fassbinder1925 schrieb:Die Gewaltpornos waren sicher auch wichtig, als die Ermittler sie entdeckt haben. Ich denke nicht, dass sie damit gerechnet hätten, dass der Gutachter sie gar nicht sehen will und nur mit den Schultern zuckt. Sonst hätten sie nicht so eifrig nachgefragt.
Wieso sollte der Gutachter die sehen wollen? Für die Beurteilung, ob der Angeklagte schuldunfähig, vermindert schuldfähig oder bei ihm eine Reifeverzögerung vorliegt, ist die Frage, ob und welche Pornos er konsumiert ziemlich irrelevant.
Der Gutachter hat doch auf Nachfrage sogar selber gesagt, dass der Konsum von Pornos, auch von brutalen, inder Altersgruppe durchaus verbreitet ist. Was sollte er also aus der Titelliste oder dem Inhalt für die ihm vorgelegte Fragestellung ableiten können.
fassbinder1925 schrieb:Heißt natürlich nicht, dass somit seine Unschuld bewiesen ist oder man zwangsläufig einzeln drauf angewiesen ist. Aber dass in dem Verfahren wenig Entlastendes rumgekommen ist, empfinde ich anders. Ich denke mehr, als man es sich ursprünglich gewünscht und gedacht hätte.
Das sehe ich nicht so. Es wurden einige der Indizien, die zu seinen Lasten vorgelegt wurden, ziemlich entkräftet. Damit sprechen weniger Indizien als ursprünglich angenommen, gegen ihn.
Es ist aber tatsächlich kein einziges Indiz aufgetaucht, was ihn entlastet. Ein einzelnes Indiz, das ihn nicht mehr oder nicht so stark wie vorher angenommen belastet ist nicht das gleiche wie ein Indiz, das ihn entlastet. Und von ein solches ist eben trotz alles Mühen der Verteidigung nicht aufgetaucht.
fassbinder1925 schrieb:Rick und Stevens sagen ja, es gibt Richter die Knastzeugen grundsätzlich ablehnen, ist da was dran? Denn dann wäre es theoretisch schon einfach wegzuwischen, es sei denn es sind Richter die deswegen jedes Urteil aufgehoben bekommen haben. Und der Staatsanwalt wäre wahrscheinlich auf die Barrikaden gegangen.
fassbinder1925 schrieb:Die Frage wäre auch was für dich. Rick und Stevens sagen ja, es gibt Richter die Knastzeugen grundsätzlich ablehnen, ist da was dran? Denn dann wäre es theoretisch schon einfach wegzuwischen, es sei denn es sind Richter die deswegen jedes Urteil aufgehoben bekommen haben. Und der Staatsanwalt wäre wahrscheinlich auf die Barrikaden gegangen.
Stell Dir bitte mal die Situation anders herum vor: Rick oder Stevens würden beantragen, dass im jeweiligen Prozess ein Knastzeuge vorgeladen wird, der etwas aussagen soll, was S.T. oder im anderen Fall die von Stevens verteidigte Angeklagte im Ingolstädter Prozess entlasten kann. Der jeweils zuständige Richter würde darauf hin sagen: "Interessiert mich nicht, Knastzeugen höre ich prinzipiell nicht!"
Was glaubts Du, wie schnell diese beiden "Staranwälte" hier die Worte Befangenheit und Voreingenommenheit herausblöken würden, und zwar direkt in Richtung der Zeitung mit vier Buchstaben.
Anders als Richter und Staatsanwalte sind Verteidiger nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern nur ihrem Mandanten. Das darf man bei solchen Aussagen dann eben nicht vergessen und sollte sie nicht allzu Ernst nehmen. Das was sie hier als Argument gegen einen Zeugen, der zu Lasten ihres Mandanten aussagt, ins Feld führen, würden sie bei einem Zeugen, der zu Gunsten ihres Mandanten aussagen soll, komplett anders darstellen.
Ganz ehrlich: jeder Richter, der verkündet, er lehne eine bestimmte Kategorie von Zeugen prinzipiell ab, serviert einen Ablehnungsgrund wegen Voreingenommenheit auf dem Silbertablett.
Ein Richter ist prinzipiell frei in der Beweiswürdigung. Sicher gibt es Richter, die Knastzeugen prinzipiell kritischer gegenüberstehen als andere. Trotzdem ist es die Pflicht eines Richters, jede einzelne Aussage auf iher Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Dass die Eigenschaft "Knastzeuge" da nicht grade ein Bonus, sondern eher ein Malus ist ist klar, und auch wenn ein Zeuge sich offensichtlich durch seine Aussage einen persönlichen Vorteil verspricht, fließt das in die persönliche Bewertung mit ein. Aber es gibt eben auch andere Details, die bei der jeweiligen Bewertung berücksichtigt werden müssen.
Jemand kann bei einer Aussage lügen und bei einem anderen Aspekt die Wahrheit sagen. Deshalb ist es ja so lächerlich, dass Frau Rick so einen Aufriss gemacht hat, um darzulegen, dass der Zeuge M. in zwei anderen Verfahren gelogen hat. Selbst wenn er in 100 Verfahren gelogen hat, kann es sein, dass er gegenüber seiner Mutter immer die Wahrheit gesagt hat und auch, dass er bei dieser einen Aussage eben nicht gelogen hat.
Das entscheidet der Richter, aber ganz sicher nicht, wie Stevens und Rick mit dicken Backen behaupten, pauschal auf Basis der Tatsache, dass ein Zeuge inhaftiert ist oder war oder sich Vorteile durch seine Aussage verspricht.