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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.866 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 19:52
Aha. Ich hab die Strecke ausgemessen, die angegeben war.
Chalet, Bahnhofstr., Festhallenparkplatz, Schlossbergstraße, Burgweg, Kampenwandstr.
Wenn Du die genaue Strecke mit den 3,36 km kennst, wäre es hilfreich, wenn Du mir diese erläutern könntest, weil ich sie anscheinend wirklich nicht kenne.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:39
Zitat von XluXXluX schrieb:Aha. Ich hab die Strecke ausgemessen, die angegeben war.
Chalet, Bahnhofstr., Festhallenparkplatz, Schlossbergstraße, Burgweg, Kampenwandstr.
Wenn Du die genaue Strecke mit den 3,36 km kennst, wäre es hilfreich, wenn Du mir diese erläutern könntest, weil ich sie anscheinend wirklich nicht kenne.
Ich weiß ja nicht mal, wo Du gemessen hast. Vielleicht wäre eine Zeichnung ganz hilfreich.
Für mich sind die Angaben:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:(Festhallen-)parkplatz --> Schloßbergstraße --> Wohnhaus --> Kreuzung Burgweg --> Einmündung Burgweg i.d. Kampenwandstr. (Hotel Hohenaschau) = 3,36 km
und
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Chalet --> Schlossbergstraße --> Kreuzung Burgweg/Kapenwandstraße
halt offensichtlich nicht die gleiche Strecke, was auch dadurch belegt ist, dass Du auf ein anderes Ergebnis als der Polizist kommst.
Wieso versuchst Du es jetzt umzudrehen, in dem Du mich aufforderst, Dir eine Strecke zu zeigen, mit der Du auf 3,36 km kommst?
Was soll das denn für die Diskussion hier bringen? Offenbar interessiert es Dich persönlich, aber ich sehe jetzt nicht, welche Schlüsse wir hier daraus ziehen sollen, dass Du offenbar meinst, die Polizei sei zu doof gewesen, die richtige Strecke abzulaufen und im Gerichtssaal, in dem der Streckenverlauf überings sehr auferegt diskutiert wurde, hätte das keiner bemerkt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:00
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Lento benennt seinem Zitat folgende Strecke:

(Kampenwand-)parkplatz --> Schloßbergstraße --> Wohnhaus --> Kreuzung Burgweg --> Einmündung Burgweg i.d. Kampenwandstr. (Hotel Hohenaschau) = 3,36 km

Quelle:

Zitat von LentoLento schrieb am 16.03.2024:
Von dem Parkplatz aus lief der Beamte weiter in die Schloßbergstraße und dann Richtung Wohnhaus des Angeklagten. Auf dem Weg dorthin lief der Beamte an einer Kreuzung des Burgwegs weiter Richtung Hohenaschau und zur Einmündung des Burgwegs in die Kampenwandstraße. Bis zu diesem Punkt, wo sich auch das Hotel Hohenaschau befindet, in dem eine Zeugin Hannas Schrei vernommen haben soll, brauchte der Beamte etwa 21 Minuten. Die Wegstrecke betrug 3,36 Kilometer

Du gibst dann folgende Strecke bei Bing ein:
Chalet --> Schlossbergstraße --> Kreuzung Burgweg/Kapenwandstraße
Nein, in meinem damaligen Zitat steht nichts daon, dass er zum Wohnhaus gelaufen sein soll, sondrn angeblich ist er vorher auf dem Nachhauseweg abgebogen, was in Wirklichkeit eine Spekulation ist, niemand hat ihn dort auf diesem Stück zum vermeintlichen Tatort geschweige denn am vermeintlichen tatort selber gesehen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Kommt halt drauf an, was es für Fehler sind. Es geht weniger um die Anzahl oder groß oder klein. Da man ja wie du sagst, nicht in die Köpfe reinschauen kann, genügt es schon, wenn der BGH nicht ausschließen kann, dass das Gericht zu einem anderen Schluss gekommen wäre, hätte es einen Denkfehler nicht gemacht oder Ähnliches.
Ja, das ist prinzipiell richtig. Diese Begründung ist normalerweise in den Beschlüssen so zu finden, bei der der BGH der Revision stattgegeben hat.

