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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.03.2024 um 01:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und weil womöglich nicht alle alles aus den Akten sofort parat haben, soll man als StA oder Verteidiger dann im Plädoyer auf sowas verzichten? Woher soll man als StA oder Verteidiger überhaupt wissen, wer was nicht sofort parat
Die Reihenfolge der Plädoyers ist ja StA, NKV, VTD. Hinsichtlich dessen fände ich es generell schon spannend, dass ein Verteidiger in der Lage ist, alle Fakten parat zu haben und schlagfertig erwidern zu können.
Ab und an soll sowas ja im Bundestag früher stattgefunden haben.
Wahrscheinlich eher ein Nachteil für die Verteidigung. Toll würde ich es trotzdem finden, wenn ein RA schlagfertig das Plädoyer der Anklage direkt erwidern kann und eben nicht alles vorliest. Aber wann passiert das schon ?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:2.ST hatte Gelegenheit dazu (Sichtungen)

3.Aussage M, den das Gericht zumindest aufgrund des ominösen Mailverkehrs offenbar nicht als unglaubwürdig betrachtet.

4.Vortatverhalten ST (Videos)

5.Nachtatverhalten ST (von den falschen Angaben gegenüber den Ermittlern bis zum Pfeifi-Geständnis)
Richtige Wortwahl: ominöser Mailverkehr

Vortatverhalten bzgl. Videos ist eine Phantasie des StA. Oder gibt es dazu eine Gutachterquelle?

Nachtatverhalten. Bei einer Krisensitzung nach der Vernehmung von V kam es zu diesem "Geständnis". Alle weiteren Folgen sind in Einklang mit der Verhaftung am darauffolgenden Tag zu bringen. Erst in Kombination mit dieser , ging der Kumpel zum Arzt und dieser Arzt meldete das dann. Das ist eine Folgekette, angefangen bei dem Spaziergang, der nachweislich nach Geodaten erst am 04.10.2022 erfolgte
Zitat von PalioPalio schrieb:Das Mädel ist tot, bemerkenswertes „Glück“ hatte sie mit dem Täter, auf den sie in der Nacht traf, leider nicht.
So sauber wie du sonst argumentiert, darfst du eigentlich auch keine Täterin ausschließen
Zitat von PalioPalio schrieb:Je nachdem, wie unzweifelhaft seine Aussage zum bejoggten Teilabschnitt der Kampenwandstraße mit dem Tatort ist, ergibt sich ein zwangsläufiges Zusammentreffen zwischen ihm und Hanna, so wie es von der Polizei nachgestellt wurde. Das wäre dann noch ein bedeutsameres Indiz als nur die Gelegenheit.
Nee, du hattest bisher ja eine ordentliche Argumentation vertreten, welche auf dem Tatortvideo basierte. Daran glauben wir wohl alle nicht mehr.
Aber nun direkt das "zwangsläufige Zusammentreffen" neu konstruieren, nachdem die erste Theorie sich aufgelöst hat. Taubenschießen...


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19.03.2024 um 01:50
Zitat von LanzaLanza schrieb:Daran glauben wir wohl alle nicht mehr.
Fängst Du jetzt wieder damit an, für alle anderen hier festlegen zu wollen, an was sie glauben?

Schreib doch einfach in der Ich- statt der Wir-Form und wenn Du darauf nicht verzichten willst, dann definiere doch bitte zunächst wer in der jeweiligen Aussage mit "wir alle" gemeint sein soll.

Z.B. " Wir alle, also meine Großmutter und ich, glauben doch längst nicht mehr an das Tatortvideo."

Oder

"Wir alle, ich und mein Kater Schnuffi, wissen doch, daß der Angeklagte unschuldig ist."

Oder

" Wir alle hier, also me, myself und I, sind uns doch mittlerweile einig, dass es nur ein Unfall war."


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19.03.2024 um 02:13
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb am 12.03.2024:Die Presse hat sogar sehr detaillierte Infos zu der Zeugin und der Sichtung geschrieben. Den Zeitstempel des Videos (2:40 Uhr) und das genau Datum ihrer Zeugenaussage (17.11.22), das ist meiner Meinung nach zunächst mal nichts, was sich ein Journalist einfach so ausdenkt.

