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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

18.06.2023 um 16:17
Zitat von PalioPalio schrieb:Wichtig war mir nur, dass die Schlussfolgerung von @Miami-weiß - man habe nach entsprechender Spurensicherung und DNA-Untersuchung keine DNA von MG am Gehstock und an den Schuhen gefunden - nicht gezogen werden kann.
Übrigens ein schönes Beispiel dafür, dass wir tatsächlich persönliche Schlussfolgerungen und Meinungen besser als solche kennzeichnen sollten. Aus dieser Formulierung wird für mich nicht deutlich, dass es sich um eine User-Schlussfolgerung aus einer pauschalen Angabe in einer Doku handelt:
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Viele Dinge, die ebenso für seine Unschuld sprechen (z. B. das brennende Licht, das nicht gemachte Bett im SChlafzimmer, die zugezogenen Rollos, keine DNA an relevanten Stellen (dazu gehört nicht nur die Badewanne, sondern der Gehstock, Hausschuhe usw)) alles gegen ihn ausgelegt wurde
Du vermutest, dass dazu der Gehstock und die Hausschuhe und so weiter gehören, weil du das der Angabe in der Doku:
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Im Badezimmer
so entnimmst. Das solltest du nächstes Mal zum besseren Verständnis dazu schreiben.


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18.06.2023 um 17:24
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:zum Wahrheitsgehalt kann ich nichts sagen, so erwähnte er es zumindest in der Doku.
Es geht mir gar nicht ausschließlich um den Wahrheitsgehalt...wenn ich auch gewisse Zweifel daran habe, dass das so gesagt wurde.

Hier stand ja nicht nur eine Körperverletzung im Raum, sondern eben auch ein Tötungsdelikt...somit wäre diese Aussage völlig sinnfrei.

Kann aber natürlich sein, dass man ihn aus der Reserve locken wollte und sich dachte, wenn er die Körperverletzung gesteht, wird er früher oder später auch die Tötung gestehen.

Keine Ahnung, was in dem Beamten vorgegangen ist, der diese Äußerung getätigt hat (wenns denn stimmt).
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Im Badezimmer sei ausnahmslos nur weibliche DNA gefunden worden.
Lt. Urteil entspricht das nicht der Wahrheit.

Wenn es nämlich so wäre, hätte man Herrn G. als Spurenverursacher an den Badarmaturen ausschließen können...gerade das konnte man aber eben nicht.


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18.06.2023 um 17:48
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wenn es nämlich so wäre, hätte man Herrn G. als Spurenverursacher an den Badarmaturen ausschließen können...gerade das konnte man aber eben nicht.
das hat man aber. Seine DNA wurde dort nicht gefunden. Lediglich die DNA der Frau Kortüm wurde, ich meine an dem Abfluss der Badewanne und an noch einer Stelle gefunden.

In der Doku wird berichtet, dass selbst der Freund von Herrn G. in die Mangel genommen wurde. Man beschuldigte ihn, Herrn G. damit beauftragt zu haben, den Schmuck der Frau K. zu Geld zu machen. Plötzlich standen wohl mehrere Beamte vor seiner Tür und durchsuchten seine Wohnung... das war mir so gar nicht bekannt gewesen. Natürlich fanden sie nichts, zieht sich eben wie ein roter Faden durch denn ganzen Fall. https://www.ardmediathek.de/video/ard-crime-time/folge-1-tod-in-der-badewanne-unter-verdacht-s16-e01/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE4MDEwNzQ ab Min. 37.52. Laut G. wollte die Ermittlerin nicht mal hören, woher er das Geld hatte, was er seinem Freund zurückzahlte. Er konnte es ja belegen u. a. aus seinem Motorradverkauf.


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18.06.2023 um 17:52
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Seine DNA wurde dort nicht gefunden.
Es wurden Mischspuren gefunden, weshalb man ihn nicht ausschließen konnte.

Die entsprechenden Stellen im Urteil wurden hier vor ein paar Tagen noch eingestellt...einfach mal nachschauen.


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18.06.2023 um 18:10
Zitat von PalioPalio schrieb:Man hätte aber auch davon abweichen können: Einen Streit um Geld (ob mit oder ohne objektive Anküpfungstatsachen ist dabei egal) oder um etwas anderes unterstellen und Schläge in Tötungsabsicht sowie Vollendung des Vorhabens durch Ertränken (keine Rettungsversuche zwischendurch) annehmen, also eine durchgehende Tötungsabsicht.
Ich verstehe, was du meinst. Aber ich denke, man kann nicht von Ende her kommen, sich fragen, bei welcher Variante am wenigsten Strafe für MG herauskommt, und diese dann annehmen.