Aber hatte Fischer etwas differenzierter in einem der PodCast „Sprechen wir über Mord“ – Nagel mich jetzt nicht fest in welchem Podcast – ausgedrückt, dass es eben schon nicht ein kleiner Fehler sein darf. Solche passieren einfach zu häufig, würde man da nur eine zu niedrige Schranke setzen, würde die die Justiz überlastet werden. Ein Strafverfahren ist sehr aufwendig, daher ist es eben diese Begründung nicht ganz wörtlich zu nehmen. Diese Schranke ist aber kleine Fixe, sondern hat eine subjektive Komponente. So wird ein GSta, der die Anklage vertritt, diese Schranke recht hoch ansetzen, man erinnern sich hier an die Aussage der GSta, dass aus ihrer Sicht die Beanstandungen nicht gewichtig genug seien. Der BGH wird sicher eine niedrigere Grenze haben.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:[...] gibt es keinerlei Anzeichen [...] schon bei der "Schweinerei" handelt es sich höchstwahrscheinlich um einen Fehler [...] dass die weiteren Beanstandungen ebenfalls zutreffend sind."
(Hervorhebungen von mir.)
Weil man also keine Anzeichen sieht und ein Fehler höchstwahrscheinlich ein solcher ist, sind auch alle anderen Beanstandungen (wir ja nicht mal kennen) ebenfalls zutreffend. Wenn dass nicht ein Zusammengewürfel von Annahmen, Behauptungen und eine mehr als unzulässige Schlussfolgerug ist, dann weiß ich es auch nicht.
Das ist zwar richtig, so kann man es auch sehen, aber die StA spricht auch von berechtigten aber aus ihrer Sicht nicht gewichtig genug.

Außerdem tritt zumindest Frau Rick nur sehr selten öffentlich in Erscheinung, ich kenne das nur in 3 Fällen, dem vorliegenden, dem Fall Rupp und natürlich dem Badewannenunfall, und hat in den bisher entschiedenen auch durchaus Erfolg gehabt, wobei es dabei um Wiederaufnahmen handelte, wo die Anforderungen an die Begründung weitaus höher sind, als bei einer Revision. Bei dem Verteidiger Georg ist mir nicht etwas bekannt, dass er bisher selber groß mit Fällen in die Öffentlichkeit gegangen ist. Insofern muss man von seriösen Anwälten ausgehen, welche nicht ganz ohne Grund an die Öffentlichkeit gehen.

Insofern kann man erstmal durchaus behaupten, dass die Revisionsbegründung wahrscheinlich Hand und Fuß haben wird.

Schon der eine behauptete Fehler, den wir beurteilen können, ist nachvollziehbar und da das Gericht, das schon in der mündlichen Urteilsbegründung sehr thematisiert hatte, sollte man hier mal die Frage stellen, warum das nicht gewichtig genug sein soll. Es ist definitiv in die Entscheidung eingegangen.

Man kann eigentlich allein aus diesem Grund nicht mehr ausschließen, dass das Gericht ohne diesen Fehler zur anderen Entscheidung gekommen wäre, was für eine erfolgreiche Revion in der Theorie schon ausreichend wäre (s.o.).

