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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

12.097 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2025 um 13:41
In einer hier bereits mehrfach zitierten Stellungnahme hat der Hamburger Anwalt Dr.Yves Georg den Richterspruch im Fall Hanna als „Fehlurteil“ eingestuft und angekündigt: „Dieser Vorgang wird weder uns noch die Justiz ruhen lassen, bis dem Recht Genüge getan worden ist“.

Angefochten wird das Urteil nun zunächst im Rahmen der Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Wenn der BGH dabei eine Neuverhandlung anberaumen würde, wäre der Vorstoss der Verteidiger von Sebastian T. ja von Erfolg gekrönt - auch wenn ein neuer Prozess noch nicht zwingend einen Freispruch des Angeklagten garantieren dürfte.

Sollte die Revision scheitern, gäbe es meines Wissens nur noch die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erwirken, um das Urteil gegen Sebastian T. aufzuheben. Dafür gelten jedoch klare Vorgaben, wie nachfolgender Auszug aus Wikipedia unter dem Stichwort Wiederaufnahmeverfahren aufzeigt:
Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wiederaufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt.
Diese sind:
. wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zuungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)
. wenn ein Zeuge zuungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO)
. wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO)
. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
. wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)
Quelle: https://de.m.wikipedia.org

Relevant sein dürften im vorliegenden Fall wohl in erster Linie die Vorlage neuer Tatsachen und Beweise, die den Verurteilten entlasten könnten, beziehungsweise der Nachweis einer falschen Zeugenaussage zuungunsten des Verurteilten.

Als juristischer Laie frage ich mich zum Beispiel, ob unter solche Zeugenaussagen auch die Expertisen von Gutachtern/Sachverständigen fallen.

Und inwiefern ergänzende oder konträre Stellungnahmen von Experten zu den Bewertungen der im Prozess gehörten Gutachter als „neue Tatsachen und Beweise“ gelten können.

Um es konkreter zu formulieren: Angenommen, die Verteidiger könnten einen Wissenschaftler aufbieten, der die Unfalltheorie anhand von Modellen und Berechnungen beweiskräftig untermauert, hätten sie dann Aussicht auf Erfolg?

Wenn ich das richtig sehe, würde dies ja eine inhaltliche Frage sein, die für die Revision insofern nicht zum Tragen käme, als es dort ja nur um eine Überprüfung formalrechtlicher Belange geht. Oder liege ich da falsch?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2025 um 13:47
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Insgesamt, ging es ja aber nicht um die Rolle in einer Hauptverhandlung, sondern den allgemeinen Stellenwert im Rechtssystem. Und da steht ein Richter und ein Anwalt auf der gleichen Stufe.
Dann sag mal, was du unter Stellenwert im Rechtssystem verstehst.

Wenn du damit meinst, wer mehr zu sagen hat, dann mach dich mal schlau, beispielsweise zum Thema Akteneinsicht. Da entscheiden halt Richter und Staatsanwaltschaft, was die Verteidigung zu Gesicht bekommt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2025 um 14:07
Glaube, die Frage, wer mehr "Stellenwert" hat, ist nicht wirklich zielführend. Klarer wird es doch, wenn man sich die Rollenverteilung in der verfassungsmäßigen Ordnung anschaut: Ein Rechtsanwalt ist bezahlter Interessenvertreter einer Partei, seine verfassungsgemäße Aufgabe ist, unter Wahrung der berufsrechtlichen Grenzen (er darf z.B. nicht wissentlich die Unwahrheit sagen/sich an Lügen beteiligen) das bestmögliche Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen, er darf/soll/muss völlig subjektiv agieren und null an der Aufklärung der Wahrheit oder einer Verurteilung des tatsächlichen Täters interessiert sein. Er ist z.B. auch nicht verpflichtet, ihm bekannte gegen seinen Mandanten sprechende Indizien, Beweise oder ein ihm gegenüber getätigtes Geständnis dem Gericht proaktiv zu offenbaren.

Ein Strafrichter ist ein vom Staat gestellter neutraler Verfahrensleiter und der Ermittlung der individuellen Schuld des Angeklagten, also der Ermittlung und Aufklärung der in diesem Rahmen relevanten Wahrheit, verpflichtet und dazu berufen, nach Abschluss der Beweisermittlung und -würdigung im Namen des Volkes über Schuld und Unschuld zu entscheiden.

