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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.388 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 10:36
Zitat von CafliCafli schrieb:Gibt es von @Fassbinder schon den 2. Teil seines Berichts und ich habe ihn überlesen? Wenn ja, kann mir jemand sagen auf welcher Seite ich ihn finde
Kannst du nicht. Kommt im Laufe des Tages.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Gut was in Revision oder weiteren Instanzen passiert werden wir noch sehen, aber viel Hoffnung habe ich nicht
In dem Fall könnte es sogar ein Vorteil für die Justiz sein, dass das Meiste von drei unsicheren Zeugen abzuhängen scheint.

Denn wenn was sehr dünn ist, kannst du in der Argumentation und in der Auseinandersetzung kaum Fehler machen. Und der BGH bekommt die Zeugen ja nicht zu Gesicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 10:56
Zitat von christian01christian01 schrieb:Das sicher nicht, aber ich würde mir eine absolut maximale Ausschöpfung aller erdenklichen Möglichkeiten erwarten, unlimitiert durch moralische oder sittliche Hemmnisse. Auch unter Einbeziehung von hier verpönter Litigation PR, Konfliktverteidigung etc. und zwar unabhängig ob schuldig oder unschuldig.
Was schwebt dir denn sonst noch vor, weiter runter als auf Reichsbürger-Niveau, wo die Besorgnis der Befangenheit geradezu obligatorisch ist, ging's ja wohl kaum.


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11.03.2024 um 11:11
Zitat von emzemz schrieb:Was schwebt dir denn sonst noch vor, weiter runter als auf Reichsbürger-Niveau, wo die Besorgnis der Befangenheit geradezu obligatorisch ist, ging's ja wohl kaum.
Diese "Erwartungshaltung" hatte ich auf mich bezogen falls ich einmal in so eine Situation geraten würde. War also fiktiv ohne konkreten Bezug zu diesem Fall.
Das Du Befangenheitsanträge der Verteidigung grundsätzlich als Reichbürger Niveau siehst, ohje dazu sag ich jetzt lieber nichts ... aber überrascht mich nicht.
Im Gegensatz zu mir gehst Du eben grundsätzlich von erstklassiger Ermittlungsarbeit, einem neutralem Gericht ohne unbedingten Verurteilungswillen ( oder vielleicht besser schon Vernichtungswillen ) und ohne Willkür bei der Bewertung von Zeugenaussagen aus.


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11.03.2024 um 11:16
Zitat von christian01christian01 schrieb:einem neutralem Gericht ohne unbedingten Verurteilungswillen ( oder vielleicht besser schon Vernichtungswillen ) und ohne Willkür bei der Bewertung von Zeugenaussagen .
Wo siehst du all das denn? Bis jetzt ist ein Urteil nicht verkündet, geschweige denn begründet.

Und „Willkür“ bei der Bewertung der Aussage eines Häftlings sehe ich eher darin, dass man vornherein unterstellt, dass der Zeuge nichts als lügen wird, weshalb so ein Zeuge von einem Gericht erst gar nicht vernommen wird, wie Frau Rick dem geneigten Publikum fälschlich weiszumachen versuchte.


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11.03.2024 um 11:18
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:n dem Fall könnte es sogar ein Vorteil für die Justiz sein, dass das Meiste von drei unsicheren Zeugen abzuhängen scheint.

Denn wenn was sehr dünn ist, kannst du in der Argumentation und in der Auseinandersetzung kaum Fehler machen. Und der BGH bekommt die Zeugen ja nicht zu Gesicht.
Ja kann man durchaus so sehen. Vielleicht könnte der nicht erfolgreiche Ablehnungsgesuch noch den besten Ansatzpunkt bieten.


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11.03.2024 um 11:28
Zitat von christian01christian01 schrieb:Vielleicht könnte der nicht erfolgreiche Ablehnungsgesuch noch den besten Ansatzpunkt bieten.
Falls eine Verurteilung erfolgt und Revisionsgründe gebraucht werden, wird man sich ganz sicher auf die erfolglose Ablehnung stützen. Aber es gibt ja auch genug abgelehnte Beweisanträge, da wird sicher versucht werden, zu begründen, warum Ablehnung eines jeden einzelnen von ihnen ein Rechtsfehler ist. Die Stellung von x Beweisanträgen in der Hoffnung, dass manche abgelehnt werden, ist bekanntlich eine nicht unübliche Methode, Revisionsgründe zu schaffen.


