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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 20:41
wobei diese sogar Frau K. nicht ausschließen können. Ich könnte mir vorstellen, dass Frau K. die Drehregler aufdrehte und die Frau vom Pflegedienst diesen wieder zudrehte. So kann es zu der Misch-Spur gekommen sein. Da ja auch an anderen relevanten Stellen DNA von Frau K. an der Badewanne gefunden wurde, wird sie diese dort irgendwie hinterlassen haben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 21:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Immer diese DNA-Gläubigkeit…. Allein dass sich die DNA von jemandem an irgendeinem Gegenstand befindet, beweist für sich genommen noch gar nichts. Die entscheidende Frage ist, bei welcher Gelegenheit die DNA der betreffenden Person dort hingekommen ist. Erst diese Zusammenhänge machen im Fall eines Tatverdächtigen eine DNA-Spur zu einem Beweis, oder führen wie im Fall von Frau K zu einem relevanten Indiz dafür, dass sie etwas an oder mit der Wanne vorhatte.

Da ist aber schon mal fraglich, ob Frau Ks DNA ausgerechnet an ihrem Todestag an den Wannengriff etc. gekommen ist. Zweitens kann, wie hier wirklich schon mehrfach geschrieben wurde, ihre DNA auch dadurch an diese Stellen gekommen sein, dass sie durch jemand anderen bewusst dort platziert wurde, indem etwa ein von ihr benutztes Handtuch oder Waschlappen gegen die Stellen gedrückt wurde, oder indem diese Person die Hand der bewusstlosen Frau K dagegen drückte, als Frau K in der Wanne lag.
Es ist doch ganz einfach. Nach den Zeugenaufnahmen von damals sollte das Opfer doch angeblich vorher nie ein Grund gehabt haben die Badewanne zu nutzen. Und dann ist plötzlich – wie aus dem Nichts –DNA zu finden, die 100%ig zu dem nun nicht mehr auszuschließenden Unfall vorhanden. Die Zeugenaussagen belegen, dass das Opfer nie vorher ein Grund hatte die Badewanne zu nutzen. Und jetzt findet sich plötzlich doch die DNA?

Also dann gibt es doch nur noch zwei Möglichkeiten, entweder die Bewertung der Zeugenaussagen war richtig, dann sind mit hoher Sicherheit die DNA-Spuren im Rahmen dieses möglichen Unfalles entstanden oder die Bewertung der Zeugenaussagen war schlicht und einfach falsch. Beides führt dazu, dass man nun der Unfall wahrscheinlicher wird, das Kartengebäude der damaligen Gerichte zusammengebrochen ist. Natürlich kann die bewusst platziert sein, aber das ist bei der Frage des Unfalles nicht zu berücksichtigen, weil es sonst ein Zirkelschluss wäre.


Außerdem muss man nun die Wahrscheinlichkeiten für einen Unfall und für eine Straftat abschätzen, beides ist hier möglich. Diese DNA-Spuren erhöhen die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall, verringern jedoch die für eine Straftat.

Zu berücksichtigen ist eben auch, dass die genau an den Stellen gefunden wurde, selbst an dem Rad, mit dem man den Stöpsel hoch und runter bewegen kann.


Und bei der Ermittlung dieser Wahrscheinlichkeiten muss man natürlich auch korrekt vorgehen. Dabei muss die DNA bei der Wahrscheinlichkeit für einen Unfall vollständig berücksichtigt werden, dass die jemand bewusst dort platziert haben könnte darf man nicht annehmen, weil es sich sonst um einen Zirkelschluss handelt.


Dieses bewusste Platzieren darf man natürlich bei der Annahme einer Straftat berücksichtigen, aber eben auch nicht 100%ig. Dass der Täter überhaupt darauf gekommen wäre, hat nur eine begrenzte Wahrscheinlichkeit. Auch unter der Annahme dieser Möglichkeit verringert die vorhandene DNA die Wahrscheinlichkeit einer Straftat.


