@AndanteSchade, dass Du hier keine vernünftige Gegenüberstellung der beiden Urteile versuchst.
Ja, G ist nicht wegen der beiden Hämatome verurteilt worden, in Wirklichkeit ist wegen einer StA/Gericht verurteilt worden, was nicht im Ansatz in der Lage war, die Situation vernünftig einzuschätzen und was sich in lebensfremde Annahmen verfangen hatte. Das war der Grund der Verurteilung.
Dieser Fall zeigt deutlich, wie ungenügend das Verfahren der Wiederaufnahme hier in D gelöst ist/gehandhabt wird. Das Glück, einen Anwalt, wie Frau Rick, die sich so in die Sache reinhängt, zu finden, haben kaum Menschen, welche zu Unrecht in der JVA sitzen. Und dann muss der Zufall erfüllt sein, dass ein Insitut ein entsprechenden Bereich erforscht, das zur richtigen Lösung des Falles beiträgt. Es ist eben kein Wunder, dass es so wenig stattgegeben werden. In diesem Fall hat sich die StA auch so lange wie irgend möglich gegen die Wiederaufnahme gesträubt. Sie war offenbar an alles interessiert, nur nicht an der Wahrheit. Und dass das 14 Jahre gedauert hatte, bis ein solch schlechtes Urteil aufgehoben wurde ist definitiv ein Skandal.
Du hattest vor ein paar Seiten noch gehofft, dass sich das Gericht in der Begründung kurzfassen wird, damit es alle befriedigt hätte, die an Gs Schuld glauben können weiter glauben und umgekehrt, ein „salomonisches“ Urteil auf Kosten der Wahrheit also. Ich hatte mich schon damals gewundert, wolltest Du nicht mehr wissen, warum nun ein Freispruch erfolgte?
Diesen „Wunsch“ hat Dir das Gericht nicht erfüllt, es hat eine umfangreiche, in meinen Augen plausible, lebensnahe Begründung geschrieben. Klar werden wir nicht 100%ig wissen, weshalb der Unfall erfolgte, mit etwas Unsicherheit muss man leben – das ist die Normalität.
Ntürlich ist es naheliegend, dass bei einer solchen Durchfallerkrankung es schon vorher entsprechend kotverschmierte Wäsche gab, so etwas passiert nicht von einer Minute auf die andere.
Und da hier ursprünglich schon richtigerweise von einem Unfall ausgegangen war, hat man nicht ausreichend die Wohnung untersucht. Man musste daher über Umwege ermitteln, dass es wahrscheinlich wirklich kotverschmierte Wäsche gab, das konnte selbst das 2. Gericht nicht mehr leugnen, aber es setze eben alles daran mit weltfremden Annahmen (geringe Sturzwahrscheinlichkeit) die schon damals hervorragende Arbeit der Verteidigung zunichtezumachen, statt hier die Versäumnisse der Ermittler angemessen zu berücksichtigen. Nein, ein faires Verfahren hatte G erst ab April dieses Jahres erhalten.
Es wäre nun an Dir Dich mit diesem KONKRET auseinander zu setzen. Da hat es eben durch diese Begründung Dir die Gelegenheit gegeben. Mit solchen Nebelkerzen, die in Wirklichkeit auf Grund der mangelnden Arbeit der Ermittler erst bedingt waren (nicht gefundene verkotete Wäsche), solltest Du das nicht versuchen.
Du kannst Dir die Bewertung der Schlüsselvereinbarung ansehen. Sie ist nun endlich widerspruchsfrei, die alte hatte nie überzeugt, weil es nicht aufgeklärt hatte, warum das Opfer die Wohnungstür häufig angelehnt hatte. Die Antwort - die baulichen Gebenheiten dazu - hat das Gericht damals nicht ansatzweise erkannt. Gs Erklärung dazu passt zu diesen Gegebenheiten 100%ig.
Es wäre – wie gesagt – nun an Dir darzulegen, warum diese Bewertung für Dich nicht plausibel erscheint. Das Gericht hat Dir dazu die Gelegenheit gegeben, aber außer Allgemeinplätzen und unkonkreten Behauptungen kommt da von Dir einfach nichts. Es sieht so aus, dass auch für Dich die Begründung in Wirklichkeit keine Angriffsfläche mehr bietet.
Außerdem stellst Du hier Behauptungen auf, dass G angeblich nicht mit früheren Aussagen konfrontiert worden wäre. Warst Du in Wirklichkeit in der Verhandlung? Das, was man von
@kegelschnitt gehört hat, hat sdas Gericht durchaus auch kritische Fragen an G gestellt. Also alles wieder mal reine Spekulationen von Dir.
In Wirklichkeit war schon aus dem früheren Urteil schon all das erkennbar, was im neuen Urteil steht, die Schlüsselvereinbarung war schon immer plausibel, es gab keine belastenden Indizien, nichts, nur weltfremde Deutungen der Indizien und fahrlässiges Ignorieren von entlastenden Indizien. Ich denke, diese Diskussion müssen wir nicht mehr führen, damit wirklich konkret auseinander zu setze, hattest Du 5 Jahre Zeit.
Wie gesagt, wenn Du das Urteil kritisierst, erwarte ich schon mehr, z.B. ein Nachweis, dass die heutige Betrachtung nicht plausibel sein soll. Dazu müsstest Du Dich aber wirklich konkret mit dem urteil auseinandersetzen, wie gesagt, diese Gelegenheit hättest Du nun.