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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2023 um 00:01
Zitat von WattWatt schrieb:Meiner Meinng nach ist dieses Urteil nicht valide.
Sind mir, für einen festgestellten Verlauf, auch ein bisschen zu viele „aus unbekannter Ursache“, „nicht näher feststellbaren Position“, „jedenfalls moch nicht hoch gegüllte Wanne“, „zumindest einmal mit dem Hinterkopf“, „und möglichetweise überdies mit der rechten Kopfseite“.

So richtig wusste man also nichts Genaues, aber freisprechen wollte man.
Im weiteren Verlauf stürzte L. K. aufgrund einer unbekannten Ursache und aus einer nicht näher feststellbaren Position mit dem Kopf voran in die jedenfalls noch nicht hoch mit Wasser gefüllte Badewanne und stieß zumindest einmal mit dem Hinterkopf – und möglicherweise überdies mit der rechten Kopfseite – gegen die Innenfläche der Badewanne.
Zitat von cocooncocoon schrieb:Also diese Information ist mir völlig neu. Seit wann hat L.K. ihre Wäsche stets vor dem Waschen eingeweicht?
Offensichtlich seitdem MG das so ausgesagt hat. War aber anscheinen erst im wieder aufgenommenen Verfahren so der Fall mit seiner Aussage. Vorher hat er nichts dergleichen gesagt.

Was soll´s, die Sache ist gelaufen, der Fall ist rechtskräftig entschieden.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2023 um 00:57
@Andante

Ja, die Sturzposition ist sicher nicht mehr feststellbar. Aber das kommt eben daher, dass es so viele Möglichkeiten gibt in dieser Art in die Wanne zu fallen und sich dabei die Hämatome zuzufügen.

In Wirklichkeit sind die dadurch bedingt, dass das Opfer mit dem linken Bein quasi hängen geblieben sein wird. Dadurch entsteht diese Drehung, welche die Simulation zeigt, welche aber auch schon damals der Stuntversuch gezeigt hat. Und wenn man sich dann eine solche Drehung innerhalb eines solch begrenzten Raums vorstellt, dann sind eben Hämatome gerade am Hinterkopf sehr wahrscheinlich.

Eigentlich hätte man das schon damals erkennen müssen, spätestens auf den Stuntversuch hin. Adamec hat damals diese Möglichkeit nicht gesehen, weil er sich nur Stürze mit dem Kopf voran (also Hechtsprünge) sich vorgestellten konnte, das war schon eine sehr begrenzte Sichtweise.

In Wirklichkeit hat eben doch für das Zustandekommen der Hämatome das richtige Bein rausgehängt.


Das Urteil räumt auch mit den übrigen lebensfremden Annahmen des alten Urteils – ohne sich darauf zu beziehen, stellt nun auch die Schlüsselvereinbarung widerspruchsfrei dar. Interessant ist nun, dass das Opfer wohl recht häufig die Tür angelehnt hatte, eben passend zu der Wohnsituation.

Interessant finde ich auch, dass nun auch erwähnt wird, dass der Wäschekorb beim Verlassen der Wohnung laut Aussagen von G nicht dort stand. Sie wird sich daher, nachdem G sie verlassen hatte, vielleicht nach einem kleinen Nickerchen sich um die Wäsche gekümmert haben.