Ich gebe Dir recht, dass es nun nach einer Zeitungs-Ente aussieht, nachdem die Zeugin in den Plädoyers keine Rolle mehr gespielt hat. Aber das konnte ich damals nicht wissen. Und nur weil die Leute, die das damals angezweifelt haben, jetzt recht haben, belibt ihrer Art der Argumentation immer noch eine "Herleitug aus eigener Logik" und es ist unfair, mir das vorzuwerfen, weil ich damals meine Meinung mit Pressinfos belegt hat und es eben nicht hergeleitet habe.
Hm du gibst ja mal Recht ?
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:"Wir alle, ich und mein Kater Schnuffi, wissen doch, daß der Angeklagte unschuldig ist."
Könnten wir dann also auch schreiben?

"Mein Hund Codo und ich halten das Tatortvideo für sehr sehr sehr weit hergeholt"


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19.03.2024 um 03:13
Zitat von RabunselRabunsel schrieb:Boahhh, aber wie verteidigt man denn dann gegen so eine Aussage, da kann ja alles richtig, falsch oder halbrichtig sein?!?
So wie z.B. in diesem Prozess hier. Man versucht die Glaubwürdigkeit zu erschüttern durch Aufzählen aller möglichen Gründe, warum diese Aussage nicht zuverlässig sein könnte. Mehr kann man nicht tun.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Du kannst auch davon ausgehen, dass die Richter nicht jedes Wort was der StA sagt, einfach kritik los schlucken und glauben, sondern dass sei Sachverhalte, die ihnen irgendwie neu, komisch, fremd, unglaubwürdig erscheinen, versuchen werden, nachzuschlagen; entweder in den Akten oder ihren eigenen Notizen, die sich die meisten Richter während eines Prozesses machen. Wenn sie da nichts finden, werden die Ideen des StA entsprechend wenig überzeugen. Er läuft sogar Gefahr, dass das auf ihn selbst als Person und damit alle anderen seiner Argumente abfärbt und sein Plädoyer im Großen und Ganzen unglaubwürdig wird.
So ist es. Ein Schlussvortrag (wie ein Plädoyer in der StPO genannt wird) soll sich inhaltlich natürlich auf das Ergebnis der Beweisaufnahme stützen. Erfindet man irgendetwas dazu wird man selbst unglaubwürdig.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mich wundert immer wieder, dass Leute so naiv sein können, zu glauben, durch ein paar Medienberichte und Schnipsel aus einigen Prozesstagen wüssten sie genau so viel wie die Prozessbeteiligten. Das ist Unsinn und wirklich ein riesengroßer Irrtum.
Ja, allerdings :)
Zitat von LanzaLanza schrieb:Die Reihenfolge der Plädoyers ist ja StA, NKV, VTD. Hinsichtlich dessen fände ich es generell schon spannend, dass ein Verteidiger in der Lage ist, alle Fakten parat zu haben und schlagfertig erwidern zu können.
Ab und an soll sowas ja im Bundestag früher stattgefunden haben.
Wahrscheinlich eher ein Nachteil für die Verteidigung. Toll würde ich es trotzdem finden, wenn ein RA schlagfertig das Plädoyer der Anklage direkt erwidern kann und eben nicht alles vorliest. Aber wann passiert das schon ?
Also das passiert durchaus, ich versuche bei wichtigen Punkten z.B. immer dem Schlussvortrag des Staatsanwaltes Kontra zu geben.

Übrigens, da hier so viel zur Befangenheit geschrieben wurde. Wer die Wartezeit auf das Urteil mit Lesen verbringen möchte, der kann hier einmal schauen, wie schwer es ist in Deutschland, mit einem Befangenheitsvorwurf erfolgreich zu sein:

Zwei Personen sind angeklagt, und das Verfahren wird in getrennten Prozessen verhandelt, einer nach dem anderen. Im ersten Verfahren wird der Angeklagte verurteilt. Der Tatvorwurf ist gemeinschaftlicher Mord.

Im zweiten Verfahren nun ist ausgerechnet einer der Berufsrichter aus dem ersten Verfahren wieder Mitglied des Gerichts, dieses Mal sogar Vorsitzender der Kammer.

Nun mag man denken, wow, der hat den ersten Angeklagten (den Lebensgefährten der nun Angeklagten) bereits verurteilt, wegen gemeinschaftlichem Mord. Wenn der nicht davon ausgeht, dass dann auch die nun angeklagte Lebensgefährtin schuldig ist, ...?

Die Verteidigung stellte dementsprechend einen Antrag auf Befangenheit: Das Gericht lehnte ab und verurteilte die Angeklagte. Der BGH sah darin gar kein Problem. Das BVerfG auch nicht. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der als allerletzte Instanz angerufen wurde fand: hier bestand zu Recht die Besorgnis der Befangenheit und der Richter hätte im zweiten Verfahren nicht dabei sein dürfen.

