abgelenkt schrieb:Dass es keinen Service bei den Gerichten oder Datenbanken oder irgendwo zentral gibt der sich um die Anonymisierung kümmert ist meiner Erfahrung nach (Jurist, allerdings anderes Bundesland, weiß nicht wie es genau in Bayern ist ) sicher ein Hauptgrund für die sehr seltene Veröffentlichung von Urteilen. In der Regel muss der/die Richter(in) wohl selbst die Veröffentlichung veranlassen und auch Anonymisierung.
Also ich kann nur sagen, dass das durchaus Aufgaben sind die während der Gerichtsstation im Ref, sowie der Berufsausbildung dem ein oder andere Ref/Azubi in die Hände fallen. Gerade während dem Ref hast du ja ,,deinen Richter“.
Zum einen lassen sich Richter oder allgemein die Justiz nicht gerne auf die Finger schauen und zum anderen ist es einfach Arbeit. Deswegen werden auch ganz viele Urteile erst auf Nachfrage veröffentlicht.
Tiergarten schrieb:Im vorliegenden Fall ist Revision beantragt worden. Dazu liegt noch keine Entscheidung des BGH vor. Mithin hat das Urteil des Landgerichts Traunstein noch keine Bestandskraft; es könnte noch aufgehoben werden.
Das Urteil ist da und damit zweitrangig inwiefern es rechtskräftig ist. Als nächstes kommt dann der Freigesprochene oder jemand in einem eingestellten Verfahren und stellt sich gegen ein Veröffentlichung.
Tiergarten schrieb:Ist ungeachtet dessen eine Veröffentlichung des Urteilstextes statthaft oder könnten Verfahrensbeteiligte dagegen Einspruch erheben? Ist das womöglich im vorliegenden Fall geschehen?
Definitiv, es gibt nur ganz selten Ausnahmen in denen dies passiert.
Tiergarten schrieb:Ist es nachvollziehbar, wenn bei erkennbaren Fehlern (etwa Verletzung des Anonymisierungsgebotes) der Urteilstext überarbeitet oder gänzlich zurückgezogen wird?
Natürlich, das wird es auch sein. Anschrift des Täters und damit die seiner vermutlich immer noch bis dato wohnhaften Eltern ist schon ein Ding. Die Anschrift des Opfers war meines Wissens auch noch drin. In anders gelagerten Fällen wie OK/Clankriminalität kann das echt böse enden (Namen von Zeugen, Anschriften etc.) Ich würde mir dahingehend keine Sorgen machen und ein paar Tage warten.