Und wenn einem das nicht reicht, dann muss man eben auf das Ergebnis der Revision warten oder auf die erneute Veröffentlichung der Urteilsbegründung (an die ich jedoch nicht mehr glaube). Aber genaugenommen muss das jeder, denn der BGH hat das Sagen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:18
Zitat von LentoLento schrieb:Aber hatte Fischer etwas differenzierter in einem der PodCast „Sprechen wir über Mord“ – Nagel mich jetzt nicht fest in welchem Podcast – ausgedrückt, dass es eben schon nicht ein kleiner Fehler sein darf.
Das würde ich gerne mal nachhören. Kannst Du mir bitte den Namen der Folge nennen und bei welchem Zeitstempel in der etsprechenden Folge ich das finden kann?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:31
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das würde ich gerne mal nachhören. Kannst Du mir bitte den Namen der Folge nennen und bei welchem Zeitstempel in der etsprechenden Folge ich das finden kann?
Wie gesagt, das habe ich aktuell nicht parat. Ich muss da mal in mich gehen und überlegen, in welchem Zusammenhang er das gesagt hat. Ein paar Kandidaten habe ich aktuell schon. Ich schaue die Titel durch und höre mlr stichprobenartig in den nächsten Tagen die Podcasts an, ich werde mich dann nochmal melden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 22:55
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Ich weiß ja nicht mal, wo Du gemessen hast. Vielleicht wäre eine Zeichnung ganz hilfreich.
Meine Strecke ist diese hier:
https://www.google.com/maps/dir/Chalet-Aschau/Wirtshaus+zum+Baumbach/47.7669939,12.3229409/47.7656184,12.3179309/47.7645695,12.3185398/47.7646051,12.3238948/@47.7712782,12.3218768,15z/data=!4m12!4m11!1m2!1m1!1s0x477614de94bd09c1:0x9ec320733fd4ea40!1m2!1m1!1s0x477615245694663f:0xeac9618ed41692c9!1m0!1m0!1m0!1m0!3e2

Und wenn der Polizist 21 Minuten gebraucht hat für die 3,36 km, dann muss er am Chalet gestartet sein (ST war um 2:08 am Chalet und hätte um 2:29 am vermeintlichen Tatort gewesen sein können, so steht es im Text).

Ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass es von Punkt B (Festhallenparkplatz) bis Punkt D (verm. Tatort) 990m sind. Das würde tatsächlich auf den Meter genau mit Google übereinstimmen.
Warum stimmt es aber davor überhaupt nicht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:01
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Offenbar interessiert es Dich persönlich
Ja, es interessiert mich persönlich, wie wahrscheinlich die meisten hier.
Ich verfolge viele Verfahren und lese auch regelmäßig Urteile - und kann mich nicht erinnern, die letzten Jahre einen Fall verfolgt zu haben, der so viele Fragen aufwirft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:16
Zitat von XluXXluX schrieb:Meine Strecke ist diese hier:
Aber Du hast z.B. oben an der Schlossbergstraße einen Fußweg entlang der Prien genommen. Ich habe keine Ahnung, ob der gut begehbar/zum Laufen bei Nacht geeignet ist. Auf jeden Fall wird er nicht bei der Streckenführung erwähnt. Wenn man den weglässt und statt dessen die Schloßbergstraße zuende läuft und über Zellerhornstraße und Am Forellensteg zum Burgweg gelangt, sind es schon 3,0 km, die mir angezeigt werden (allerdings werden Zellerhornstraße und Forellensteg auch nicht bei der Streckenführung genannt):

https://www.google.com/maps/dir/Chalet-Aschau/47.7718874,12.3255785/47.7669432,12.3232254/47.7656184,12.3179309/47.7635569,12.3175268/47.7646051,12.3238948/@47.7723759,12.3133987,2850m/data=!3m1!1e3!4m18!4m17!1m5!1m1!1s0x477614de94bd09c1:0x9ec320733fd4ea40!2m2!1d12.3248766!2d47.7785863!1m0!1m0!1m5!3m4!1m2!1d12.316257!2d47.7648371!3s0x4776153d398658e1:0x69d227e4fb520820!1m0!1m0!3e2?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI1MDMwNC4wIKXMDSoJLDEwMjExNDUzSAFQAw%3D%3D

Es gibt auch eine Aussage, ach der ST auf einer Kamera auf dem Kampenwandparkplatz zu sehen war. Ich weiß nicht, ob das nicht auch bei dert Routenberechnung eingeplant wurde, also, ob er einen Abstecher zum Kampenwandparkplatz gemacht hat:
14.59 Uhr: Zwei der drei Kameras dort sind eher nicht relevant, nämlich die des Kassenautomaten und die bei der Schranke. Die andere Kamera zeichnet im Hintergrund den Bärbach auf, in dem Hanna gefunden wurde. Das Problem: Direkt vor der Kamera war am Tattag ein Spinnennetz – zudem löste Regen die Kamera ebenfalls aus.