Und dann – wenn man alles korrekt abgeschätzt hat – muss man beide Wahrscheinlichkeiten vergleichen. Außerdem gilt natürlich das „Im Zweifel für den Angeklagten“- Prinzip und dabei spielt zusätzlich eine Rolle, dass man einen Unfall wahrscheinlich gar nicht mehr ausschließen kann, der Ausschlussbeweis ist kaum mehr zu führen. Immerhin zeigt die Rekonstruktion, dass den Rekonstruktionsversuchen 8 von 31 unterschiedlichen Ausgangspositionen erfolgreich sind. Und dabei gibt es sogar Positionen aus aufrechter Stellung (siehe LG-Beschluss Abschnitte 98 und 135).


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 21:06
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Da ja auch an anderen relevanten Stellen DNA von Frau K. an der Badewanne gefunden wurde, wird sie diese dort irgendwie hinterlassen haben.
Die DNA könnte übertragen worden sein, als Genditzki nach der Tat seine Fingerabdrücke von den Armaturen wischte. Er hat dazu evtl. ein Handtuch von Liselotte Kortüm benutzt.

Die Frau hat da gelebt. Ihre Handtücher, Waschlappen, Haare, Hautschuppen waren überall im Badezimmer. Ihre DNA kann auch beim Wannentransport angetragen worden sein. Sie kann auch älter sein. DNA trägt keinen Zeitstempel.

Fazit ist: Es gibt viele Möglichkeiten.

Diese vielen Möglichkeiten führen zu dem Resultat, dass der ansonsten sicher zu führende Ausschluss der Wannennutzung nicht entkräftet wird.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 21:10
Zitat von LentoLento schrieb:Diese DNA-Spuren erhöhen die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall, verringern jedoch die für eine Straftat.
Nein, das tun sie nicht, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, wie die DNA an die Armaturen gekommen ist. Eine davon ist eine wahrscheinliche Handlung des Täters, um Spuren zu verwischen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Diese vielen Möglichkeiten führen zu dem Resultat, dass der ansonsten sicher zu führende Ausschluss der Wannennutzung nicht entkräftet wird.



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19.06.2023 um 21:14
Zitat von PalioPalio schrieb:Nein, das tun sie nicht, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, wie die DNA an die Armaturen gekommen ist. Eine davon ist eine wahrscheinliche Handlung des Täters, um Spuren zu verwischen.
Das ist genau ein Zirkelschluss. Diese Möglichkeit darf bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung für ein Kapitaldelikt berücksichtigt werden, aber nicht bei der eines Unfalles, denn andernfalls versuchst Du den gedanklich von vornherein auszuschließen (Zirkelschlusss).


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 21:24
Zitat von LentoLento schrieb:Außerdem gilt natürlich das „Im Zweifel für den Angeklagten“- Prinzip
Der Zweifelssatz darf nicht auf einzelne Indiztatsachen angewendet werden, sondern erst bei der Gesamtschau zum Tragen kommen.
Zitat von LentoLento schrieb:Das ist genau ein Zirkelschluss. Diese Möglichkeit darf bei der Wahrscheinlichkeitsberechnung für ein Kapitaldelikt berücksichtigt werden, aber nicht bei der eines Unfalles, denn andernfalls versuchst Du den gedanklich von vornherein auszuschließen
Von welcher Wahrscheinlichkeitsberechnung sprichst du?

Selbstverständlich kann und muss man sämtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie die DNA an die Armaturen kam und ob es einen zwingenden Schluss gibt. Den gibt es nicht. Ergo hat man keinen Beweis einer regelmäßigen oder konkreten Nutzung bzw. für ein Vorhaben am Todestag, die Wanne zu nutzen (keine Wäsche, nicht entkleidet). Daher bleibt es beim substantiierten Ausschluss der Wannennutzung.

Genauso wurde es rechtsfehlerfrei bereits gemacht, genauso wird es auch jetzt der Fall sein, falls das Simulationsgutachten nicht überzeugt.