Es passt nun alles ohne Widersprüche zusammen. Klar 100%ig die Ursache für den Sturz wird man nicht mehr ermitteln können, aber die Wahrscheinlichkeit für so einen Sturz war aus vielerlei Gründen einfach sehr groß, angefangen von den medizinischen Gründen bis hin zu den Pantoffeln. Ja, alte Menschen tragen die gern, weil man in die leicht reinkommt, sie sind aber eine bekannte Unfallursache, die Feststellung im alten Urteil "geringe Sturzwahrscheinlichkeit" (nicht nur diese) waren in einem extremen Maß willkürlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2023 um 01:04
Die Strafkammer weiß auch definitiv, dass LK eigentlich nicht mehr so gerne Wäsche einweichte, ausgerechnet an ihrem Todestag aber schon, weil sie da so viel Kotwäsche aus dem KH mitbrachte.
Es ist zwar davon auszugehen, dass die am 28.10.2008 87-jährige L. K. aufgrund ihres Alters und ihrer von zahlreichen körperlichen Beschwerden geprägten gesundheitlichen Verfassung ihre Leibwäsche nicht mehr regelmäßig in der Badewanne, sondern ganz überwiegend in der rosafarbenen Waschschüssel aus Kunststoff oder auch im Waschbecken im Badezimmer einweichte. Allerdings befand sich aufgrund der besonderen Umstände des vorangegangenen starken Durchfalls und des hierdurch bedingten mehrtägigen stationären Krankenhausaufenthalts eine Vielzahl – insbesondere auch mit Kot – verschmutzter Wäschestücke in der Wohnung K.. Dass L. K. angesichts dessen den Entschluss fasste, nicht die Vielzahl einzelner Wäschestücke nacheinander in der rosafarbenen Waschschüssel aus Kunststoff und / oder im Waschbecken im Badezimmer einzuweichen, sondern stattdessen gleichzeitig in der Badewanne, erscheint naheliegend und gut nachvollziehbar, zumal sich in dem bis oben hin gefüllten Wäschekorb auf der Kommode auch große Wäschestücke befanden, wie auf den in Augenschein genommenen Lichtbildern erkennbar ist.
Aha, es befand sich „eine Vielzahl - insbesondere auch mit Kot - verschmutzter Wäschestücke in der Wohnung“. Hatte die Polizei damals allerdings nicht festgestellt. Die Vielzahl ist auch auf den polizeilichen Fotos nicht erkennbar. Trotzdem fasste LK trotz eigener und so auch festgestellter körperliche Schwäche am Entlassungstag den Entschluss, die nicht vorhandene „Vielzahl“ einzuweichen? Obwohl so sonst MG eben wegen dieser körperlichen Schwäche die Wäsche übernahm? Aber wegen der Vielzahl am Todestag wollte LK MG diesmal per Einweichen MG entlasten? Alles klar.
Zwar ließ sich der Anlass, warum L. K. am 28.10.2008 das Wasser an der Badewannenarmatur aufdrehte, nicht mehr zweifelsfrei aufklären. Jedoch ist es zur Überzeugung des Schwurgerichts nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme naheliegend und deshalb zumindest wahrscheinlich, dass L. K. den Badewannenabfluss verschloss und Wasser in die Badewanne einließ, um darin die zahlreichen, mit Kot beschmutzten Wäschestücke, die sich aufgrund ihres starken Durchfalls am 23.10.2008 und in den Tagen zuvor noch in ihrer Wohnung befanden und zu denen weitere verschmutzte Wäschestücke von dem Krankenhausaufenthalt hinzugekommen waren, einzuweichen.
Immerhin weiß die Strafkammer nicht genau, weshalb LK hätte den Wasserhahn aufdrehen sollen. Die Story vom „Schämen vor MG wegen Kotwäsche“ erspart sie uns zumindest. Aber naheliegend und „deshalb zumindest wahrscheinlich“ (aha, weil naheliegend, ist es zumindest wahrscheinlich, alles klar),ist eben, dass LK Wäsche einweichen wollte. War ein bisschen dusslig, die alte Dame. Aber halt, dement war sie nach ärztlicher Aussage nicht. Also besser nichts zum Motiv sagen. Sie wollte halt am Entlassungstag den Wasserhahn aufdrehen, auch wenn der Anlass ganz und nicht mehr zweifelsfrei aufklärbar war, fertig.
Der – aus kriminalistischer Sicht zunächst auffällige und deshalb zu einer Überprüfung Anlass gebende – Umstand, dass der Angeklagte am Abend des 28.10.2008 den Polizeibeamten in der Wohnung K. den von der Verstorbenen erhaltenen Schmuck, den von ihr handgeschriebenen Zettel mit einer auf ihn lautenden Vollmacht sowie den Kassenbeleg über seine an diesem Tag um 15:30 Uhr bezahlten Einkäufe im Markt Riedel in der S2. straße 83 in B. W. übergab, lässt sich zwanglos mit der Persönlichkeit des Angeklagten erklären, die unter anderem durch das Bemühen gekennzeichnet ist, sich durch korrektes Verhalten einen guten Ruf und die Anerkennung seiner Mitmenschen zu erwerben.
Ktiminalistisch auffällige und zu Überprüfung Anlass gebende Umstände lassen sich zwanglos mit der Persönlichkeit des Angeklagten erklären. Das kann nun jeder Verteidiger als Textbaustein für auffällige Umstände künftig übernehmen :Y:

Bisher nicht entdeckt habe ich, was die Strafkammer zum Verschwinden des Geldes der alten Dame sagte, aber naheliegend und daher zumindest wahrscheinlich wäre ganz bestimmt, dass sie das Geld für nicht mehr aufklärbare Zwecke verjuxt hat.


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29.10.2023 um 01:09
Ach @Andante, lass es gut sein, versuch einfach mal das alte Urteil endlich mit dem gleichen Eifer zu zerpflücken, da wirst Du willkürliche vollkommen lebensfremde Annahmen finden. Diesen Eifer hast Du damals nicht gezeigt, warum plötzlich jetzt?

Du kannst ja mal in dem Neuen solche Widersprüche suchen, die das Alte in Massen zu bieten hatte nur zu. Bisher fehlt es Deinen Beiträgen an Gehalt.


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29.10.2023 um 01:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was soll´s, die Sache ist gelaufen, der Fall ist rechtskräftig entschieden.
Ja, bitte. Ich hoffte, nun könnte auch Frau Kortüm endlich Ihren Frieden finden.


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29.10.2023 um 01:21
@ Lento

Hat halt mit Plausibilität zu tun. Und nein, diese dritte Urteilsversion erscheint mir nicht plausibel, Freispruch wegen „erwiesener Unschuld“ schon gar nicht. Verstanden hätte ich ja, wenn man mit der Begründung hätte freisprechen wollen, dass man von der Schuld des Angeklagten nicht hinreichend überzeugt sei. Aber so, mit den vielen Einschränkungen à la „aus unbekannter Ursache“, „nicht mehr näher feststellbar“, „naheliegend und daher zumindest wahrscheinlich“ und dann der „erwiesenen Unschuld“ habe ich rein logisch meine Schwierigkeitem
Zitat von soomasooma schrieb:Ja, bitte. Ich hoffte, nun könnte auch Frau Kortüm endlich Ihren Frieden finden.
Sehr gerne. Nur geht es hier weniger um den Frieden von Frau Kortüm, sondern um die diesbezügliche weltliche Gerechtigkeit. Aber klar, die Würfel sind gefallen, da reiben sich halt nur noch wenige Diskutanten am Fall ab.