Wie gesagt: Sowohl BGH als auch BVerfG fanden das nicht. Und selbst danach, sah ein OLG, das nun mit dem Wiederaufnahmeantrag beschäftigt war, immer noch kein Problem, worauf wieder das BVerfG angerufen wurde. Dieses hat nun endlich das Problem bejaht.

Nun ist wieder das OLG an der Reihe.

Hier kann man die Geschichte nachlesen: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverfg-mordurteil-strafverfahren-wiederaufnahme-egmr-ermk

Nur mal zum Nachdenken für alle, die meinen die Sache sei schon klar und der BGH werde eine Befangenheit der Richterin in unserem Verfahren hier sicherlich bejahen.


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19.03.2024 um 03:47
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur mal zum Nachdenken für alle, die meinen die Sache sei schon klar und der BGH werde eine Befangenheit der Richterin in unserem Verfahren hier sicherlich bejahen.
Ich denke, dass sich die Richter hier in D mit Händen und Füßen gegen Befangenheit wehren sollte klar sein. Ob diese jedoch rechtlich gerechtfertigt ist, das ist eine ganz andere Frage. Der BGH hat in Deinem von Dir zitierten Fall dem Befangenheitsantrag nicht zugestimmt, obgleich es rein rechtlich in Wirklichkeit erforderlich war.

Ich denke, Du kannst es hier nicht den Schreibern verübeln, dass sie an eine funktionierende Justiz hier in D glauben. Dein Beispiel ist eher erschrecken und er führt direkt zur Frage, ist D überhaupt ein Rechtsstaat? Dieser Frage, die Du mit Deiner Bemerkung aufwirfst, ist weitaus bedenklicher und geht weit über diesen Fall hinaus und bestätigt genaugenommen die kritischen Stimmen hier im Thread.


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19.03.2024 um 04:35
@Lento
Na ja, ob der Rechtstaat untergegangen ist durch dieses Verfahren, ist doch etwas theatralisch formuliert. Allerdings teile ich die Bedenken des EGMR voll und ganz und frage mich eher, warum das damals zuständige Landgericht Darmstadt dieses ganze Problem nicht einfach dadurch aus der Welt geschafft hat, den Fall einer anderen Kammer zuzuweisen. Ich gebe Dir in sofern Recht, dass eine gewisse Sturheit zu erkennen ist, mit der man darauf besteht, dass ein Berufsrichter mit dem Problem umgehen kann. Das stimmt meiner Meinung zwar meistens, aber eben nur meistens.

Wer das interessante Urteil des EGMR im Wortlaut und auf Deutsch lesen möchte, findet es hier: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/egmr/17/1128-17.php

Von daher betrachte ich ja auch, wie schon vor einiger Zeit gesagt, den Vorgang hier im Verfahren in Traunstein als unglücklich, aber ich bin der Meinung, dass es sich hier um etwas ganz anderes handelt und tatsächlich keine Befangenheit der Vorsitzenden im Sinne des deutschen oder europäischen Rechts vorliegt. Und betrachtet man die Rechtsprechung des BGH, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser einer anderen Meinung ist, sehr gering.


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19.03.2024 um 05:36
@Rick_Blaine

Unglücklich gelaufen, das ist der richtige Ausdruck. Du verkennst aber eins, wie in Deinem oben zitierten Fall geht es nicht um die wirkliche Befangenheit des Gerichts, sondern um die BEFÜRCHTUNG der Befangenheit. Und wenn ich der Angeklagte wäre (und genau darauf kommt es an) und ich lese da eine E-Mail, wo sich Aßbichler und Fiedler schon über das Schlussplädoyer unterhalten, dann habe ich ohne jeden Zweifel eine große BEÜRCHTUNG der Befangenheit vor. Denn es sieht für mich so aus, als stünde das Urteil in Wirklichkeit schon fest, zumal dieses Gespräch zu einem Zeitpunkt stattfand, wo es gerade eine Pressemitteilung gab, nach der noch nichts feststünde und man nicht mal weiß, ob Unfall oder Tötungsdelikt vorläge und es auf jeden Mosaikstein ankäme. Das heißt der äußere Schein, den die Kammer damals vorgab in Wirklichkeit sehr stark mit der internen differierte. Ich hatte mich damals schon gefragt, warum da der Angeklagte uimmer noch in U-Haft sitzt. Ein dringender Tatverdacht jkann dann eigentlcih zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vorgeleggen haben. Aber diese E-Mail erklärt in Wirkölichkeit diese Vorgänge, es war eben nur ein äußerer Schein. Ob eine Befangenheit wirklich vorliegt, das kann ich selbst nicht beurteilen und das ist in Wirklichkeit auch nicht erforderlich.


