Hanna W. tot aus der Prien geborgen
22.02.2024 um 01:40Lanza schrieb:Damit habe ich mich selbst näher beschäftigt und u.a. Diese auch zeitlich eingeordnet und grammatikalische Formulierungen bewertet.Mir ist zwar nicht klar, wie Du anhand der näheren Beschäftigung mit grammatikalischen Formulierungen und deren Bewertung zu der Kenntnis gekommen sein willst, dass der Antrag zulässig ist, aber dass er zulässig ist, bestreitet ja auch überhaupt niemand.
Durch diese Kenntnis und wohlmöglich auch in der Gesamtschau, erlaube ich mir meine "glasklare" Meinung, die in diesem Fall nichts anderes ausgesagt hat, als dass der BFA zulässig sei
Es gibt formale Vorgaben, wie so ein Antrag zu stellen ist, z.B. an wen er gerichtet sein muss und dass er eine Begründung enthalten muss. Wenn diese Formalien erfüllt sind, ist der Antrag natürlich zulässig.
Diese formalen Anforderungen kann man meinetwegen, wie Du es gerne sehen möchtest, als "erste Hürde " bezeichnen, die "schon mal genommen wurde".
Aber wie @fischersfritzi schon schrieb, darf man als jemand, der wie Du es ebenfalls gerne formulieren möchtest, "Opas Erbe dafür verballert" von einer gut bezahlten "Staranwältin" wohl auch erwarten, daß sie es schafft, einen solchen Antrag so auszuarbeiten, dass er nicht schon gleich am ersten Gartenzäunchen hängen bleibt.
Kein Grund also, sich schon auf der Zielgeraden zum Abbruch des Prozesses zu wähnen...
Die eigentliche Hürde ist die inhaltliche Prüfung der in dem Antrag vorgebrachten Begründungen und der Stellungnahmen der Beteiligten.
Selbstverständlich steht es Dir frei, Dir Deine "glasklare Meinung" zum Inhalt dieses Antrags und dessen Erfolgschancen zu bilden. Gerne auch auf Basis der Berichterstattung der Zeitung mit vier Buchstaben, die ja sogar mit der Aufforderung, sich seine Meinung zu bilden, wirbt.
Dann nimm es uns anderen aber bitte auch nicht übel, wenn wir uns unsere Meinung auf der Basis anderer Quellen bilden möchten und Deiner glasklaren Meinung dabei eher weniger Gewicht beimessen.