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29.10.2023 um 01:34
Ich hatte hier vor ein paar Wochen den folgenden Beitrag gechrieben, mit den Punkten, weshalb ein Freispruch aus erwiesender Unschuld zu erwarten ist:

Beitrag von Lento (Seite 378)

Das war damals schon abzusehen und im Großen und Ganzen findet man das nun auch im Urteil wieder.

Natürlich stellt es auch die "Indizien" eines Tötungsdelikts gegenüber, aber es gibt eben keine Spuren dafür. Den Rest, die Wohnsituation und damit die Schlüsselvereinbarung wurde richtig gestellt. Es ist in Wirklichkeit alles geklärt, soweit es ohne Überwachungskameras klärbar sind.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hat halt mit Plausibilität zu tun. Und nein, diese dritte Urteilsversion erscheint mir nicht plausibel, Freispruch wegen „erwiesener Unschuld“ schon gar nicht
Dir mag es nicht plausibel zu sein, aber warum eigentlich? Du kannst nicht erwarten, dass man minutiös den Unfall rekonstruiert. Du solltest Dich mal an das damalige Urteil erinnern, wie angeblich G die Hämatome bewirkt haben soll, das war weitaus unklar und das haht dann zum Schuldspruch gerreicht.

Und die fehlende Sturzneigung, das fandest Du wirklich damals plausibel?


Wie gesagt, damals habe ich da von Dir bei diesen lebensfremden Behauptungen des Gerichts keine Kritik lesen können. Nun findet man eine gut begründete hohe Wahrscheinlichkeit für eine Sturzneigung im neuen, vergleich die doch mal und verrate mir, warum Dir die damalige da plausibler erscheint. Nur zu!


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29.10.2023 um 01:55
Zitat von LentoLento schrieb:wie angeblich G die Hämatome bewirkt haben soll, das war weitaus unklar und das haht dann zum Schuldspruch gerreicht.
Die Hämatome haben nicht für die Schuldsprüche gereicht, das weißt du, und das weiß jeder, der sich die Mühe der Urteilslektüren gemacht hat. Aber dass eben jede Strafkammer es nach Beweisaufnahme anders gesehen hat, ob Frau K. auch im hohen Alter begeisterte Wäscheeinweicherin war, gerade bei einer Vielzahl von Wäschestücken und unmittelbar nach einer Krankenhausentlassung mit dokumentierter Schwäche gerade auch an Gelenken. die man für so ein Einweichen braucht, an sich fragwürdige Aussagen des Angeklagten zu einem Verhalten, welches sich angeblich „zwanglos“ mit seiner Persönlichkeit erklären lasse etc., ist Fakt.

Selbstverständlich kann und will ich nicht an der Rechtskraft des letzten Urteils rütteln. Aber dass es mich begründungsmäßig nicht gerade vom Hocker reißt, darf ich ebenso begründet (so weit ich da bloßer Medienkonsument und ohne vollständige Akteneinsicht und persönliche Anwesenheit bei der kompletten mündlichen Verhandlung bin) sagen.


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29.10.2023 um 02:27
Der Angeklagte hat überhaupt, im Gegensatz zu den vorherigen Prozessen, wo er geschwiegen hat, ein sehr freigebiges Aussageverhalten gezeigt. welches, so mein Eindruck, die diesmal erkennend Strafkammer auch dankbar angenommen und weitgehend als wahr, oder um in ihrem Sprachgebrauch zu bleiben, als naheliegend und damit wahrscheinlich oder so ähnlich unterstellt hat.

Ich bin mir durchaus sehr bewusst, dass im deutschen Strafprozess der Angeklagte nicht seine Unschuld, vielmehr der Staat ihm seine Schuld beweisen muss. Ich bin mir aber ebenso bewusst, dass Aufgabe des Gerichts die Wahrheitsfindung ist. Und wenn die Wahrheit aus begründeten Umständen nicht komplett herauszufinden ist, gilt in dubio pro reo. Was mir nicht so bekannt war: Dass, wenn die Wahrheit nicht herauszufinden ist, erwiesene Unschuld angenommen werden muss. Da habe ich durch die jetzige Münchner Strafkammer glatt noch was dazugelernt :Y:


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29.10.2023 um 02:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:ein sehr freigebiges Aussageverhalten gezeigt. welches, so mein Eindruck, die diesmal erkennend Strafkammer auch dankbar angenommen und weitgehend als wahr, oder um in ihrem Sprachgebrauch zu bleiben, als naheliegend und damit wahrscheinlich oder so ähnlich unterstellt hat.
Anders als die anderen Strafkammern hat man ihn in der erneuerten Hauptverhandlung mit Widersprüchen zu seinen früheren polizeilichen Vernehmungen, etwa zur Schlüsselvereinbarung,, auch nicht konfrontiert oder, wenn das geschah, diese Widersprüche im Urteil jedenfalls nicht erwähnt und nicht bewertet. Kann man alles machen, sprich Widersprüche bzw. Indizien totschweigen oder abbügeln bzw. plattmachen bzw. nicht behandeln anstatt zu erklären, wodurch man sie entkräftet sieht. Hier also Entkräftung ganz “zwanglos“ durch die Person des Angeklagten. Kann man machen, aber selbiges muss nicht jeder, der alle Urteile und die dortigen Begründungen kennt, unbedingt plausibel bzw. den Sachverhalt ausreichend aufgeklärt finden. Damit soll es von meiner Seite aber auch gut sein, die Sache ist gelaufen, wie sie gelaufen ist, und fertig.


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29.10.2023 um 03:42
Zitat von LentoLento schrieb:Es passt nun alles ohne Widersprüche zusammen.
Genau. So hätte schon das allererste Urteil aussehen müssen. Für die Kammer ist die Unschuld erwiesen. Für mich auch.


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29.10.2023 um 07:37
@Andante

Schade, dass Du hier keine vernünftige Gegenüberstellung der beiden Urteile versuchst.

Ja, G ist nicht wegen der beiden Hämatome verurteilt worden, in Wirklichkeit ist wegen einer StA/Gericht verurteilt worden, was nicht im Ansatz in der Lage war, die Situation vernünftig einzuschätzen und was sich in lebensfremde Annahmen verfangen hatte. Das war der Grund der Verurteilung.

Dieser Fall zeigt deutlich, wie ungenügend das Verfahren der Wiederaufnahme hier in D gelöst ist/gehandhabt wird. Das Glück, einen Anwalt, wie Frau Rick, die sich so in die Sache reinhängt, zu finden, haben kaum Menschen, welche zu Unrecht in der JVA sitzen. Und dann muss der Zufall erfüllt sein, dass ein Insitut ein entsprechenden Bereich erforscht, das zur richtigen Lösung des Falles beiträgt. Es ist eben kein Wunder, dass es so wenig stattgegeben werden. In diesem Fall hat sich die StA auch so lange wie irgend möglich gegen die Wiederaufnahme gesträubt. Sie war offenbar an alles interessiert, nur nicht an der Wahrheit. Und dass das 14 Jahre gedauert hatte, bis ein solch schlechtes Urteil aufgehoben wurde ist definitiv ein Skandal.

Du hattest vor ein paar Seiten noch gehofft, dass sich das Gericht in der Begründung kurzfassen wird, damit es alle befriedigt hätte, die an Gs Schuld glauben können weiter glauben und umgekehrt, ein „salomonisches“ Urteil auf Kosten der Wahrheit also. Ich hatte mich schon damals gewundert, wolltest Du nicht mehr wissen, warum nun ein Freispruch erfolgte?

Diesen „Wunsch“ hat Dir das Gericht nicht erfüllt, es hat eine umfangreiche, in meinen Augen plausible, lebensnahe Begründung geschrieben. Klar werden wir nicht 100%ig wissen, weshalb der Unfall erfolgte, mit etwas Unsicherheit muss man leben – das ist die Normalität.

Ntürlich ist es naheliegend, dass bei einer solchen Durchfallerkrankung es schon vorher entsprechend kotverschmierte Wäsche gab, so etwas passiert nicht von einer Minute auf die andere.

Und da hier ursprünglich schon richtigerweise von einem Unfall ausgegangen war, hat man nicht ausreichend die Wohnung untersucht. Man musste daher über Umwege ermitteln, dass es wahrscheinlich wirklich kotverschmierte Wäsche gab, das konnte selbst das 2. Gericht nicht mehr leugnen, aber es setze eben alles daran mit weltfremden Annahmen (geringe Sturzwahrscheinlichkeit) die schon damals hervorragende Arbeit der Verteidigung zunichtezumachen, statt hier die Versäumnisse der Ermittler angemessen zu berücksichtigen. Nein, ein faires Verfahren hatte G erst ab April dieses Jahres erhalten.


Es wäre nun an Dir Dich mit diesem KONKRET auseinander zu setzen. Da hat es eben durch diese Begründung Dir die Gelegenheit gegeben. Mit solchen Nebelkerzen, die in Wirklichkeit auf Grund der mangelnden Arbeit der Ermittler erst bedingt waren (nicht gefundene verkotete Wäsche), solltest Du das nicht versuchen.


Du kannst Dir die Bewertung der Schlüsselvereinbarung ansehen. Sie ist nun endlich widerspruchsfrei, die alte hatte nie überzeugt, weil es nicht aufgeklärt hatte, warum das Opfer die Wohnungstür häufig angelehnt hatte. Die Antwort - die baulichen Gebenheiten dazu - hat das Gericht damals nicht ansatzweise erkannt. Gs Erklärung dazu passt zu diesen Gegebenheiten 100%ig.