Und mit „Wahrscheinlichkeiten“ kommt man bei der Bewertung auch nicht weiter, man muss er falschspezifisch sehen. Und für mich ist die bekannte Begründung der anderen Kammer geradezu absurd, dass es reicht, dass da ein rechtlicher Hinweis erfolgte. Der rechtliche Hinweis wäre ausreichend gewesen, wenn sie sich NICHT über das Schlussplädoyer unterhalten hätten, sondern um eine mögliche rechtliche Würdigung, das, was da gelaufen ist, geht für mich entscheiden zu wie und ich Pfeife ehrlich gesagt auf sie Sichtweise von Gerichten. Und ehrlich gesagt, es wird nicht ganz ohne Grund diese Befürchtung eines Angriffs geben. Es ist klar der falsche Weg, aber ich bezweifele mittlerweile, dass Richter überhaupt fähig sind, sich in die Lage eines Angeklagten zu versetzen und darauf kommt es halt in Wirklichkeit an. Ich denke, die Frage der Befangenheit müsste in andere Hände gelegt werden, dieser Fall zeigt es ganz besonders, aber auch Dein von die angegeben Fall.

Und ich glaube es war @fassbinder1925, der sagte, dass der Vater des Angeklagten von einem Komplott ausgeht. Ehrlich gesagt, genau dass ist in Wirklichkeit auch nachvollziehbar. Unglücklich gelaufen, genau, aber dann muss man eben in den sauren Apfel beißen und das ganze Verfahren eben neu wieder aufrollen, denn so wird die Justiz massiv an Glaubwürdigkeit verlieren – sollte es zu einem Schuldspruch kommen. Ob sie das verdient, ist eine andere Frage, aber im vorliegenden Fall tut sie nichts dagegen.


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19.03.2024 um 05:46
Zitat von LentoLento schrieb:Ich hatte mich damals schon gefragt, warum da der Angeklagte uimmer noch in U-Haft sitzt. Ein dringender Tatverdacht jkann dann eigentlcih zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr vorgeleggen haben.
Da endet unsere Gemeinsamkeit schon. Ich bin der Meinung er ist sehr wohl bis heute dringend tatverdächtig und daran hat sich während dem gesamten Verfahren nichts geändert. Und ich sehe in dem uns bekannten Teil der ominösen email eben keinerlei "Absprache" zwischen Vorsitzender und Staatsanwalt.

Aber das alles wurde ja nun schon oft diskutiert. In wenigen Stunden wissen wir mehr.


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19.03.2024 um 07:20
Zitat von LanzaLanza schrieb:Könnten wir dann also auch schreiben?

"Mein Hund Codo und ich halten das Tatortvideo für sehr sehr sehr weit hergeholt"
Du hast wieder vergessen zu benennen, wer hier "wir" sein soll. Deinen Hund Codo kannst Du kaum meinen, oder kann der schreiben?
Hübscher Name für einen Hund überings.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nur mal zum Nachdenken für alle, die meinen die Sache sei schon klar und der BGH werde eine Befangenheit der Richterin in unserem Verfahren hier sicherlich bejahen.
Das muss man sich mal vor Augen führen: jemand rupft ein oder zwei Sätze aus einer Email, einem ganzen Emailverkehr, aus einer ganzen Akte heraus, die dann in der Bild-Zeitung veröffentlicht werden. Wir kennen doch den Zusammenhang nicht, in dem diese Sätze gefallen sind. Wir wissen auch nicht, wie StA Fiedler von der Meinung des Gerichtes erfahren hat, aber es wird einfach mal unterstellt, dass das in einem "Geheimgespräch" zwischen StA und Richtern stattgefunden hat.

Die zwei Satzschnipsel reichen dann aber aus, damit manche hier meinen beurteilen zu können, dass D über keine "funktionierende Justiz" mehr verfügt.

Eine andere Kammer hat den Befangenheitsantrag ausführlich geprüft. Anders als in der Bild-Zeitung musste die den Antrag stellende Verteidigung den Antrag ausführlich begründen, anders als in der Bild-Zeitung mussten und durften die betroffenen Richter dazu eine Stellungnahme abgeben und im Gegensatz zur Bild-Zeitung kannten die prüfenden Richter auch den Gesamtzusammenhang der monierten Sätze und überhaupt der Emails.
Diese Richter haben entschieden, dass keine Befangenheit vorliegt und haben das auch begründen müssen. Und die Begründung muss sehr viel objektiver und nachprüfbarer sein als. "Ich kenne Frau Aßbichler und Herrn Fiedler schon lange, die würden sich niemals heimlich zu einer Urteilsabsprache treffen!"

