fassbinder1925 schrieb:Denkfehler hin oder her, auch dieses Indiz nimmt zumindest (zwangsläufig) einen zu großen Raum ein, als man sich normalerweise wünschen würde
Das kommt wieder auf die Wertung jedes Einzelnen an. Es nimmt für dich einen zu großen Raum ein.
fassbinder1925 schrieb:Wobei sich Lea ja korrigieren musste. Es wurde wohl unvermittelt, aber nicht ohne Zusammenhang gesagt
Ich weiß. Es ging mir darum, dass die Äußerung des Tateingeständnisses offenbar überraschend für die Beteiligten kam, also nicht durch den Gesprächsverlauf nachvollziehbar erklärt und damit auch nicht „ganz klar ein Witz“.
fassbinder1925 schrieb:Das „einfach so rausgehauen“ habe ich so verstanden, dass sie damit ihre Empörung unterstreichen will. Das hat sie weniger auf den Zusammenhang bezogen.
Ja, passt doch. Ich verstehe es (auch) so, dass sie damit ihre Überraschung betonen will, also das gleiche Erstaunen (oder Empörtsein) empfand wie Lea, was besagt, dass es nicht „ganz klar ein Witz“ war.
fassbinder1925 schrieb:Man kann solche Äußerungen natürlich schon verwenden, aber es hat schon einen Grund, dass man sich bei Geständnissen und Zeugen von Geständnissen Täterwissen wünscht, weil es Leute halt auch so sagen können
Das Täterwissenindiz steckt über seine eigene Aussage, wann und wie er von dem Tötungsdelikt erfahren haben will, immer noch drin und hat auch im Urteil Berücksichtigung gefunden.
fassbinder1925 schrieb:Da muss man aber auch sehen, dass es ja mehrere Versionen von dem Ereignis gibt. So hat Verena bei ihrer polizeilichen Vernehmung ST so zitiert, dass er an einer Stelle auch weinend sagte, ihm glaubt sowieso nun keiner mehr, dass er es nicht war. Was gut dazu passt, dass Verena ein paar Stunden vorher erfahren hat, dass er der Hauptverdächtige ist.
Verena war sicherlich beeindruckt von ihrer ersten Vernehmung, weil sie gemerkt hat, dass besonderes Interesse an ihrer Aussage bezüglich ST besteht.
Ein besonderer Druck, und das wurde im Prozess ja herausgestellt, lag auf ST aber bis dato nur innerlich und das konnte sich durch Verenas Aussage auch nicht geändert haben, wenn er wirklich unschuldig wäre.
Im Außenverhältnis war bis dahin alles unauffällig. ST war nur ein Zeuge von vielen, seine Aussagen waren zwar bezüglich der Joggingroute und Zeiten etwas widersprüchlich, aber unverdächtig und Verena hatte ja auch nichts beobachten können, was ihn hätte verdächtig machen können.
Auch ihre Aussage zum 03.10. stimmte mit seiner eigenen Aussage überein.
Demnach wäre alles in Ordnung, keiner könnte ihm etwas anhängen, was er nicht getan hat.
Es sei denn, er hat es getan. Es sei denn, er fürchtete seit dem Mord an Hanna permanent die Entdeckung. Es sei denn, es gab widersprüchliche Angaben, die drohten, aufzufliegen. Am 17.11.22 abends wurde der innere Druck dann definitiv größer. Ein Unschuldiger hätte keine Bedrohung gesehen, wenn er weiß, dass er alle Beobachtungen und Angaben erklären kann. Ein Unschuldiger hätte, sofern er wirklich Angst hatte, zu Unrecht beschuldigt zu werden, mMn. auch wohl kaum überraschend gesagt, er sei der Täter.
Warum hat Verena den 03.10. als Gesprächstag über die Tote bei der Vernehmung am 18.11 eigentlich nochmal bekräftigt?
Wenn sie sich darüber am 17.11. unterhalten haben, was naheliegt, ist folgende Version möglich:
V: Ich habe erzählt, du hättest mir am 03.10 schon von Hannas Tod berichtet. Stimmt das nun? War das nicht erst am 05.10.? Ich weiß es nicht mehr genau.
S: Ich wusste es am 03.10. schon von meiner Mutter, kann daher gut sein, dass ich es dir am 03.10 erzählt habe. Wir haben uns da ja getroffen. Bei der Polizei habe ich übrigens auch ausgesagt, dass ich am 03.10 schon Bescheid wusste.
Verena bestätigt entsprechend am 18.11. den 03.10.
Problem wäre:
Mutter von ST bestätigt aber nicht den 03.10. als Tag ihrer Erstinformation.
Woher wusste er es also so früh? Logischer Schluss: Weil er live dabei war.