karajana schrieb:5. Das einzige was für S. als Täter spricht, ist das Gutachten, das aussagt, dass die Schulterdachbrüche durch Fremdeinwirkung entstanden sein müssen.
Dem möchte ich widersprechen.
Sollten die beidseitigen Schulterdachbrüche durch Einwirken einer Person ("Täter") verursacht worden sein, so legt es ja der Gutachter nahe, dann müsste das Szenario folgendermaßen gewesen sein:
Der Täter bringt Hanna zu Boden (ein Schrei wird von einer Zeugin gehört) und springt auf ihre Schultern, die dann symmetrisch frakturieren. Hanna liegt auf dem Bauch, greift dann zu ihrem Handy, um ihre Eltern anzurufen. Daraufhin bleiben noch 38 Sekunden, um Hanna in den Fluss zu werfen (38 Sekunden nach dem Anruf war der Temperaturabfall des Handys zu verzeichnen). Dann schwimmt Hanna noch ca 2-3 Minuten bevor sie untergeht.
Eine beidseitige Acromion-Fraktur ist extrem schmerzhaft. Außerdem führt die Acromion-Fraktur auch schmerzbedingt zu einer erheblichen Bewegungseinschränkung.
https://www.gesundheit.gv.at/krankheiten/verletzungen/gelenkverletzungen/verletzung-schultereckgelenk.htmlWenn man nun mit beidseitig gebrochenen Schultern auf dem Bauch liegt, ein Täter auch noch auf oder neben einem, dann ist es unmöglich, ein Handy zu bedienen. Selbst wenn man das Handy bereits in der Hand hielte. Ein Aufrichten (also auf die Ellbogen stemmen) wäre schmerzbedingt vermutlich nicht möglich. Außerdem hätte man weitere Schmerzensschreie hören müssen und eben nicht nur einen Schrei. Für völlig absurd halte ich es, dass man nach beidseitiger Acromion-Fraktur zwei bis drei Minuten lang Schwimmbewegungen durchführt.
Sollte Hanna zuerst ihre Eltern angerufen haben, vielleicht, weil sie sich verfolgt fühlte, dann hätte der Täter nach diesem Anruf genau 38 Sekunden Zeit gehabt, um Hanna zu Boden zu bringen, ihre Schultern symmetrisch zu brechen, ihr schwere Kopfverletzungen zuzufügen und sie dann noch in den Fluss zu verbringen.
Allein dies macht die Theorie, dass ihr die beidseitigen, symmetrischen Acromionfrakturen von einem Täter zugefügt wurden, extrem unwahrscheinlich.
Ich möchte an dieser Stelle noch anmerken, dass eine traumatische Acromionfraktur ein seltenes Krankheitsbild ist, sie macht nur 3-4% aller Schulterverletzungen aus.
https://www.diakovere.de/fileadmin/Friederikenstift/Kliniken/Unfallchirurgie/Dokumente/Publikationen/Akromionfrakturn_und_Deltamuskelverletzungen.pdfGibt man bei Pubmed (wesentliches Literaturrecherche-Portal für Ärzte) die Suchworte "acromial fractures forensic" ein, so erscheint nichts! Nicht ein Artikel in den letzten 20 Jahren! Zum Vergleich: "skull fracture forensic" bietet auf Pubmed über 800 Artikel.
Ich konstatiere: Die Acromionfraktur ist selten, insbesondere in der Forensik eine Rarität, da die Schulter bei Tötungsdelikten nicht der Angriffsort der ersten Wahl ist. Es gibt keine wesentlichen Publikationen zu diesem Thema. Ein aktives (Erfahrungs-) Wissen ("habe ich schon x-mal gesehen") des Forensikers ist also unwahrscheinlich, somit muss sich der Gutachter zwangsläufig auf höchstens spärliche Literatur oder ausschließlich persönliche Annahmen/Bewertungen/Mutmaßungen berufen. Der Forensiker hat im übrigen auch nie Patienten mit Schulterverletzungen betreut und weiß somit auch nicht, wie sich solche Verletzungen auf Bewegungsverhalten und Schmerzbild auswirken.
In diesem Fall hätte somit eine Bewertung durch den Gutachter allenfalls lauten können, dass er nicht mit Sicherheit sagen kann, wie und wann die Schulterfrakturen entstanden sind. Wenn man annimmt, dass Hanna noch 2-3 Minuten geschwommen ist, dann können die Schulterfrakturen definitiv erst danach entstanden sein. Alleine dies macht die Täter-Theorie extrem unwahrscheinlich.
Auch Gutachter sind Menschen, denen Fehler unterlaufen können, genauso wie Richter, Ärzte, Rechtsmediziner, Forensiker. Es ist nur traurig, wenn deshalb jemandem ein Tötungsdelikt angehängt wird. In dubio pro reo. Und es sind doch mehr als Zweifel an diesem angenommenen Tathergang und insgesamt der Täter-Theorie anzumerken.
Und nur nebenbei. Bei einem Alkoholspiegel von über 2 Promille kann man jedem nur dringend davon abraten, einen Heimweg alleine anzutreten. Insbesondere, wenn der Heimweg neben einem Fluss liegt. Das kann nämlich lebensgefährlich sein. In diesem Zustand ist leider vieles möglich. Gangunsicherheit, Stürze, schwere Verletzungen. Dafür benötigt man nicht mal einen "Täter".