Noch schlimmer finde ich aber, dass viele hier meinen, sie wüssten aus den paar Berichtschnipseln vollständig, was im Prozess gesagt wurde und wie das zu beurteilen ist. Hier seitenweise zu behaupten, der StA habe in seinem Plädoyer Dinge aus dem Ärmel gezaubert, die nur er wusste, die aber sonst noch nicht im Prozess zur Sprache gekommen waren, um damit die Verteidigung zu überrumpeln, die damit keine Zeit mehr hatte, darauf zu reagieren, nur weil wir hier im Forum davon vorher noch nichts mitbekommen haben, ist doch unfassbar. Es unterstellt dem StA zum einen Unlauterkeit, zum anderen aber auch Dummheit und/oder Unerfahrenheit. Er hat in diesem Verfahren ja wohl aber kaum Anlass gegeben, zu glauben, dass er unlauter, dumm und/oder unerfahren ist.
Aber hier meinen einige, die hunderte von KM vom Ort des Geschehens am Rechner hocken und den Prozess via Newsticker verfolgt haben, genau beurteilen zu können, ob die Richer voreingenommen, der StA ein Taschenspieler und S.T. schuldig oder nicht ist.
Und das meinen Leute beurteilen
Zitat von LentoLento schrieb:Und wenn ich der Angeklagte wäre (und genau darauf kommt es an) und ich lese da eine E-Mail, wo sich Aßbichler und Fiedler schon über das Schlussplädoyer unterhalten, dann habe ich ohne jeden Zweifel eine große BEÜRCHTUNG der Befangenheit vor.
Ja, aber nur weil ich etwas in einem falsche Zusammenhang wähne, reicht das nicht, um von einer "Befürchtung der Befangenheit" auszugehen. Es reicht dazu eben nicht, dass jemand "befürchtet", die Richter seien befangen. Er muss auch objektiv nachprüfbar darlegen, warum er Anlass zu so einer Befürchtung hat. Und wenn sich bei der Überprüfung der Begründung herausstellt, dass er etwas falsch verstanden hat oder in einem falschen Zusammenhang gedeutet hat, dann war die Befürchtung unbegründet.
Zitat von LentoLento schrieb:Und ich glaube es war @fassbinder1925, der sagte, dass der Vater des Angeklagten von einem Komplott ausgeht. Ehrlich gesagt, genau dass ist in Wirklichkeit auch nachvollziehbar.
Wer soll denn hier einen Komplott gegeneinen unbescholtenen 20-jährigen aus einem süd-bayrischen Kaff geschmiedet haben?
Welche Intention sollten diese Leute dabei gehabt haben und wer genau soll daran beteiligt gewesen sein?


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19.03.2024 um 07:41
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Eine andere Kammer hat den Befangenheitsantrag ausführlich geprüft. Anders als in der Bild-Zeitung musste die den Antrag stellende Verteidigung den Antrag ausführlich begründen, anders als in der Bild-Zeitung mussten und durften die betroffenen Richter dazu eine Stellungnahme abgeben und im Gegensatz zur Bild-Zeitung kannten die prüfenden Richter auch den Gesamtzusammenhang der monierten Sätze und überhaupt der Emails.
Nun, durch das Vorlesen der des Beschlusses bzgl. des Befangenheitsantrages - wie es ursprünglich wohl auch geplant war (oder angenommen wurde) - hätte da Aßbilchler transparents zeigen können. Das ist unterblieben und man denkt sich halt seinen Teil. Vielelicht wäre er ja einleuchtend gewesen, aber so ... @Rick_Blaine Erklärungen sind es nicht, denn ich habe z.B. nie das als Absprachen zwischen StA un Aßbchler behauptet.


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19.03.2024 um 08:05
Zitat von LentoLento schrieb:@Rick_Blaine Erklärungen sind es nicht, denn ich habe z.B. nie das als Absprachen zwischen StA un Aßbchler behauptet.
Du nicht, aber die Verteidigung, die den Antrag eingereicht hatte. Und es ist doch logisch, dass die prüfenden Richter das prüfen und klären, was die Antragsteller als klärungsbedürftig in den Antrag stellen. Was Du Dir zu dem Sachverhalt denkst, ist da doch völlig egal.
Der Antrag wurde also abgelehnt, weil keine Befangenheit vorliegt und zwar auch keine Befürchtung der Befangenheit.


