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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.378 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen
Palio ehemaliges Mitglied

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 19:28
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Das ist schlicht und einfach logisch,
Danke für die Aufklärung. Es ist also nur deine Interpretation. Es gibt auch eine andere Interpretation, die die gleiche Berechtigung hat:
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Ich verstehe es so, dass der Heimweg der Frau von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße (z.B. in die Dorfstraße) führte und sie auf diesem Heimweg um 2:40 Uhr ein Video aufnahm, bzw. es zu diesem Zeitpunkt speicherte.
Also wieder auf Anfang. Auf dem Video kann immer noch der Angeklagte beim schnellen Sprint nach Hause zu sehen sein.


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22.01.2024 um 19:32
@EchoM1
Der tickereintrag ist einfach schlecht formuliert, weil zweideutig. Ich glaube jedoch, dass ein Reporter nicht von „über die Kampenwandstraße filmen“ sprechen würde. Er würde schreiben „filmte die Kampenwandstraße“.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 19:38
sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat
Könnte tatsächlich beides heißen:

a) sagt eine Zeugin aus, die auf Ihrem Heimweg zufällig eine Videoaufnahme um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat.
(Beschreibung gehört zur Aufnahme)

b)
sagt eine Zeugin aus, die zufällig auf ihrem Heimweg von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße eine Videoaufnahme um 2:40 Uhr gemacht hat.
(Beschreibung gehört zum Heimweg)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 19:42
@Raissa
Natürlich.
Ich musste es aber so erklären, weil es einfach nicht verstanden wird.
Dabei schrieb ich es bereits um 16:22 Uhr. Doch man hat keinen Einfluss darauf wie es verstanden wird.
Bekanntlich sind Lesen & Leseverständnis "2 Paar Stiefel"!
Zumal bereits schon gestern die Quelle über das Zeuginnenvideo aus der Schlossbergstrasse plus Zitat verlinkt war.
Das ist aber eine Seite später bereits nicht mehr präsent und es wird nach der Quelle gefragt.
Deshalb ist das sprichwörtlich eine Forentretmühle bei der sich beständig dasselbe wiederholt.


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22.01.2024 um 19:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Inwieweit die Verteidigung vom Erfolg ihres eigenen Beweisantrages überzeugt war und inwieweit sie ausgerechnet mit diesem Beweisergebnis gerechnet hat, weiß ich nicht. Hängt natürlich viel davon ab, was der Angeklagte seinen Verteidigern zum Zocken erzählt hat.
Und es hängt auch davon ab, wie gut sich der Angeklagte nach über einem Jahr noch erinnert. Ich weiß nicht, wie gut euer Gedächtnis ist, aber ich weiß wahrscheinlich nicht mal sicher, welche App ich vorgestern als Letztes vorm Schlafen geöffnet hatte... Ich denke nicht, dass man da vom Angeklagten erwarten kann, genaue Zeiten zu kennen. (Vor allem falls er unschuldig ist. Es würde mich eher stutzig machen, wenn er die genauen Zeiten hätte nennen können, so wie unser Parkhausmörder auf die Minute genau wusste, wann er wen nach seinem "Erkältungsbad" angerufen hat...)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 19:46
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass der Beweisantrag vielleicht auch wegen eines Zahlendrehers falsch gestellt worden ist. 2:24 und 2:42.
@Raissa
Beim wem siehst du den Zahlendreher?
Wenn die Verteidiger 02:42 beantragen wollten entlastet das ja nicht wirklich…
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Und es hängt auch davon ab, wie gut sich der Angeklagte nach über einem Jahr noch erinnert. Ich weiß nicht, wie gut euer Gedächtnis ist, aber ich weiß wahrscheinlich nicht mal sicher, welche App ich vorgestern als Letztes vorm Schlafen geöffnet hatte... Ich
@kegelschnitt
Die werden ihn nicht erst bei Prozessbeginn gefragt haben, wie sein Tagesablauf war. Solche Gespräche finden zw Verteidiger und Mamdant relativ zeitnach nach Mandatsübernahme statt


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 19:57
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Beim wem siehst du den Zahlendreher?
Wenn die Verteidiger 02:42 beantragen wollten entlastet das ja nicht wirklich…
Nein, nicht so wirklich. In den Rohdaten oder - wahrscheinlicher - in dem, was jemand aus diesen Daten herausgeschrieben hat, könnte der Zahlendreher aufgetreten sein.

Jetzt wissen wir aber wenigstens, dass ST auch gegenüber Frau Rick kein Geständnis abgelegt hat 😀.


