Andante schrieb:Es geht mir nicht um Ricks Überzeugung. Sie kann sehr gerne überzeugt sein, wovon sie will. Das habe ich nicht zu kritisieren. Es geht mir um das, was sie in diesem Prozess tut. Und das ist in Teilen halt sehr wohl kritikwürdig.
Es geht nicht an, dass in diesem Land ein Verteidiger alles tun kann, was er will, nur weil er seinen Mandanten für unschuldig hält. Die Vorsitzende hat in der Urteilsbegründung nicht ohne Grund das Wort „unsachlich“ in den Mund genommen. Insider wissen, dass es nach der Bundesrechtsanwaltsordnung einem Anwalt untersagt ist, sich unsachlich zu verhalten - auch wenn er meint, damit seinem Mandanten zu dienen. In die gleiche Kerbe schlägt, wenngleich sehr höflich und verklausuliert, der Nebenklagevertreter Holderle.
Es ist doch völlig egal, ob Rick denkt, ihr Mandant sei unschuldig. Wenn Angehörige und Freunde von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt sind, können sie sich ja gerne mit "Free XY!"-Plakate vor das Gerichtsgebäude stellen, in Hungerstreik für ihn treten, keine Kampagne auf den sozialen Medien starten oder eben versuchen, das Interesse von Journalisten für den Fall zu gewinnen und denen ihre Version der Geschichte erzählen.
Aber das sind nicht die Aufgaben und Rechte eines Strafverteidigers, unabhängig davon, was er über die Schuld des Mandanten denkt. Er fungiert als dessen Rechtsbeistand, muss den Angeklagten in juristischen Fragen beraten, seine Interessen vor Gericht vertreten und ihn verteidigen.
Aber er ist eben weder sein PR-Manager oder sein Pressesprecher.
Das hat auch in meinen Augen überhaupt nichts mit Verzweiflung der Verteidigung zu tun gehabt, die gemerkt hat, dass mit Blick auf die Indizienlage für den Angeklagten kaum noch ein Blumentopf zu gewinnen ist.
Es ist einfach ein kruder Versuch, öffentlich Stimmung zu machen. Und dabei geht es in meinen Augen oft auch nur sekundär um die Interessen des Mandanten.