In der Tat ist es so, dass bei von Anfang an bei Versetzen der Schläge dagewesener Tötungsabsicht möglicherweise nur Totschlag anzunehmen wäre, während bei der Variante Verdeckungsmord, also noch keine Tötungsabsicht bei Versetzen der Schläge, eben lebenslänglich zu erwarten ist.

Die durchgehende Tötungsabsicht schon bei Versetzen der Schläge ist mE aber fraglich, weil es die Anrufe beim Hausarzt gibt. Er ist, nachdem er unerträglich provoziert wurde, auf LK losgegangen, um sie zu töten. Aber sie ist nach den Schlägen nicht tot, sondern nur bewusstlos. So weit, so gut, die Theorie. Bis hierher haben wir versuchten Totschlag.

MG müsste nun in der Realisierung seiner Tötungsabsicht fortfahren. Aber was macht er? Er unterbricht die Tötungshandlung und tätigt die Anrufe beim Hausarzt.Soviel ratio und Fähigkeit zum Überlegen ist inzwischen bei ihm eingekehrt, um das zu tun. Er will Frau K nach wie vor töten, aber hat sich nun entschlossen, die Tötung wie einen Unfall aussehen lassen, und die Anrufe sind der erste Schritt dazu. Die blinde Wut ist verraucht, jetzt überlegt er, wie er den Kopf aus der Schlinge ziehen kann. Er weiß, dass er Frau K verletzt hat, und er weiß, was es bedeutet, wenn er, was er ja noch könnte, von seinem Tötungsvorhaben ablässt bzw. hiervon zurücktritt, sie wieder aufwacht und die Verletzungen dann publik macht.

Ich denke, die Anrufe würden auch bei der Theorie der von Anfang an vorhandener Tötungsabsicht im Tatablauf eine Zäsur dergestalt bewirken, dass auch hier die Verdeckungsabsicht vorhanden wäre (belegt durch die Anrufe).


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18.06.2023 um 18:17
https://www.ardmediathek.de/video/ard-crime-time/folge-3-tod-in-der-badewanne-unschuldig-s16-e03/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzE4MDEwODQ

ab Min. 25:49, keine DNA- am Gehstock von Herrn G., lediglich DNA an den Armaturen von Frau K. nur weibliche DNA im Badezimmer, laut der Verteidigerin Frau Rick.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 19:10
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:In der Doku wird berichtet, dass selbst der Freund von Herrn G. in die Mangel genommen wurde. Man beschuldigte ihn, Herrn G. damit beauftragt zu haben, den Schmuck der Frau K. zu Geld zu machen.
War das derselbe Freund, der ihm laut Urteil aus 2010 half, sich den Kredit bei der Bank zu erschwindeln?
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Er konnte es ja belegen u. a. aus seinem Motorradverkauf.
Er behauptet, er habe es belegt und die Ermittler hätten es nicht hören wollen. Ich glaube Herrn Genditzki kein Wort.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:zieht sich eben wie ein roter Faden durch denn ganzen Fall
Und ich sehe andere rote Fäden als du. Einer davon sind seine widersprüchlichen Angaben oder die erstmaligen, sehr auffälligen Vorkommnisse. Ein weitere roter Faden ist für mich die hohe Verschuldung des Herrn Genditzki, der sich viel Geld lieh, der Lotto spielte und in die Spielbank ging.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:ab Min. 25:49, keine DNA- am Gehstock von Herrn G., lediglich DNA an den Armaturen von Frau K. nur weibliche DNA im Badezimmer, laut der Verteidigerin Frau Rick.
Ah, es gibt also doch eine Aussage konkret zum Gehstock von der Rechtsanwältin in dem Filmbeitrag.
Die nicht auswertbare DNA, von der wir aus dem Urteil wissen, wird in der Doku nicht erwähnt. Sollte sich am Gehstock eine Mischspur befunden haben, wobei die zweite Spur ggf. kein eindeutiges Profil ergab, gehe ich davon aus, dass Frau Rick und Herr Püschel in ihrem inszenierten Gespräch diese nicht erwähnt hätten. Interessant wäre hier außerdem, ob MG angegeben hat, den Gehstock angefasst zu haben oder nicht. Hätte er gesagt, er habe diesen für die Frau getragen oder ins Auto gelegt, dann ist der DNA-Befund überhaupt nichts wert, das wäre dann das Gleiche wie bei den Hausschuhen.