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22.01.2024 um 20:05
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Die werden ihn nicht erst bei Prozessbeginn gefragt haben, wie sein Tagesablauf war. Solche Gespräche finden zw Verteidiger und Mamdant relativ zeitnach nach Mandatsübernahme statt
Gut, dann eben 6 Wochen nach dem 3. Oktober und nicht ein Jahr später. Es spielt für das Argument absolut keine Rolle. Welche Apps hast du vor 6 Wochen zu welchen Uhrzeiten genutzt? Wenn man sich überhaupt noch an was erinnert, dann bestimmt nicht präzise Zeitangaben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 20:08
Zitat von PalioPalio schrieb:b)
sagt eine Zeugin aus, die zufällig auf ihrem Heimweg von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße eine Videoaufnahme um 2:40 Uhr gemacht hat.
(Beschreibung gehört zum Heimweg)
So habe ich tatsächlich je die Beschreibung verstanden - ihr Weg und nicht der des Joggers.

Zudem ich das "quer" als der Jogger kreuzte ihren Weg quer - sprich, sie lief die Kampenwandstraße lang und der Jogger dazu eben quer (wahlweise von links nach rechts oder umgekehrt).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 20:13
Zitat von BohoBoho schrieb:sprich, sie lief die Kampenwandstraße lang
Nein! Die Zeugin befand sich auf der Schlossbergstrasse zum Zeitpunkt ihrer Handyaufnahme, Richtung Kampenwandstrasse gehend.


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22.01.2024 um 20:19
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Die Zeugin befand sich auf der Schlossbergstrasse zum Zeitpunkt ihrer Handyaufnahme, Richtung Kampenwandstrasse gehend.
Nicht zwangsläufig. Auch wenn es bereits mehrmals erläutert wurde. Das ist eine Interpretationsmöglichkeit.

Ich lese aus dem Zeitungsartikelzitat auch nur den Verlauf Ihres Heimweges im fraglichen Bereich und dass sie auf der Strecke filmte.

Nur der Verfasser der Zeilen kann sagen, welche der beiden Interpretationen er meinte und dann ist es wieder die Frage, ob er das vor Gericht Besprochene richtig deutete.

So what.
Man muss eben abwarten, wie das Gericht alle Details zusammenfügen und gewichtet. Seitenweise darum herum zu diskutieren ist mühselig.


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.01.2024 um 20:20
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Nein! Die Zeugin befand sich auf der Schlossbergstrasse zum Zeitpunkt ihrer Handyaufnahme,
Das ist doch nur deine Interpretation des Artikeltextes. Andere interpretieren die Ortsangabe im Artikeltext als eine allgemeine Beschreibung ihres Heimwegs, wodurch folglich eine konkrete Information zum Standort bei der Aufnahme fehlt.
Beide Interpretationen sind möglich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 20:58
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:Nein! Die Zeugin befand sich auf der Schlossbergstrasse zum Zeitpunkt ihrer Handyaufnahme, Richtung Kampenwandstrasse gehend.
Zitat von EchoM1EchoM1 schrieb:choM1 schrieb:
kaietan schrieb:
Im http://hrg.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.amp.htmlZeitungsartikel steht: "Dann sagt eine Zeugin aus, die zufällig eine Videoaufnahme auf ihrem Heimweg um 2:40 Uhr von der Schlossbergstraße über die Kampenwandstraße gemacht hat
Das "über Kampenwandstrasse" bezieht sich auf den Heimweg, nicht auf die Videoaufnahme. Das heisst dort lief sie lang, während sie die Aufnahme machte.
Ja es ist etwas ungenau formuliert, aber so schwer jetzt nun auch nicht zu verstehen.


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22.01.2024 um 22:32
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Die werden ihn nicht erst bei Prozessbeginn gefragt haben, wie sein Tagesablauf war. Solche Gespräche finden zw Verteidiger und Mamdant relativ zeitnach nach Mandatsübernahme statt
Genau. Ich nehme an, er hatte Anwälte schon im Ermittlungsverfahren, als er noch Beschuldigter war. Die werden ihn natürlich als Allererstes befragt haben, was er wann wo wie mit wem in der Tatnacht gemacht hat. Schließlich ist ein zugkräftiges Alibi immer ein Riesenpluspunkt. Hätte er da schon im Ermittlungsverfahren so ein hieb- und stichfestes Alibi gehabt, wäre es auch gar nicht erst zur Anklage gekommen, die Ermittlungen gegen ihn wären eingestellt worden.


