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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.371 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 17:41
Zitat von PalioPalio schrieb:Welche Straftat könnte das sein? Am ehesten doch eine wegen begünstigender Falschaussage oder fällt dir etwas anderes ein?
Mir fällt da nichts konkretes ein. Und ich möchte auch ungern irgendwelche wilden Spekulationen auf den Weg bringen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Und dann gab es ja dieses kurze Treffen zwischen ihr und dem Angeklagten unter vier Augen am 03.10., nachdem sie sich gerade den ganzen Nachmittag über gesehen hatten, sie schon wieder zu Hause war (30 km von Aschau entfernt) und für das sie eine Stunde Fahrzeit in Kauf genommen hat.
Ich finde so ein kurzes Treffen in dem Alter nicht ganz so auffällig wie du. Die waren beide zu dem Zeitpunkt 19 o 20 Jahre alt. In dem Alter spielt Peergroup noch eine enorne Rolle und das Bedürfnis nach Kontakt ist bei vielen sehr groß. Würde ich daher nicht unbedingt so hinterfragen.
Wenn man das aber hinterfragen möchte, dann wäre es natürlich möglich, dass bei diesem Treffen irgendetwas passiert ist, was nicht ganz legal ist und was im Ergebnis dazu geführt hat, dass V jetzt die Aussage verweigert, was aber nichts mit dem Mord an Hanna zu tun hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 18:26
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum befürchtet sie Aufdeckung von eigenem strafbarem Handeln, wenn sie nun die (ganze) Wahrheit zur Sache sagt? Meine Vermutung: Weil sie sich dann nicht herausreden kann mit einem Irrtum.
Warum ist es ihr wichtig, den 03.10 als richtigen Tag aufrecht zu erhalten? Meine Vermutung: Weil es der richtige Tag ist.
Warum haben sie sich am 03.10. wohl nochmal für ein Vier-Augen-Gespräch in Aschau getroffen, obwohl sie sich gerade den ganzen Tag über gesehen hatten? Meine Vermutung: Weil der Angeklagte dringend jemanden brauchte, mit dem er vertraulich reden konnte.
Das halte ich für schlüssig. Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte -so er denn der Täter war- am 3.10. völlig durch den Wind gewesen ist und nicht wusste, wie er mit der Tat umgehen sollte.

Offenbar war seine Schulfreundin Verena R. -nachdem Sebastians Kumpel nicht verfügbar war- die engste Vertraute, der er sich anvertrauen konnte. Dazu dürften meines Erachtens die Treffen am 3. und 4.10. abends gedient haben.

Wieweit sich Sebastian T. dabei gegenüber Verena R. geöffnet hat (ob er sich gar explizit als Mörder outete), ist unklar. Aber es könnte so gewichtig gewesen sein, dass Verena R. nun plötzlich das Recht auf Aussageverweigerung in Anspruch nimmt, weil sie sich nicht mit weiteren Angaben selber der Strafverfolgung aussetzen will.

Man erinnert sich: Die junge Dame hat nach ihrer ersten Vernehmung behauptet, sie habe Sebastian T. „fett in Schutz genommen“. Das würde ja zu der Vermutung passen, dass sie Wesentliches, womöglich gar ein Mordgeständnis, verschwiegen haben könnte.

Auf der anderen Seite steht allerdings, dass diese Zeugin den Angeklagten auch erheblich belastet hat (zum Beispiel Tateingeständnis während der Hausparty, Messerattacke oder angebliche sexuelle Bedrängung).

Ich frage mich aber mittlerweile, ob sie mit diesen belastenden Aussagen versucht haben könnte, den Eindruck der Objektivität zu erwecken und gar nicht erst den Verdacht aufkommen zu lassen, dass sie einen Mörder deckt.

Nach dem Motto: Ich schwärze ihn mit ein paar Dingen an, nehme ihn aber in der Kernsache -dass er mir den Mord eingestanden hat- in Schutz.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 19:03
@Lento

Dass in einem Strafprozess vom Gericht Beweisanträgen von Verteidigern und StA, gerichtet zB auf Einholung weiterer Gutachten oder Vernehmung weiterer Zeugen, nachgegangen wird, ist ja nun nichts Spektakuläres.. Dass sich ggf erst im Prozess neue wichtige Aspekte herausstellen, denen zwecks Wahrheitsfindung nachzugehen ist, ist auch nicht so selten.