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11.03.2024 um 11:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wo siehst du all das denn? Bis jetzt ist ein Urteil nicht verkündet, geschweige denn begründet.
Weder Urteil noch dessen Begründung liegt vor da hast Du selbstverständlich Recht. Ich gehe aber nicht von einem Freispruch aus. Für eine Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten müsste das Gericht ebensolche haben, das Gericht hat aber wohl keine, das hat es ja durchaus durchblicken lassen. Etwas "augenscheinliches" anzuzweifeln bedingt Phantasie und vor allem Demut, dessen ist das Gericht unverdächtig.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und „Willkür“ bei der Bewertung der Aussage eines Häftlings sehe ich eher darin, dass man vornherein unterstellt, dass der Zeuge nichts als lügen wird, weshalb so ein Zeuge von einem Gericht erst gar nicht vernommen wird, wie Frau Rick dem geneigten Publikum fälschlich weiszumachen versuchte.
Nunja das würde ich nicht zwingend so sehen nachdem der Zeuge selbst bekundet hat das er sich durchaus ( wenn auch untergeordnet ) Vorteile durch seine Aussage verspricht.


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11.03.2024 um 11:32
Erfundene Kratzer, der Pfadfinderin unterstellte Falschaussagen, Moralische Distanzierungen, Kritik daran als Verschwörungstheorie verunglimpfen, jetzt sogar als Reichsbürger... lol. Das Niveau passt sich der Inhaltsleere der Anklagebehörde an.

Popcorn!


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11.03.2024 um 11:42
Zitat von AndanteAndante schrieb: Die Stellung von x Beweisanträgen in der Hoffnung, dass manche abgelehnt werden, ist bekanntlich eine nicht unübliche Methode, Revisionsgründe zu schaffen.
Revisionsgründe "provozieren" zu wollen ist aus Deiner Sicht unmoralisch ? oder könnte man vielleicht auch andersrum denken und sagen wenn Gerichte oftmals etwas mehr Demut an den Tag legen würden und Zweifel sähen wo welche zumindest denkbar wären, vielleicht bedürfte es dann weniger Verteidigungsstrategien in diese Richtung ? In der Industrie würde man das Workaround nennen


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11.03.2024 um 11:42
Zitat von christian01christian01 schrieb:Nunja das würde ich nicht zwingend so sehen nachdem der Zeuge selbst bekundet hat das er sich durchaus ( wenn auch untergeordnet ) Vorteile durch seine Aussage verspricht.
Und wenn er, gefragt, warum er seinen Knastkumpel belastet, daraufhin gesagt hätte, dass er seine Aussage selbstverständlich völlig uneigennützig gemacht hat, weil er nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen wollte, so wahr ihm Gott helfe, wäre allein das ein Grund gewesen, ihm zu glauben? :D

Im Ernst: Natürlich ist es wichtig, die Motivation für eine wichtige Zeugenaussage zu ergründen. Wenn der Zeuge sich geriert als jemand, der kein Wässerchen trüben kann und sehr hehre uneigennützige Ziele hat, muss man das genau so prüfen wie wenn der Zeuge sagt, dass er sich von der Aussage Vorteile versprach.

Aber noch mal: Von der Motivation zu einer Aussage ist immer die inhaltliche Richtigkeit der Aussage zu unterscheiden. Eine Aussage kann (muss natürlich nicht) inhaltlich richtig sein, auch wenn die Motivation desjenigen, der diese Aussage tätige, nicht besonders edel gewesen sein mag. Das wird hier zu oft verwechselt bzw. in einen Topf geworfen, scheint mir.


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11.03.2024 um 12:00
Zitat von christian01christian01 schrieb:Revisionsgründe "provozieren" zu wollen ist aus Deiner Sicht unmoralisch ?
Nein, das hat mit Moral nichts zu tun. Es ist eine Strategie wie so viele andere auch . Manche Strategien sind sinnvoll, manche sind, sorry, überflüssig bzw. Schrott. Muss aber jede(r) selber wissen.