Diese beiden sehr unterschiedlichen Rollenbilder sollte man schon vor Augen haben, wenn man bestimmte Aussagen, Entscheidungen etc. der Vertreter beider Rollen würdigt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2025 um 14:55
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Um es konkreter zu formulieren: Angenommen, die Verteidiger könnten einen Wissenschaftler aufbieten, der die Unfalltheorie anhand von Modellen und Berechnungen beweiskräftig untermauert, hätten sie dann Aussicht auf Erfolg?
Grundsätzlich ja. Das kann auch ein Sachverständiger mit neuen Erkenntnissen sein. Siehe Synn Schmitt im Badewannenfall.

Püschel würde bei Rechtskraft nicht als neue Erkenntnis gelten.
Zitat von emzemz schrieb:hat, dann mach dich mal schlau, beispielsweise zum Thema Akteneinsicht. Da entscheiden halt Richter und Staatsanwaltschaft, was die Verteidigung zu Gesicht bekommt.
Danke, ich weiß wie eine Akteneinsicht abläuft. Habe ich doch nicht nur eine gewisse Vorbildung, sondern auch mal eine Jugend gehabt.

Aber dann weißt du sicherlich auch, wenn man danach gehen will, dass der Staatsanwalt und sogar teilweise Ermittler von der Polizei, mehr zu sagen hätte, als ein Richter. Der bekommt man auch nicht alles zu Gesicht, was er gerne hätte oder bereit wäre freizugeben.

Aber mir ging es eben gerade nicht darum, wer mehr zu sagen hat. Was ja eigentlich auch schon wieder schwer zu definieren ist. Es gibt einfach als solches im Rechtssystem keine grundsätzliche Hackordnung. Zwischen Studienrat und Studiendirektor würde ich die für gegeben sehen. Und auch innerhalb der Justiz bei einem Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt.

Und Fakt ist auch, zumindest an gewissen Voraussetzung und/oder einer gewissen Instanz, hat es genau die gleiche Auswirkung, wenn der Verteidiger nach Hause geht, wie wenn der Staatsanwalt oder ein Richter nach Hause geht.
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Diese beiden sehr unterschiedlichen Rollenbilder sollte man schon vor Augen haben, wenn man bestimmte Aussagen, Entscheidungen etc. der Vertreter beider Rollen würdigt
Das auf jeden Fall, das stellt auch keiner in Frage. In einem absoluten Großteil der Fälle glaube ich und hoffe ich, dass auch die Sicht der Verteidigung Subjektiver ist, als die eine Richters oder Staatsanwalts. Aber kann von niemanden einfordern, dass man grundsätzlich und immer für sich dem Richter mehr glauben muss, als einem Rechtsanwalt wenn es um die Sicht der Dinge geht.

Ich bin damit schon selbst „auf die Schnauze gefallen“. Es nervt mich selbst, aber da muss ich schon wieder den Badewannenfall heranziehen. Wenn man so will, habe ich den Fall von Anfang an verfolgt. Als es wirklich aktuell war, habe ich als Kind bruchstückhaft mal einen Artikel in der gedruckten Zeitung dazu gelesen. Aber dann wieder total vergessen. Irgendwann ist es mir dann mal wieder in den Sinn gekommen und ich habe nach allen Artikeln dazu gegoogelt. Unter anderem auch den Artikel von Gisela Friedrichsen über das zweite Verfahren. Dann kamen auch schön langsam die ersten größeren Fernsehbeiträge. Aber ausgelöst hat das in mir nicht viel. Ich dachte auch, ja zweimal hat ein Gericht verurteilt, wird schon irgendwie passen und die Anwältin ist halt die Anwältin. Ich habe es auch nicht ausgeschlossen, dass er unschuldig ist, aber nur hintergründig. Niemals hätte ich gedacht, dass da so ein Ding draus wird.

