jada schrieb:M.M.n. könnte Frau LK den Schlüssel in das Außenschloss gesteckt haben, weil es ihr nicht gut ging und sie wollte, dass der Pflegedienst zutritt zu ihr und/oder ihrem Haushalt hat.
Es wurde von Herrn G schon stecken gelassen, aber er sagt, dass das so vereinbart war, wenn er zum Zeitpunkt der Ankunft des Pflegedienstes nicht vor Ort war. Das hat zwar damals das Gericht als nicht glaubhaft angesehen. Aber da das Opfer dem Pflegedienst häufiger schon im Voraus die Tür geöffnet hatte und sie dann angelehnt hatte, kann man das schon auch anders als das Gericht sehen.
Wenn sich eine Person Zugang verschaffen will, dann ist eine angelehnte Tür natürlich viel einladender als ein steckender Schlüssel, denn man kann sich bei angelehnter Tür fast geräuschlos in die Wohnung schleichen. So ängstlich, wie das Gericht Frau K. einschätzt, war sie offenbar doch nicht.
Ja, ich stimme Dir zu, dass - bei neutraler Betrachtung - es nicht gegen G spricht, eher umgekehrt. Denn ein Täter hätte wahrscheinlich gesagt, dass er den Schlüssel versehentlich hat stecken lassen, nachdem er Frau K nach Hause brachte und dabei die Wohnungstür aufgeschlossen hatte. Das wäre eine recht detaillose Sache gewesen, die man nicht hätte widerlegen können.
Stattdessen gibt er eine detailreiche Erklärung ab, bei der auch eigentlich alles Überprüfbare stimmt, nur kann er diese Verabredung mit Frau K nicht nachweisen. Es hatte nachweislich schon einen Vorfall gegeben, wo der Pflegedienst nicht reinkam und von da an soll es diese Absprache gegeben haben. Nachweislich war zu Zeit, als der Pflegedienst bei Frau K eintreffen sollte, G auch nicht vor Ort, er besuchte seine Mutter im Krankenhaus. Ich denke nicht, dass man als Täter so eine relativ komplexe detailreiche Geschichte erzählt. Wie gesagt, versehentlich Schlüssel stecken gelassen, aus basta, keine weiteren Fragen mehr.