Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.739 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.11.2024 um 20:57
Zitat von emzemz schrieb:Ohne mich näher damit befasst zu haben, würde ich mal sagen, ja, die dürfen das, womöglich müssen sie es sogar.
Ohje, jetzt wird es sehr juristisch. Hm.

Das StrEG ist ein Bundesgesetz, was Du verlinkt hast, ist eine Bayerische Landesverordnung zur Ausführung des Bundesgesetzes in Bayern. Grundlage ist wohl § 7 StrEG, wo das im Wort "Vermögensschaden" versteckt ist, wie @Lento richtig angemerkt hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html

Offenbar dürfen die Bayern das, wie es 2020 im Bundestag auch in der Ausschussanhörung thematisiert wurde.
Zitat von LentoLento schrieb:Im folgenden Abhandlung wird das unter "Vorteilsausgleichung" auf Seite 8 nachlesen. Der Ansicht des Authors Prof. Dr. Bernd Müssig - dass diese Regelung unwürdig sei - schließe ich mich ohne wenn und aber an.
Der Meinung schließe ich mich an. Ich vermute mal, das war noch zur Zeit der 3. Koalition aus CDU/CSU und SPD. Also ein Kompromiss. Da kam zwar eine "saftige" Erhöhung des Tagessatzes von 25 auf 75 €. Dafür wurden dann so kleine Boshaftigkeiten wie der "Vorteilsausgleich" gelassen.

13 Jahre sind bei 75 € täglich rund 355.000 Euro. Klingt viel, ist es aber nicht. Erst recht nicht, wenn man 100.000 angeblich ersparte Aufwendungen abzieht.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.11.2024 um 01:15
Die Krux ist doch, dass die anvisierten Entschädigungszahlungen das Leid nicht ausgleichen.

Es bedarf immer erst einer Klage, dass da was passiert und weitere Gelder fließen (siehe z.B. Fall Mollath).

Und bevor der Freistaat hier an irgendwelchen Gesetzen rumdoktort, wodurch hier z.B. dann wieder mehr Fragezeichen und Empörung entstehen, müsste es doch eine Regel geben, dass Justizopfer wenigstens vernünftig entschädigt werden.

Hat nicht sogar zum Schluss die Richterin sich bei MG im Namen der Justiz entschuldigt?

Dann gibt dem Mann eine solche hohe Entschädigung, dass wir hier rüber nicht mehr diskutieren müssen und er einfach leben kann ohne dass diese Justizschande noch Thema sein muss.

Amerika lässt grüßen, ein Bruchteil davon und dann ist Ruhe:
Es ist die höchste Summe, mit der je ein unschuldig Verurteilter in den USA entschädigt wurde: Marcel Brown bekommt im Schnitt fünf Millionen Dollar für jedes Jahr, das er ungerechtfertigt in Haft verbringen musste.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/usa-50-millionen-dollar-entschaedigung-fuer-zehn-jahr-haft-a-d96b56c6-0420-49d5-bb1f-b85290550d38


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

30.11.2024 um 11:16
Zitat von LanzaLanza schrieb:Hat nicht sogar zum Schluss die Richterin sich bei MG im Namen der Justiz entschuldigt?
Ja und auch der Pressesprecher Dr. Lafleur hat vor der Kamera gesagt, dass die Entschädigung zügig bezahlt werde. Wenn ich mich richtig erinnere, hat MG die 370.000 Euro auch vergleichsweise schnell erhalten. Die jetzige Rechnung ist ein Schlag ins Gesicht. Eigentlich sollte die Justiz froh sein, dass die Empörungswelle über den Fall vergleichsweise moderat war (jedenfalls meiner subjektiven Wahrnehmung nach). Da könnte man meinen, dass die Justiz nicht unbedingt Interesse daran haben sollte, nochmal negativ in den Schlagzeilen zu erscheinen.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.12.2024 um 20:15
Zitat von MauserMauser schrieb am 27.11.2024:Bleibt abzuwarten ob der bayrische Freistaat es hier besser macht als das Land Baden-Württemberg etwa im Fall Harry Wörz...