Lange Rede, kurzer Sinn. Das sind natürlich alles Einzelfälle, aber seitdem bin ich offen und sehr aufmerksam für jedes Wort.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

31.03.2025 um 19:14
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Um es konkreter zu formulieren: Angenommen, die Verteidiger könnten einen Wissenschaftler aufbieten, der die Unfalltheorie anhand von Modellen und Berechnungen beweiskräftig untermauert, hätten sie dann Aussicht auf Erfolg?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Grundsätzlich ja. Das kann auch ein Sachverständiger mit neuen Erkenntnissen sein. Siehe Synn Schmitt im Badewannenfall.

Püschel würde bei Rechtskraft nicht als neue Erkenntnis gelten.
Ich habe das anders verstanden. Ich dachte immer, dass neue Beweise vorgetragen werden müssen und dass im Fall von Sachverständigen-Gutachten die Erkenntnisse mit neuen Methoden erbracht worden sein müssen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht existierten oder zumindest nich nicht wissenschaftlich anerkannt waren. Es geht ja auch darum, den Rechtsfrieden zu wahren und einem rechtskräftigen Urteil eine gewisse Dauerhaftigkeit zu garantieren.
Es reicht also nicht, wenn jemand in einem bestehenden Gutachten einen Mess- oder Rechenfehler findet, alles noch mal nachmisst und nachrechnet und damit zu einem anderen Ergebnis kommt. Oder ein weiterer Gutachter, das sagt, ich interpretiere aus meiner Erfahrung heraus das Verletzungsbild anders. Oder dass jemand sagt, er haben eine Computersimulation des Treibverhaltens des Körpers durchgerechnet.
Sondern es muss einen neue, bessere, genauere Methode geben, mit deren Anwendung man zu einem anderen Ergebnis kommt.

Im Badewannenfall war das z.B. die Computersimulation des Sturzes, im Mordfall Meike Thiel geht es um eine neue Methode zur Analyse von Narbengewebe.


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31.03.2025 um 20:10
Vielen Dank, @fassbinder1925 und @Grillage, für die Erläuterungen auf meine Fragen.

So ganz klar ist mir die Sache noch nicht. @fassbinder1925 meint ja, für ein Wiederaufnahmeverfahren könnte es schon reichen, wenn ein „Sachverständiger mit neuen Erkenntnissen“ zur Erhärtung der Unfalltheorie aufgeboten werde. Fragt sich nur, wie man dann „neue Erkenntnisse“ definiert.

Oder ist es eher so, wie @Grillage vermutet, dass die Hürde höher liegt und im Fall von Sachverständigen-Gutachten die Erkenntnisse mit neuen Methoden erbracht worden sein müssen, die während der Ermittlungen/der Verhandlung gegen Sebastian T. noch nicht verfügbar waren?

So würde ja vielleicht auch ein Schuh draus, was die Einschätzung von @fassbinder1925 anbelangt, dass Professor Püschel „nicht als neue Erkenntnis gelten“ könne für ein Wiederaufnahmebegehren. Auf ihn hatte die Verteidigung ja bereits einen Beweisantrag im Prozess in Traunstein gestützt; mit neuen Methoden würde er wohl schwerlich auftrumpfen können.

Ein anderer Weg, eine Wiederaufnahme zu erzwingen, könnte ja darin liegen, einem Zeugen eine falsche Aussage zuungunsten des Verurteilten nachzuweisen.

Ich denke da in erster Linie an den sogenannten „Knastzeugen“, gegenüber dem Sebastian T. die Ermordung von Hanna gestanden haben soll. Diesen Zeugen haben ja auch die Revisionsanwälte scharf ins Visier genommen.

Wenn der allerdings an seiner Version festhält, wird es mit dem Nachweis einer Falschaussage wohl sehr schwer.

Theoretisch wäre ja noch denkbar, dass versucht wird, einem der beteiligten Sachverständigen -sofern diese denn auch unter den Begriff Zeugen fallen- eine fehlerhafte Bewertung oder Methodik nachzuweisen.

