Fridolin31 schrieb:Wir sind uns aber schon einig, dass die Kammer nach Prüfung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens zuletzt keinen dringenden Tatverdacht mehr gegen MG gesehen hat?
Ja, DA sind wir uns einig. Ändert aber meine Meinung nicht. Das sagt ja nichts darüber aus, was ich für unrealistisch halte und was nicht. Es gibt hier einige, die Unfalltheorie stützende Annahmen, die in meinen Augen sehr unrealistisch sind. Nichtsdestotrotz liegt hier rechtlich eine schwierige Situation vor, da mit einem Ausschluss gearbeitet werden muss, der nun wackelt.
Es kann sehr gut sein, dass MG freigesprochen wird. Meiner Meinung nach aber nur mit viel Wohlwollen und Augenzudrücken. Der simulierte Sturz muss dafür als realistische Möglichkeit in Betracht gezogen werden. Davon hängt alles ab.
emz schrieb:Die Füße im Abstand von 70 cm zur Badewanne. Das ist etwa eine Armlänge zur Badewanne
Sich dabei nach vorne beugen, um mit der einen Hand den Wasserstrahl zu ertasten
und das ohne sich mit der anderen Hand am Badewannenrand abzustützen.
Ich mach mal mit beim kreativen Erfinden von Hergängen:
Sie stellte das Wasser an für die Wäsche der Hosen, die sie trug, und ging dann auf die Toilette. Dabei fiel ihr ein, dass sie versehentlich den Warmwasserhahn aufgedreht hat, was bei Kotflecken nicht hilfreich ist. Sie zog sich die zu waschenden Hosen erstmal wieder hoch und beschloss, das warme Wasser abzudrehen. Auf dem Weg zum Wasserhahn stolperte sie in der Mitte des Raumes (laut Gutachten im aufrechten Stand mit einer leichten Bewegungsintention nach vorne) und fiel sodann in die Wanne, wurde bewusstlos, als sie sich zweimal den Hinterkopf am Wannenrand prellte und ertrank, als der Wasserstand hoch genug war.