Bisher sieht es leider nicht danach aus...
Youtube: Justizopfer wird zur Kasse gebeten | quer vom BR
Justizopfer wird zur Kasse gebeten | quer vom BR
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Exakt die gleiche Nummer haben sie schon bei Harry Wörz abgezogen. Wenn das durchkommt bedeutet das nämlich nichts anderes als das Manfred Genditzki die Kosten für seinen langen Gefängnisaufenthalt – den er vollkommen zu Unrecht verbüßte – auch noch selber zu tragen hat! Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Erst sperrt der Staat jemanden für über eine Dekade völlig zu Unrecht ein, korrigiert dieses blanke Unrecht nach langem, aufwendigen Kampf auch noch viel zu spät und sagt dann, als krönender Gipfel dieser absoluten Ungerechtigkeit, das Justizopfer solle Kost und Logis seiner Verbringung gefälligst selber bezahlen...


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.01.2025 um 21:51
Habe auch noch ein Video dazu gefunden.
Youtube: 13 Jahre unschuldig im Knast! Jetzt soll er 100.000€ für Kost & Logis zahlen | Anwalt Solmecke
13 Jahre unschuldig im Knast! Jetzt soll er 100.000€ für Kost & Logis zahlen | Anwalt Solmecke
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


Ich finde sowas eine horrende Frechheit...


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.01.2025 um 13:22
MGs Anwältin Frau Regina Rick hat sich auch nochmal kürzlich geäußert und verneint u.a., dass der Staat zwingend so handeln müsste und Kost und Logis berechnen muss:
Ihr Mandant hat kürzlich den Freistaat auf 750.000 Euro verklagt, weil er über 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß. Jetzt soll Herr Genditzki 100.000 Euro für Kost und Logis für seine Zeit im Gefängnis zahlen. Ein schlechter Scherz?

Das ist unverschämt. Die Beamten, die das verbrochen haben, müssen sich auch nichts von ihren Bezügen abziehen lassen. Die Generalstaatsanwaltschaft verbreitet anscheinend, dass das zwingend ist. Aber das stimmt einfach nicht. Das, worauf die sich beziehen, sind Richtlinien, die erstens nicht zwingend sind und zweitens, nach denen im Einzelfall entschieden wird. Da ist wieder bewusst eine Entscheidung zu seinen Ungunsten getroffen worden. Aber das wundert mich nicht wirklich, denn derselbe Staatsanwalt, der sich jahrelang gegen die Wiederaufnahme gesperrt hat, ist der Sachbearbeiter für dieses Entschädigungsverfahren.
Quelle: https://muenchen.t-online.de/region/muenchen/id_100555276/muenchen-der-fall-manfred-genditzki-anwaeltin-ueber-justiz-opfer.html


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.01.2025 um 14:55
Zitat von LanzaLanza schrieb:MGs Anwältin Frau Regina Rick hat sich auch nochmal kürzlich geäußert und verneint u.a., dass der Staat zwingend so handeln müsste und Kost und Logis berechnen muss
Damit hat sie Recht. Vor einigen Seiten war das Strafhaftentschädigungsgesetz (StrEG) schon mal seziert worden.

Es ist ein Bundesgesetz. Und als es reformiert und die Entschädigung pro Tag auf 75 Euro angehoben wurde, gab es mal wieder einen Kompromiss: Weitergehende Schadensersatzleistungen sind auf Vermögensschäden begrenzt. Das wollte Bayern so.

Juristen wissen, dass bei "Vermögensschaden" ersparte Aufwendungen oder Vermögenswerte Vorteile mit berechnet werden. Zumindest mit berechnet werden können.

Und da die Ausführung von Bundesgesetzes den Ländern obliegt (Art. 80 ff. Grundgesetz), konnte Bayern die Richtlinien erlassen, die es erlassen hat. Und da sind Aufwendungen für Kost und Logis zu berücksichtigen. Inwieweit der Staatsanwalt also an diese Richtlinien gebunden ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Normalerweise ist er das als Beamter.

Ob diese Richtlinien bloße Verwaltungsvorschriften sind (also kein Gesetz im materiellen Sinne) oder eine Rechtsverordnung der Staatsregierung, das kann ich jetzt so aus dem Gedächtnis nicht mehr sagen.

Jedenfalls verlangt das Bundesgesetz, das StrEG, nicht zwingend eine Berücksichtigung von Kost und Logis im Knast. Und ob die Bayerischen Richtlinien damit vereinbar sind, das weiß ich nicht.

Letztlich entscheiden aber die Gerichte. Und da würde ich denken, ein Gericht müsste bei einem "Vermögensschaden" die Gefängniskost und -logis mit Null ansetzen, da damit nicht wirklich Kosten erspart oder Vermögenswerte Vorteile erlangt worden sind und sich eine isolierte Betrachtung verbietet.