Für eine Schlussfolgerung brauche ich daher mehr Informationen, am besten aus unabhängiger Quelle.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, die Anrufe würden auch bei der Theorie der von Anfang an vorhandener Tötungsabsicht im Tatablauf eine Zäsur dergestalt bewirken, dass auch hier die Verdeckungsabsicht vorhanden wäre (belegt durch die Anrufe).
Nicht unbedingt. Nicht, wenn die zum Tode führenden Handlungen bereits abgeschlossen waren. Er könnte sie kurz vorher in die Wanne gelegt und das Wasser angestellt haben. Vielleicht war ihr Kopf auch bereits unter Wasser. Vielleicht ist beispielsweise 14.55 Uhr der tatsächliche Todeszeitpunkt. Dann war ihm zum Zeitpunkt der Anrufe bereits klar, dass sie sterben wird/tot ist. Zwei Gründe für die Nullsekundenanrufe kann ich mir ggf. vorstellen:

1. Er wollte, dass ihre Nummer auf dem AB beim Hausarzt auftaucht, wobei er dann natürlich nicht vorhatte, zuzugeben, dass er es war, der anrief, was unter der Vernehmungssituation dann anders kam. Er wollte mit den Anrufen eine um 15.00 Uhr noch lebende Frau Kortüm suggerieren, die ärztliche Hilfe benötigt, während er bereits abwesend war (ein ähnlicher "Lebensbeweis" sollte mMn. der Einkauf sein)

2. Er wollte, dass die Praxis zurückruft und im Verlauf andere die Tote finden.


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18.06.2023 um 19:14
@Palio
ich weiß nicht welcher Freund es gewesen ist. Der Motorradverkauf wurde dokumentiert. Wie soll man denn ansonsten seine Unschuld beweisen? Du mißtraust allem was entlastend ist.Keine DNA, stimmt nicht, Motorradverkauf ?ERlogen? Was also kann DICH von einer Unschuld überzeugen?
Ein ausgetauschtes Motiv, ein überarbeitetes Gutachten scheinbar überzeugt dich wesentlich mehr. Sehr rechtstaatlich.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 19:19
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Der Motorradverkauf wurde dokumentiert
Wann und wie wurde er dokumentiert? Wann hat MG erstmals belegt, woher er die 8000 € hat? Welche anderen Ausgaben hatte er in der Zeit?
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Was also kann DICH von einer Unschuld überzeugen?
In diesem Fall: Nichts. Die 87jährige kann meiner Meinung nach nicht so in die Wanne gestürzt und ertrunken sein. Das fängt damit an, dass sie mMn. niemals Wasser eingelassen hätte und niemals längs hineingefallen wäre, sich nicht mehr hätte retten können und nur am Hinterkopf oberhalb der Hutkrempe verletzt worden wäre. Und das gleich zweimal.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Sehr rechtstaatlich.
Sehr polemisch.


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18.06.2023 um 19:24
Zitat von PalioPalio schrieb:Wann und wie wurde er dokumentiert? Wann hat MG erstmals belegt, woher er die 8000 € hat? Welche anderen Ausgaben hatte er in der Zeit?
das steht doch so auch schon im Urteil, dass er das nachweisen konnte. Ich denke nicht, dass eine reine Behauptung ausreichend war. Üblicherweise schließt man einen Kaufvertrag ab, was als Nachweis gilt.
Zitat von PalioPalio schrieb:In diesem Fall: Nichts. Die 87jährige kann meiner Meinung nach nicht so in die Wanne gestürzt und ertrunken sein
das sieht man jetzt eben anders. Sonst gäbe es kein Wiederaufnahmeverfahren. Zu Anfang war weder was an den Hämatomen noch an der Lage auffällig gewesen. Das kam alles ja erst nach der Tatortbegehung zudem die Ermittlerin Gutachter und Staatsanwalt geladen hatte.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 19:35
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:das steht doch so auch schon im Urteil, dass er das nachweisen konnte
Vielleicht wäre ich da weniger leichtgäubig als die Kammer. Ohne nähere Informationen glaube ich erstmal, dass die Staatsanwaltschaft Gründe hatte, bei der Anklage noch keinen ausreichenden Nachweis der Geldquellen anzunehmen. Was also kam im Prozess dazu und wie ist das zu bewerten? Das weiß ich nicht.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:das sieht man jetzt eben anders
Du wolltest aber doch wissen, was ICH denke:
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Was also kann DICH von einer Unschuld überzeugen?
Und MICH überzeugen die Gutachten der Verteidigung nicht. Das heißt nicht, dass ich nicht zu einem "in dubio pro reo" käme, weil ich als Richter meine persönliche Meinung von einer objektiven Beurteilung distanzieren müsste (und würde).