Aber das ist ja schon während des Gerichtsverfahrens nicht gelungen…


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31.03.2025 um 20:38
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich habe das anders verstanden. Ich dachte immer, dass neue Beweise vorgetragen werden müssen und dass im Fall von Sachverständigen-Gutachten die Erkenntnisse mit neuen Methoden erbracht worden sein müssen, die zum Zeitpunkt der Verurteilung noch nicht existierten oder zumindest nich nicht wissenschaftlich anerkannt waren. Es geht ja auch darum, den Rechtsfrieden zu wahren und einem rechtskräftigen Urteil eine gewisse Dauerhaftigkeit zu garantieren.
Also meines Wissens nach, gibt es keine Rechtssprechung, dass das Verfahren komplett neu sein muss. Es muss aber ein überlegenes Forschungsmittel sein, was noch nicht berücksichtigt worden ist und es muss geeignet sein, den Erfolg zu begründen, was wieder eine Ermessensfrage ist. Was das oft zwangsläufig bedingt.

Einfach einen neuen Rechtsmediziner bringen, der eine andere Einschätzung vertritt, das funktioniert natürlich nicht. Auch eine vermeintlich höhere Sachkunde wie in der Hauptverhandlung hilft allein nicht.


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31.03.2025 um 20:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Oder ist es eher so, wie @Grillage vermutet, dass die Hürde höher liegt und im Fall von Sachverständigen-Gutachten die Erkenntnisse mit neuen Methoden erbracht worden sein müssen, die während der Ermittlungen/der Verhandlung gegen Sebastian T. noch nicht verfügbar waren?
Ich bin nicht sicher, dass es so ist, aber so hatte ich es im Kopf abgespeichert. Ich weiß auch nicht mehr, woher ich das so gehört habe. Wäre nett, wenn jemand was dazu schreibt, der sich damit fachlich auskennt
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:So würde ja vielleicht auch ein Schuh draus, was die Einschätzung von @fassbinder1925 anbelangt, dass Professor Püschel „nicht als neue Erkenntnis gelten“ könne für ein Wiederaufnahmebegehren. Auf ihn hatte die Verteidigung ja bereits einen Beweisantrag im Prozess in Traunstein gestützt; mit neuen Methoden würde er wohl schwerlich auftrumpfen können.
Nach meinem Verständnis könnte durchaus auch Püschel oder halt einer der bereits im Verfahren gehörten Gutachter die für eine Wiederaufnahme nötige neue Erkenntnis liefern, nämlich dann wenn ihm ein neues Analyseverfahren in die Hände fällt. Und zwar wirklich ein neue Methode, die es beim Prozess noch nicht gab. Es reicht also nicht, wenn einer von denen sagt, ich habe inzwischen eine Fortbildung gemacht oder mir ein neues Messgerät angeschafft, was wir vorher bei mir im Institut nicht zur Verfügung hatten. Sondern es muss so sein, dass die Infos zum Prozess noch nicht vorlagen und auch nicht vorliegen konnten, weil der Stand der jeweiligen Wissenschaft sie noch nicht liefern konnte und nicht weil ein nicht ausreichend qualifizierter oder ausgestatteter Gutachter beauftragt wurde.
Insofern hängt es nicht an der Person des Gutachters.

Aber wie gesagt, 100% sicher, dass es so ist, bin ich nicht.


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31.03.2025 um 23:07
Es geht um neue Tatsachen oder neue Beweismittel.
Weitere Spezifizierungen gibt es da nicht.


https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__359.html
Strafprozeßordnung (StPO) § 359 Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;

2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;

4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;

5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,

6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.



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31.03.2025 um 23:42
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:ich denke in diesem Fall wurde der Falsche verurteilt
Die Auffassung kann man natürlich vertreten.

Aber die Formulierung wirft doch Fragen auf. Wenn „der Falsche verurteilt“ wurde - heißt das dann, dass es zwar einen Täter gab, aber dass dieser (der Richtige) nicht gefasst wurde und entsprechend einer Verurteilung entging?

Läuft also der wahre Mörder noch frei herum, während ein Unschuldiger hinter Gittern sitzt?

Meines Wissens gab es außer Sebastian T. niemanden, der verdächtigt wurde, für den Tod von Hanna W. verantwortlich zu sein. (Und auch Sebastian T. hatten die Fahnder anfänglich nicht als potenziellen Täter im Visier, sondern sie vernahmen ihn nur als Zeugen, weil er in der Nacht im Tatortbereich joggen war).

Ist es der Polizei als Fehler anzukreiden, dass sie außer Sebastian T. keinen Tatverdächtigen ermitteln konnte? Hat sie mutwillig den Erstbesten und damit „den Falschen“ vor den Kadi gezerrt?