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19.06.2023 um 21:25
Zitat von LentoLento schrieb:Und bei der Ermittlung dieser Wahrscheinlichkeiten muss man natürlich auch korrekt vorgehen. Dabei muss die DNA bei der Wahrscheinlichkeit für einen Unfall vollständig berücksichtigt werden, dass die jemand bewusst dort platziert haben könnte darf man nicht annehmen, weil es sich sonst um einen Zirkelschluss handelt.
Wenn man das weiterspinnen würde, dann könnte jeder Täter behaupten, seine DNA sei von anderen am besagten Ort platziert worden. Spuren sowohl fehlende Spuren sollten selbstverständlich belastend oder entlastend behandelt werden. Fehlende Spuren bedeuten doch nicht, dass der Tatort gereinigt worden ist. Zumal es gar nicht so einfach ist, Spuren zu verwischen https://www.aerztezeitung.de/Panorama/DNA-trotzt-Seife-252353.html (Archiv-Version vom 29.09.2020)


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 21:30
Aus deinem Link:
Die DNA aus Blut-oder Speichelproben lässt sich meist auch dann feststellen, wenn ordentlich gereinigt wurde.
Hier geht es um Hautschuppen. Wenn MG zu den Personen gehörte, die schlechte DNA-Überträger sind, muss er noch nicht einmal welche hinterlassen haben. Auch das ist nämlich nicht zwingend. Nochmal: Fehlende DNA ist kein Entlastungsbeweis.


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19.06.2023 um 21:37
Zitat von PalioPalio schrieb:Selbstverständlich kann und muss man sämtliche Möglichkeiten in Betracht ziehen, wie die DNA an die Armaturen kam und ob es einen zwingenden Schluss gibt. Den gibt es nicht. Ergo hat man keinen Beweis einer regelmäßigen oder konkreten Nutzung bzw. für ein Vorhaben am Todestag, die Wanne zu nutzen (keine Wäsche, nicht entkleidet). Daher bleibt es beim substantiierten Ausschluss der Wannennutzung.
Kotverschmutze Wäsche hat das 2. Gericht nicht ausgeschlossen @Seps13. Ich denke Du bist des Lesens noch mächtig.

So ein Quatsch. Niemand muss seine Unschuld beweisen oder hat sich das Strafgesetz inzwischen geändert? Aber genau das verlangst Du von G. Du fantasierst irgendwelche Möglcihkeiten, aber Du vergisst, dass der Beweis einer Straftat immer noch geführt werden muss. Und für einen Unfall ist es vollkommen unerheblich, ob vorher das Opfer die Wanne genutzt hat oder nicht. Die DNA-Spuren sind - wie das 1. Tatsachengericht richtig angenommen grundsätzlich ein Nachweis für eine Wannennutzung und die kann am Tage des Unfalles definitiv erfolgt sein, das wirst Du niemals widerlegen können.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 21:43
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn man das weiterspinnen würde, dann könnte jeder Täter behaupten, seine DNA sei von anderen am besagten Ort platziert worden
Natürlich könnte ein Beschuldigter so etwas vorbringen und das ist sicherlich auch schon gemacht worden. Man muss dann prüfen, ob diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt oder durchaus in Betracht kommen kann.

Auf den Fall hier übertragen: Es kann durchaus sein, dass MG seine Spuren abgewischt hat oder dass er die Armaturen nur mit einem um die Hand gewickelten Handtuch bedient hat. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, warum keine DNA von ihm gefunden wurde: Er "versteckt" sich in dem nicht identifizierbaren Profil oder er hat keine DNA von sich übertragen, weil er ein schlechter DNA-Spurenlager ist.
Zitat von LentoLento schrieb:Kotverschmutze Wäsche hat das 2. Gericht nicht ausgeschlossen
Ich sprach von positiven Anknüpfungspunkten. Damit ist Wäsche im Bad gemeint und nicht leere Plastiktüten, die von RA Widmaier imaginär gefüllt wurden.
Zitat von LentoLento schrieb:und die kann am Tage des Unfalles definitiv erfolgt sein
Ja, durch Herrn Genditzki, der die Frau darin ertränkt hat.


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19.06.2023 um 21:57
Zitat von LentoLento schrieb:Und für einen Unfall ist es vollkommen unerheblich, ob vorher das Opfer die Wanne genutzt hat oder nicht.
Na, um einen Unfall zu erleiden, muss das Opfer ja erst mal in die Nähe der Wanne gekommen sein, sonst funktioniert es nicht. Du kannst nicht einfach kategorisch behaupten, es liege ein Unfall vor, und fertig. Gerade das ist ja fraglich.

