Hanna W. tot aus der Prien geborgen
26.03.2024 um 21:36Ich halte den Ausschluss eines Unfalls in der Gesamtbetrachtung von Verletzungen und Logik für plausibel. Bei einem beidseitig nur gut 1 Meter entfernten Ufer ist ein Entkleiden und Telefonieren im mE weniger als 1 Meter (lt. Richterin 1,4) tiefem Wasser lebensfremd. Bei Kreislaufversagen oder Kälteschock erst recht. Simulationen und Gutachten wie im Fall Genditzki sind zwar theoretisch möglich, aber im Gegensatz zur Badewanne würden hier alle konkreten potenziellen Verletzungsorte fehlen bzw. eine Kollision mit der Leiche wäre ohne Spuren pure Spekulation. Daher kann man nur von üblichen Treibverletzungen ausgehen, wozu die Schulterdachfrakturen und Kopfverletzungen in der Gesamtheit nicht gehören. Als wahrscheinlichste Tatwaffe erscheint mir ein Messerknauf oder eben ein kleiner Stein, quasi als Betäubungsschlagwaffe wie beim Angeln. Und als Ursache für die Akromionfrakturen am ehesten ein Draufspringen mit den Füßen oder den Knien zwecks Gewaltfixierung.
Ein tatnahes Indiz fehlt zwar auch in diesem Fall, jedoch würde ich die Summe aller Zeugenaussagen über Geständnisse und Täterwissen sowie Nachtatverhalten als solches werten. Hierzu zählen auch die Vernehmungen mit entsprechend erlaubter kriminalistischer List, wie die Aufforderung zur Schilderung eines vorstellbaren Tatgeschehens. Inklusive den Gewaltpornos und dem Frauenfrust existiert ein verhaltensmäßig, motivisch, zeitlich und örtlich hochrelevanter Bezug zur Tat und zum Tatort. Der wahrscheinliche Tatort liegt an einer Stelle, wo Hannas Gehweg und der Bärbach kaum mehr als 3 Meter auseinander liegen, was einen schnellen Tat- und Verdeckungsablauf plausibilisiert.
Am Ende sind Tat und Täter mE zugeordnet und mit ausreichender Indizienkette nachgewiesen. (im Fall Genditzki war ich gegenteiliger Meinung) An eine erfolgreiche Revision glaube ich weniger. Eher daran, dass ST in 3-4 Jahren wieder auf Bewährung frei ist. Mit einem Geständnis vor Gericht wäre er wohl besser gefahren, denn in dem (geistigen) Alter geht es ja mehr um eine Erziehungsstrafe anstatt um Vergeltung.
Ein tatnahes Indiz fehlt zwar auch in diesem Fall, jedoch würde ich die Summe aller Zeugenaussagen über Geständnisse und Täterwissen sowie Nachtatverhalten als solches werten. Hierzu zählen auch die Vernehmungen mit entsprechend erlaubter kriminalistischer List, wie die Aufforderung zur Schilderung eines vorstellbaren Tatgeschehens. Inklusive den Gewaltpornos und dem Frauenfrust existiert ein verhaltensmäßig, motivisch, zeitlich und örtlich hochrelevanter Bezug zur Tat und zum Tatort. Der wahrscheinliche Tatort liegt an einer Stelle, wo Hannas Gehweg und der Bärbach kaum mehr als 3 Meter auseinander liegen, was einen schnellen Tat- und Verdeckungsablauf plausibilisiert.
Am Ende sind Tat und Täter mE zugeordnet und mit ausreichender Indizienkette nachgewiesen. (im Fall Genditzki war ich gegenteiliger Meinung) An eine erfolgreiche Revision glaube ich weniger. Eher daran, dass ST in 3-4 Jahren wieder auf Bewährung frei ist. Mit einem Geständnis vor Gericht wäre er wohl besser gefahren, denn in dem (geistigen) Alter geht es ja mehr um eine Erziehungsstrafe anstatt um Vergeltung.