Aber hier gebe ich in erster Linie meine persönliche Meinung zum Besten.


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18.06.2023 um 19:38
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:das steht doch so auch schon im Urteil, dass er das nachweisen konnte. Ich denke nicht, dass eine reine Behauptung ausreichend war.
Er musste ja zwei voneinander unabhängige Vorgänge nachweisen:

1.Verkauf des Motorrads
2 Rückzahlung der Schulden

Offenbar konnte er dies zur Überzeugung von Gericht und Staatsanwaltschaft tun. Da der Verbleib des übrigen Bargelds aus dem Vermögen der Frau K ungeklärt blieb, konnte ihm weder rechtlich noch tatsächlich ein Diebstahl nachgewiesen werden. Somit hatte sich das Mordmotiv "Habgier" erledigt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 20:49
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Er musste ja zwei voneinander unabhängige Vorgänge nachweisen:

1.Verkauf des Motorrads
2 Rückzahlung der Schulden
Die Rückzahlung der Schulden war doch gerade verdächtig. Das musste er nicht beweisen.

Er musste beweisen, dass er andere Geldquellen als Kortüms Barvermögen hatte und das konnte er zur Überzeugung des Gerichts. Ob die Staatsanwaltschaft überzeugt war, ist nicht zu beurteilen. Sie hatte einen Antrag gestellt, das Verfahren wegen Unterschlagung einzustellen, weil eine deshalb zu verhängende Strafe nicht ins Gewicht fallen würde.

Ich kann nicht beurteilen, ob er Geld abgezweigt hat und hinterher etwas gedreht hat, um entsprechende andere Geldquellen plausibel zu machen. Vorstellen kann ich mir das. Es hat schließlich bis zum Prozess gedauert, die Geldquellen plausibel zu machen. Er hat einen Kredit mit Hilfe seines Freundes erschlichen und auch da etwas vorgespielt, was nicht den Tatsachen entsprach.
Ich kann mir aber auch vorstellen, dass er nicht riskiert hat, etwas abzuzweigen und den Unmut von Frau Kortüm auf sich zu ziehen. Vorstellen kann ich mir hingegen sehr gut, dass er nach ihrem Tod alles mitnahm, was da war - Bargeld, Schmuck und Pelzmäntel.


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18.06.2023 um 21:34
Zitat von PalioPalio schrieb:Ob die Staatsanwaltschaft überzeugt war, ist nicht zu beurteilen.
Zumindest hat der Staatsanwalt ja das Mordmotiv, das in finanziellem Zusammenhang stand, fallen gelassen und ein neues "entdeckt".

Die Staatsanwaltschaft war die treibende Krafr bei der Verurteilung von MG. Ich maße mir jetzt mal an, dass das Gericht nicht auf die Idee gekommen wäre, das "Mordmotiv" austauschen.

Nachdem das neue Mordmotiv nun einmal ins Verfahren eingeführt wurde (lassen wir den Hinterbliebenen rechtlichen Hinweis mal außer Acht), konnte das Gericht seine Argumentation einfach darauf aufbauen, beim zweiten Mal passierte das Urteil sogar ohne Beanstandung die Revision.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich kann mir aber auch vorstellen, dass er nicht riskiert hat, etwas abzuzweigen und den Unmut von Frau Kortüm auf sich zu ziehen. V
Das sehe ich ganz genauso. In diesem Falle hätte er ja eine latente Furcht vor Entdeckung und Verlust seiner Hausmeistertätigkeit haben müssen.

Somit bliebe als "Motiv" lediglich nur ein alberner Streit um eine Nichtigkeit und die Aneignung des Vermögens von Frau K wäre nur "bei Gelegenheit" erfolgt.
Zitat von PalioPalio schrieb:Pelzmäntel.
Hier glaube ich tatsächlich, dass Frau K diese bereits im Vorfeld der Ehefrau von MG geschenkt hat, um diese wegen der übermäßigen Beanspruchung ihres Ehemannes milde zu stimmen. Schließlich legte sie ja auch großen Wert darauf, dass die komplette Familie G regelmäßig zum Kaffeetrinken bei ihr erschien, damit sie "Oma spielen" konnte.