Oder ist die Formulierung nur missglückt und es war tatsächlich gemeint, dass in diesem Fall jemand fälschlicherweise verurteilt wurde, weil gar kein Tötungsdelikt vorlag?


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01.04.2025 um 00:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Oder ist die Formulierung nur missglückt und es war tatsächlich gemeint, dass in diesem Fall jemand fälschlicherweise verurteilt wurde, weil gar kein Tötungsdelikt vorlag?
Genau das. Es wurde doch nun wirklich in allen Foren, Zeitungen und anderen Medien rauf und runter diskutiert, dass eine schwer alkoholisierte Hanna beim Versuch, auszutreten oder sich zu übergeben in den Bach gestürzt sein dürfte. Und es wird ebenso rauf und runter diskutiert, dass die Gutachter zahllose Fehler begangen und falsche Schlüsse gezogen haben.

Jeder der einmal einen reißenden Gebirgsbach beobachtet hat, dürfte überhaupt keine Zweifel daran haben, welche schweren Verletzungen jemand darin davonträgt.

Aber stattdessen soll man glauben, dass ein schmächtiger schüchterner junger Mann einer athletischen Frau, die einen Kopf größer ist als er, beide Schulterblätter bricht und sie ins Wasser wirft.


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01.04.2025 um 00:51
Zitat von LupidaLupida schrieb:Es wurde doch nun wirklich in allen Foren, Zeitungen und anderen Medien rauf und runter diskutiert, dass eine schwer alkoholisierte Hanna beim Versuch, auszutreten oder sich zu übergeben in den Bach gestürzt sein dürfte. Und es wird ebenso rauf und runter diskutiert, dass die Gutachter zahllose Fehler begangen und falsche Schlüsse gezogen haben.
Tja, ist aber für juristische Entscheidungen ohne Belang, was irgendwelche User im Internet "rauf und runter diskutieren".


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01.04.2025 um 01:13
Zitat von LupidaLupida schrieb:Aber stattdessen soll man glauben, dass ein schmächtiger schüchterner junger Mann einer athletischen Frau, die einen Kopf größer ist als er, beide Schulterblätter bricht und sie ins Wasser wirft.
Also so schmächtig war der Bub jetzt auch nicht, dass sein Körpergewicht nicht ausgereicht hätte, ihr beide Schulterdächer zu brechen, wenn er sich schwungvoll auf die auf dem Bauch Liegende draufkniet.


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01.04.2025 um 01:15
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Als juristischer Laie frage ich mich zum Beispiel, ob unter solche Zeugenaussagen auch die Expertisen von Gutachtern/Sachverständigen fallen.

Und inwiefern ergänzende oder konträre Stellungnahmen von Experten zu den Bewertungen der im Prozess gehörten Gutachter als „neue Tatsachen und Beweise“ gelten können.

Um es konkreter zu formulieren: Angenommen, die Verteidiger könnten einen Wissenschaftler aufbieten, der die Unfalltheorie anhand von Modellen und Berechnungen beweiskräftig untermauert, hätten sie dann Aussicht auf Erfolg?

Wenn ich das richtig sehe, würde dies ja eine inhaltliche Frage sein, die für die Revision insofern nicht zum Tragen käme, als es dort ja nur um eine Überprüfung formalrechtlicher Belange geht. Oder liege ich da falsch?
Die Hürde liegt sehr hoch. Es genügt nicht, einfach einen neuen Gutachter aus dem Hut zu zaubern, der eine andere Meinung vertritt, wie die der bereits im Verfahren gehörten Gutachter.

Es muss sich um "neue" Erkenntnisse handeln, was allgemein so interpretiert wird, dass diese im ursprünglichen Verfahren nicht vorlagen und nicht vorliegen konnten. Vielleicht, weil Beweismittel trotz ehrlicher Suche damals nicht gefunden wurden, vielleicht weil es damals entsprechende Technik noch nicht gab usw.

Kommt dagegen ein neuer Gutachter mit einer Technik, die man auch damals schon hätte anwenden können, wird es vor den meisten Gerichten schwierig, das einzubringen.

