Andante schrieb:Also: Es ist wie immer Tatfrage. Die Schwierigkeiten in der gerichtlichen Praxis liegen meist nicht beim Rechtlichen. Sie liegen beim Tatsächlichen.
Die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts ist meist ziemlich leicht, wenn man erst mal genau weiss, was sich wo mit wem wie wann abgespielt hat.
Wieso kann man eigentlich argumentieren, dass man den Angeklagten anhand einer Indizienkette überführen kann, aber für bestimmte Mordmerkmale bräuchte man explizite Nachweise?
Solche Argumente habe ich hier öfter gesehen. Das konnte ich allerdings nie nachvollziehen.
Kann das Gericht nicht relativ leicht argumentieren, dass sie von der Indizienkette überzeugt sind und davon, dass das Opfer verletzt wurde und dann zur Verdeckung der Straftat in den Bach verbracht wurde (sei es nun geworfen oder geschubst, wenn schon in der Nähe liegend)?
Und wenn nein, weshalb kann man den Täter anhand der Indizienkette als schuldig einer Straftat überführen, aber ihm aufgrund der Indizienkette nicht ein bestimmtes Mordmerkmal vorwerfen?