15.03 Uhr: Quintessenz der Betrachtung der Kameras vom Kampenwandparkplatz ist, dass man nichts sieht. Außer dem Jogger, der mutmaßlich der Angeklagte ist, ist nichts zu sehen. Keine Fragen – eigentlich. Dann kommt Anwältin Rick doch noch einmal und fragt nach einem speziellen Weg. Richterin Aßbichler greift ein und hilft.


15.08 Uhr: Rick fragt sich, wie er das geschafft habe, am Chalet um 02:08 vorbeizulaufen und dann zur vermuteten Tatzeit beim eventuellen Tatort aufzutauchen. “Das hätte er ja nicht geschafft”, sagt sie und stößt auf mehrstimmigen Widerspruch. Richterin Aßbichler veranlasst noch einmal eine Klarstellung durch Zeugen Nummer drei. “Wir Juristen können ja nicht rechnen.”

15.11 Uhr: Nach nochmaliger Ansicht der Karte ist auch der Verteidigerin klar, welche Strecke der Jogger der Polizei nachstellte.
Quelle: https://m.focus.de/panorama/mordprozess-hanna-im-ticker-dann-entbrennt-im-gericht-eine-uhrzeit-diskussion-wir-koennen-ja-nicht-rechnen_id_259497387.html
Das ist aus dem Live-Ticker des Focus, ich habe die Reihenfolge umgedreht.
@fassbinder1925 war auch im Gerichtssaal, hat aber schon nach wenigen Sätzen und Erklärungen zur Route den Überblick verloren, wie offenbar auch Frau Rick:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 24.01.2024:Nun waren die Joggingrouten an der Reihe. Auf die war sich gespannt, aber leider kann ich da nicht viel helfen. Meiner Ansicht warst du ohne Akteneinsicht und guten Ortskenntnissen chancenlos. Die Videos waren stark verwackelt, es hat geregnet und jedes Haus scheint gleich auszusehen.
Wenn man die Örtlichkeiten nicht kennt und keine Karte im Kopf hat, wird das an dem Tag kaum verfolgbar gewesen sein. Eben auch nicht von den Journalisten, die den von Dir zitierte Laufstrecken aufgeschrieben haben oder dem vom Focus, nach dessen Bericht der Jogger offenbar auf dem Kampenwandparkplatz zu sehen war. Keine Ahnung, ob das stimmt oder der Reporter das missverstanden hat, aber er beschreibt detailliert die Resulte von drei Kameras auf diesem einen Parkplatz, kann ich mir kaum vorstellen, dass er sich da total verhört hat.
Wenn er also z.B. noch einen Schlenker auf den Kampenwandparkplatz gemacht hat, dann kämen halt noch mal ein paar hundert Meter dazu.

Es gibt die Zeitmarken 2:08 am Chalet, 2:21 Uhr vor dem Gasthaus Baumbach (wofür der Jogger dann 13 Minuten auf 1,3 km gebraucht hat, was fast Fußgängergeschwindigkeit ware) und 2:25 Uhr Festhallenparkplatz.

Dann gibt es noch die Aussage von ST selbst, dass er in jener Nacht zwischen Eiskeller und un dem Hotel joggen war. Das geht eigentlich nur, wenn er erstmal an der Kreuzung zum Eiskeller vorbei gelaufen und der Kampenwandstraße bis zum Hotel gefolgt ist, dort wieder umgedreht ist und erst dann zum Eiskellerparkplatz gelaufen ist.

Die Angabe, dass die Laufstrecke 3,36 km lang war finde ich zu genau, als dass sich da um mehr als 700 m vertan wurde und dass den Verteidigern nicht aufgefallen ist. Zumal Frau Rick auch erst nicht verstanden hat, wo die Joggingroute des Polizisten wieso langführte, was dann aber im Gerichtssaal geklärt werden konnte (siehe Focus-Ticker oben).


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