Als Anwalt würde ich im Übrigen diese Summe schon in meine Schadensersatzsumme mit "einpreisen" (die Forderung also entsprechend erhöhen) und bei einem Vergleich dann entsprechend verhandeln.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.01.2025 um 06:55
@Origines

Das mag so sein, letztlich sieht man daran, dass Bayern durchaus mal eine etwas andere Regierung als die aktuelle erzkonservative Regierung wahrscheinlich gut getan hätte.

Aber wenn man das es näher betrachtet, dann darf man nicht vergessen, dass man zur Nutzung dieser Räumlichkeit und zum Essen dieses „Fraßes“ gezwungen wird. Im realen Leben ist eine Wohnung etwas Individuelles, man ist auch das Essen ist in der Regel individuell. Wenn ich mir selbst etwas koche, dann koche ich das, was mir gefällt, das Restaurant suche ich mir nach meinen Vorlieben aus. Die Art der Unterbringung und die Unterordnung eines Gefängnisses bzgl. der Kost u.a. stellt in Wirklichkeit ein Teil der Strafe dar. Es ist daher nicht im Geringsten zurechtfertigen, dass ein Staat in dieser Weise vorgeht, es ist ein extrem erbärmlich, der zusätzlich neben Österreich in der EU die geringste Entschädigung zahlt, einfach nur ekelhaft. Es ist nichts anderes, als wenn ein Entführer vom Entführten dann noch die Aufwendungen der Kost und Logie ersetzt bekommen will. Kein Gericht würde dieser Forderung wirklich stattgeben. Was sind das für Menschen, die so etwas beschließen?
Zitat von OriginesOrigines schrieb am 09.01.2025:Als Anwalt würde ich im Übrigen diese Summe schon in meine Schadensersatzsumme mit "einpreisen" (die Forderung also entsprechend erhöhen) und bei einem Vergleich dann entsprechend verhandeln.
Hier geht es um dei freiwillige Zahlung des Staates. Bei dieser Berechnung liegt der nachgewiesene Verdienst zu Grunde, die kann eine Anwalt nicht nach belieben erhöhen. Dass es Schadenersatzprozesse gibt, wo in der Regel dann deutlich mehr rausspringt, als ddas Gesetzliche, zeigt die Schieflage in unserem Staat, die Gerichte halten offenbar diese Schadensersatzzahlungen/Schmerzensgeld für zu gering, andernfalls hätte der Betroffene auch keine Handhabe.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.01.2025 um 10:43
Wenn ich ehrlich bin, dann muss ich sagen, dass ich die Entschädigung für Kost und Logis noch nachvollziehbarer finde, als die für seinen Lohn in Haft. Wenn man ehrlich ist, dann hätte er vermutlich in Freiheit mehr Aufwendungen gehabt, also hat ganz blöd gesagt sogar noch Geld gespart (Objektiv). Subjekt ist das natürlich alleine moralisch schon frech, wenn man quasi keine Wahl hatte und nachweislich unberechtigt eingesperrt war. Was mich in seiner Situation aber wirklich zum durchdrehen bringen würde ist, dass man mir den Lohn für meine Arbeit nachträglich in Rechnung stellt?! Hier hat er für die Anstalt durch seine Arbeit einen Mehrwert geschaffen, also wie zum Teufel kommt man darauf ihm diesen zurückzuverlangen? Ich kenne es von Fällen in denen der AG von AN Löhne zurückverlangt hat, wenn diese mit falschen Zeugnissen eine Arbeitsstelle erschlichen haben. Hier ist es ja quasi das Gegenteil, da im nachhinein die Grundlage des Arbeitsverhältnis AG-seitig rechtswidrig war/ist.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.01.2025 um 11:07
@mjk-17

Ob das wirklich nur subjektiv eine Frechheit ist, wäre die Frage. Diese Art der Unterbringung und das Essen, also die Beschneidung der Freiheit in diesen Dingen ist ein Teil der Strafe. Für mich ist das auch objektiv willkürlich.

Das er in der Freiheit u.U. höhere Aufwendungen gehabt hätte, ist auch nur eine Möglichkeit, die gerade in diesem Fall evtl. gar nicht zutrifft. Die Frau hat für diese Zeit eine Wohnung unterhalten müssen, in der G sicher ebenfalls mit untergekommen wäre. Daher dürfte er bzgl. der Unterbringung nichts gespart haben. Und für das Essen, auch hier ist als Mitesser dann im allgemeinen eine weitere Person nicht wirklich entscheidend, die zusätzlichen Aufwendungen sind gering.