Also muss erst das Rätsel gelöst werden, welche Motive das Opfer hätte haben können, sich nach dem Weggang von MG überhaupt an die Wanne zu begeben und dort Wasser einzulassen? Und siehe da: Es gibt kein Motiv. Sie wollte weder allein baden, das ist nach den übereinstimmenden Zeugenaussagen, auch nach MGs Aussage ausgeschlossen, und sie wollte auch nichts in der Wanne einweichen, denn MG wusch ja ihre gesamte Wäsche in der Maschine im Keller. Warum sollte es diesmal anders sein?

Ergo: Das Opfer hatte keinen Grund, sich an die Wanne zu begeben, und damit gar keine Gelegenheit, dort so zu verunfallen, dass es hineingestürzt ist.


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19.06.2023 um 21:58
Zitat von PalioPalio schrieb:uf den Fall hier übertragen: Es kann durchaus sein, dass MG seine Spuren abgewischt hat oder dass er die Armaturen nur mit einem um die Hand gewickelten Handtuch bedient hat. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, warum keine DNA von ihm gefunden wurde: Er "versteckt" sich in dem nicht identifizierbaren Profil oder er hat keine DNA von sich übertragen, weil er ein schlechter DNA-Spurenlager ist.
oder es es befindet sich keine DNA im Badezimmer von ihm, weil es ein Unfall gewesen ist.

Er trug Frau K. durch den ganzen Flur, das wird ein Kraftakt gewesen sein. Ich gehe einmal davon aus, dass er davon außer Atem war, wahrscheinlich ins schwitzen kam. Dann ließ er das Wasser ein und drückte Frau K. unter Wasser. Es gab also einige Möglichkeiten um DNA zu hinterlassen.


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19.06.2023 um 22:03
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn man das weiterspinnen würde, dann könnte jeder Täter behaupten, seine DNA sei von anderen am besagten Ort platziert worden.
genauso ist es. Im vorliegenden Fall wissen wir nicht genau, was das Opfer machen wollte. Es kann das Einweichen von kotverschmierter Wäsche gewesen sein, es kann aber auch etwas anderes sein. Solange man nicht in Orwells 1984-Welt lebt, kann man das nicht ausreichend feststellen.

Daher muss man sich um Indizien kümmern und das ist einfach die aus den Zeugenaussagen mit gewissen Wahrscheinlichkeit vorliegenden kotverschmutzter Wäsche, dass sind die DNA Spuren u.s.w. u.s.w.. Und das 1. Tatsachengericht hat es schon richtig gesagt, die DNA-Spuren zeigen grundsätzlcih eine Wannennutzung des Opfers.

Das 2. Gericht hat zwar daraus nur noch einen "Berührung" gemacht, ohne aber in geringsten sich damit auseinanderzusetzen, warum das Opfer überhaupt das berühren soll. Sich einmal über die Badewanne beugen um zum Griff zukommen, etc. Warum? Irgendeine Auseinandersetzung fehlt da vollkommen.

Außerdem glaube ich, dass hier ein Überraschungsurteil vorliegt. das Gericht hat nichtmal den DNA-Sachverständigen befragt. Möglcherweise hat die Verteidigung dem zugestimmt, dass nur das Gutachten verlesen wird, aber dabei ist sicher die Verteidigung davon ausgegangen, dass es bei der Ansicht des 1. Gerichts bleibt. Dass es jetzt plötzlich die Ansicht geändert wird ohne den Gutachter gezielt danach zu befragen, davon musste die Verteidigung sicher nicht ausgehen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 22:04
Die im Badezimmer vorhandenen DNA-Spuren, über die die Zeugen KOK und
KHKin berichtet haben, sprechen weder für noch gegen ein Sturzgeschehen. Auch der
Umstand, dass im Badezimmer keine DNA-Suren des Angeklagten festgestellt wurden,
schließt zur Überzeugung der Kammer eine Gewalttat nicht aus.
Seite 94 des Urteils.