Es wäre – wie gesagt – nun an Dir darzulegen, warum diese Bewertung für Dich nicht plausibel erscheint. Das Gericht hat Dir dazu die Gelegenheit gegeben, aber außer Allgemeinplätzen und unkonkreten Behauptungen kommt da von Dir einfach nichts. Es sieht so aus, dass auch für Dich die Begründung in Wirklichkeit keine Angriffsfläche mehr bietet.

Außerdem stellst Du hier Behauptungen auf, dass G angeblich nicht mit früheren Aussagen konfrontiert worden wäre. Warst Du in Wirklichkeit in der Verhandlung? Das, was man von @kegelschnitt gehört hat, hat sdas Gericht durchaus auch kritische Fragen an G gestellt. Also alles wieder mal reine Spekulationen von Dir.

In Wirklichkeit war schon aus dem früheren Urteil schon all das erkennbar, was im neuen Urteil steht, die Schlüsselvereinbarung war schon immer plausibel, es gab keine belastenden Indizien, nichts, nur weltfremde Deutungen der Indizien und fahrlässiges Ignorieren von entlastenden Indizien. Ich denke, diese Diskussion müssen wir nicht mehr führen, damit wirklich konkret auseinander zu setze, hattest Du 5 Jahre Zeit.

Wie gesagt, wenn Du das Urteil kritisierst, erwarte ich schon mehr, z.B. ein Nachweis, dass die heutige Betrachtung nicht plausibel sein soll. Dazu müsstest Du Dich aber wirklich konkret mit dem urteil auseinandersetzen, wie gesagt, diese Gelegenheit hättest Du nun.


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29.10.2023 um 12:58
@Lento

Erwartest du von mir, dass ich eine Synopse betreffend alle Urteile mache? Dazu fehlen mir Zeit und Lust, außerdem würde das vom Umfang her das hiesige Format natürlich sprengen.

Außerdem: Im neuen Urteil haben wir es zum Teil mit einem anderen Storytelling zu tun, das so in den Vorgängerurteilen nicht vorkam. Beispielsweise die Zeiten, die ja durchaus mit der Frage des Todeszeitpunkts zusammenhängen. Unstrittig ist da, dass a) MG um 15:30 im Supermarkt in Bad Wiessee bezahlte UND dass b) die Fahrzeit zwischen der Wohnung von LK und dem 2,7 km entferntenSupermarkt etwa 4 Minuten beträgt.

Die jetzige Strafkammer geht davon aus, dass MG gegen 15:00 die Wohnung von LK verließ. Frage: was hat er in der Zwischenzeit gemacht, wenn die Fahrzeit zum Supermarkt so kurz ist? Aha, neue Info im Urteil, er räumte „die Werkstatt“ auf. Woher kam die Info? Man weiß es nicht. Wenn sie vom Angeklagten kam: Warum hat er das von der Werkstatt nicht früher gesagt? Hat ihn jemand in der Werkstatt gesehen?

Neu ist ja auch die Info, die die Verteidigung gegeben und der sich der Angeklagte angeschlossen hat (Rn 104 ff).So erfahren wir da zum ersten Mal von Seiten des Angeklagten, dass LK Leibwäsche und Blusen, aber nicht Handtücher einzuweichen pflegte (allerdings ist vom Einweichen in der Badewanne nicht die Rede), bevor sie diese Wäschestücke ihm zum Waschen in der Waschmaschine im Keller mitgab. Wieder die Frage: Warum hat er das nicht früher gesagt? Und was ist von den Angaben der neu aufgetauchten, vor dem neuen Prozessbeginn allerdings verstorbenen Zeugin Frau E. zu halten, wonach LK - zumindest - vor 30 Jahren geradezu marottenmäßig Wäsche einweichte und „wie ein Stein“ zu stürzen pflegte? Warum hat diese Zeugin sich erst jetzt gemeldet und aus welchen Gründen war sie trotzdem für die jetzige Strafkammer so glaubwürdig? Hätte man gerne mal gewusst.

Was die Schlüsselvereinbarung betrifft: Die alte Strafkammer hat dargelegt, aus welchen tatsächlichen Gründen sie MGs Einlassungen dazu für nicht glaubhaft hielt. Die neue Strafkammer setzte sich mit diesen Erwägungen nicht weiter auseinander, übernahm vielmehr MGs Angaben dazu, befasste sich offenbar auch nicht weiter mit Zeugenaussagen aus der alten Hauptverhandlung, wonach LK wollte, dass die Wohnungstür geschlossen blieb, weil sie Angst hatte, dass Handwerker oder Kauf- oder Mietinteressenten der leeren Wohnung über ihr (gleiche Zugangsverhältnisse wie zu ihrer Wohnung) bei ihr eindringen könnten.