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19.03.2024 um 08:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:angefangen bei dem Spaziergang, der nachweislich nach Geodaten erst am 04.10.2022 erfolgte
Allerdings kam laut Verena auch ein Parkplatzgespräch in Betracht und das hätte auch beim Treffen am 03.10. stattgefunden haben können, was gleichzeitig auch Leas Erinnerung an eine Erwähnung am 03.10. erklärt. Bei dem Spaziergang am 04.10. hätte es ein zweites Gespräch gegeben haben können.

Wenn die erste Erwähnung erst am 04.10. stattfand, wäre Sebastians Wissen kein zwangsläufiges Täterwissen mehr, da er die Information aus Online-Artikeln hätte haben können. Interessant ist dann aber wieder der Umstand, dass ST die Meldung von seiner Mutter gehabt haben will und zwar schon am 03.10.

Das Gericht muss nicht zu seinen Gunsten falsche Erinnerung unterstellen. Es darf unterstellen, dass er Erinnerungsvermögen hatte und über den Tag die Wahrheit sagte, über die Informationsquelle aber nicht die Wahrheit sagte.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Nee, du hattest bisher ja eine ordentliche Argumentation vertreten, welche auf dem Tatortvideo basierte. Daran glauben wir wohl alle nicht mehr.
Aber nun direkt das "zwangsläufige Zusammentreffen" neu konstruieren, nachdem die erste Theorie sich aufgelöst hat. Taubenschießen
Auch hier: Das Gericht darf davon ausgehen, dass er bei seiner Vernehmung als Zeuge die Wahrheit sagte, als er angab, auf seinem Rückweg die Kampenwandstraße im Tatortbereich langgelaufen zu sein. Vielleicht vermutete er, dort gesehen worden zu sein. Über den genauen Hinweg sagte er allerdings nicht die Wahrheit. Der Grund ist naheliegend: Er wollte sein Motiv der Extrarunde um den Eiskellerbereich verschleiern. Er war nicht auf Begegnung mit Freunden aus, sondern auf Begegnung mit unbegleiteten Frauen. Zu einer solchen kam es im Bereich der Hotelkreuzung.
Zitat von LanzaLanza schrieb:So sauber wie du sonst argumentiert, darfst du eigentlich auch keine Täterin ausschließen
Ich überlasse dir die Interpretation, ob ich wohl nur generisches Maskulinum benutzt habe oder tatsächlich eine Täterin ausschließe.

Was meinst du mit Taubenschießen?


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19.03.2024 um 08:45
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:2.
Der Angeklagte hatte ein Motiv: sexuelle Begierde (gepusht womöglich durch überbordenden Konsum von Gewaltpornos) - gepaart mit tiefem Frust über dauernde Fehlschläge beim Bemühen um eine Partnerin.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Inwiefern hältst du dieses Motiv für belegt? Wenn ST der Täter war, ist das zwar nicht unbedingt fernliegend, aber wie belegst du, dass die Tat durch sexuelle Begierde getrieben war? Eine Vergewaltigung fand ja (zum Glück) gerade nicht statt. Der Psychiater konnte ebenfalls keine Angaben dazu machen, was (und ob überhaupt) der Gewaltpornokonsum mit so einer Tat zu tun haben könnte.

Ich sehe es wie @Tiergarten und halte ein sexuelles Motiv absolut naheliegend und auch ausreichend begründbar.

Der Psychiater hat keinerlei Aussagen getroffen, ob der Pornokonsum etwas mit der Tat zu tun haben könnte oder nicht:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 22.12.2023:Frau Rick fragte, ob er den Pornokonsum des Angeklagten eher qualitativ oder Quantitativ als überdurchschnittlich sehen würde und ob er alle Videos kennt. Er meint, er kennt nur das Video aus dem Saal und manche Titel. Grundsätzlich beinhalte das Video mit dem ekelhaften Titel auch einen ekelhaften Inhalt. Die Wissenschaftler seien sich aber nicht einig, ob die Qualität oder die Quantität entscheiden sind. So könne nach einer Studie auch jemand der täglich mal reinguckt weniger süchtig sein, als jemand der einmal in der Woche schaut.
Das ist aber nicht, was man zur Entastung des Angeklagten heranziehen kann. Er hat eben "keinerlei Aussagen" dazu gemacht. Damit hat er es eben weder bestätigt noch ausgeschlossen.