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11.03.2024 um 12:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und wenn er, gefragt, warum er seinen Knastkumpel belastet, daraufhin gesagt hätte, dass er seine Aussage selbstverständlich völlig uneigennützig gemacht hat, weil er nur der Wahrheit und der Gerechtigkeit dienen wollte, so wahr ihm Gott helfe, wäre allein das ein Grund gewesen, ihm zu glauben? :D M
Ja mei warum so kleinlich, dann muss eben der Kinderschänder als hehrer Retter von Wahrheit und Gerechtigkeit herhalten um den pornoaffinen Misogynisten der durch allerlei Frechheiten wie spätes Laufen bei Dunkelheit, unautorisierte Kontaktversuche an Frauen und Schweigen im Prozess auffiel aus dem Verkehr zu ziehen, dessen als Staranwältin verhöhnte Verteidigung sich gar noch erdreistete ein Ablehnungsgesuch zu stellen, so nicht :-)


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11.03.2024 um 12:52
Zitat von christian01christian01 schrieb:Ja mei warum so kleinlich, dann muss eben der Kinderschänder als hehrer Retter von Wahrheit und Gerechtigkeit herhalten um den pornoaffinen Misogynisten der durch allerlei Frechheiten wie spätes Laufen bei Dunkelheit, unautorisierte Kontaktversuche an Frauen und Schweigen im Prozess auffiel aus dem Verkehr zu ziehen, dessen als Staranwältin verhöhnte Verteidigung sich gar noch erdreistete ein Ablehnungsgesuch zu stellen, so nicht :-)
Findest du, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Aneinanderreihung von Worthülsen und Unterstellungen weiterhilft? Weder du noch ich wissen, wie jeder einzelne Richter das Ergebnis der Hauptverhandlung im Allgemeinen sieht und was er von der Glaubwürdigkeit des Zeugen M. im Besonderen hält.

Einfach mal abwarten und das schriftliche Urteil lesen, dann kann man immer noch darüber räsonnieren, inwieweit es einen überzeugt oder nicht. Es gab, zB in den Threads Böhringer und Babenhausen, schon öfter von Usern zu lesen, dass sie, bevor sie das Urteil gelesen hatten, den Angeklagten für unschuldig hielten, nach Lektüre des Urteils aber ihre Meinung geändert haben bzw. ändern mussten.


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11.03.2024 um 13:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:hält.

Einfach mal abwarten und das schriftliche Urteil lesen, dann kann man immer noch darüber räsonnieren, inwieweit es einen überzeugt oder nicht. Es gab, zB in den Threads Böhringer und Babenhausen, schon öfter von Usern zu lesen, dass sie, bevor sie das Urteil gelesen hatten, den Angeklagten für unschuldig hielten, nach Lektüre des Urteils aber ihre Meinung geändert haben bzw. ändern mussten.
Ich bin ja gespannt, ob es mal online kommt.

Das mit Böhringer und Darsow stimmt, wobei man da natürlich sagen muss, dass die Leute die beide für unschuldig gehalten haben und ihre Meinung dann änderten, auch nie die Plädoyers und mündliche Urteilsbegründung gehört haben.

Das hatte ja ein bisschen ein „Revival“ und war dann natürlich sehr durch die Angehörigen gefärbt. Gerade wenn man sieht, was da noch an originaler Berichterstattung zu finden ist. Das ist ja fast wie bei Mundo, wäre der nicht besucht worden, könnte man meinen es hat diesen Fall und einen Prozess nie gegeben.

Und das ist bei diesem Fall halt schon ganz anders.

Und schriftliche Urteilsbegründung hin oder her, diese Beweiskraft wie bei Toth und co. wird es nun mal nie erreichen, aber vllt werden mir da mache widersprechen.


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11.03.2024 um 13:22
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Das mit Böhringer und Darsow stimmt, wobei man da natürlich sagen muss, dass die Leute die beide für unschuldig gehalten haben und ihre Meinung dann änderten, auch nie die Plädoyers und mündliche Urteilsbegründung gehört haben.
Wobei einige, die bis heute Toth oder Darsow für unschuldig halten, bis heute erklärtermaßen die betreffenden Urteile nicht gelesen haben - vielleicht aus Furcht, dann ihre Meinung ändern zu müssen. Sie verlassen sich lieber auf immer zahlreicher werdende „Dokus“ zum Fall, bei deren Machern man merkt, dass sie ebenfalls die Urteilslektüre gescheut haben.

Ich wette, es sitzen im Fall Hanna schon einige Leute in den Startlöchern, wetzen eifrig die Messer und arbeiten an „Dokus“….


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11.03.2024 um 13:27
Zitat von TrimalchioTrimalchio schrieb:Erfundene Kratzer, der Pfadfinderin unterstellte Falschaussagen, Moralische Distanzierungen, Kritik daran als Verschwörungstheorie verunglimpfen, jetzt sogar als Reichsbürger... lol. Das Niveau passt sich der Inhaltsleere der Anklagebehörde an.

