jener ausnahmslos lügt. Der M. hat einen Anderen Häftling aber schon mal zu Recht belastet. „Er ist ein Straftäter und er kann sehr gut manipulieren, deshalb haben wir ihn uns genau angeschaut.“
„Es sind auch gar nicht die Aussagen des M. die ST belasten, sondern die ihn entlasten.“
So hat Adrian M. gesagt, dass ST ihm gesagt hat. es wurden keine DNA-Spuren gefunden. Das kann der Angeklagte nicht aus der Presse haben, das hat ST durch seinen Verteidiger erfahren. Auch hat M. ausgesagt, dass der Angeklagte Hanna missbrauchen wollte. Woher hat er gewusst dass keine Vergewaltigung stattgefunden hat. Das ist Täterwissen. Es wurden keine Spermaspuren gefunden und der Slip saß regelrecht. Der Angeklagte muss Adrian erzählt haben, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hat.
Auch hat er keine Falschen Angaben aus der Presse verwendet. Er hat im Gegensatz zu den Medien keinen Tatort benannt.
Das Indiz Lea.
Ist es unglaubwürdig, dass Lea gesagt hat, „wir waren dann alle erschrocken und haben uns gesagt, wie schlimm das ist.“ - „Nein! Ich will es an einem eindeutigen Beispiel festmachen.“
Sie erzählt davon, wie Rick ein Video einer Aufnahme anschauen wollte, wo der Zeuge drauf zu sehen ist, der ST vor dem Gasthaus Baumbach begegnet ist. Die Anwältin war unaufmerksam und hätte gefragt „War er schon da?“
Die Vorsitzende : "Hätte sich Frau Rick nicht gemeldet, hätten alle im Saal trotzdem gesagt „wir“ haben ihn gesehen.“
Ihre Schwester Verena? Das Aussageverhalten war schwierig. „Aber wir brauchen sie schlicht nicht.“
"Vielleicht reicht nicht jedes Indiz für sich alleine, man weiß es nicht. Aber die Menge der Indizien in ihrer Gesamtheit, lassen nicht den geringsten Zweifel zu.“
„Ist es entlastend, dass es keine DNA-Spuren am Körper von Hanna gab? Nein, nicht wenn man 12 km treibt.“
Nun kommt sie auf die Persönlichkeit des Angeklagten zu sprechen. Denn nur um ihn geht es. „Frau Rick, sie haben mit Herr Genditzki im Gerichtssaal posiert. Es wurden Ermittler angegangen. Es geht aber in diesem Verfahren nur um ihren Mandanten.“
Die Vorsitzende zählt die Attribute von ST auf. Er ist „ruhig“, „schüchtern“ und „unscheinbar.“
„Wenn man ihn sich ansieht, traut man ihm so eine Tat eigentlich nicht zu.“
Andererseits ist er „durchaus impulsiv“ und sehnt sich dringend nach einer Freundin und sexuellen Erfahrungen. Er ist noch komplett ohne Erfahrung er ist ein „Einzelgänger“. In seinem Freundeskreis wurde nicht wirklich untereinander kommuniziert. Auch „präferiert“ er Gewaltpornos. Dort sei das sexuelle mit Misshandlungen eng verknüpft, das sexuelle stehe gar nicht so im Vordergrund.
Sie rekonstruiert den Tatabend.
„Wer glaubt es gab in diesem Verfahren eine Absprache zwischen Staatsanwalt und Gericht, hat nie begriffen, was ein rechtlicher Hinweis ist.“
Es kann gar keine Absprache gegeben haben, weil das Gericht dem Staatsanwalt in einem Punkt widerspricht.
Laut Gericht, wollte ST nicht an diesem Abend ernsthaft trainieren. Er wollte sich aber auch keine leicht bekleideten Frauen vor dem Eiskeller ansehen, entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft.
Er ist zufällig Hanna begegnet. „Wir wissen es nicht, aber vllt war ihr sichtbarer String-Tanga der Auslöser.“
Der Angeklagte hat die Geschädigte überwältigt und sie fixiert, daher stammen auch die Einblutungen. Aufgrund des leuchteten Displays sah er nun das H. einen Notruf absetzten wollte. Er bemächtigte sich ihres Handys und warf es ins Wasser. Wann? Das wisse man leider nicht ganz genau. „Mit einem Stein oder einem ähnlichen Gegenstand“ schlug er ihr auf dem Kopf.
„In diesem Stadium geht das Gericht definitiv von sexuellen Absichten aus?“
Warum diese nicht ausgeführt wurden?
Aßbichler: „Es kommen mehrere Gründe in Frage. Vielleicht wusste der sexuell unerfahrene Angeklagte nicht, wie er nun weiter vorgehen sollte. Oder er hatte Angst vor Entdeckung.“
Der Angeklagte war nun völlig überfordert mit der Körperverletzung und verbrachte Hanna ins Wasser, wobei er ihren Tod vorhergesehen hat.
Wie ist das ganze zu ahnden?
Warum Jugendstrafrecht angewandt wird, will das Gericht nicht näher erläutern. Es verweist auf die Ausführungen von Dr. Huppert.
Das gleiche gilt für die Schuldschwere.
Der Strafrahmen beträgt nun zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Die Folgen der Körperverletzung waren bereits immens. Auch waren die Folgen für die Eltern kaum auszuhalten und zu ermessen.
Andererseits ist die Verfahrensdauer zu sehen. Sie diente zwar zum Schluss nur noch der Entlastung, dennoch belastend. Auch die Persönlichkeit und die schwierige Vergangenheit mit Mobbing müssen man sehen. Es war eine Spontantat.
9 Jahre sind Tat- und Schuld angemessen. Und sie sind erzieherisch geboten.
Bisher ist noch nicht viel in dieser Richtung passiert.
Die Vorsitzende ist sich sicher „Die Tat wird aufgearbeitet werden. Er kann nicht verdrängen.“
"Wir geben unsere Verantwortung nun an den BGH ab.“ , sagt die Vorsitzende.
Sie hat aber zum Schluss noch eine wichtige Mitteilung zu machen. Und zwar an die Presse.
Die Vorsitzende schaut mit breitem Strahlen und fast schon kokettierend zugewandt in Richtung Pressebank.
„Es liegt in ihrer Verantwortung, wie sie mit der Wahrheit in diesem Verfahren umgehen wollen.“
Die Sitzung ist geschlossen.
Nun spielen sich draußen turbulente Szenen ab.
Die Anwälte werden von Mikrofonen umkreist. Die Familie des Angeklagten verlässt unter Tränen das Gebäude. Die Angehörigen und Freunde von Hanna liegen sich erleichtert in den Armen.
Der Angeklagte wird unter schnellsten Schritten aus dem Saal, über den Flur in Richtung Hinterausgang geführt.
Dabei verfolgen ihn zwei ältere Damen und versuchen mit dem Angeklagten auf einer Höhe zu bleiben. Sie springen sodann die Treppen des Gerichts hoch, ballen die Fäuste in seine Richtung und skandieren laut „Yes! Yes!“
Ohne direkte Vergleiche zwischen den Personen ziehen zu wollen, hat die Szene unweigerlich an „Jesus Christ Superstar“ erinnert, als man auf dem Weg zu Kaiphas war.
Es verblieb noch lange eine große Traube im Gerichtsgebäude. Man schien das Urteil erst sacken lassen zu müssen.