So könnte man weitermachen, wenn man wie gesagt Zeit und Lust hat, zB immer noch fragen, warum MG die lebende Frau K nicht nach der Nummer des Pflegedienstes gefragt oder, im die Nimmer zu erfahren, nicht in die Pfelegdienstmappe geschaut hat. Bringt aber am Ende eh nichts mehr.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

29.10.2023 um 14:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:zB immer noch fragen, warum MG die lebende Frau K nicht nach der Nummer des Pflegedienstes gefragt oder, im die Nimmer zu erfahren, nicht in die Pfelegdienstmappe geschaut hat.
Wir werden den tatsächlichen Grund für die Versuche, den Hausarzt zu erreichen, nicht mehr erfahren. Offensichtlich ist es so, dass die nunmehr entscheidende Kammer den Versuch des zuvor entscheidenden Kollegiums, den Tatablauf einschließlich Telefonste zu erklären (Tötungsabsicht, Bereuen der Tat mit gleichzeitigem Rettungsversuch, Bereuen der Reue, Wiederkehren der Reue, erneutes Bereuen der Reue, Vollendung der Tötung) zurecht als dermaßen hanebüchen und lebensfremd angesehen hat, dass es sich inhaltlich den Aussagen des Herrn G angeschlossen hat.

Insgesamt steht die Urteilsbegründung natürlich unter dem Eindruck der beiden folgenden Erkenntnisse, die durch die Aussagen der Sachverständigen gewonnen wurden.

1.) Frau K ist wahrscheinlich nach 16.30 Uhr gestorben und spätestens ab 16.00 Uhr bis zu ihrem Auffinden verfügte Herr K über ein lückenloses Alibi.

2.) Die Kopfverletzungen der Frau K sind durch einen Sturz in der Badewanne ebenso erklärbar wie ihre Auffindeposition.


Hinzu kommt eben die lebensnahe Einschätzung des Gerichts in den oben von Lento verlinkten Entscheidungsgründen, dass jeder zu jederzeit und überall stürzen kann. Wenn unpassendes Schuhwerk, sich bewegender Untergrund (Badvorleger) sowie hohes Alter und die medizinische Vorgeschichte der Frau K hinzukommen, gilt dies natürlich erst recht.
Dass die seinerzeit entscheidende Strafkammer dies offenbar anders gesehen hat, ist unverständlich und wird für mich auch immer unverständlich bleiben.


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29.10.2023 um 16:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was die Schlüsselvereinbarung betrifft: Die alte Strafkammer hat dargelegt, aus welchen tatsächlichen Gründen sie MGs Einlassungen dazu für nicht glaubhaft hielt. Die neue Strafkammer setzte sich mit diesen Erwägungen nicht weiter auseinander, übernahm vielmehr MGs Angaben dazu, befasste sich offenbar auch nicht weiter mit Zeugenaussagen aus der alten Hauptverhandlung, wonach LK wollte, dass die Wohnungstür geschlossen blieb, weil sie Angst hatte, dass Handwerker oder Kauf- oder Mietinteressenten der leeren Wohnung über ihr (gleiche Zugangsverhältnisse wie zu ihrer Wohnung) bei ihr eindringen könnten.
Und dann lässt sie einfach die Tür angelehnt, damit der Pflegedienst ungehindert reinkommen kann? Sie selber hat sich sichtlich nicht an dieser von Dir aufgestellten Behauptung gehalten, sie steht auch so gar nicht im Urteil drin.

Hier der Ausschnitt (Seite 80 Mitte):
Frau Kortüm hatte laut den Aussagen der folgenden Zeugen, die mit ihr persönlich zu tun hatten, Angst vor Einbrechern in der Wohnung sowie die Befürchtung, dass Kaufinteressenten, die sich die über ihrer Wohnung befindliche leer stehende Wohnung ansahen, oder die dort gelegentlich tätigen Handwerker in ihre Wohnung kommen könnten.
Ja, hätte das Opfer wirklich immer die Tür geschlossen gehalten, dann hätte sie diese Handwerker und Kaufinteressenten nicht im Geringsten beeinträchtigt. Sie werden wohl kaum die Tür aufbrechen. Sinn macht diese Befürchtung eben nur dann, wenn sie eben nicht die Tür verschlossen hielt und das war auch erwiesenermaßen der Fall, der Pflegedienst fand ihre Wohnungstür häufig nur durch sie angelehnt vor.

Man sieht, Du bleibst bei Deinen Vergleichen nur an der Oberfläche und meinst, wenn ein Gericht die Äußerungen von G nicht hinterfragt, wäre das ein Fehler. Ich glaube nicht, dass Du mit einer solchen Oberflächlichkeit hier noch beeindrucken kannst. Du vermeidest tiefer zu gehen und wirklich die Inhalte zu vergleichen.

In Wirklichkeit hat sich das neue Gericht die gesamte Situation deutlich genauer angesehen als das alte, es hat die Bedeutung der braunen Tür erkannt und genau das in den Kontext zur vom Opfer häufig angelehnten Tür gesehen. Die neue Erklärung, weshalb das Opfer die Tür oft angelehnt hatte, ist nun lebensnah und ohne Spekulationen nachvollziehbar. Das war früher nicht der Fall, es beruhte auf reinen Spekulationen, welche die Zeugen nicht wissen konnten (angeblich habe das Opfer erst kurz vor Ankunft des Pflegedienstes die Tür geöffnet). Das Urteil damals zeigte schon ein seltsames vollkommen lebensfremdes Bild des Opfers, einer Person, welche angeblich hochgradig ängstlich ist und dann trotzdem de Wohnungstür nur anlehnt und dabei immer in Kauf genommen hat, dabei einzuschlafen.