Popcorn!
Langsam wird es schon wild... Erfundene Kratzer? Wirfst du hier einem Staatsanwalt vor er würde nicht existenzielle Beweismittel/Indizien in einen Prozess einfließen lassen? An deiner Stelle würde ich mal hoffen, dass niemand hier in relevanter Position mitließt, ansonsten bekommst du vermutlich ein nettes Briefchen nach Hause.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Einfach mal abwarten und das schriftliche Urteil lesen, dann kann man immer noch darüber räsonnieren, inwieweit es einen überzeugt oder nicht. Es gab, zB in den Threads Böhringer und Babenhausen, schon öfter von Usern zu lesen, dass sie, bevor sie das Urteil gelesen hatten, den Angeklagten für unschuldig hielten, nach Lektüre des Urteils aber ihre Meinung geändert haben bzw. ändern mussten.
Da bin ich bei dir, ich hab von A. Darsow sämtliche Dokus gesehen und ehrlich gesagt wird in den Spiegel/SternTV Beiträgen schon ein wenig suggeriert wir würden von einem Justizopfer sprechen. Nachdem ich mir aber mal ein paar Stunden Zeit genommen, und das Urteil gelesen habe.

Puhhh... wenn man da nicht verurteilt, dann weiß ich auch.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 13:35
Zitat von christian01christian01 schrieb:Im Gegensatz zu mir gehst Du eben grundsätzlich von erstklassiger Ermittlungsarbeit, einem neutralem Gericht ohne unbedingten Verurteilungswillen ( oder vielleicht besser schon Vernichtungswillen ) und ohne Willkür bei der Bewertung von Zeugenaussagen aus.
In diesem Verfahren sehe ich tatsächlich keine Anhaltspunkte, nicht davon auszugehen. Gerade die Polizei hat hier doch erstaunliches geleistet und fast 1.000 Zeugen vernommen. Der Befangenheitsantrag gegen die drei Richter wurde geprüft und abgelehnt. Der Staatsanwalt vertritt die Anklage.
Gerade eine Willkür bei der Bewertung von Zeugenaussagen kann ich hier nicht erkennen. Es gab in diesem Prozess ja durchaus problematische Zeugen, wie Verena, Lea und den M., oder auch die Pfadfinderin, die offenbar nur aussagen wollte, wenn ihr der Angeklagte dabei nicht ins Gesicht schauen kann.
Der Erörterung der Aussagen dieser Zeugen hat das Gericht in der Verhandlung sehr viel Zeit und Aufwand gewidmet. Verena musste drei mal antanzen, bei M. wurden Videoaufzeichnungen vorgespielt.
Wir wissen noch nicht einmal, wie das Gericht die Glaubwürdigkeit der Aussage des M. bewerten wird, und Du schreist schon jetzt von Willkür. Das Gericht kann durchaus zu einer anderern Ansicht als Du kommen, aber dass es der Aussage Glauben schenkt, heißt nicht, dass es diese Entscheidung leichtfertig oder gar willkürlich getroffen hat.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Ja kann man durchaus so sehen. Vielleicht könnte der nicht erfolgreiche Ablehnungsgesuch noch den besten Ansatzpunkt bieten.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Weder Urteil noch dessen Begründung liegt vor da hast Du selbstverständlich Recht. Ich gehe aber nicht von einem Freispruch aus. Für eine Entscheidung im Zweifel für den Angeklagten müsste das Gericht ebensolche haben, das Gericht hat aber wohl keine, das hat es ja durchaus durchblicken lassen. Etwas "augenscheinliches" anzuzweifeln bedingt Phantasie und vor allem Demut, dessen ist das Gericht unverdächtig.
Wann und womit hat es das denn durchblicken lassen? Solche Behauptungen müsstest Du schon belegen, damit man Dir folgen kann.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Nunja das würde ich nicht zwingend so sehen nachdem der Zeuge selbst bekundet hat das er sich durchaus ( wenn auch untergeordnet ) Vorteile durch seine Aussage verspricht.
Es ist doch völlig egal, ob der Zeuge das "zugegeben" hat oder nicht. Hätte er gesagt, er mache diese Aussage nur, um für mehr Gerechtigkeit in der Welt zu sorgen und weil er es unerträglich findet, wenn Frauen wie Gegenstände gebraucht und weggeworfen werden, dann hättest Du ihm das auch nicht geglaubt.