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18.06.2023 um 22:00
Zitat von PalioPalio schrieb:Und MICH überzeugen die Gutachten der Verteidigung nicht. Das heißt nicht, dass ich nicht zu einem "in dubio pro reo" käme, weil ich als Richter meine persönliche Meinung von einer objektiven Beurteilung distanzieren müsste (und würde).
Würdest Du in diese Lage wirklich mal kommen, dann solltest Du besser Dich als befangen erklären. Sonst kann es durchaus passieren, das irgendwann im Verfahren ein Befangenheitsantrag der Verteidigung erfolgreich sein könnte und der Prozess platzen würde.

Denn wenn die Verteidigung von Deinen Ansichten hier im Forum erfahren würde, dann hätte sie wahrscheinlich mit einem Befangenheitsantrag sehr wahrscheinlich Erfolg. Denn dabei spielt es keine Rolle, ob Du wirklich noch in der Lage bist, das objektiv zu sehen, es zählt einzig und allein, die Befürchtung, dass Du es nicht mehr könntest. Und wenn Du selber sagts, dass es nichts gibt, das Dir die Unschuld von G zeigen kann, dann dürfte das mit Sicherheit reichen, diese Befürchtung der fehlenden Objektivität auch objektiv zu begründen, genaugenommen ist es dann auch gar keine Befürchtung mehr sondern eine Tatsache.


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Palio ehemaliges Mitglied

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18.06.2023 um 22:43
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Somit bliebe als "Motiv" lediglich nur ein alberner Streit um eine Nichtigkeit und die Aneignung des Vermögens von Frau K wäre nur "bei Gelegenheit" erfolgt.
Wobei ich denke, dass Frau Kortüm die Nichtigkeit dann ggf. sehr hoch hängte und mit einer Anzeige drohte. Für MG bestand, vorausgesetzt es liegt ein Verbrechen vor, mMn. in der Situation eine Art Ausweglosigkeit/Verzweiflung, so dass er zuschlug. Jedenfalls erscheint mir das plausibler als ein Zuschlagen, weil er genervt war von üblichen Forderungen oder üblichen Vorwürfen. So was konnte er wohl ganz gut tolerieren und kompensieren.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Die Staatsanwaltschaft war die treibende Krafr bei der Verurteilung von MG.
Naja, verurteilt hat ihn schon das Gericht. Du meinst, der Austausch der Verdeckungstat erfolgte auf Drängen der StA? Keine Ahnung - @Andante, was denkst du?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Hier glaube ich tatsächlich, dass Frau K diese bereits im Vorfeld der Ehefrau von MG geschenkt hat,
Glaubst du, sie haben gemeinsam beschlossen, die Geschenke (in meiner Version das Diebesgut) zurückzugeben oder glaubst du, er hat ihr nichts davon gesagt?

@Lento
Ach je, meine mögliche Befangenheit als potenzieller Richter zu diskutieren, ist nun aber wirklich off topic. Beschäftige dich doch mal mehr mit dem Fall.


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18.06.2023 um 22:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Glaubst du, sie haben gemeinsam beschlossen, die Geschenke (in meiner Version das Diebesgut) zurückzugeben oder glaubst du, er hat ihr nichts davon gesagt?
Nach meiner Version (Geschenk an Ehefrau) glaube ich sogar, dass sie treibende Kraft bei der Rückgabe war. Wobei MG sicher nicht lange überredet werden musste.

Ja, davon bin ich überzeugt, dass der Austausch der Verdeckungstat auf Initiative der Staatsanwaltschaft erfolgte und das Gericht davon zunächst selbst total überrascht war. Ansonsten wäre kaum vorstellbar, dass drei Berufsrichter übersehen, dass dazu ein rechtlicher Hinweis vonnöten ist.