Ich verstehe wie diese
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Als Laie würde man vielleicht denken, viel. Aber wenn wir nach unserem Laienverständnis urteilen, dann brauchen wir ja gar nicht erst solche Gutachter und würden stattdessen willkürliche Annahmen treffen.
oder diese
Zitat von KarajanaKarajana schrieb am 08.03.2024:Wo steht der Pornokonsum denn in zeitlichen und örtlichen Kontext?
Wann und wo hat er die entsprechenden Pornos denn gesehen, dass man eine Verbindung zur Tat herstellen kann?
auch nicht.

Man muss sich das doch nur mal ausrechnen. Der Angeklagte hat in den drei Monaten vor der Tat mehr als 3.000 Pornoseiten aufgerufen und zwar mit überwiegend Gewalt gegen Frauen enthaltenden Darstellungen. Er hat diese Seiten sogar gezielt gesucht, wie an den Suchanfragen zu erkennen ist, über die er zu diesen Seiten gelangt ist.

Wenn er jeden dieser 3.000 pornografischen Inhalte nur 5 Minuten lang angeschaut hat - im Durchschnitt, wahrscheinlich wird der ja einige Seiten schon nach wenigen Augenblicken weggeklickt haben, anderen Filmchen dürfte er dafür aber auch deutlich mehr Zeit gewidmet haben - dann hat er im Monat ca. 80 Stunden mit dem Konsum pornografischer Inhalte verbracht.
Das muss man sich doch mal verdeutlichen, dass jemand, der Vollzeit arbeitet, also 40 Stunden in der Woche plus Wegzeiten auf der Arbeit verbringt, zusätzlcih dazu praktisch noch das Zeitäquivalent einer weiteren Halbtagsstelle damit verbringt Sexvideo gewalttätigen Inhalten zu schauen.
Fragt man sich da im Ernst noch, ob das in einem zeitlichen oder kausalen Zusammenhang zur Tat steht, wenn diese darin besteht, dass eine junge Frau nachts niedergeschlagen und ihr die Hose vom Leib gerissen wird?


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19.03.2024 um 08:54
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Fragt man sich da im Ernst noch, ob das in einem zeitlichen oder kausalen Zusammenhang zur Tat steht, wenn diese darin besteht, dass eine junge Frau nachts niedergeschlagen und ihr die Hose vom Leib gerissen wird?
Es war jedenfalls kein Raubmord und eine Beziehungstat konnte nach den Ermittlungen ebenfalls ausgeschlossen werden. Da bleibt nur ein Unbekannter mit sexuellem Interesse. Das Motiv sticht auch unabhängig vom Angeklagten recht deutlich hervor.
Und dem Angeklagten kann man definitiv kein sexuelles Desinteresse am anderen Geschlecht bescheinigen.


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19.03.2024 um 09:06
Das Urteil soll heute Mittag um 12 Uhr fallen.
Quelle: https://radio-charivari.de/nachrichten-aus-rosenheim-und-der-region/nach-sechs-monaten-prozess-heute-urteil-im-mordfall-hanna-erwartet

Die Abendzeitung München berichtet im News-Ticker aus dem Gerichtssaal.
Wir berichten im News-Ticker aus dem Gerichtssaal.
Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/beweise-im-hanna-prozess-fehlen-urteil-steht-bevor-kommt-es-zum-schuldspruch-art-966990


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19.03.2024 um 09:13
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Hier kann man die Geschichte nachlesen
Vielen Dank, ein interessanter Fall, und da muss man sich wirklich fragen, warum nicht bereits der Selbstanzeige des Vorsitzenden, die dieser gestellt hatte, stattgegeben wurde. Der Vorsitzende hatte offenbar selbst ein Gespür dafür, dass er an dem Prozess gegen die Lebensgefährtin nicht mitwirken sollte.

Wenn man die Begründung des kurz darauf gestellten Ablehnungsgesuchs der Lebensgefährtin, so wie sie im letzten Beschluss des BVerfG wiedergegeben ist, liest, weiß man auch warum: Die Angeklagte war bereits damals im Prozess gegen ihren wegen Mordes verurteilten Lebensgefährten als Zeugin vernommen worden, also in dem Prozess, in dem der spätere Vorsitzende ihres eigenen Prozesses als Berichterstatter (Beisitzer) tätig gewesen war. In dem Urteil gegen den Lebensgefährten waren dann offenbar Teile enthalten, die eine Tatbeteiligung der Zeugin zumindest nahelegten, und das, so die spätere Angeklagte, könne einer Vorverurteilung gleichkommen.

