Badewannenunfall von Rottach-Egern
07.07.2023 um 23:31Könnt ihr mal einen eigenen Thread für Justizirrtüme aufmachen, bevor hier von dem Fall völlig abgelenkt wird?
Und um es zu komplettieren, UK ist zwar mangels Beweisen vom Mordvorwurf freigesprochen worden, aber nach wie vor ein rechtskräftig verurteilter Kinderschänder und das nicht nur zum Nachteil von Peggy, sondern noch vieler anderer Kinder.sunrise2008 schrieb:Dass Ulvi Kulac im Fall Peggy unschuldig ist, ist meines Erachtens nach nie wirklich klar geworden. Das nur am Rande.
Niedergemacht wurde wohl kaum jemand. Allerdings wurde argumentiert, und zwar auf der Basis von allen Usern zugänglichen Fakten. Nun gibt es sieben neuen Sachverständigengutachten, mit neuen Methoden erstellt, so die Pressemitteilung des OLG.muscaria schrieb:Und mich hat es oft entsetzt, mit welchem Belastungseifer sich in den fast 5 Jahren seit Threaderstellung einige User hier die Finger wundgeschrieben und andere niedergemacht haben.
Anhand von insgesamt sieben neuen Sachverständigengutachten, die auf Erkenntnisse zurückgreifen konnten, die zum Zeitpunkt der früheren Verurteilung noch nicht zur Verfügung standen, hat sich das Gericht davon überzeugt, dass die Geschädigte infolge eines Unfalls gestorben ist.Bis auf das thermodynamische Gutachten und die Computersimulation ist bis jetzt über die fünf neuen Gutachten nichts bekannt, Kompetente Medienberichte aus der Hauptverhandlung, als die neuen Gutachten behandelt wurden, gibt es nicht. Da die Urteilsgründe infolge des Rechtsmittelverzichts der StA kurz ausfallen werden, wird man vermutlich über die unbekannten neuen Gutachten auch nicht besonders viel erfahren.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2023/43.php
So ist es.emz schrieb:Und um es zu komplettieren, UK ist zwar mangels Beweisen vom Mordvorwurf freigesprochen worden, aber nach wie vor ein rechtskräftig verurteilter Kinderschänder und das nicht nur zum Nachteil von Peggy, sondern noch vieler anderer Kinder.
Es wäre wirklich schlimm um den deutschen Rechtstaat bestellt, wenn gerichtliche Gutachter ihre Gutachten aus Glaskugeln rauslesen würden!Andante schrieb:Tja, wenn Gutachter jedes Mal auch für ihre fehlende Glaskugel haftbar gemacht würden, würden sich kaum noch Gutachter finden lassen.
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Ich glaube, es wird eher folgendes passieren: Bisher wurde, wenn die Fälle Mazurek, Toth und Darsow diskutiert wurden, von Unterstützern gerne darauf verwiesen, dass es schon Justizirrtümer gegeben habe, siehe Bauer Rupp. Nun wird es heißen siehe Bauer Rupp und Genditzki.Mauser schrieb:Gerade der Fall Genditzki hat gezeigt das es oftmals ein langwieriger und steiniger Weg bis zur Wahrheit und Gerechtigkeit ist - doch am Ende hat sich beides durchgesetzt! So wird es hoffentlich auch in den Fällen Mazurek, Toth oder Darsow passieren.
So kann man es wohl sagen.Lento schrieb:Hier nochmal einen Bestätigung durch das Gericht, der schweren Fehler, die dem den Angeklagten mehr als 13 Jahre das Leben zur Hölle gemacht hat.
Richterin kritisiert Justiz
Die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl kritisierte die Ermittlungs- und Justizbehörden indes scharf. Sie sprach von einer "Kumulation von Fehlleistungen". Ihr erscheine es so, als sei bei den Ermittlungen "manches sehr einseitig verarbeitet und zu Lasten von Herr Genditzki" gewertet worden.
Interne Untersuchungen? Nein, dazu hat die Polizei weder Zeit noch Personal noch wird sie eine Veranlassung sehen. Natürlich sind solche Fehler bei Ermittlungen zuweil extrem tragisch, wie in diesem Fall, wo einem Unschuldigen 13 Jahre seines Lebens gestohlen wurden. Aber solange man nicht von Vorsatz sprechen kann, ziehen Fehler keine deutlichen Folgen nach sich. Freilich kann sich so eine Schelte eines Gerichts negativ auf die Karriere auswirken, dann wird man eben nicht Leiterin eines Morddezernates oder so, aber die Folgen sind auch hier dank des Beamtenstatus recht überschaubar.Miami-weiß schrieb:Da die Richterin ganz klar formuliert hat, dass es an zahlreichen "Pannen" lag, weshalb es überhaupt zu der lebenslänglichen Strafe gekommen ist, kann es diesbezüglich interne Untersuchungen geben? Oder verläuft sowas im Sande? Also ganz unabhängig, ob Herr G. diesbezüglich noch weiter vorgehen möchte, quasi von Amts wegen? Vielleicht kann @Rick_Blaine etwa dazu schreiben?