Gerichte müssen die Anklageschriften so nehmen, wie sie halt hereinkommen. Und wenn die StA meinte, gute Gründe für die Anklage gehabt zu haben, war das erst mal die Ansicht der StA. Welche Beweismittel sie in der Anklageschrift angeboten hat, war auch erst mal ihre Sache. Nun ist es am Gericht, die Wahrheit herauszufinden, und wenn im Laufe des Verfahrens weitere Beweismittel auftauchen, egal von woher, bzw. das Gericht die Beweisaufnahme auf diese weiteren Beweismittel ausdehnt, ist das im Interesse der Wahrheitsfindung doch gut.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 19:15
PS: Dass Verena, die im Ermittlungsverfahren noch ausgesagt hatte und deren Angaben die StA in der Anklageschrift verwertet hatte, im Prozess nun plötzlich die Aussage verweigern würde, konnte die StA schließlich nicht unbedingt ahnen. Und inwiefern dem Gericht beim Lesen der Anklageschrift samt der Vernehmungsprotokolle keinerlei Widerspruch zwischen den Geodaten und Verenas Angaben oder sonst allerhand aufgefallen ist, können wir nicht wissen. Natürlich ist die Hauptverhandlung dann der richtige Ort, solche Widersprüche ab- und aufzuklären und den Beteiligten entsprechende Fragen zu stellen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 19:55
Ebenso konnte die StA vorher auch nicht wissen, dass es der Verteidigung nicht genügen würde, wenn die Rechtsmedizinerin sagt, die gleichförmigen Kopfverletzungen können nicht durch Treibverletzungen entstanden sein.

Nun wird es also ein hydromechanisches Gutachten geben, wobei dieses jetzt auch nichts dazu sagen kann, welche Verletzungen nun Treibverletzungen sein können, das bleibt dann wieder der Rechtsmedizin vorbehalten.

Ich würde mal vermuten, es wird noch so manches Gutachten in Auftrag gegeben werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 21:05
Zitat von Bonnie.VoyagerBonnie.Voyager schrieb:Lento schrieb:
Jemand der in U-Haft ist, hat das Recht mal aus Wut gegen die Wand zu hauen, jeder Normalbürger macht das und in dieser teuflischen Situation sollte das in Wirklichkeit für jeden nachvollziehbar sein. Wahrscheinlich erlebt das ein unschuldig Eingesperrter die Situation noch intensiver. Da man so etwas noch im Gerichtssaal thematisiert ist einfach grotesk.

Das ist einfach nicht richtig, niemand hat das Recht, auf irgendwas einzuschlagen, was ihm nicht gehört. Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder, der einen schweren Schicksalsschlag zu verdauen hat oder eine harte Zeit durchmacht, wahllos auf Dinge, die ihm nicht gehören schlägt, um sich Luft zu machen?
Ich dachte die Hand war gebrochen , also seine eigene und nicht die Wand im Gefängnis ?
Der zitierte Beitrag von Andante wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Hat also die Richterin ( an einen der ersten Verhandlungstage ) wohl nicht sinngemäss gesagt ( an den Angeklagten gerichtet ) "Sie könnten es einfach aufklären wenn Sie nur sprechen/aussagen würden"... ? Würde man diese Frage einen Unschuldigen stellen der vermutlich nichts nützliches beitragen kann ? Nein man würde sie nur stellen wenn man schon mindestens starke Zweifel an der Unschuld hätte, denn es ergäbe ja nur Sinn wenn dann ein vermutlich erwartetes Geständnis folgen würde. Damit ist schon sehr viel über die von Lento zurecht bemängelte vorweggenommene Beweiswürdigung gesagt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 21:15
Zitat von christian01christian01 schrieb:Würde man diese Frage einen Unschuldigen stellen der vermutlich nichts nützliches beitragen kann ? Nein man würde sie nur stellen wenn man schon mindestens starke Zweifel an der Unschuld hätte, denn es ergäbe ja nur Sinn wenn dann ein vermutlich erwartetes Geständnis folgen würde. Damit ist schon sehr viel über die von Lento zurecht bemängelte
Meine Güte, da das Verfahren zugelassen wurde, gibt es selbstverständlich Zweifel an der Unschuld des Angeklagten.
Das liegt in der Natur der Sache.
Ansonsten wäre das Strafverfahren gar nicht zugelassen/eröffnet worden.

