kegelschnitt schrieb:Man darf nicht vergessen: wo man nach Widersprüchen sucht, findet man Widersprüche. Auch im Urteil gegen Monika de Montgazon wurden widersprüchliche Aussagen von ihr aufgeführt, die es vermutlich einfach immer gibt, wenn man aus der Erinnerung heraus ad hoc beschreiben muss, was man wann wie und warum gemacht hat.
Genauso ist es.
@Palio hatte in einem anderen Thread eine eigentlich schon Jahrzehnte alte Kenntnis der Psychologen genannte:
Palio schrieb am 22.12.2022:Unsere Hypothese beeinflusst uns und die Erklärung ist daher oft final gesteuert, das heißt, man hat eine Idee, eine Erklärung und sucht nach Indizien nur dafür (nicht auch dagegen). Findet man Indizien, die dagegen sprechen, blendet man sie oft aus. Ich spreche dabei aus eigener Erfahrung.
Irgendwelche passenden Indizien findet man in der Regel immer, wenn man lange genug sucht. Sie basieren oft auf Zufall und sind mehrdeutig und diffus. Erst durch das eigene Vorurteil werden sie in einen Zusammenhang gestellt und bestätigen (scheinbar) das schon vorher festgelegte Bild.
So ein Gutachten bewirkt natürlich schon eine Hypothese, der man dann nachgeht. Aber als Gericht hat man die Aufgabe, trotz einer solchen Hypothese auch offen sein, dass es ganz anders gewesen sein kann.
Dass diesem Anspruch das Gericht nur annähernd nachgekommen ist, erkennt man nicht aus dem Urteil.
kegelschnitt schrieb:Also wir wissen aus einem Interview, dass MG ca. 81 kg wog, LK hingegen ca. 75 kg. Ich denke also schon, dass MG sie hätte ins Bad tragen können. Ob man dann aber wirklich daran denkt, dass man sie nicht schleifen dürfe... keine Ahnung.
Ja dazu stellte das Gericht eine Theorie auf, dass die nicht vorhanden Schleifspuren/fehlenden Hinweise an den Socken des Opfers erklären sollten. Um diese Problematik zu umgehen, behauptet das Gericht einfach, G hätte das Opfer auf den Armen getragen ohne diese reine Spekulation im geringsten zu überprüfen.
So etwas ist dann natürlich BERECHTIGT ein gefundenes Fressen für solche Dokumentationen, die die Schwierigkeit dann relativ leicht zeigen, welche Problematik diese Spekulation mit sich bringt.
An dieser Stelle liegt jedenfalls ein extrem schweres Versagen des Gerichts und damit auch ein unfaires Verfahren vor. So etwas kann man nicht dem Glauben oder einer Vermutung überlassen, so etwas ist eindeutig durch einen Gutachter zu überprüfen, das Gericht hat dazu nicht die geringste Expertise.
Ohne dieses schwere Versäumnis wäre möglicherweise G schon vor 12 Jahren freigesprochen worden.