Ich habe es von Anfang an gesagt, dass hier ein Fehlurteil vorlag, da Genditzkis Schuld keinesfalls zweifelsfrei bewiesen wurde. Ob nun seine tatsächliche Unschuld zweifelsfrei erwiesen ist, kann man diskutieren, aber das ist müssig, denn rechtlich wurde sie festgestellt, und das zählt.muscaria schrieb:Ich gehöre auch zu denen, die quasi ab Seite 1 der Meinung waren, dass Manfred Genditzki niemals hätte verurteilt werden dürfen.
Und mich hat es oft entsetzt, mit welchem Belastungseifer sich in den fast 5 Jahren seit Threaderstellung einige User hier die Finger wundgeschrieben und andere niedergemacht haben.
Von daher freue ich mich, dass dieser unermüdliche Kampf heute in einem Freispruch mündete.
ok, danke für deine Ausführungen. Ich meine in einem der hier eingestellten Artikel stand, dass das Justizministerium den Fall noch einmal genauer untersuchen wird, kann dazu jetzt aber keine Quellenangabe machen, müsste erstmal suchen.Rick_Blaine schrieb:nterne Untersuchungen? Nein, dazu hat die Polizei weder Zeit noch Personal noch wird sie eine Veranlassung sehen. Natürlich sind solche Fehler bei Ermittlungen zuweil extrem tragisch, wie in diesem Fall, wo einem Unschuldigen 13 Jahre seines Lebens gestohlen wurden. Aber solange man nicht von Vorsatz sprechen kann, ziehen Fehler keine deutlichen Folgen nach sich. Freilich kann sich so eine Schelte eines Gerichts negativ auf die Karriere auswirken, dann wird man eben nicht Leiterin eines Morddezernates oder so, aber die Folgen sind auch hier dank des Beamtenstatus recht überschaubar.
mich wundert es dass Monika de Montgazon diesbezüglich nie erwähnt wird. Sie wurde ja auch nur aufgrund eines falschen Gutachtens, wie eben auch in diesem Fall, verurteilt. und zwar nicht nur zu lebenslänglich sondern es wurde auch noch besondere Schwere der Schuld festgestellt. Obwohl ihr schwer an Krebs erkrankter Vater sowieso nur noch wenige Woche zu leben hatte, sollte sie sein Haus, was sie sowieso nach seinem Tode gererbt hätte, angezündet haben um an die Versicherungssumme zu kommen.Andante schrieb:Ich glaube, es wird eher folgendes passieren: Bisher wurde, wenn die Fälle Mazurek, Toth und Darsow diskutiert wurden, von Unterstützern gerne darauf verwiesen, dass es schon Justizirrtümer gegeben habe, siehe Bauer Rupp. Nun wird es heißen siehe Bauer Rupp und Genditzki.
Kann ich erst mal keinen Widerspruch erkennen.Miami-weiß schrieb am 08.07.2023:Obwohl ihr schwer an Krebs erkrankter Vater sowieso nur noch wenige Woche zu leben hatte, sollte sie sein Haus, was sie sowieso nach seinem Tode gererbt hätte, angezündet haben um an die Versicherungssumme zu kommen.
Ich bin wegen Wahrscheinlichkeitsberechnungen zu einem anderen Thema nochmal hierüber gestolpert. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass und warum eine Gutachterin das nicht weiß. Jetzt habe ich eine mögliche Erklärung dafür gefunden.kegelschnitt schrieb am 26.09.2022:Dass die Todeszeitpunkte in einem Intervall alle gleich wahrscheinlich sein sollen, kann nicht stimmen.
Sie habe mit dem Faktor 1,1 gerechnet, weil das Opfer sich in einer besonderen Lage direkt vor den Kommoden befunden hätte. Es bestehe eine 95 %-ige Wahrscheinlichkeit, dass der Tod innerhalb der genannten Zeitspanne eingetreten sei, wobei jeder Zeitpunkt gleich wahrscheinlich sei.Quelle:
Der Fall Monika de Montgazon ist insofern anders als Frau de Montgazon nie in Strafhaft gesessen hat. Sie wurde zwar durch Urteil des LG Berlin von 26.01.2005 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde aber aufgrund der Revision der Angeklagten nicht rechtskräftig. Der BGH hob nämlich mit Beschluss vom 11.01.2006 das Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurück.Miami-weiß schrieb am 08.07.2023:mich wundert es dass Monika de Montgazon diesbezüglich nie erwähnt wird.