An den DNA-Spuren hat sich bis zu diesem Prozess nichts geändert. Auch deren Bewertung wird sich nicht ändern.
Zur Überzeugung der Kammer gab es keinen Anlass für Lieselotte , die Badewanne
zu einem Zweck zu nutzen, der es erforderlich machte, die Wasserhähne auf- und den
Abfluss zuzudrehen.
Seite 43

Auch daran wird sich nichts ändern. Wie und wodurch? Sicherlich nicht durch die Zeugin E. die von früher berichtet.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Er trug Frau K. durch den ganzen Flur, das wird ein Kraftakt gewesen sein.
Er könnte sie auch mit einer Decke gezogen haben. Dabei käme er nicht ins Schwitzen.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:drückte Frau K. unter Wasser
Im Wasser gibt es keine DNA-Anhaftungen. Außerdem hat er Frau Kortüm zuvor gestützt und ihr die Schuhe angezogen, vermutlich aus der Jacke geholfen usw. Seine DNA an ihrer Kleidung wäre also unverdächtig.


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 22:13
Zitat von LentoLento schrieb:was das Opfer
Das Opfer des eigenen Waschzwangs oder das des Angeklagten?
Zitat von LentoLento schrieb:kotverschmutzter Wäsche
Im Krankenhaus ist keine angefallen, dort trug die Patientin Krankenhauskleidung und Windeln. Die einzige Wäsche wäre also die, die sie trug und in der sie noch ihren Mittagsschlaf machte, falls MG sie nicht vorher umbrachte.
Zitat von LentoLento schrieb:das Gericht hat nichtmal den DNA-Sachverständigen befragt.
Wozu auch, wenn die Ergebnisse von keiner Seite in Zweifel gezogen werden. Was soll ein Sachverständiger hierzu noch sagen? Es geht allein um die rechtliche Würdigung und die obliegt dem Gericht.


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19.06.2023 um 22:14
Ich muss nochmal kurz nachfragen: Ist in der ganzen Wohnung keine DNA von MG gewesen? Keine Fingerabdrücke?

Eigentlich mag ich das auch nur der Vollständigkeit halber wissen, da ich nämlich nun nach dem Lesen der ganzen Beiträge von vorallem Palio und Andante für mich zu dem Schluss gekommen bin, dass es keinen Unfall gab.
Alles total logisch, was die beiden und andere hier schreiben im Bezug auf die große Wahrscheinlichkeit, dass MG LK tötete.

Ich musste kurzzeitig mal an Keyser Soze denken, der sich so genial verstellen konnte, dass ihm bis zum Schluss (in "Die üblichen Verdächtigen") alle den behinderten Kleinkriminellen abnahmen.

So extrem geht in real natürlich kaum, aber ich vermute bei MG mittlerweile eine gewisse Begabung zum Schauspielern/Verstellen.
Ging halt nur dann nach hinten los, weil er zu auffällig "komisch" agierte nach der Tat.

Das "Wie" ist mir bis zum Bad zwar auch noch schleierhaft (vor allem, wenn da wirklich nirgendwo eine Spur von ihm war), aber das werden wir wohl eh nie erfahren.


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19.06.2023 um 22:17
Zitat von PalioPalio schrieb:Er könnte sie auch mit einer Decke gezogen haben. Dabei käme er nicht ins Schwitzen.
dann hätte es Schleifspuren am Teppich geben müssen.


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19.06.2023 um 22:20
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Ich muss nochmal kurz nachfragen: Ist in der ganzen Wohnung keine DNA von MG gewesen? Keine Fingerabdrücke?
Wenn man die Misch-Spur außer acht lässt, gab es im ganzen Badezimmer keine DNA von ihm. Inwieweit die ganze Wohnung auf DNA untersucht wurde, ist mir nicht bekannt.


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19.06.2023 um 22:26
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Inwieweit die ganze Wohnung auf DNA untersucht wurde, ist mir nicht bekannt.
Mir auch nicht, aber es hätte auch nicht viel Sinn gehabt.
Wahrscheinlich wurden die übrigen Räume höchstens auf Kampfspuren oder Scherben oder Hinweise auf einen Aufprall und ein mögliches Tatwerkzeug untersucht. Ohne Ergebnis.


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19.06.2023 um 22:27
Zitat von LentoLento schrieb:Im vorliegenden Fall wissen wir nicht genau, was das Opfer machen wollte.
Kommt in deinen Überlegungen auch die Möglichkeit vor, dass das Opfer NICHTS an der Wanne wollte? Dass es da nicht hingegangen ist, weil es dort nichts machen wollte, absolut nichts?

Warum muss es partout was an der Wanne gewollt haben? Klar, damit es hineinstürzen kann. Aber wenn es nun gar nicht an der Wanne war?


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