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22.01.2024 um 22:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Ich nehme an, er hatte Anwälte schon im Ermittlungsverfahren, als er noch Beschuldigter war.
Ein Ermittlungsverfahren im Vorfeld vor der Verhaftung gab es doch nicht. Bums Beschuldigter und sofort uhaft. Dann gibt's automatisch den Pflichtverteidiger. Und das war dann Baumgärtl


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22.01.2024 um 23:17
Zitat von LanzaLanza schrieb:Ein Ermittlungsverfahren im Vorfeld vor der Verhaftung gab es doch nicht. Bums Beschuldigter und sofort uhaft.
Das ist, sorry, Quatsch mit Soße. Natürlich gab es ein langwieriges Ermittlungsverfahren im Todesfall Hanna, darunter auch eines gegen ST.

Dieses Ermittlungsverfahren war zunächst gegen unbekannt gerichtet. Man hatte anscheinend Gründe, anzunehmen, dass Hanna durch fremde Hand zu Tode gekommen war. Natürlich wusste man nicht, durch wen. Also wurde da weiter geforscht, Zeugen vernommen, GPS-Daten abgeglichen etc. pp. Was Ermittler halt so machen. Es wurden gewiss einige Tatverdächtige überprüft, gegen diese auch ermittelt, und sie wurden dann als in Frage kommende Täter aus irgendwelchen Gründe verworfen bzw. aussortiert . Es dürfte im Fall Hanna insoweit diverse Spurenakten gegeben haben, von denen die Öffentlichkeit nichts, aber such gar nichts ahnt. Natürlich teilen Ermittlungsbehörden nicht mit, gegen welche konkreten Personen sich Verdachtsmomente nicht erhärtet haben.

Irgendwann kristallisierte sich der jetzige Angeklagte als hinreichend verdächtig heraus, und man bohrte da weiter. Irgendwann war er so verdächtig, das gegen ihn Haftbefehl beantragt wurde. Dem Antrag wurde durch den Haftrichter stattgegeben, und er kam in U-Haft. Damit war aber keineswegs Ende des Ermittlungsverfahrens gegen ihn.

So ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden endet ja regelmäßig nicht mit mit der Verhaftung des Betreffenden, sondern wird danach weitergeführt. Auch wenn ein mal Beschuldigter in U-Haft ist, ist er damit noch längst nicht automatisch vor Gericht angeklagt. Die meisten Beschuldigten in Strafverfahren kommen überhaupt gar nicht in U-Haft, weder während der Ermittlungen gegen sie noch während des Prozesses, weil die meisten Straftaten in D eben keine schweren wie Mord und Totschlag sind.

Auch wenn bei schweren Straftaten ein Beschuldigter zunächst in U-Haft ist, ist er damit also längst nicht angeklagt, sondern die StA ermittelt weiter, um den Fall aufzuklären. Entweder kommt es irgendwann zur Anklage durch die StA gegen den U-Häftling, dann prüft das Gericht, ob die Anklage zuzulassen ist, oder die StA stellt die Ermittlungen ein und sieht von einer Anklage ab dann wird der Beschuldigte sofern er in U-Haft war, daraus entlassen.

Dass also hier ST quasi von der Straße weggefangen worden, gleich in U-Haft genommen und am nächsten Tag wegen Mordes angeklagt worden wäre, ist eine grobe Fehlvorstellung, So was gehört aber offenbar zu den beliebten Schauermärchen bei Leuten, die wenig Ahnung davon haben, auch keine davon bekommen wollen, was Ermittlungstätigkeit eigentlich ist und umfasst.


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22.01.2024 um 23:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Ich nehme an, er hatte Anwälte schon im Ermittlungsverfahren, als er noch Beschuldigter war.
Meinetwegen nimmst du an, dass schon über den Tagesablauf gesprochen wurde, als er Beschuldigter war. Du verlangst aber trotzdem eine hohe Gedächtnisleistung (insbesondere von jemanden mit unterdurchschnittlicher Intelligenz), wenn du dich fragst, warum im Beweisantrag ein größerer Zeitraum umfasst ist. Normalerweise merkt man sich nicht, welche App man vor ein paar Tagen oder Wochen um welche Uhrzeit geöffnet hat. Es wäre eher verdächtig, wenn er genaue Zeiten hätte angeben können.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hätte er da schon im Ermittlungsverfahren so ein hieb- und stichfestes Alibi gehabt, wäre es auch gar nicht erst zur Anklage gekommen, die Ermittlungen gegen ihn wären eingestellt worden.
Ja, aber wäre schon im Ermittlungsverfahren geprüft worden, wann er CoC gespielt hat, hätte es diesen Beweisantrag nicht gebraucht. Ich würde also eher davon ausgehen, dass er nicht von sich erwähnt hat, nachts noch CoC gespielt zu haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 23:37
Zitat von AndanteAndante schrieb:So ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden endet ja regelmäßig nicht mit mit der Verhaftung des Betreffenden, sondern wird danach weitergeführt. Auch wenn ein mal Beschuldigter in U-Haft ist, ist er damit noch längst nicht automatisch vor Gericht angeklagt.
Das bestreitet ja auch keiner. Es geht darum, dass er von Anfang an den einen Anwalt hatte, der ihn jetzt auch beim Prozess vertritt. Das klang bei dir so, als wüsstest du das nicht (Zitat: "ich nehme an... ")