Langsam klingt das hier, als wären wir im Verschwörungsforum.
Einfach mal die Fakten im Auge behalten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 21:21
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Meine Güte, da das Verfahren zugelassen wurde, gibt es selbstverständlich Zweifel an der Unschuld des Angeklagten.
Das liegt in der Natur der Sache.
Ansonsten wäre das Strafverfahren gar nicht zugelassen/eröffnet worden.

Langsam klingt das hier, als wären wir im Verschwörungsforum.
Einfach mal die Fakten im Auge behalten.
Du hast im Prinzip schon Recht, aber dann kann man auch nicht schwadronieren das alles ergebnisoffen geprüft wird und keinerlei Beweisaufnahme vorweggenommen wurde


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10.01.2024 um 21:28
@christian01
Ich bin keine Juristin, aber ich gehe davon aus, dass die Aufforderung an eine:n Angeklagte:n, durch eine Aussage zur Aufklärung beizutragen, nicht so ungewöhnlich ist, wie es hier dargestellt wird.
Das wird sicher häufiger vorkommen und sollte daher -aus meiner Sicht- kein Anlass zu grundsätzlichem Misstrauen gegenüber der Richterin sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 21:41
Es passiert bei Strafgerichten auch oft, dass anfangs der Vorsitzende dem Angeklagten erklärt, dass ein frühes Geständnis zu Straferleichterungen führen kann.

Im allgemeinen wird so was von einer verständigen Öffentlichkeit regelmäßig als schlichter rechtlicher Hinweis gewertet und nicht als heimliche Vorverurteilung. Verständige Verteidiger kommen daher auch nicht postwendend mit Befangenheitsanträgen….


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10.01.2024 um 21:42
Andante schrieb (Beitrag gelöscht):ei allem Respekt für Fischer: Fischer hat kaum Erfahrung als Richter in einer Tatsacheninstanz. Insofern kann er da wenig aus eigener Erfahrung beisteuern und sollte bei seinen Leisten als ehemaliger BGH-Richter bleiben
Bisschen Erfahrung hat er schon. Er war mehrere Jahre Strafrichter am AG und auch bei Kammern am Landgericht Leipzig. Auch beim Schwurgericht.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich bin keine Juristin, aber ich gehe davon aus, dass die Aufforderung an eine:n Angeklagte:n, durch eine Aussage zur Aufklärung beizutragen, nicht so ungewöhnlich ist, wie es hier dargestellt wird.
Das wird sicher häufiger vorkommen und sollte daher -aus meiner Sicht- kein Anlass zu grundsätzlichem Misstrauen gegenüber der Richterin sein.
Andante schrieb (Beitrag gelöscht):Ist es auch nicht, das passiert am Anfang eines Strafverfahrens oft, wie man tagtäglich an deutschen Amts- und Landgerichten tausendfach besichtigen kann.
Man kann es natürlich öfter sehen. Am Schwurgericht sieht man es aber sehr selten. Auch wenn ich es genauso sehe, dass man daraus der Richterin Befangenheit unterstellen kann, muss man dazu sehen, dass sie es nicht nur am Anfang gemacht hat, sondern immer wieder. Das Einzige was mich ein bisschen verwundert hat, sie hat relativ lange und deutlich appeliert, dass man dazu stehen muss, wenn man mal einen Fehler gemacht. Aber das "wenn nicht dann nicht" kam so hinterhergeschoben und flüsternd.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 21:42
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich bin keine Juristin, aber ich gehe davon aus, dass die Aufforderung an eine:n Angeklagte:n, durch eine Aussage zur Aufklärung beizutragen, nicht so ungewöhnlich ist, wie es hier dargestellt wird.
Das wird sicher häufiger vorkommen und sollte daher -aus meiner Sicht- kein Anlass zu grundsätzlichem Misstrauen gegenüber der Richterin sein.
ich auch nicht, aber empfinde die Frage an einen TV schon relativ provokativ ( wenn man jetzt vorraussetzt das man sich noch nicht gedanklich festgelegt hat ) Es war ja auch nicht einfach eine Frage ob er vielleicht noch was beitragen könnte , sondern mehr oder weniger eine Aufforderung zum Geständnis. Wenn darauf kein Befangenheitsantrag folgt worauf dann ?


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