köster schrieb:Um die Sache weiterzuspinnen: Hätte seine Mutter zusätzlich ausgesagt, wäre das vermutlich kein Fehler gewesen: hat sie mitbekommen wann und wie lange er weg war (Duschen ja oder nein, Computerspiel er oder sie etc.)
Warum die Mutter nicht ausgesagt hat, habe ich mich auch schon mehrmals gefragt. Sie hätte doch ggfls. auch die Aussage richtig rücken können, wann sie zum ersten mal mit dem Sohn darüber gesprochen hat, dass in der Prien eine tote junge Frau aus Aschau aufgefunden worden war.
Er sagte, er sei sich sicher, dass es am 3. Oktober war, als er von einer Freundin aus Traunstein zurückkam und dass es an dem Tag war, an dem er nachts für den Marathon trainiert hatte.
Hätte sie ausgesagt, dass es an einem Abend ein Gespräch zu dem Thema zwischen ihnen gegeben hat, sie sich aber sicher sei, dass es nicht am 3. war und ihr Sohn das wohl verwechselt hat, wäre es schwer gewesen, ihm die Aussage mit dem 3. als Indiz anzulasten.
fassbinder1925 schrieb:Es war eigentlich nur ein kritischer Satz, unter einer richtigen Erklärung verstehe ich was anderes. Kann ja sein, dass es so war, aber das Gegenteil wird sie wohl kaum sagen.
Insofern ist es ja auch erstmal nichts anderes als eine Darstellung von ihr.
Aber denkst Du im Ernst, wie würde sich da in aller Öffentlichkeit hinstellen und etwas behaupten, was nicht durch die Entscheidung und ihre Begründung der den Antrag prüfenden 1. Jugendkammer gedeckt ist.
Das würde ihr doch extrem schnell um die Ohren fliegen.
Sorry, aber man muss auch einfach mal davon ausgehen, dass Leute weder dumm sind noch dass sie gezieltes berufliches Kamikaze begehen wollen...
kegelschnitt schrieb:Was ich bei der Erklärung aber nicht verstehe: Ein Gericht muss meines Wissens einen rechtlichen Hinweis nicht abstimmen - weder mit der StA noch mit der Verteidigung. Wenn das Gericht z.B. ein anderes Mordmerkmal für naheliegender hält, kann es einfach dahingehend am nächsten Verhandlungstag einen rechtlichen Hinweis erteilen. Dazu braucht es doch keine vorherigen Absprachen oder E-Mails!?
Braucht es nicht, aber es ist auch nicht verboten.
Ich vermute (wirklich vermute, auch nur gemutmaßt, spekuliert, geraten), dass sie Initiative vom StA ausging, der die Kammer gebeten hat, einen rechtlichen Hinweis zu erteilen. Er selber kann keinen erteilen, dass muss vom Gericht kommen. Er muss ja aber die Möglichkeit haben, seine ursprünglichen Anklagepunkte abzuändern. Also muss er das Gericht ansprechen und dort natürlich begründen, warum er auf welchen Tatbestand hingewiesen haben will.
Aßbichler darf und muss zurückfragen, wenn es für sie etwas unklar ist. Muss auch drauf hinweisen, wenn der StA ihrer Meinung nach falsch liegt. Oder wenn sie selbst eh einen Hinweis erteilen wollte, aber vielleicht nicht den gleichen wie der StA.
Es ist wichtig, dass das irgendwie abgestimmt wird. Das Gericht kann wie gesagt, nicht ständig rechtliche Hinweise erteilen, weil man sich korrigieren muss, weil was falsch verstanden wurde oder man noch ergänzen muss.
Das könnte so gelaufen sein:
StA per Mail an Kammer: "Hallo Jaqu, ich bin der Meinung, dass sich aus den bisher im Prozess erhobenen Beweisen ergibt, dass auch der Tatbestand XY erfüllt sein könnte. Kannst Du bitte einen rechtlichen Hinweis dafür erteilen?"
Aßbichler an StA: "Danke Wolfgang für die Nachricht. Ich/Wir hatten aber auch schon überlegt, ob sich daraus nicht der Sachverhalt XY ergibt und damit nicht der Tatbestand XY sondern AB erfüllt wäre."
StA: "Danke Jacqu für den Hinweis, ich sprech noch mal mit dem Kollegen Jeserer, wie er das sieht, und melde mich dann, welcher Hinweis erteilt werden soll."
Antwort StA an Aßbichler ein paar Tage später:
fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:„Hallo Jacqu , der Kollege Jeserer und ich sind letztens noch länger zusammengesessen und sind zu dem Entschluss gekommen, dass wir den selben Sachverhalt wie ihr zugrunde legen. Der Angeklagte hatte Stress im Elternhaus und wollte leicht bekleidete Frauen vor dem Eiskeller sehen (Die Pornos in den Tagen davor zeigen seinen Druck auf) dort trifft er auf Hanna und bricht ihr brutal die Schulterdächer er wollte sie nur bewusstlos schlagen, da er mit ihr noch andere Ziele hatte. Weil er sich aber nicht mehr ausgesehen hat oder aus Angst vor Entdeckung hat er sie dann in den Fluss verbracht.“
Jacqus Antwort an den StA:
fassbinder1925 schrieb am 12.03.2024:„Hallo Wolfgang, ich denke dass hierbei die Aussage des M. ganz wichtig ist. Der A. sagt er wollte sie niederschlagen nicht töten. Deswegen gef. KV in Tatmehrheit Mord.“
Also, wenn man das so ließt, ist das völlig unverfänglich und sogar eine sinnvolle und notwendige Abstimmung, denn wie gesagt, man kann einen rechtlichen Hinweis, ist er einmal erteilt, nicht mehrfach ändern, verbessern oder ergänzen.
Das ist natürlich eine von mir ausgedachte, fiktive Kommunikation zwischen Kammer und StA, aber es zeigt, finde ich, dass wenn man sich die richtigen Passagen gezielt rauspickt, dass ganze ganz anders aussieht, als es vielleicht war.
Anhand dieser Schnipsel, die veröffentlicht wurden und die Frau Rick nochmal im Plädoyer vorgelesen hat, sieht es nach Verabredung und Komplott aus. Das muss es aber nicht gewesen sein, und die 1. Jugendkammer hat das geprüft und entschieden, dass es nicht so ist.