Lanza schrieb:Ein Ermittlungsverfahren im Vorfeld vor der Verhaftung gab es doch nicht. Bums Beschuldigter und sofort uhaft.
Das ist, sorry, Quatsch mit Soße. Natürlich gab es ein langwieriges Ermittlungsverfahren im Todesfall Hanna, darunter auch eines gegen ST.
Dieses Ermittlungsverfahren war zunächst gegen unbekannt gerichtet. Man hatte anscheinend Gründe, anzunehmen, dass Hanna durch fremde Hand zu Tode gekommen war. Natürlich wusste man nicht, durch wen. Also wurde da weiter geforscht, Zeugen vernommen, GPS-Daten abgeglichen etc. pp. Was Ermittler halt so machen. Es wurden gewiss einige Tatverdächtige überprüft, gegen diese auch ermittelt, und sie wurden dann als in Frage kommende Täter aus irgendwelchen Gründe verworfen bzw. aussortiert . Es dürfte im Fall Hanna insoweit diverse Spurenakten gegeben haben, von denen die Öffentlichkeit nichts, aber such gar nichts ahnt. Natürlich teilen Ermittlungsbehörden nicht mit, gegen welche konkreten Personen sich Verdachtsmomente nicht erhärtet haben.
Irgendwann kristallisierte sich der jetzige Angeklagte als hinreichend verdächtig heraus, und man bohrte da weiter. Irgendwann war er so verdächtig, das gegen ihn Haftbefehl beantragt wurde. Dem Antrag wurde durch den Haftrichter stattgegeben, und er kam in U-Haft. Damit war aber keineswegs Ende des Ermittlungsverfahrens gegen ihn.
So ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden endet ja regelmäßig nicht mit mit der Verhaftung des Betreffenden, sondern wird danach weitergeführt. Auch wenn ein mal Beschuldigter in U-Haft ist, ist er damit noch längst nicht automatisch vor Gericht angeklagt. Die meisten Beschuldigten in Strafverfahren kommen überhaupt gar nicht in U-Haft, weder während der Ermittlungen gegen sie noch während des Prozesses, weil die meisten Straftaten in D eben keine schweren wie Mord und Totschlag sind.
Auch wenn bei schweren Straftaten ein Beschuldigter zunächst in U-Haft ist, ist er damit also längst nicht angeklagt, sondern die StA ermittelt weiter, um den Fall aufzuklären. Entweder kommt es irgendwann zur Anklage durch die StA gegen den U-Häftling, dann prüft das Gericht, ob die Anklage zuzulassen ist, oder die StA stellt die Ermittlungen ein und sieht von einer Anklage ab dann wird der Beschuldigte sofern er in U-Haft war, daraus entlassen.
Dass also hier ST quasi von der Straße weggefangen worden, gleich in U-Haft genommen und am nächsten Tag wegen Mordes angeklagt worden wäre, ist eine grobe Fehlvorstellung, So was gehört aber offenbar zu den beliebten Schauermärchen bei Leuten, die wenig Ahnung davon haben, auch keine davon bekommen wollen, was Ermittlungstätigkeit eigentlich ist und umfasst.