Eine Aussage kann wahr oder falsch sein, egal wie die Motivation des Aussagenden ist. Selbst jemand mit offensichtlichem Belastungseifer, der bei M. nicht mal zu erkennen ist, kann die Wahrheit sagen. Das Gericht ist verpflichtet, jede einzelne Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Die Person des Zeugen spielt dabei eine Rolle, aber nicht die einzige.
In Frau Ricks Märchenstunde ist es vielleicht so, dass man da nach einem Flussdiagramm vorgeht, wo ganz vorne die Frage steht, ob der Zeuge ein Gefängnisinsasse oder ein "Gerichtslügner" (ein Wort was hier ein anderer User für den M. erfunden hat) und wenn man da mit "ja" antwortet, des von dort einen direkten Pfeil zu "unglaubwürdig" gibt.
So arbeiten Gerichte aber Gott sei Dank nicht!

Die Pflicht des Gerichtes, eine Aussage sorgfältig und umfassend auf ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen und zu beurteilen besteht in einem Rechtsstaat überings nicht nur deshalb, um einen Angeklagten zu schützen, sondern ist selbstverständlich etwas, woran auch die anderen Prozessparteien ein großes Interesse haben.
Ein Staatsanwalt oder eine Nebenkläger muss genauso darauf vertrauen können, dass eine einen Angeklagte belastende Aussage sorgfältig und ohne Vorurteile auf Glaubwürdigkeit überprüft werden.
Denk es doch einfach mal andersherum, dass ein Täter nicht verurteilt werden könnte, weil es nur Zeugen gibt, die nicht den besten Leumund haben. Das ginge ja dann sogar so weit, dass Opferzeugen, die selber keine weiße Weste haben oder nachgewiesener Maßen irgendwann mal im Leben gelogen haben, deutlich schlechtere Chance hätten, dass Taten gegen sie überhaupt geahndet und verurteilt werden.

Bevor Du hier also mit dicken Backen von Gerichtswillkür posaunst, solltest Du vielleicht auch mal versuchen, die Frage auch von einem anderen Standpunkt aus zu betrachten.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Revisionsgründe "provozieren" zu wollen ist aus Deiner Sicht unmoralisch ? oder könnte man vielleicht auch andersrum denken und sagen wenn Gerichte oftmals etwas mehr Demut an den Tag legen würden und Zweifel sähen wo welche zumindest denkbar wären, vielleicht bedürfte es dann weniger Verteidigungsstrategien in diese Richtung ? In der Industrie würde man das Workaround nennen
Aus meiner Sicht ist das unmoralisch. Die Möglichkeit Beweisanträge zu stellen ist ein wichtiges Rechtsgut, es soll sicherstellen, dass auch Angeklagte die Möglichkeit haben, Beweise in ein Verfahren einzubringen und nicht davon abhängig sind, was der StA zu ihrer Entlastung vorbringt.
Ein Gericht mit Beweisanträgen zu bombadieren, in der Hoffnung damit irgendeinen Rechtsfehler zu provozieren ist ein Missbrauch dieses Rechts auf Kosten aller anderen Prozessbeteiligten.
Genauso sehe ich überings dieses fast schon reflexartige Ankündigen von Revisionsanträgen. Auch die Möglichkeit einer Revision ist ein wichtiger Pfeiler von Rechtsstaatlichkeit, und es gibt sicher Fälle und Urteile, in denen es zu Recht genutzt wird.
Aber einfach nur aus Prinzip und weil man nicht bekommen hat, was man wollte, andere Gerichte damit zu belästigen, ist einfach nur ein Missbrauch dieser Möglichkeit. Die Revision ist eben nicht einfach ein einem Angeklagten gewährter zweiter Griff in die Lostrommel, in der Hoffnung statt einer Niete beim nächsten Mal den Hauptgewinn zu erwischen. Man muss sich doch ernsthaft fragen, was eine andere Kammer im Prozessverlauf anders entschieden hätte und ob tatsächlich die Chance besteht, dass die zu einem anderen Urteil kommt.

