emz schrieb:Aber prüft denn das WA-Gericht, ob der neue Beweis auch tatsächlich seine Richtigkeit hat? Ich denke nein, weil dafür gibt's ja dann die Verhandlung.
Um überhaupt diese Sache beurteilen zu können, hatte das WA-Gericht einen weiteren Gutachter beauftragt. Es hat offensichtlich nicht leichtfertig gesagt, neues Verfahren, also neuer Beweis. Entsprechend selten sind auch erfolgreiche WAVs.
Was dort genau verhandelt wurde, ist leider nicht bekannt, aber einer gewissen Überprüfung hat das Gutachten schon Stand gehalten.
jaska schrieb:Lento schrieb:
Wie gesagt, deise Beurteilung sollte man definitiv Experten überlassen
Noch immer nicht beantwortet, diese Frage...
Du solltest diese Sache nicht aus dem Zusammenhang reißen:
Lento schrieb:Bei Stürzen treten hohe Kräfte auf, die auch Knochen brechen , Gelenke auskugeln können etc.. Da hat die "Schwergängigkeit" eines Gelenks nur einen geringen Einfluss. Wie gesagt, deise Beurteilung sollte man definitiv Experten überlassen
Ich glaube, dass ist einen triviale Aussage und dafür fragst Du nach einer Expertise, geht's noch? Jeder der ein gebrochens Bein, ausgekugelten Arm, abgerissene oder gedehnte Sehnen hatte, sollte das beurteilen können und wird mir hier sicher mir recht geben. Diese Erkenntnis erfährt man in der Praxis leider recht schmerzlich.
jaska schrieb:Was ist das denn anderes als eine Beurteilung? Du wischt kritische Einwände weg und das noch nicht mal sehr geschickt, weil Sturzhöhe sowie Geschwindigkeit/Impuls keinerlei Eingang in Dein Argument finden. Aber es ist halt schöner, wenn man vage bleibt.
Dich ärgert offenbar mehr, dass ich vage bleibe. Ja, anders geht es nicht, ich kann die Animation nachvollziehen, ich kann erkennen, warum das rechte Bein durch den Sturz über den Badewannenrand gezogen wird und diese in der Simulation erfolgte Bewegung durchaus ausführen kann. Ich persönlich will das nicht in der Praxis versuchen, denn es dürfte - wenn meine Vorstellung richtig ist, wo natürlich die Hebelgesetze mit reinspielen - alles andere als angenehm sein. Das kann ich nur qualitativ abschätzen. Teile dieses Bewegungsablaufes habe ich jedenfalls auch praktisch nachvollziehen können. Mehr kann ich nicht beurteilen. Ich gehe davon aus, dass das Insitut seriös ist und das auch schlüssig ist, wie gesagt, grob überprüfen kann ich es und da sehe ich persönlich keine offensichtlichen Fehler und zu dieser Ansicht ist offenbar das WA-Gericht mit Hilfe eines weiteren Gutachters auch gekommen.
Aber von mir aus rede weiter von "Gefälligkeitsgutachten".
jaska schrieb:Also sind Richter, Laienrichter, Schöffen per se schon mal nicht so gut geeignet?
Ich glaube Du wirst nicht abstreiten können, dass die Ausbildung eines Menschen eine Rolle spielt. Wenn mal ein Laienrichter ein Physiker ist, wird der das sicher besser beurteilen können, als z.B. Steuerberater. "Per se" ist daher auch wieder Unsinn, es kommt immer darauf an, wer gerade dort oben sitzt.
Da sie jedoch selten das Wissen mitbringen, bedienen sie sich Gutachtern. Und sie haben auch die Möglichkeit Gutachter zu befragen. Das ist ein erheblicher Unterschied zu uns. Aber man soll sich nichts vormachen, bei der heutigen Komplexität ist das häufig trotzdem nicht möglich das Gutachten wirklich soweit ausreichend zu verstehen, dass Gerichte es wirklich überprüfen kann. Das ist so, das kann man nicht ändern.