Andante schrieb:Bei der Zeit, die sie vor und während des ersten Prozesses in Haft verbrachte, vielleicht teilweise auch während der zweiten Hauptverhandlung, handelte es sich also immer um Untersuchungshaft, nicht um Strafhaft
Andante schrieb:Klar, für den, der es nicht so genau nimmt, ist Haft gleich Haft.
Andante schrieb:Aber strenggenommen gehört der Fall de Montgazon eben nicht in die Kategorie „Strafhaft aufgrund eines rechtskräftigen Fehlurteils“.
Also wenn ich über zweieinhalb Jahre im U-Haft sitze, dann "nehme ich es nicht mehr so genau".Andante schrieb:Jetzt habe ich es gefunden: Frau de Montgazon war vom 8.10.2003 bis zum 15.3.2006 in Untersuchungshaft.
Nein, das hat damit nichts zu tun, bzw., wenn sie das meinen würde, dann wäre das nicht verkürzt, sondern einfach falsch.Palio schrieb:kegelschnitt schrieb am 26.09.2022:
Dass die Todeszeitpunkte in einem Intervall alle gleich wahrscheinlich sein sollen, kann nicht stimmen.
Ich bin wegen Wahrscheinlichkeitsberechnungen zu einem anderen Thema nochmal hierüber gestolpert. Damals konnte ich mir nicht vorstellen, dass und warum eine Gutachterin das nicht weiß. Jetzt habe ich eine mögliche Erklärung dafür gefunden.
Für stetige Wahrscheinlichkeitsverteilungen kann die Wahrscheinlichkeit nur von Bereichen bestimmt werden (wie du das später im Thread ja auch getan hast). Für jeden Punkt ist die Wahrscheinlichkeit gleich (gleich Null).
Vielleicht hat die Sachverständige das so erklärt und es wurde in dem zitierten Urteil nur etwas verkürzt/missverständlich wiedergegeben.
Sie habe mit dem Faktor 1,1 gerechnet, weil das Opfer sich in einer besonderen Lage direkt vor den Kommoden befunden hätte. Es bestehe eine 95 %-ige Wahrscheinlichkeit, dass der Tod innerhalb der genannten Zeitspanne eingetreten sei, wobei jeder Zeitpunkt gleich wahrscheinlich sei.
Quelle:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bochum/lg_bochum/j2018/7_Ks_9_17_Urteil_20180806.html
So zitiert das Gericht die Sachverständige im o. g. Urteil aus 2018:Orpinal schrieb:Nein, das hat damit nichts zu tun, bzw., wenn sie das meinen würde, dann wäre das nicht verkürzt, sondern einfach falsch.
Es bestehe eine 95 %-ige Wahrscheinlichkeit, dass der Tod innerhalb der genannten Zeitspanne eingetreten sei, wobei jeder Zeitpunkt gleich wahrscheinlich sei.Entweder wusste die Sachverständige nicht, dass es innerhalb der Normalverteilung Intervalle mit verschiedenen Wahrscheinlichkeiten gibt oder die Sachverständige hat vielleicht in ihrem Gutachten darauf hingewiesen, dass die Wahrscheinlichkeit bei einer Normalverteilung für jeden Punkt gleich Null ist und das Gericht hat daraus dann eine gleiche Wahrscheinlichkeit für alle Zeitpunkte gemacht. Bei Version eins müsste man der Gutachterin Unwissenheit, Ungenauigkeit oder sogar eine wissentliche Falschbehauptung unterstellen. Version zwei erschien mir daher naheliegender.
85Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-16324?hl=true
Die Wäsche, die L. K. ihm zum Waschen mitgegeben habe, habe sie stets vorher eingeweicht. Er habe sie oft gebeten, dies sein zu lassen, da die Wäsche ohnehin gleich in die Waschmaschine komme, aber sie „hätte ihm niemals im Leben verkotete Wäsche mitgegeben“. Dass sie die Wäsche nicht nur in der Plastikschüssel, sondern auch in der Badewanne eingeweicht habe, habe er selbst nicht gesehen, schließe dies aber daraus, dass es gelegentlich mehr Wäsche gewesen sei und diese dann überhaupt nicht in die Waschschüssel gepasst hätte.