Badewannenunfall von Rottach-Egern
19.06.2023 um 09:47@Miami-weiß
Ich vermute ähnliches. Außerdem standen auch als Erstes die 54.000€ im Raum. Das wird dann auch einen Frage der Priorisierung gewesen sein. Aber dass es taktisch begründet gewesen sein könnte,glaube ich weniger, ich denke es gab genug andere Themen welche abzuarbeiten waren.
Man darf auch nicht vergessen, dass es auch immer einen Zeit dauert, bis die Anwälte vollen Zugriff auf die Akten haben, das ist in der Regel erst am Ende der Ermittlungen. Vorher liegt es im Ermessen des StA welche Akten der Strafverteidiger zu Gesicht bekommt.
Außerdem es gibt keine objektiven Gründe an dieser Geldquelle zu zweifeln, denn ein Motorrad-Verkauf kann kaum fiktiv erfolgen, da er in der Regel nicht nur über einen Kaufvertrag abläuft sondern sich auch in einer Ummeldung, Versicherungsverträgen etc. zeigt. Das zieht einen Riesen-Rattenschwanz nach sich. Naturgemäß konnte die StA diesen Verkauf dann auch nicht widerlegen und zog dann entsprechend die Anklage in diesem Punkt zurück.
Ich vermute ähnliches. Außerdem standen auch als Erstes die 54.000€ im Raum. Das wird dann auch einen Frage der Priorisierung gewesen sein. Aber dass es taktisch begründet gewesen sein könnte,glaube ich weniger, ich denke es gab genug andere Themen welche abzuarbeiten waren.
Man darf auch nicht vergessen, dass es auch immer einen Zeit dauert, bis die Anwälte vollen Zugriff auf die Akten haben, das ist in der Regel erst am Ende der Ermittlungen. Vorher liegt es im Ermessen des StA welche Akten der Strafverteidiger zu Gesicht bekommt.
Außerdem es gibt keine objektiven Gründe an dieser Geldquelle zu zweifeln, denn ein Motorrad-Verkauf kann kaum fiktiv erfolgen, da er in der Regel nicht nur über einen Kaufvertrag abläuft sondern sich auch in einer Ummeldung, Versicherungsverträgen etc. zeigt. Das zieht einen Riesen-Rattenschwanz nach sich. Naturgemäß konnte die StA diesen Verkauf dann auch nicht widerlegen und zog dann entsprechend die Anklage in diesem Punkt zurück.