Badewannenunfall von Rottach-Egern
29.11.2024 um 20:57emz schrieb:Ohne mich näher damit befasst zu haben, würde ich mal sagen, ja, die dürfen das, womöglich müssen sie es sogar.Ohje, jetzt wird es sehr juristisch. Hm.
Das StrEG ist ein Bundesgesetz, was Du verlinkt hast, ist eine Bayerische Landesverordnung zur Ausführung des Bundesgesetzes in Bayern. Grundlage ist wohl § 7 StrEG, wo das im Wort "Vermögensschaden" versteckt ist, wie @Lento richtig angemerkt hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html
Offenbar dürfen die Bayern das, wie es 2020 im Bundestag auch in der Ausschussanhörung thematisiert wurde.
Lento schrieb:Im folgenden Abhandlung wird das unter "Vorteilsausgleichung" auf Seite 8 nachlesen. Der Ansicht des Authors Prof. Dr. Bernd Müssig - dass diese Regelung unwürdig sei - schließe ich mich ohne wenn und aber an.Der Meinung schließe ich mich an. Ich vermute mal, das war noch zur Zeit der 3. Koalition aus CDU/CSU und SPD. Also ein Kompromiss. Da kam zwar eine "saftige" Erhöhung des Tagessatzes von 25 auf 75 €. Dafür wurden dann so kleine Boshaftigkeiten wie der "Vorteilsausgleich" gelassen.
13 Jahre sind bei 75 € täglich rund 355.000 Euro. Klingt viel, ist es aber nicht. Erst recht nicht, wenn man 100.000 angeblich ersparte Aufwendungen abzieht.