Grillage
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Hanna W. tot aus der Prien geborgen
07.03.2025 um 14:07Der zitierte Beitrag von fischersfritzi wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten BeitragJa, aber hier ging es ja die ganze Zeit, um die Frage, ob die Polizisten schon einen "Verdacht" gegen ST hatten. Und wenn man verdächtigt wird, also ein "Anfangsverdacht" besteht, ist das noch lange nicht der Status eines "Beschuldigten".
Ein Anfangsverdacht führt in der Regel dazu, dass die Polizei anfängt zu ermitteln. Aber natürlich muss sie den "Verdächtigen" nicht sofort darüber informieren, dass ein Anfangsverdacht gegen ihn besteht. Das wäre ja nun auch äußerst kontraproduktiv, weil die Verdächtigten so ja nun gewarnt würden, Spuren beseitigen und Beweise verschwinden lassen könnten, sich absetzen könnten etc.
Allgemein hat ein Zeuge die Pflicht, wenn er befragt wird, wahrheitsgemäß auszusagen. Er muss dabei aber nichts aussagen, was ihn selber belastet, kann hier also auf einzelne Frage die Antwort verweigern, aber nicht auf alle. Wenn es um Ermittlungen gegen enge Angehörige geht, kann er generell die Aussage verweigern, dann kann er aber auch nicht die Rosinen rauspicken und z.B. beschreiben, was für ein guter und sozial engagierter Kerl der Ehemann doch eigentlich ist.
Jeder Zeuge wird über diese Pflichten und die Ausnahmen von der Pflicht zu Beginn der Vernehmung aufgeklärt. Durch einen Anfangsverdacht erweitern sich diese Pflichen und Rechte aber nicht. Er bekommt die gleiche Belehrung wie jemand, der "nur" Zeuge ist.
Insofern ist es völlig müßig, wenn hier stundenlang hin und her diskutiert wird, ob die Polizei schon in der zweiten oder dritten Vernehmung einen Verdacht gegen ST hatte oder nicht. Es ist schlichtweg egal. Und ein Verfahrensfehler ist es schon mal gar nicht, selbst wenn die vernehmende Beamtin schon in der ersten Vernehmung "Lunte gerochen hätte" oder sogar schon davor, weil sie sich gewundert hat, dass die Mutter einen erwachsenen Mann buchstäblich zur Aussage tragen muss.
Die Übergänge zwischen "nur" Zeuge und "Anfangsverdacht" sind doch eh fließend. Wie soll die Polizei denn damit umgehen, wenn sie feststellt, dass ST die falsche Kleidung zur ersten Vernehmung mitgebracht hat und eine falsche Joggingroute angegeben hat. Er macht seine Aussage, die Details werden überprüft, und es passt nicht zusammen. Macht ihn das verdächtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht. Er könnte sich ja einfach vertan haben. Nachgehen muss die Polizei dem aber doch.
Er hätte ja z.B. auch sein können, dass in der Nacht zwei Jogger unterwegs waren: ST mit langer Arbeitshose und "der gesuchte Jogger" mit kurzer Hose, die halt unterschiedliche Routen gelaufen sind. Oder die ähnliche Kleidung trugen und eine ähnliche Statur hatte, und die man deshalb für die gleiche Person gehalten hatte, weshalb die Routenangaben des ST nicht zu passen schienen, obwohl er die Wahrheit gesagt und sich richtig erinnert hat.
Ein misstrauischer, misanthroper Polizist hegt also vielleicht da schon einen Anfangsverdacht, wo sein philantropher Kollege vielleicht einfach nur an ein Missverständnis glaubt, was es gilt zu klären.