fischersfritzi schrieb:Welche Regeln zur Kostenübernahme gelten denn im Fall, dass ein Verfahren wegen Befangenheit abgebrochen und neu aufgerollt werden muss?
Hast du irgendwelche Quellen dazu?
Lanza schrieb:Naja, irgendwer muss die Kosten ja dann tragen. Und wenn es der Staat ist, ist das auch ärgerlich für die Allgemeinheit
Und weil Du nicht weißt, wer sie trägt, rätst Du mal grob rum, tippst auf den angeklagten und stellst es dann hier im Thread als Tatsache dar?!
Lanza schrieb:Warum nicht auch bei Richtern dann, die maßgeblich zu einer Befangenheit beitragen oder nachweislich falsche Urteile sprechen und damit andere Leben zerstören ?
So ein Quatsch!
Es geht nicht darum, dass jemand nachweislich falsche Urteile spricht, sondern darum, warum er das tut.
Die Arbeitnehmerhaftung ist sehr begrenzt und das zu recht. Es gibt Jobs, in denen man relativ wenig verdient, aber ein großer Schaden entstehen kann. Angefangen beim Paketausfahrer, der für Mindestlohn arbeitet und dem, weil er stolpert ein Paket mit einer seltenen chinesischen Vase aus was weiß ich für einer Dynastie hinfällt. Wenn er dabei nicht vorsätzlich gehandelt hat (weil es aus Zorn über den Kunden das Paket absichtlich in die Ecke geschmissen hat) oder grob fahrlässig (weil er statt isotonischer Sportgetränke nur Schnaps auf seiner Route trinkt), dann muss er selbstverständlich auch nicht für den Schaden aufkommen.
Das ist auch einfach logisch, weil sonst niemand mehr arbeiten könnte, ohne ständig Angst vor der Privatinsolvenz zu haben.
Ich gehe mal davon aus, dass selbst Du nicht davon ausgehst, dass die Richterin in diesem Verfahren (oder irgendein anderer Richter) ganz bewusst jemanden zu einer Strafe verknackt, obwohl er weiß, dass derjenige unschuldig ist.
Natürlich kann sich auch ein Richter irren, so wie jeder andere berufstätige Mensch bei der Ausübung seiner Arbeit. Das ist einfach menschlich. Wenn man nicht nachweisen kann, dass dieser Irrtum auf grober Fahrlässigkeit beruht, weil die Richterin z.B. die Akten nicht studiert hat oder während jedem 2. Verhandlungstag vorne auf der Richterbank geschlafen hat und deshalb nicht mitbekommen hat, was die Zeugen ausgesagt haben, dann kann doch kein normal denkender Mensch ernsthaft fordern, dass sie dann eben die dadurch entstandenen Prozesskosten tragen muss.
Richter sind in ihrer Entscheidungsfindung und der Beweiswürdigung prinzipiell frei. Das heißt aber nicht, dass sie machen können was sie wollen.
Die müssen ihrer Urteile schriftlich begründen und dabei darlegen warum sie zu welchen Urteil gekommen sind. Welche Aspekte des Prozesses sie wie gewichten und welche Rechtsnormen sie dabei angewendet haben.
Es ist also völlig lächerlich hier zu schreiben, Richter sollten dafür haften, wenn sie eine falsche Entscheidung treffen.