Miami-weiß schrieb:In der Doku wird berichtet, dass selbst der Freund von Herrn G. in die Mangel genommen wurde. Man beschuldigte ihn, Herrn G. damit beauftragt zu haben, den Schmuck der Frau K. zu Geld zu machen.
War das derselbe Freund, der ihm laut Urteil aus 2010 half, sich den Kredit bei der Bank zu erschwindeln?
Miami-weiß schrieb:Er konnte es ja belegen u. a. aus seinem Motorradverkauf.
Er behauptet, er habe es belegt und die Ermittler hätten es nicht hören wollen. Ich glaube Herrn Genditzki kein Wort.
Miami-weiß schrieb:zieht sich eben wie ein roter Faden durch denn ganzen Fall
Und ich sehe andere rote Fäden als du. Einer davon sind seine widersprüchlichen Angaben oder die erstmaligen, sehr auffälligen Vorkommnisse. Ein weitere roter Faden ist für mich die hohe Verschuldung des Herrn Genditzki, der sich viel Geld lieh, der Lotto spielte und in die Spielbank ging.
Miami-weiß schrieb:ab Min. 25:49, keine DNA- am Gehstock von Herrn G., lediglich DNA an den Armaturen von Frau K. nur weibliche DNA im Badezimmer, laut der Verteidigerin Frau Rick.
Ah, es gibt also doch eine Aussage konkret zum Gehstock von der Rechtsanwältin in dem Filmbeitrag.
Die nicht auswertbare DNA, von der wir aus dem Urteil wissen, wird in der Doku nicht erwähnt. Sollte sich am Gehstock eine Mischspur befunden haben, wobei die zweite Spur ggf. kein eindeutiges Profil ergab, gehe ich davon aus, dass Frau Rick und Herr Püschel in ihrem inszenierten Gespräch diese nicht erwähnt hätten. Interessant wäre hier außerdem, ob MG angegeben hat, den Gehstock angefasst zu haben oder nicht. Hätte er gesagt, er habe diesen für die Frau getragen oder ins Auto gelegt, dann ist der DNA-Befund überhaupt nichts wert, das wäre dann das Gleiche wie bei den Hausschuhen.
Für eine Schlussfolgerung brauche ich daher mehr Informationen, am besten aus unabhängiger Quelle.
Andante schrieb:Ich denke, die Anrufe würden auch bei der Theorie der von Anfang an vorhandener Tötungsabsicht im Tatablauf eine Zäsur dergestalt bewirken, dass auch hier die Verdeckungsabsicht vorhanden wäre (belegt durch die Anrufe).
Nicht unbedingt. Nicht, wenn die zum Tode führenden Handlungen bereits abgeschlossen waren. Er könnte sie kurz vorher in die Wanne gelegt und das Wasser angestellt haben. Vielleicht war ihr Kopf auch bereits unter Wasser. Vielleicht ist beispielsweise 14.55 Uhr der tatsächliche Todeszeitpunkt. Dann war ihm zum Zeitpunkt der Anrufe bereits klar, dass sie sterben wird/tot ist. Zwei Gründe für die Nullsekundenanrufe kann ich mir ggf. vorstellen:
1. Er wollte, dass ihre Nummer auf dem AB beim Hausarzt auftaucht, wobei er dann natürlich nicht vorhatte, zuzugeben, dass er es war, der anrief, was unter der Vernehmungssituation dann anders kam. Er wollte mit den Anrufen eine um 15.00 Uhr noch lebende Frau Kortüm suggerieren, die ärztliche Hilfe benötigt, während er bereits abwesend war (ein ähnlicher "Lebensbeweis" sollte mMn. der Einkauf sein)
2. Er wollte, dass die Praxis zurückruft und im Verlauf andere die Tote finden.