Damit hatte sie zweifellos recht, und spätestens ihrem Ablehnungsgesuch hätte man dann stattgeben müssen, wenn man es schon nicht beim Selbstablehnungsgesuch des Vorsitzenden gemacht hat.

Ich würde aber sagen, dass dieser Extremfall kaum mit der Geschichte um die Ablehnung der Berufsrichter im Traunsteiner Fall vergleichbar ist. Allein aus dem Wortlaut der wenigen Sätze aus den Mails wird man kaum fraglos eine Befangenheit ablesen können. Da müsste man schon die Stellungnahmen der Beteiligten zu der Sache kennen.


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19.03.2024 um 09:36
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Man muss sich das doch nur mal ausrechnen. Der Angeklagte hat in den drei Monaten vor der Tat mehr als 3.000 Pornoseiten aufgerufen und zwar mit überwiegend Gewalt gegen Frauen enthaltenden Darstellungen. Er hat diese Seiten sogar gezielt gesucht, wie an den Suchanfragen zu erkennen ist, über die er zu diesen Seiten gelangt ist.

Wenn er jeden dieser 3.000 pornografischen Inhalte nur 5 Minuten lang angeschaut hat - im Durchschnitt, wahrscheinlich wird der ja einige Seiten schon nach wenigen Augenblicken weggeklickt haben, anderen Filmchen dürfte er dafür aber auch deutlich mehr Zeit gewidmet haben - dann hat er im Monat ca. 80 Stunden mit dem Konsum pornografischer Inhalte verbracht.
Das muss man sich doch mal verdeutlichen, dass jemand, der Vollzeit arbeitet, also 40 Stunden in der Woche plus Wegzeiten auf der Arbeit verbringt, zusätzlcih dazu praktisch noch das Zeitäquivalent einer weiteren Halbtagsstelle damit verbringt Sexvideo gewalttätigen Inhalten zu schauen.
Drei Monate vor dem zu klärenden Todesfall:

3. Juli 2022 bis 3. Oktober 2022

Bitte drei Wochen Sommerurlaub zugunsten des Auszubildenden berücksichtigen. Danke.


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19.03.2024 um 09:45
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Bitte drei Wochen Sommerurlaub zugunsten des Auszubildenden berücksichtigen. Danke.
Wir wissen doch gar nicht, ob er Urlaub hatte. Ich kenne es so, dass zwar die Berufsschule etwa solche Ferienzeiten haben wie die normalen Schulen auch, aber da haben die Azubis an den Tagen nicht frei, sondern müssen dann halt in den Ausbildungsbetrieb.
Und Du meinst, während andere in ihrem Urlaub Fernreisen unternehmen oder ins Schwimmbad gehen, hat er ununterbrochen Pornos geschaut?! Oder wie willst Du das gerechnet haben?


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19.03.2024 um 09:55
In gut zwei Stunden ist es so weit. Frau Rick wird gerade ihre empörte und beleidigende Stellungnahme einstudieren. Das Urteil werde keinen Bestand haben, wird sie u.a. krakeelen. Wir dürfen gespannt sein.


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19.03.2024 um 10:16
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wir wissen doch gar nicht, ob er Urlaub hatte. Ich kenne es so, dass zwar die Berufsschule etwa solche Ferienzeiten haben wie die normalen Schulen auch, aber da haben die Azubis an den Tagen nicht frei, sondern müssen dann halt in den Ausbildungsbetrieb.
Und Du meinst, während andere in ihrem Urlaub Fernreisen unternehmen oder ins Schwimmbad gehen, hat er ununterbrochen Pornos geschaut?! Oder wie willst Du das gerechnet haben?
Heutzutage ist Videoclips anschauen auch im Schwimmbad möglich.


Wir wissen, dass wir nichts wissen.
Wir kennen auch nicht die durchschnittliche Dauer des Anschauens pro Clip. Sind 5 min da nicht etwas zu hoch angesetzt, für die Tik Tok Generation?

Übrigens, ist es möglich, sich zuvor die Inhaltsangabe des Clip durchzulesen, um zu checken, ob der angebotene Content den eigenen Wünschen entsprechen wird. Dieses Lesen verbraucht weniger Datenvolumen als wahlloses Anschauen von Clips. Was bedeuten könnte, nicht jeder aufgerufene Clip wurde auch tatsächlich angeschaut.

Irgendwann muss wohl auch ein Auszubildender mal seinen Urlaub nehmen und wohl sinnigerweise in der berufsschulfreien Zeit. Gönne es ihm doch.


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