Ich habe einmal ein Wiederaufnahmeverfahren mit einem neuen Gutachten gewonnen, weil sich tatsächlich die Wissenschaft in einem bestimmten Fachgebiet nachweisbar weiterentwickelt hatte. Da wird ein recht hoher Anspruch angelegt.

In der Revision ist diese Frage fehl am Platz, da es in dieser gerade nicht um "neue" Dinge geht, sondern um eben eine "Revision," also eine "Rückschau" auf den vergangenen Prozess geht.


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01.04.2025 um 01:34
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Tja, ist aber für juristische Entscheidungen ohne Belang, was irgendwelche User im Internet "rauf und runter diskutieren".
Für den Fall ist es natürlich ohne Belang, aber dieses Forum lebt davon!
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Oder ist die Formulierung nur missglückt und es war tatsächlich gemeint, dass in diesem Fall jemand fälschlicherweise verurteilt wurde, weil gar kein Tötungsdelikt vorlag?
Du hast mich wohl vermisst.
Danke, die Formulierung ist nicht missglückt, sondern ist eine Antwort auf :
Zitat von KieliusKielius schrieb:Und solange nicht "der Falsche" verurteilt wird und das Strafmaß im Hinblick auf die Tat nicht unverhältnismäßig erscheint (hier empfinde ich persönlich in diesem Fall die größeren Zweifel, da das Opfer sein Leben nicht zurückbekommen wird), ist "meine Welt" in Ordnung...
Wie in dem von die zitierten Beitrag ersichtlich.

Also nochmal für dich in voller Länge! Ich teile die Auffassung, dass man mit dem Ergebnis zufrieden ist, selbst wenn es noch Kritik an einzelnen Stellen der Urteilsbegründung gibt oder man rechtstheoretische Probleme mit der Prozess hat, aber am Ende nicht der Falsche verurteilt wurde oder das Strafmaß unverhältnismäßig ist. Allerdings denke ich, dass in diesem Fall der Falsche verurteilt wurde und deshalb übe ich Kritik in diesem Forum. Genau das wollte ich damit sagen. Die Formulierung wurde als Bezug auf das Zitat gewählt und weil ich lediglich bekunden wollte, dass ich denke mit ST wurde der Falsche verurteilt und ich keine Aussage darüber treffen wollte was stattdessen passiert sein könnte.


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01.04.2025 um 02:11
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Tja, ist aber für juristische Entscheidungen ohne Belang, was irgendwelche User im Internet "rauf und runter diskutieren".
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Für den Fall ist es natürlich ohne Belang, aber dieses Forum lebt davon!
Da möchte ich dir unbedingt widersprechen.
Genau dadurch hebt sich dieses Forum wohltuend von dem ab, was vermeintlich sonst "rauf und runter diskutiert" wird, weil es genau davon eben nicht lebt.


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01.04.2025 um 08:39
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Allerdings denke ich, dass in diesem Fall der Falsche verurteilt wurde und deshalb übe ich Kritik in diesem Forum. Genau das wollte ich damit sagen. Die Formulierung wurde als Bezug auf das Zitat gewählt und weil ich lediglich bekunden wollte, dass ich denke mit ST wurde der Falsche verurteilt und ich keine Aussage darüber treffen wollte was stattdessen passiert sein könnte.
Schön ausgewichen!

Die Justiz kann es sich in diesem Fall nicht so einfach machen. Sie muss darüber befinden, ob Hanna verunglückt ist oder gewaltsam ums Leben kam - und wenn ein Mord vorliegt, wer dafür verantwortlich ist.

Sie kann nicht einfach erklären, Sebastian T. wird für den Falschen gehalten - nun gut, interessiert uns nicht, was stattdessen passiert sein könnte. Um dem Recht Genüge zu rund und um zu verhindern, dass weitere Opfer anfallen (der Täter könnte ja noch frei herumlaufen), muss der Todesfall aufgeklärt werden.

Das Gericht in Traunstein hat sich darum redlich - und wie ich finde: überzeugend- bemüht.


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01.04.2025 um 08:56
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Hürde liegt sehr hoch. Es genügt nicht, einfach einen neuen Gutachter aus dem Hut zu zaubern, der eine andere Meinung vertritt, wie die der bereits im Verfahren gehörten Gutachter.