Ja, das mit der Arbeit sehe ich auch so. Der Staat nutzt dabei den Umstand aus, dass viele Menschen einfach das Bedürfnis haben, auch in der Haft zu arbeiten, weil man so die Zeit psychisch weniger belastend übersteht. Zwar ist dei Arbeit freiwillig, aber in Wirklichkeit nutzt der Staat deises Bedürfnis aus. Es ist so ein indirekter Zwang, den der Staat ausnutzt, um seine JVAs finanziell besser zu stellen, der aber genaugenommen gegen das Grundgesetz verstößt.


1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.01.2025 um 11:42
Zitat von LentoLento schrieb:Ja, das mit der Arbeit sehe ich auch so. Der Staat nutzt dabei den Umstand aus, dass viele Menschen einfach das Bedürfnis haben, auch in der Haft zu arbeiten, weil man so die Zeit psychisch weniger belastend übersteht. Zwar ist dei Arbeit freiwillig, aber in Wirklichkeit nutzt der Staat deises Bedürfnis aus. Es ist so ein indirekter Zwang, den der Staat ausnutzt, um seine JVAs finanziell besser zu stellen, der aber genaugenommen gegen das Grundgesetz verstößt.
Ist das Arbeiten in Bayern für Strafgefangene freiwillig?
In NRW ist es verpflichtend.

https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/A/Arbeit_im_Vollzug/index.php
Arbeit im Vollzug (§§ 29 - 34 StVollzG NRW; §§ 29 - 32 JStVollzG NRW) dient der beruflichen und sozialen Integration der Inhaftierten. Aus diesem Grund besteht für Strafgefangene grundsätzlich die Verpflichtung, eine ihnen zugewiesene Beschäftigung auszuüben. Arbeit im Vollzug dient dem vorrangigen Ziel, Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten und zu fördern.



1x zitiertmelden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.01.2025 um 18:45
Zitat von emzemz schrieb:Ist das Arbeiten in Bayern für Strafgefangene freiwillig?In NRW ist es verpflichtend.
Du scheinst Recht zu haben, § 41 - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) scheint bundesweit zu gelten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__41.html

Zumindes 3 Monate im Jahr scheint Pflicht zu sein. Bei Zustimmung des Angeklagten mehr.

Dann ist es erstmal eine Grundrechtsverletzung. Sie mag der Resozialisierung dienen und damit aus Abwägungsgründen zulässig sein, wird dann aber - im Falle eines Fehlurteils - zu einer Grundrechtsverletzung, die durch nichts gerechtfertigt war. Wenn der Staat dann noch den Lohn anrechnet, ist das eine Unverschämtheit. Deutschland ist in Sachen Kompensation ihrer eigene Justiz-Fehler ein Unrechtsstaat. Wäre schon interssant, wenn eien solccher Fall beim BVerfG landen würde. Aber das ist das Problem, diese Menschen haben genug von dieser Justiz und werden kaum diesen langen Atem haben, sie werden dann lieber einem Vergleich zustimmen.


melden

Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.02.2025 um 23:42
Wer grad on ist. Bei SpiegelTV auf RTL kommt gleich ein neuer Beitrag bzgl. der Rückforderungen gegenüber MG


melden

Ähnliche Diskussionen
Themen
Beiträge
Letzte Antwort
Kriminalfälle: Sarah Widmer.... Mord oder Unfall?
Kriminalfälle, 10 Beiträge, am 15.10.2021 von Cassandra71
insight-2015 am 15.10.2021
10
am 15.10.2021 »
Kriminalfälle: Robert - Ich kann das nicht vergessen
Kriminalfälle, 270 Beiträge, am 27.11.2024 von sundra
Elli84 am 14.11.2010, Seite: 1 2 3 4 ... 11 12 13 14
270
am 27.11.2024 »
von sundra
Kriminalfälle: Dagmar Bohn-Knirim - München - 1993 - ungeklärt
Kriminalfälle, 3 Beiträge, am 24.05.2023 von Kielius
Siebengard am 22.11.2020
3
am 24.05.2023 »
Kriminalfälle: Wer erschlug Helene F.?
Kriminalfälle, 76 Beiträge, am 26.06.2023 von sören42
Kepsi am 01.06.2023, Seite: 1 2 3 4
76
am 26.06.2023 »
Kriminalfälle: Caylee Anthony- von der Mutter ermordet?
Kriminalfälle, 235 Beiträge, am 08.12.2022 von WeiseFrau
sumpfkuh am 16.12.2008, Seite: 1 2 3 4 ... 9 10 11 12
235
am 08.12.2022 »