Gerade in Kombination mit dem ersten Punkt, der gezielten Provokation von Rechtsfehlern nur um im Hintertürchen der Revision schon mal einen Fuß stehen zu haben, ist einfach nur ein billiger Taschenspielertrick und gerade im Hinblick, dass auch die Eltern des Opfers Teilnehmer des Prozesses sind, hochgradig unmoralisch.
noch vor dem Urteil eine Revision anzukündigen,


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11.03.2024 um 13:40
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Langsam wird es schon wild... Erfundene Kratzer? Wirfst du hier einem Staatsanwalt vor er würde nicht existenzielle Beweismittel/Indizien in einen Prozess einfließen lassen? An deiner Stelle würde ich mal hoffen, dass niemand hier in relevanter Position mitließt, ansonsten bekommst du vermutlich ein nettes Briefchen nach Hause.
Erfunden wurde natürlich nichts, aber ein bisschen verzweifelt hat es schon gewirkt, dass er sich extra auf die berufen hat.

Und ein Brief dürfte in diesem Zusammenhang auch keiner nach Hause bekommen.

Mich würde ja auch durchaus interessieren, warum der Staatsanwalt überhaupt kein richtiges Motiv mehr dargelegt hat.

In der Anklage waren es ja „sexuelle Motive“ in der E-Mail Streit mit Eltern, Ausspähen von leicht bekleideten Frauen und dann die indirekt erhoffte Möglichkeit genutzt. So hat er sie angegriffen und weil er sie noch zu was gebrauchen wollte (wohl sexueller Missbrauch) hatte er keinen Tötungsvorsatz. Weil er sich nicht mehr „ausgesehen“ hat oder „Aus einem Gefühl von Entdeckung“ hat er sie dann in den Bach verbracht.

In seinem Plädoyer war es nicht richtig rauszuhören, wovon er ausgeht.

Erst wurde allgemein darüber gesprochen dass ST sich gerade in den Tagen zuvor sich nach „Nähe zu einer Frau gesehnt hat“. Daraufhin kam Hanna, deren Hose nach unten gerutscht ist und daraufhin kam es zu den zwei Tathandlungen. Aber was er dazwischen vorhatte wurde nicht gesagt. Irgendwie scheinen ihm ja mehr Fragezeichen gekommen zu sein? Oder war es aus Trotz, dass das eigentlich angenommene vorab an die Öffentlichkeit gebracht wurde? Hätte er ja auch direkt von Adrian M. übernehmen können.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.03.2024 um 13:56
Zitat von KarajanaKarajana schrieb:Die letzte Sichtung passt zeitlich besser zu Nachhauseweg, Sachen ablegen, duschen, anziehen und dann ins Bett CoC zocken, als zu einem Mord aus dem Nichts ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen,- um dann CoC zu zocken
Dann bleibt immer noch die von einigen Foristen gänzlich vernachlässigte, eigene Aussage des Angeklagten, dass ihm ein Mädchen sowie ein fahrendes Auto begegnet sei, dies kann unmöglich auf der ursprünglich angegebenen Route rund um den Schlossberg passiert sein.
Zitat von HerrChiemseeHerrChiemsee schrieb:Und für die meisten unter uns Anwälten ist ein LG-Urteil halt mal ein erster Zwischenschritt. Dann schaut man weiter.
Eine durchaus riskante Rechtsauffassung angesichts des Umstandes, dass das Landgericht, falls erstinstanzlich zuständig, die einzige Tatsacheninstanz in Strafsachen ist und der Ausgang eines Revisionsverfahrens in den allermeisten Fällen ungewiss ist. Die Zahl der Strafverteidiger, die diese Auffassung teilen, dürfte überschaubar sein.

Ganz besonders riskant ist das Warten auf den "weiteren Schritt" natürlich dann, wenn sich der Verurteilte in Haft befindet, bis der BGH die Zeit gefunden hat, über die Revision zu entscheiden.


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11.03.2024 um 13:57
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Es gab in diesem Prozess ja durchaus problematische Zeugen, wie Verena, Lea und den M., oder auch die Pfadfinderin, die offenbar nur aussagen wollte, wenn ihr der Angeklagte dabei nicht ins Gesicht schauen kann.
Findest du das eigentlich in Ordnung, wenn der Pfadfinderin im Plädoyer indirekt eine Falschaussage unterstellt wird?

Offensichtlich ist es ihr alles andere als leicht gefallen überhaupt auszusagen, ihre Persönlichkeit wurde exponiert und selbst auf dreifache Nachfrage ist sie bei ihrer Aussage geblieben. Und im Gegensatz zu einigen anderen Zeugen in diesem Verfahren hat sie mit einer Falschaussage nichts zu gewinnen.

Wo bleibt da eigentlich die Moral von der hier sooft gesprochen wird?


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