Tiergarten schrieb:Was Du hier vertrittst, sind exakt die Positionen von Reichsbürgern. Sie gehen zum Staat auf Distanz, wollen Polizei, Justiz und das Finanzwesen nicht respektieren.
Ich will hier keinen Nachhilfeunterricht in Staatsbürgerkunde erteilen.
Ich kann dir da absolut nicht zustimmen, aber bitte tu dir keinen Zwang an, wenn du glaubst ich benötige Nachhilfe in Staatsbürgerkunde. Immer her da mit.
Ich möchte auch keinen Nachhilfeunterricht in Sachen Semantik erteilen, aber es mutet schon seltsam an, dass du den Begriff ,"rechtsstaatliche Institution" als Definition eines bestimmten Gerichtes, also mehrerer Beamter einführst
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Tiergarten schrieb:Einem Gericht zu unterstellen, die Bürger mit einer Urteilsverkündung „für blöde zu verkaufen“, zeugt von einem eklatanten Mangel an Respekt vor rechtsstaatlichen Institutionen.
, und wenn ich den Begriff, wie von dir vorgeschlagen, weiterverwende, du dann eine Kritik am Staat, der Justiz, der Polizei und des Finanzwesens verstehst
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Tiergarten schrieb:Was Du hier vertrittst, sind exakt die Positionen von Reichsbürgern. Sie gehen zum Staat auf Distanz, wollen Polizei, Justiz und das Finanzwesen nicht respektieren.
. Vielleicht können wir uns zukünftig stillschweigend darauf einigen, dass die erstgenannte Definition bis zu einem Widerruf gilt. Es soll doch nicht der Eindruck einer dunklen Rethorik entstehen.
So weit ich weiß, denken Reichsbürger, dass die deutschen Gesetze nicht für sie gelten würden und akzeptieren, daher die ausführenden Organe nicht. Ich ganz im Gegensatz, respektiere die deutschen Gesetze, zu welchen unter anderem gehört, dass man ein faires und gerechtes Verfahren bekommen muss. Ich respektiere auch die rechtsstaatlichen Institutionen, in Form eines Amtes mit seinen Rechten und Pflichten. Andererseits respektiere ich eine rechtsstaatliche Institution, in Gestalt einer fehlbaren Person, die zwar ein Amt innehat (also Beamte, wie auch deine Definition vorschlägt), aber die Gesetze nicht achtet, nicht. Gott sei Dank sieht es der deutsche Rechtsstaat auch so wie ich und hat mehrere Kontrollinstanzen eingebaut, die diese rechtsstaatlichen Institutionen (in Form von Beamte, wie auch deine Definition vorschlägt) überprüfen und berichtigen, falls sie einem Irrtum (ja auch Justizirrtum) unterliegen.
Aber nochmal die Fragen an dich:
Warum sollte man Amtsträgern, Beamten einen Vertrauensvorschuss geben? Sind das deiner Meinung nach Übermeschen? Würdest du dich einem Justizirrtum zu deinem Nachteil widerspruchIos fügen? Ist die Verteidigung deiner Meinung nach keine rechtsstaatliche Institution und hat sie deswegen keinen Respekt verdient?
Tiergarten schrieb:Aber wenn der Bundesgerichtshof befinden sollte, dass in Traunstein alles mit rechten Dingen zugegangen ist und die Verurteilung von Sebastian T. juristisch geboten war, dann kann eben nicht mehr von einem Fehlurteil und einem Justizirrtum die Rede sein.
Wirst Du das dann akzeptieren?
Natürlich würde ich es nicht akzeptieren, zumal meine Vorwürfe eher die Tatsacheninstanz betreffen und nicht so sehr die Formalien. Aber hierfür gibt es dann das rechtsstaatliche Mittel der Wiederaufnahme und ich muss mich immer noch nicht den Reichsbürgern anschließen.
Grillage schrieb:Dir ist aber schon klar, dass das logisch ist?!?!
Natürlich können die Beteuerungen eines Angeklagten nicht als entlastende Indizien gewertet werden. Sonst müsste der ja nur oft genug sagen, dass er es nicht war, um freigesprochen zu werden.
Und dir ist schon klar, dass mir Gesamtschau gemeint ist, dass man alle Indizien entlastende und belastende berücksichtigt.
Zur näheren Erläuterung ein Beispiel aus diesem Fall: Es wurden insgesamt 4 Knastzeugen befragt. 3 behaupten durchgehend, er habe die Tat abgestritten, diese 3 hatten mehr Kontakt zu T und deren Prozesse sollten nicht von der selben Richterin verhandelt werden. Ein Knastzeuge berichtet übereinstimmend mit den Anderen, dass ST die Tat erst bestritten habe ,aber dann habe ausgerechnet er, der die selbe Richterin hatte, ST zu einem Geständnis "überredet" und sich dann einen Vorteil von seiner Aussage erhofft. Hast du den Eindruck diese Aussagen wurden ähnlich gewichtet? Wie du schon richtig gesagt hast, hebt mehrfaches "Abstreiten" ein "Geständnis" natürlich nicht auf. Aber wenn 3 Zeugen plus dem psychiatr. Sachverständigen ziemlich übereinstimmend über das Verhalten von ST berichten: ST habe stets behaupte, dass er es nicht gewesen sei oder sich zumindest nicht erinnern könne und er habe mit den Zeugen teilweise über den Inhalt der Akten gesprochen. Muss man sich doch bei einer abweichenden Aussage, die außerdem ein Motiv zur Aussage mitliefert, fragen, ob ausgerechnet diese Aussage so belastbar ist. (über das angebliche Täterwissen möchte ich jetzt nicht näher eingehen, außer es wird gewünscht)
Kielius schrieb:Und solange nicht "der Falsche" verurteilt wird und das Strafmaß im Hinblick auf die Tat nicht unverhältnismäßig erscheint (hier empfinde ich persönlich in diesem Fall die größeren Zweifel, da das Opfer sein Leben nicht zurückbekommen wird), ist "meine Welt" in Ordnung...
Kann ich nachvollziehen, aber ich denke in diesem Fall wurde der Falsche verurteilt.