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18.06.2023 um 23:14
@Juris019
Zitat von PalioPalio schrieb:Nicht, wenn die zum Tode führenden Handlungen bereits abgeschlossen waren. Er könnte sie kurz vorher in die Wanne gelegt und das Wasser angestellt haben. Vielleicht war ihr Kopf auch bereits unter Wasser. Vielleicht ist beispielsweise 14.55 Uhr der tatsächliche Todeszeitpunkt. Dann war ihm zum Zeitpunkt der Anrufe bereits klar, dass sie sterben wird/tot ist.
Ja, wenn die Anrufe erst nach nach vollendeter Tötungshandlung erfolgten, hast du natürlich recht. Aber um zu einer Tötungsabsicht bereits bei Versetzen der Schläge zu kommen, braucht es halt irgendwelche Indizien, die es nicht gibt, und MG lieferte keine, auch wenn ihm das für eine Verurteilung „nur“ wegen Totschlags am Ende nützlicher gewesen wäre als wegen Mordes verurteilt zu werden.
Zitat von PalioPalio schrieb:Naja, verurteilt hat ihn schon das Gericht. Du meinst, der Austausch der Verdeckungstat erfolgte auf Drängen der StA? Keine Ahnung - @Andante, was denkst du?
Da kann die StA noch so sehr drängen, wenn das Gericht diesen Austausch nicht hätte vornehmen wollen, hätte es ihn nicht gemacht. Wobei die Verdeckungstat „Körperverletzung“ ja nun in Ansehung der Hämatome keineswegs so absurd oder abwegig war, dass nur die StA drauf gekommen sein sollte, aber rechtlich hinweisen darauf, dass das Gericht diese Verdeckungstat in Betracht zieht, hätte es natürlich müssen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Ohne nähere Informationen glaube ich erstmal, dass die Staatsanwaltschaft Gründe hatte, bei der Anklage noch keinen ausreichenden Nachweis der Geldquellen anzunehmen
Wenn MG bereits im Ermittlungsverfahren vom Motorradverkauf erzählt hätte oder von seinen privaten Renovierungsarbeiten für Bewohner der Anlage (siehe dazu zweites Urteil), hätte damals die StA wohl kaum Unterschlagung als Verdeckungstat angenommen. Anscheinend ist aber erst im Verlauf des ersten Prozesses eine Aufdeckung der Geldquellen durch MG/seine Verteidigung erfolgt, so dass man nun zur Annahme kam, dass MG damit theoretisch in der Lage war, seine Schulden an den Freund zurückzuzahlen und dafür kein Geld aus dem Bestand von LK gebraucht hätte, wenngleich natürlich angesichts seiner sonstigen Schulden die Möglichkeit besteht, dass das Geld aus Motorradverkauf und Renovierungsarbeiten anderweitig von MG eingesetzt/verbraucht wurde und er daher trotzdem Geld von LK zur Rückzahlung beim Freund gebraucht hätte.

Aber egal, beweisen hätte man es im ersten Prozess, da nun MG seine Geldquellen endlich aufgedeckt hatte, nicht mehr können, so dass die StA damals die noch in der Anklageschrift enthaltene Verdeckungstat „Unterschlagung“ fallengelassen und wegen des Anklagepunktes Unterschlagung konsequenterweise dann die Einstellung des Verfahrens beantragt hat. So reime ich mir die Historie jedenfalls zusammen. Wäre schon schön, zu wissen, wann MG im ersten Prozess mit seinen Geldquellen erstmals rausgerückt ist. Vielleicht, als es im ersten Prozess eng für ihn wurde?


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18.06.2023 um 23:34
Zitat von LentoLento schrieb:Denn wenn die Verteidigung von Deinen Ansichten hier im Forum erfahren würde, dann hätte sie wahrscheinlich mit einem Befangenheitsantrag sehr wahrscheinlich Erfolg.
Ich gehe nicht davon aus, dass@Palio im Prozess gegen MG als Schöffe oder Ergänzungsschöffe dabei ist, auch nicht als Berufsrichter. Insofern kann die Verteidigung wohl ganz beruhigt sein….


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19.06.2023 um 08:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Anscheinend ist aber erst im Verlauf des ersten Prozesses eine Aufdeckung der Geldquellen durch MG/seine Verteidigung erfolgt, so dass man nun zur Annahme kam,
MG wurde laut Aussage der Gerichtsreporterin im ersten Prozess von seinem Scheidungsanwalt vertreten. Dass dies nicht die beste Wahl gewesen ist, steht wohl außer Frage.
Vielleicht hat man das als Überraschungsmoment in der Verhandlung eingebracht. Ich gehe nicht davon aus, dass er plötzlich Bewohner sowie einen Käufer fand, die für ihn Falschaussagen tätigten.
In der Doku äußerte er sich im Übrigen so, dass er mit der Ermittlerin über die Herkunft des Geldes reden wollte, sie das aber nicht hören wollte.


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