Lanza schrieb:Zumindest die Medien hab das fest verankerte Recht, dies eben zu erfahren um dies eben doch jedem Hinz und Kunz aufzuzeigen
Du bist aber nicht "die Medien" und dieses recht gilt auch noch nicht einmal pauschal für alle Journalisten. Bei den Gerichten können sich Journalisten als Gerichtsreporter registrieren lassen, wenn sie regelmäßig über Verfahren an diesen Gerichten berichten. Solchen Journalisten wird dann in der Regel auf Anfrage auch Zugriff auf die entsprechenden Urteile gewährt.
Aber schon für Journalisten aus anderen Gerichtsbezirken wird es oft schwierig, an ein Urteil heranzukommen, jedenfalls wenn das Verfahren nicht von überregionalem Interesse ist.
Überregionales Interesse dürfte hier zwar durchaus gegeben sein, was unschwer an der großen Zahl der Journalisten anlässlich der Urteilsverkündung erkennbar.
Allerdings musst Du dann in der Regel dein Interesse begründen. Bloßes Interesse reicht auch für die Medienvertreter nicht aus, es muss eben ein begründetes Interesse sein, was entsprechend darzulegen ist.
Eine mögliche Begründung wäre z.B. dass der Journalist an einer Reportage über nach Jugendrecht verurteilte Mörder als Ersttäter oder über den Einfluss von massiven Konsum von Gewaltpronografie bei Tötungsdelikten zum Nachteil von Frauen arbeitet.
"Ich will da mal reingucken, weil es mich interessiert." ist aber eben in der Regel kein begründetes Interesse, selbst für einen Journalisten nicht.
Fridolin31 schrieb:Weder du noch Frau Rick noch sonst irgendjemand außerhalb der Kammer kennt doch die kompletten Urteilsgründe. Gestern wurden nur Extrakte daraus verlesen, wenn auch sicherlich die wesentlichen Punkte, die das Urteil tragen.
Trotzdem verbieten sich meiner Auffassungen nach momentan Spekulationen über Sachverhalte, die im Urteil enthalten oder nicht enthalten sind.
Frau Rick wusste schon, dass sie in Revision gehen wird, noch bevor sie den Urteilsspruch kannte. Wahrscheinlich hat sie eine Glaskugel in ihrer Kanzlei, über die sie solche Details schon vorab abfragen kann.
Adolphesax schrieb:Es gibt weder einen konkreten Tatort, noch eine genaue Tatzeit bzw. eine, die man angestrengt minütlich so konstruieren muss, das der Verurteilte überhaupt Platz darin findet. Auch das
Tatwerkzeug ist unbekannt. Es gibt keine DNA, noch ein für mich nachvollziehbares Motiv, dazu - einschl. dem Verurteilten - eine Gruppe junger Leute, die sich, würde man sie lassen, jeder für sich um "Kopf und Kragen" reden würde, da jeder mit der Situation geistig und emotional völlig überfordert zu sein scheint.
Und was sollen Ermittler, StA und Gerichte Deiner Meinung nach unternehmen, wenn Tatort, Tatwerkzeug und Tatablauf nicht mit 100%ier Sicherheit ermittelt werden können und es keine DNA-Spuren gibt?
Mit den Schultern zucken und das so akzeptieren?
Unbestreitbar ist, dass eine junge Frau brutal angefallen, niedergeschlagen und getötet wurde und das dafür mind. ein anderer Mensch die Verantwortung trägt. Wenn es dem Täter gelingt, ob durch geschickte Planung oder Glück, die Tat so zu begehen, dass niemand anderes zusieht, das Tatwerkzeug verschwinden zulassen und noch dazu das Glück hatte, dass die Leiche erst nach fast 12 Stunden und 10 km Flussstrecke entdeckt wird, so dass alle DNA-Spuren von ihm gründlich abgewaschen sind, dann soll er Deiner Meinung nach ungestraft damit davon kommen, weil ohne diese Infos niemand verurteilt werden darf?
Dass das Tatwerkzeug nicht gefunden wurde, der Tatablauf nicht 100% sicher rekonstruierbar ist und an Hannas Leiche keine DNA-Spuren gefunden wurden, ist doch nichts, was S.T. entlastet. Es würde ja für jede andere Person, die auf der Anklagebank Platz nehmen müsste, genauso gelten.
Es ist dadurch schwerer, ihm die Tat nachzuweisen, aber es ist ohne dieses Wissen natürlich trotzdem möglich, jemanden für die Tat zu verurteilen.