kegelschnitt schrieb:Hier gibt es unter "Neuigkeiten" eine kleine Berichterstattung dazu:
Der Berichterstatter Stanislaus Benecke steht im dortigen Impressum als Betreiber der Unterstützerseite manfred-genditz.eu und sieht sich offenbar als eine Art Pressesprecher der Unterstützer, wenn er „Pressemitteilungen“ verfasst.
Inwieweit er neutral über den Prozess berichtet - womit ich nicht sagen will, dass er falsche Tatsachen behauptet, aber vielleicht einige interessengeleitete Interpretationen vorkommen - ist die Frage. Manches scheint er, da nicht selber im Prozess anwesend gewesen, auch von jemand anderem erfahren zu haben, Wahrheitsgehalt unklar, was die Dinge nicht übersichtlicher macht. Etwas Vorsicht bei der kritiklosen Übernahme seiner Meldungen scheint mir daher nicht verkehrt.
Miami-weiß schrieb:Wofür sie sich vor dem Gericht entschuldigte.
Sie brauchte sich vor Gericht nicht zu entschuldigen, sie ist dem Gericht ja keine Rechenschaft schuldig. Aber natürlich ist es für die Aufklärung des Sachverhalts und für die Beweislage immer günstig, wenn im Ermittlungsverfahren die Dinge gut dokumentiert sind. Das gilt sowohl für belastende wie entlastende Faktoren. Aber auch ohne Dokumentation wäre es im konkreten Fall interessant, was die Zeugin überhaupt im einzelnen zum Fahrzeugverkauf zu sagen hatte. Dass es für die Schilderung der Zeugin keine hinreichenden anderweitigen Belege gibt, muss noch nicht gegen den Wahrheitsgehalt ihrer diesbezüglichen Aussage sprechen. Auch die Aussage als solche ist schließlich ein Zeugenbeweis. Für wie glaubhaft das Gericht die Aussage hält, muss es halt entscheiden.