Der Unterschied zwischen beiden Gerichten ist der, das erste Gericht hat G letztlich nicht geglaubt und hat entsprechend oberflächlich sich die Indizien angesehen und hat genau dann aufgehört, wenn es vermeintlich das Indiz als belastend ansehen konnte.

Sprich das Gericht hat schon nicht im Ansatz versucht, die Angaben von G zu verifizieren, sprich es war kein faires Verfahren.

Dabei hat es eben übersehen, dass dabei die an der Oberfläche kratzenden Erklärung große Lücken enthielt und lebensfremde und spekulative Annahmen gemacht werden musste. Das Gericht hatte das Opfer extrem ängstlich geschildert. Dadurch hat jedoch nicht plausibel erklären können, warum das Opfer überhaupt die Wohnungstür angelehnt hatte.


Dahingehend hat das neue Gericht die Wohnsituation bewertet und hat genau erkannt, weshalb das Opfer die Tür angelehnt hat. Und damit werden dann automatisch die Aussagen von G glaubhaft, naturgemäß muss man dann auch nicht weiter mehr nachhaken.

Da Du hier aber in Wirklichkeit gar nicht mehr tiefer gehen willst, kannst Du Dir auch diese teilweisen falschen Behauptungen sparen (sie obige Zeugenaussage). Man darf nicht vergessen, auch die eigene Erinnerung ist trügerisch und man behauptet dann leicht Dinge, die nie im Verfahren behauptet wurden, einfach weil man es sich im Gedächtnis so zusammengepuzzelt hat.


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30.10.2023 um 00:20
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Insgesamt steht die Urteilsbegründung natürlich unter dem Eindruck der beiden folgenden Erkenntnisse, die durch die Aussagen der Sachverständigen gewonnen wurden.

1.) Frau K ist wahrscheinlich nach 16.30 Uhr gestorben und spätestens ab 16.00 Uhr bis zu ihrem Auffinden verfügte Herr K über ein lückenloses Alibi.

2.) Die Kopfverletzungen der Frau K sind durch einen Sturz in der Badewanne ebenso erklärbar wie ihre Auffindeposition.


Hinzu kommt eben die lebensnahe Einschätzung des Gerichts in den oben von Lento verlinkten Entscheidungsgründen, dass jeder zu jederzeit und überall stürzen kann. Wenn unpassendes Schuhwerk, sich bewegender Untergrund (Badvorleger) sowie hohes Alter und die medizinische Vorgeschichte der Frau K hinzukommen, gilt dies natürlich erst recht.
Dass die seinerzeit entscheidende Strafkammer dies offenbar anders gesehen hat, ist unverständlich und wird für mich auch immer unverständlich bleiben.
Genau, erstmals hat ein Gericht in diesem Fall die Gesamtheit der medizinischen Historie der Frau K ernst genommen, und auch lebensnah die Möglichkeiten des Sturzes im Bad erörtert. Hier lesen sich die Aussagen der Mediziner nämlich schon einmal ganz anders als in den früheren Urteilen.

Die vorigen Kammern haben sich von der Staatsanwaltschaft mit deren absurden, weil durch nichts belegten, Szenarien a la Streit etc. aufs Glatteis führen lassen, was ihnen allerdings vorzuwerfen ist.

Es ist erfrischend zu sehen, dass diese Kammer sich überhaupt nicht erst dazu verleiten lässt, diesen Szenarien Raum zu geben.


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30.10.2023 um 03:47
Das 3. Urteil ist eine Farce.
Ich kann mich nur @Andantes Argumentation zu 100 % anschließen.
Vielleicht beschäftigen sich in ein paar Jahren Jurastudenten mit allen 3 Urteilen vergleichend.


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30.10.2023 um 23:19
Zitat von WattWatt schrieb:Das 3. Urteil ist eine Farce.
Aha. So, jetzt wissen wir es!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

31.10.2023 um 09:16
Ich hab mir auch das Letzturteil durchgelesen - nicht aber die zwei Vorhergehenden - und bin persönlich schockiert dass einem MENSCHEN so Unrecht getan worden ist - wenn man dieses Urteil in all seinen Erörterungen durch die Experten wahrnimmt fragt man sich warum hier ein Mensch überhaupt angeklagt werden konnte - ist dies auf den ÜBEREIFER der Ankläger zurückzuführen ? Die zeitliche Abwesenheit des damals Angeklagten ab ca. 15 h war doch damals auch bekannt - und die Zeiten wo er mit Frau u. Sohn seine eigene Mutter im Krankenhaus besuchte war doch damals auch erwiesen - daran hat sich ja nichts verändert!
Die Problematik wie hier, dass ein unschuldiger Mensch verurteilt wird und MACHTLOS all die Jahre im Gefängnis verbringen muß sollte doch Anlaß geben, die Kriterien des WIEDERAUFNAHMEVERFAHRENS neu zu überdenken!
Ich selbst habe die letzten 7,5 Jahre meines Berufslebens in einer Strafanstalt verbracht direkt mit Insassen die schwerste Straftaten begangen haben und wo ich Zweifel am Urteil hege - einen Fall hab ich an Fr. Dr Regina. Rick auch weitergeleitet, leider darf Sie in Österreich kein Mandat annehmen - hiesige Anwälte die viel versprechen und noch viel mehr Geld vorab schon einsammeln sind für die Inhaftierten unerreichbar - den obersten EU - Gerichtshof "anrufen" kannst erst wenn ALLE INSTANZEN im eigenen Land durchgefochten sind - da bist vorher TOT wie z. Bsp. der 80 jährige "Heimleitermörder" der mit 93 Jahren im Gefängnis verstarb, nur weil er sich nach über 5 km Verfolgung durch das "Opfer" wehren konnte !