Es muss sich um "neue" Erkenntnisse handeln, was allgemein so interpretiert wird, dass diese im ursprünglichen Verfahren nicht vorlagen und nicht vorliegen konnten. Vielleicht, weil Beweismittel trotz ehrlicher Suche damals nicht gefunden wurden, vielleicht weil es damals entsprechende Technik noch nicht gab usw.

Kommt dagegen ein neuer Gutachter mit einer Technik, die man auch damals schon hätte anwenden können, wird es vor den meisten Gerichten schwierig, das einzubringen.
Vielen Dank, @Rick_Blaine, für diese hilfreiche Präzisierung!

Die Anforderungen sind also recht hoch, auch wenn die genaue Eingrenzung im Einzelfall wohl noch Ermessensspielraum lässt.

Was mich aber noch interessieren würde: Welche Instanz käme in einem Fall wie diesem für eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme in Betracht? Und wo würde ein solches Verfahren stattfinden? Könnte es wegen räumlicher Zuständigkeit auch wieder Traunstein sein?


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01.04.2025 um 10:15
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Was mich aber noch interessieren würde: Welche Instanz käme in einem Fall wie diesem für eine Entscheidung über eine Wiederaufnahme in Betracht? Und wo würde ein solches Verfahren stattfinden? Könnte es wegen räumlicher Zuständigkeit auch wieder Traunstein sein?
Die Zuständigkeit eines Gerichts wird vom jeweiligen OLG im Geschäftsverteilungsplan festgelegt, der wiederum durch § 140a des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt wird. In einem Bundesland wie Bayern wird ein anderes Landgericht im OLG Bezirk beauftragt, in kleineren Bundesländern, in denen nur ein Gericht der zuständigen Art existiert, kann auch eine andere Strafkammer des Gerichts zuständig werden oder sogar in ein anderes Bundesland gelegt

In diesem Fall also würde der Fall nicht nach Traunstein zurückkehren, sondern vermutlich nach München gehen.

Voraussetzung ist die Rechtskräftigkeit des Urteils, also kann ein solcher Antrag erst gestellt werden, nachdem die Revision durch den BGH abgeschlossen ist. Dann teilt sich das Verfahren ggf. in drei Teile auf: zuerst wird im Additionsverfahren die formelle Zulässigkeit geprüft. Wir die bejaht, geht es im Probationsverfahren um die Begründetheit, also um die Beweise, die für ein WAV vorgelegt werden. Und wenn das Gericht dann bejaht, dass das Verfahren wieder aufgenommen werden soll, wird das neue Verfahren letztlich an das dann zuständige Landgericht gegeben. Auch gegen diese einzelnen Beschlüsse kann ein Rechtsmittel eingelegt werden, das dann vor dem Oberlandesgericht (OLG) verhandelt wird.


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01.04.2025 um 10:38
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Kommt dagegen ein neuer Gutachter mit einer Technik, die man auch damals schon hätte anwenden können, wird es vor den meisten Gerichten schwierig, das einzubringen.
Ist das so? Mir wurde gesagt, dass es nicht davon abhängt, ob damals schon die Möglichkeit bestanden hätte. Und was ist nach Linie der meisten Kammern eine neue Technik.

Ich finde das auch ziemlich krass. Nehmen wir jetzt zum Beispiel an, heute wird jemand verhaftet und es kommt zum Prozess. Der wird verurteilt, weil ein Unfall ausgeschlossen wurde und das Gericht von der Täterschaft überzeugt war und der BGH bestätigt es. Nun nimmt der sich kurz nach der Revision einen neuen Anwalt und der holt zum Beispiel ein Gutachten von Syn Schmit ein. Und der kommt für die neue Kammer nachvollziehbar zu dem Schluss, dass es ein Unfall war. Sagen die dann einfach „Das Verfahren wurde ja schon mal verwendet, hätte dein Alter Verteidiger ja draufkommen können und ein Beweisantrag stellen können.“ Weil absoluter Standard ist das ja wohl nicht und ewig bekannt. Das ist doch dann kaum weniger eindrucksvoll als wenn ein Zeuge gesteht, dass er falsch ausgesagt hat, möchte man meinen.


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