Hanna W. tot aus der Prien geborgen
30.01.2024 um 13:29Stauder schrieb:Ist die Reihenfolge der Verletzungen mittlerweile bekannt?Wahrscheinlich nicht und genau deshalb werden hier viele versch. angebl. Tatgeschehnisse spekuliert.
Stauder schrieb:Ist die Reihenfolge der Verletzungen mittlerweile bekannt?Wahrscheinlich nicht und genau deshalb werden hier viele versch. angebl. Tatgeschehnisse spekuliert.
Zwei Beweisanträge präsentiert Regina Rick jetzt gleich, doch zusätzliche will sie beim übernächsten Prozesstag am 8. Februar vorlegen. Unter anderem einen zum Temperaturabfall bei Hannas Handy. „Das Telefon muss vor ihrem letzten Anruf ins Wasser geraten sein“, ist sie sich sicher. Das sollte nachgestellt und untersucht werden. Demnach habe Hanna ihren Not-Anruf bei ihren Eltern wohl eher aus den reißenden Fluten heraus getätigt, weil sie plötzlich im Bärbach landete und nicht, weil sie von Sebastian T. attackiert wurde.Erstmal telefonieren, während man im eiskalten Bärbach abtreibt? Und weil der Anruf wegen fehlendem Datenvolumen oder schlechtem Netz nicht durchging, ist sie dann verstorben?
Palio schrieb:Karajana schrieb:Aber ausgesagt hat sie nur, dass sie Hanna an der Garderobe gesehen hat, und diese ihre Hose festhielt. Und dann zeigt man stillschweigend ein Video heimlich am Richtertisch, ohne nach weiterem Ablauf des Abends gefragt zu werden?
Die wichtigste Zeugin wird dann nicht vor Gericht geladen? Kann ich mir nicht vorstellen.
Sie war ja da und das Video gezeigt.
Sabsy schrieb:Aber nicht, wenn der 5. Halswirbel und die beiden Schulterdächer zuvor bereits gebrochen sind.Beim Wirbelbruch kann es sich durchaus auch um eine Treibverletzung handeln, wie die Gutachter sagen.
ringelnatz schrieb:Wie lange schätzt ihr den Heimweg vom Parkplatz zum Wohnhaus des TV?Das ist tatsächlich nicht weit....kann man in sehr kurzer Zeit laufen. An das Brückchen hatte ich gar nicht mehr gedacht aber ja, das kenne ich auch noch.
Palio schrieb:Erstmal telefonieren, während man im eiskalten Bärbach abtreibt? Und weil der Anruf wegen fehlendem Datenvolumen oder schlechtem Netz nicht durchging, ist sie dann verstorben?Das kann nicht ihr Ernst sein? 😱
Sicherlich, Frau Rick, so wirds gewesen sein...
Karajana schrieb:Wie soll das gehen? "Hallo Papa, entschuldige die Störung, aber ich bin gerade in den Bach gefallen und gerade dabei in Richtung Prien zu treiben und habe mir dabei schon 5 mal den Kopf am selben Stein gestoßen? könntest du mir behilflich sein" oder Was?!Falls das Gericht ähnliche Bilder im Kopf hat, könnte man die zunehmende Verärgerung über die Strategie der Verteidigung, mit den Beweisanträgen häppchenweise um die Ecke zu kommen, durchaus nachvollziehen.
HansEinAnderer schrieb:Das würde ja bedeuten sie hat den TV beim verlassen des mutmaßlichen Tatorts dokumentiert.....das finde ich schon eine große Sache.Da muss ich mich selbst korrigieren.....die Schlossbergstraße ist ja nicht der Burgweg.....somit hat sie den TV vermutlich nicht nach der Tat gefilmt sondern davor.
Andante schrieb:Mit der Verdeckungstat ist das aber so eine Sache. Unstrittig hatte Hanna Kopfwunden. Gehen wir mal mit den Sachverständigen davon aus, dass ein Unfallhergang als Ursache für die Kopfwunden ausscheidet.Die Vorsitzende hat ja „zusätzlich“ Variante 5 gesagt. Ich habe das so aufgefasst, dass wahrscheinlich schon ein Gegenstand angenommen wird. Also wäre anzunehmen Variante 2 und Variante 5. Und beides hat dann mit der Waffe zu tun. 2 logischerweise und dann ist es ja realistisch dass 5 dazukommt. Außer mit Fußtritten dürfte es ja sonst auch schwer sein eine lebensgefährdende Behandlung anzunehmen.
Rechtlich liegt „gefährliche Körperverletzung“ (§224 StGB) vor, wenn die Körperverletzung u.a. mittels einer Waffe begangen wurde. Es gibt aber auch die einfache Körperverletzung ohne Waffe etc. (§223 StGB). Klassisches Beispiel ist der Schlag ins Gesicht des Opfers mit der bloßen Faust, also ohne Schlagring etc.