Wann der Kollege dann dazu kam, kein Plan (?). Und Rick ist ja inzwischen bekannt


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

22.01.2024 um 23:52
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Meinetwegen nimmst du an, dass schon über den Tagesablauf gesprochen wurde, als er Beschuldigter war. Du verlangst aber trotzdem eine hohe Gedächtnisleistung (insbesondere von jemanden mit unterdurchschnittlicher Intelligenz), wenn du dich fragst, warum im Beweisantrag ein größerer Zeitraum umfasst ist. Normalerweise merkt man sich nicht, welche App man vor ein paar Tagen oder Wochen um welche Uhrzeit geöffnet hat. Es wäre eher verdächtig, wenn er genaue Zeiten hätte angeben können.
Na ja, ICH verlange hier gar nichts. Ich bin mir recht sicher, dass bereits im Ermittlungsverfahren die beigeordneten Plichtverteidiger oder von mir aus auch Wahlpflichtverteidiger versucht haben, aus dem Beschuldigten herauszubekommen, was er zur tatrelevanten Zeit getrieben hat, und dass sie froh gewesen wären, da was Zugkräftiges zu bekommen.

Wie es letztlich zum konkreten Beweisantrag im Prozess kam, weiß ich natürlich nicht. Aber klar war da halt schon, dass der Angeklagte ein Alibi bitter nötig hatte. Bisher hatte er anscheinen keins, im Ermittlungsverfahren auch nicht, insoweit war die StA da in diesem Punkt klar im Vorteil.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Das bestreitet ja auch keiner. Es geht darum, dass er von Anfang an den einen Anwalt hatte, der ihn jetzt auch beim Prozess vertritt. Das klang bei dir so, als wüsstest du das nicht (Zitat: "ich nehme an... ")
Er könnte ja auch den Anwalt gewechselt haben, das weiß ich nicht und interessiert mich auch nicht besonders. Er hatte aber gewiss mindestens einen beigeordneten sog. notwendigen Verteidiger nach § 140 StP0 im Ermittlungsverfahren. Ob das derselbe ist/sind wie jetzt im Strafverfahren, halte ich für weniger weltbewegend.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.01.2024 um 00:02
Noch ergänzend zur U-Haft: Das ist keine vorweggenommene Strafhaft. Sondern U-Haft wird u.a. dann verhängt, um die Sicherung eines möglichen Strafverfahrens zu gewährleisten, also bei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Zur Fluchtgefahr: Ein Strafprozess in D kann grundsätzlich ohne Anwesenheit des. Angeklagten nicht durchgeführt werden. Was ja an sich gut ist. Niemand soll in Abwesenheit verurteilt werden. Einige Angeklagte neigen aber nun erfahrungsgemäß dazu, sich einem Prozess gegen sie durch Flucht zu entziehen. Wo so was real zu befürchten ist, muss dann U-Haft wegen Fluchtgefahr angeordnet werden.

Zur Verdunkelungsgefahr: Einige Angeklagte könnten, wenn man sie nicht daran hindert, dazu neigen, Beweismittel gegen sie beiseite zu schaffen, Zeugen zu beeinflussen (durch Drohung, Bestechung oder sonstwas). Um in begründeten Fällen so was zu verhindern, gibt es halt U-Haft.

Bei Verdacht auf Kapitalverbrechen wie Mord oder Totschlag sind aber für die Anordnung von U-Haft Flucht- oder Verdunkelungsgefahr laut Gesetz (wen es interessiert: § 112 StP0) keine Voraussetzung, da reicht allein der Verdacht auf so eine schwere Straftat. Und deshalb kam ST zunächst mal im Ermittlungsverfahren in U-Haft.


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