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

12.11.2023 um 14:54
Jetzt habe ich mir auch das 3. Urteil grob (!) durchgelesen und kann die Kritik mancher daran ("Farce") eigentlich nicht teilen. Laut Urteil kam nicht nur das Simulationsgutachten zu dem Ergebnis, dass ein Unfall wahrscheinlich sei, sondern auch der vom Gericht benannte Rechtsmediziner aus Essen. Also auch aus rechtsmedizinischer Sicht wurden keine Anhaltspunkte für ein Verbrechen deutlich. Anscheinend gab es seitens der Gutachter keinerlei Stimmen, die ein Verbrechen nahelegten. Das ist also eine völlig andere Ausgangslage im Vergleich zum 1. oder 2. Prozess. Bei den Ausführungen zum thermodynamischen Gutachten würde ich zwar als Kritik anbringen, dass die Standardabweichung numerisch nicht benannt wurde. Wie wir hier schon diskutiert haben, wäre der Zeitraum 14:57 bis 15:09 noch im Konfidenzintervall. ABER: anscheinend gab es ein ganz neues Gutachten, in dem aus dem Durchfeuchtungsgrad der Hose ein Rückschluss über das Hineinkommen in der Badewanne gezogen wurde. Das ist eine völlig unabhängige Methode. Das Ergebnis war wieder, dass der Zeitpunkt deutlich später gewesen sein sollte. Natürlich hat auch diese Methode große Unsicherheiten, aber da sie unabhängig zum Gutachten zur Bestimmung des Todeszeitpunktes ist, sind beide Gutachten zusammen ein starkes Indiz, dass LK tatsächlich erst später in die Badewanne gelangt ist. Genau genommen gab es ja noch ein weiteres Gutachten mit der Finiten-Elemente-Methode, was zumindest teilweise unabhängig von dem anderen thermodynamischen Gutachten ist. Also: drei eher unabhängige Verfahren kommen zu vergleichbaren Ergebnissen.

Insofern ist bei dieser Ausgangslage eigentlich kein anderes Urteil möglich. Trotzdem muss das Gericht natürlich einige Auffälligkeiten erklären, die es damals gab. Ich finde die Erklärungen in Ordnung, die für den Schlüssel sogar sehr gelungen. Wie hier @Lento mehrfach geschildert hat, ist ein Stecken des Schlüssels außerhalb der Wohnungstür kein Risiko für LK gewesen, da es noch zwei weitere Türen gab, die hätten überwunden werden müssen.

Es ist dann also auch schwer, aus "Schlüssel", "Hausarztanrufe", "Erbschleicherbemerkung", "Dagegenrumpeln" in der Gesamtschau auf eine Täterschaft zu schließen, wenn die Gutachter kein Verbrechen nahelegen.

Vermisst habe ich im Urteil allerdings Ausführungen zum Geld. Das Gericht hatte dazu am 1. Prozesstag viele Fragen gestellt. Wenn ich es richtig lese, gab es hierzu keine Einlassungen, jedenfalls habe ich keine Zusammenfassungen dazu gefunden. Fakt ist aber auch, dass anscheinend sämtliche Versuche der Polizei, den Verbleib des Geldes konkret aufzuklären, im Sande verlaufen sind.

Man könnte als Kritik jetzt natürlich sagen, dass das Gericht bewusst dieses Thema Geld beiseite gelassen hat, um keinen Verdacht in eine andere Richtung anzufachen. Diesen Vorwurf müssten sich dann konsequenterweise aber auch das 1. und 2. Gericht machen lassen, denn in diesen Urteilen fand man nichts dazu, dass
- MG um 14:47 Uhr einen Anruf von seiner Frau erhalten hat
- MG bereits um 15:07 Uhr den Anruf bei der Auskunft/dem Pflegedienst tätigte und nicht erst um 15:09
- MG anscheinend zuerst noch Geräte (in einem Hausmeisterraum?) aufgeräumt habe, bevor er den Einkauf getätigt hat. (Vermutlich ist das eine Aussage von MG.)
Das Zeitfenster ist also gut 2 Minuten kleiner als vom 1. und 2. Gericht angenommen. Warum der Anruf auf MGs Handy um 14:47 Uhr nie erwähnt wurde, weiß auch niemand.

Die Kritik "unbekannte Gründe" kann ich auch nicht wirklich gelten lassen. Es ist besser, das so zu benennen anstatt sich eine Spekulation auszudenken (so wie im 1. und 2. Urteil zu den Gründen der Körperverletzung, die angeblich stattgefunden haben soll).

Das Urteil finde ich so also völlig in Ordnung.


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