Andante schrieb:Immer diese DNA-Gläubigkeit…. Allein dass sich die DNA von jemandem an irgendeinem Gegenstand befindet, beweist für sich genommen noch gar nichts. Die entscheidende Frage ist, bei welcher Gelegenheit die DNA der betreffenden Person dort hingekommen ist. Erst diese Zusammenhänge machen im Fall eines Tatverdächtigen eine DNA-Spur zu einem Beweis, oder führen wie im Fall von Frau K zu einem relevanten Indiz dafür, dass sie etwas an oder mit der Wanne vorhatte.
Da ist aber schon mal fraglich, ob Frau Ks DNA ausgerechnet an ihrem Todestag an den Wannengriff etc. gekommen ist. Zweitens kann, wie hier wirklich schon mehrfach geschrieben wurde, ihre DNA auch dadurch an diese Stellen gekommen sein, dass sie durch jemand anderen bewusst dort platziert wurde, indem etwa ein von ihr benutztes Handtuch oder Waschlappen gegen die Stellen gedrückt wurde, oder indem diese Person die Hand der bewusstlosen Frau K dagegen drückte, als Frau K in der Wanne lag.
Es ist doch ganz einfach. Nach den Zeugenaufnahmen von damals sollte das Opfer doch angeblich vorher nie ein Grund gehabt haben die Badewanne zu nutzen. Und dann ist plötzlich – wie aus dem Nichts –DNA zu finden, die 100%ig zu dem nun nicht mehr auszuschließenden Unfall vorhanden. Die Zeugenaussagen belegen, dass das Opfer nie vorher ein Grund hatte die Badewanne zu nutzen. Und jetzt findet sich plötzlich doch die DNA?
Also dann gibt es doch nur noch zwei Möglichkeiten, entweder die Bewertung der Zeugenaussagen war richtig, dann sind mit hoher Sicherheit die DNA-Spuren im Rahmen dieses möglichen Unfalles entstanden oder die Bewertung der Zeugenaussagen war schlicht und einfach falsch. Beides führt dazu, dass man nun der Unfall wahrscheinlicher wird, das Kartengebäude der damaligen Gerichte zusammengebrochen ist. Natürlich kann die bewusst platziert sein, aber das ist bei der Frage des Unfalles nicht zu berücksichtigen, weil es sonst ein Zirkelschluss wäre.
Außerdem muss man nun die Wahrscheinlichkeiten für einen Unfall und für eine Straftat abschätzen, beides ist hier möglich. Diese DNA-Spuren erhöhen die Wahrscheinlichkeit für einen Unfall, verringern jedoch die für eine Straftat.
Zu berücksichtigen ist eben auch, dass die genau an den Stellen gefunden wurde, selbst an dem Rad, mit dem man den Stöpsel hoch und runter bewegen kann.
Und bei der Ermittlung dieser Wahrscheinlichkeiten muss man natürlich auch korrekt vorgehen. Dabei muss die DNA bei der Wahrscheinlichkeit für einen Unfall vollständig berücksichtigt werden, dass die jemand bewusst dort platziert haben könnte darf man nicht annehmen, weil es sich sonst um einen Zirkelschluss handelt.
Dieses bewusste Platzieren darf man natürlich bei der Annahme einer Straftat berücksichtigen, aber eben auch nicht 100%ig. Dass der Täter überhaupt darauf gekommen wäre, hat nur eine begrenzte Wahrscheinlichkeit. Auch unter der Annahme dieser Möglichkeit verringert die vorhandene DNA die Wahrscheinlichkeit einer Straftat.
Und dann – wenn man alles korrekt abgeschätzt hat – muss man beide Wahrscheinlichkeiten vergleichen. Außerdem gilt natürlich das „Im Zweifel für den Angeklagten“- Prinzip und dabei spielt zusätzlich eine Rolle, dass man einen Unfall wahrscheinlich gar nicht mehr ausschließen kann, der Ausschlussbeweis ist kaum mehr zu führen. Immerhin zeigt die Rekonstruktion, dass den Rekonstruktionsversuchen 8 von 31 unterschiedlichen Ausgangspositionen erfolgreich sind. Und dabei gibt es sogar Positionen aus aufrechter Stellung (siehe LG-Beschluss Abschnitte 98 und 135).