Badewannenunfall von Rottach-Egern
14.02.2025 um 07:29Den kirchlichen "Glauben" sollte man m.E. außen vorlassen.Origines schrieb:So ganz stimmt das nicht. Das Gericht muss überzeugt sein. Ohne vernünftige Zweifel. Und Überzeugung ist schon mehr als Glauben. Oder ist der Kirchgänger wirklich überzeugt, von der Erlösung durch Jesus Christus und dem Leben nach dem Tod? Kann er das begründen, rational, mit Argumenten, die überzeugen? Nein, er glaubt. Außer er ist Fundamentalist. Glaube ist eine andere Kategorie als die Überzeugung.
Überzeugung ist in Wirklichkeit auch eine Form des Glaubens, man sollte auch wenn man überzeugt ist, zumindest für Zweifel offen sein. Dass ist - wie offenbar ihier - nicht immer der Fall, genaugenommen ist das schon etwas wider der menschlichen Natur.
@Palio hatte mal geschrieben:
Genau das sieht man hier in der schriftlichen Urteilsbegründung.Palio schrieb am 22.12.2022:Unsere Hypothese beeinflusst uns und die Erklärung ist daher oft final gesteuert, das heißt, man hat eine Idee, eine Erklärung und sucht nach Indizien nur dafür (nicht auch dagegen). Findet man Indizien, die dagegen sprechen, blendet man sie oft aus. Ich spreche dabei aus eigener Erfahrung.
Irgendwelche passenden Indizien findet man in der Regel immer, wenn man lange genug sucht. Sie basieren oft auf Zufall und sind mehrdeutig und diffus. Erst durch das eigene Vorurteil werden sie in einen Zusammenhang gestellt und bestätigen (scheinbar) das schon vorher festgelegte Bild.
Auch Gutachter unterliegen diesem Problem. Als Gutachter ist man ebenfalls etwas voreingenommen, denn irgendetwas hat man von dem Fall schon anderweitig mitbbekommen, auch die Formulierung des Auftrags spricht nicht selten Bände. Gerade bei Unfällen ist die Zahl der Möglcihkeiten extrem hoch. Als Gutachter muss man sich dessen bewusst sein und man darf nicht - wie hier Adamec - nur die erstbeste Möglichkeit durchdenken und dann eine Unfallmöglichkeit ausschließen.
Es gab in Wirklichkeit genügend Zeichen schon in den ersten Verfahren, dass es sich um einen Unfall handelte. Da gab es die DNA-Spuren, die genau für die von der Verteidigung vermutete Szenario passten. Dass – wie das Gericht festgestellt haben will – dass das Opfer die Wanne nicht benutzen würde, war so ein substanzieller Widerspruch, den in Wirklichkeit das Gericht nie aufgeklärt hatte.
Dann gab es den Stuntversuch, wo die Lage schon damals erklärbar war. Das Gericht wies diesen Stuntversuch dann aus vollkommen unwissenschaftlichen Gründen zurück. Wenn man solche Gründe in der Physik hätte, dann könnte man mit keinem Experiment physikalische Gesetze erklären, die notwendige Abstraktion wäre nicht möglich, es gäbe keine Physik. Abstraktionsvermögen ist in Wirklichkeit das a und o.
Außerdem hatte das Gericht übersehen, dass diese gleichen Gründe auch für das Gutachten von Keil galten, auch seine Selbstversuche hätte das Gericht niemals anerkennen dürfen.
Und die Behauptung des Gerichts, dass die Wahrscheinlichkeit eines Fallens gering gewesen sein sollte, war geradezu grotesk. Diese Behauptung wird auch der Grund gewesen sein, dass das Spendenaufkommen ausreichend hoch gewesen war, dass man die neuen Gutachten finanzieren konnte. Solche Behauptungen sind auch für einen absoluten Laien als objektive Willkür erkennbar.
Dann kommen natürlich die anderen angeblich belastenden Indizien hinzu, die bei genauerem Hinsehen gar nicht belastend waren. Und zum Schluss dann noch kam dann noch der schwere Fehler hinzu, dass die baulichen Gegebenheiten bei der Frage des außen steckenden Schlüssels nicht im Ansatz berücksichtigt wurden.
Man erkennt, dass das Gericht hier einfach Zweifel nicht aufbringen konnte, obgleich die hätten aufkommen müssen. Als sich dann Jahre später durch die Simulation sich zeigte, dass der Stuntversuch eine Möglichkeit des Sturzes geliefert hatte, wurde natürlich erkennbar, wie naiv das Gericht die Sache damals angegangen war. Frau Ehrl sagte nicht ohne Grund, die Kontrolle der Justiz hatte versagt, das impliziert natürlich, dass man schon damals G hätte freisprechen müssen, was auch ohne Simulation erkennbar gewesen war.
Ich persönlich glaube, dass in diese Falle häufiger Gerichte als Wünschenswert tapsen, sie sind gegenüber ihrer eigenen "Überzeugung" nicht ausreichend kritisch eingestellt und lassen dadurch Zweifel erst gar nicht aufkommen.