Jetzt ist die Frage, wie die Kopfwunden zugefügt worden sein können. Mittels „Waffe“ wie einem Stein oder einem anderen gerade dem Täter zur Verfügung stehenden Gegenstand? Oder war es möglich, die Kopfwunden auch ohne „Waffe“ zuzufügen? In dem Fall könnte es immer noch eine Körperverletzung als Verdeckungstat sein, halt bloß keine gefährliche nach § 224 StGB, sondern dann eine einfache nach §223 StGB.
HansEinAnderer schrieb:HansEinAnderer schrieb:Das Video soll aber (laut einziger Quelle) um 2:40 aufgenommen worden sein. Da war die Tat schon vollendet, und ST 2 min später zu Hause CoC daddeln.
Das würde ja bedeuten sie hat den TV beim verlassen des mutmaßlichen Tatorts dokumentiert.....das finde ich schon eine große Sache.
Da muss ich mich selbst korrigieren.....die Schlossbergstraße ist ja nicht der Burgweg.....somit hat sie den TV vermutlich nicht nach der Tat gefilmt sondern davor.
Karajana schrieb:Das kann nicht ihr Ernst sein? 😱Also ich war heute vor Ort tatsächlich leuchtet mir der Ansatz nicht so ganz ein. Sie meinte eigentlich, dass es bei einem eigenen Versuch mit einem Handy länger gedauert hat, bis die ,,Kühlung" Eintritt und diese auch nur alle 30 Sekunden Protokolliert wird. Sie hat sich dahingehend gar nicht geäußert ob der Notruf selbst du das Wasser oder durch Hanna ausgelöst wurde (wobei der Gutachter von der Kripo ja meinte das muss man mit Absicht machen) Worauf sie hinaus will ist, dass der Notruf aus dem Wasser kam, wie und warum sei mal dahingestellt.
Vielleicht meinte sie damit, dass der Anruf doch durch das Wasser ausgelöst wurde. Und die Presse hat das daraus konstruiert.
Ich weigere mich zu glauben, dass Frau Rick das ernst meint.
Wie soll das gehen? "Hallo Papa, entschuldige die Störung, aber ich bin gerade in den Bach gefallen und gerade dabei in Richtung Prien zu treiben und habe mir dabei schon 5 mal den Kopf am selben Stein gestoßen? könntest du mir behilflich sein" oder Was?!
emz schrieb:Wenn ich mich auf den Bauch lege und meine Schultern fest auf den Boden presse, kann ich meinen Kopf immer noch anheben und nach rechts und links drehen, ohne dabei auch meine Schultern anzuheben.Dennoch glaube ich, dass der Täter entweder die Hand während der Tatausführung hätte wechseln müssen um die beidseitigen Kopfverletzungen herbeizuführen oder er hat die Tat mit beiden Händen (Ausholbewegung über seinen eigenen Kopf) durchgeführt. Dann könnte ich mir die beidseitigen Kopfverletzungen vorstellen.
Luli2018 schrieb:Ein paar Seiten vorher wurde ja diskutiert, warum sich das Handy nicht entsperrt hatte und schon spekuliert, ob der Täter ihr eine Hand auf den Mund gehalten haben könnte. Ich würde eher davon ausgehen, dass das entsperren am iPhone nicht funktionierte, da sie sich ja wahrscheinlich verfolgt fühlte und dadurch schnellen Schrittes unterwegs war. IUnd es regnete - die Wassertropfen auf dem display können die Face ID erschwert haben
mjk-17 schrieb:Also ich war heute vor Ort tatsächlich leuchtet mir der Ansatz nicht so ganz ein. Sie meinte eigentlich, dass es bei einem eigenen Versuch mit einem Handy länger gedauert hat, bis die ,,Kühlung" Eintritt und diese auch nur alle 30 Sekunden Protokolliert wird.Ich denke, sie versucht die Zeitspanne zu verändern zwischen Tat und seinem nachweislichen heimkommen, um damit ein Alibi hinzukriegen.
Luli2018 schrieb:Dann hätte ich noch eine Frage/Anmerkung wg. des Mordmotivs Heimtücke. Wäre dieses nicht schon automatisch durch Hannas Alkoholspiegel erfüllt. Ist dadurch nicht anzunehmen, dass sie wehrlos war und garkeine reelle Chance gegenüber einem Angreifer hatte?!Wehrlos mag Hanna durch die Wirkungen des von ihr reichlich konsumierten Alkohols gewesen sein. Sie hätte aber zusätzlich auch arglos gewesen sein müssen. Arglosigkeit wird man nicht schon deshalb verneinen können, weil ihr Notruf zeigte, dass sie sich einer Gefahr bewusst war.
Die Richter wiesen in dem Zusammenhang darauf hin, dass die Heimtücke kein heimliches Vorgehen des Täters erfordere. Vielmehr könne das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter schon vor dem unmittelbaren Ansetzen zum Tötungsakt eine feindselige Gesinnung gezeigt hätte. Entscheidend für die Annahme der Arglosigkeit sei, ob "die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen".Also: Es ist wie immer Tatfrage. Die Schwierigkeiten in der gerichtlichen Praxis liegen meist nicht beim Rechtlichen. Sie liegen beim Tatsächlichen.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-2str32022-mord-heimtuecke-arglos-wehrlos-schuss-kopfschuss-zeitpunkt-examen-totschlag/