Badewannenunfall von Rottach-Egern
08.09.2022 um 18:54Wenn man viel Geld auf dem Konto hat und befürchtet, in naher Zukunft in ein Pflegeheim zu kommen, gibt es einige, die ihr Erspartes nach und nach (wird ja geprüft) nach Hause holen...
Anfangs kam er nicht gleich drauf, aber später, bei seiner Vernehmung als Beschuldigter, ist ihm dann doch wieder eingefallen, dass sie so was machte:Cpt.Germanica schrieb:Wenn noch nicht mal der Hausmeister davon wusste (und bis auf die ominöse, verstorbene Zeugin sonst auch niemand).
Ausschließlich der Angeklagte behauptete, Frau habe manchmal Wäsche in derAuch seiner Ehefrau fiel es ein:
Badewanne eingeweicht bzw. vorgewaschen. Er ließ sich dahingehend ein, sie habe die
verkotete Wäsche vorgewaschen, da es ihr peinlich gewesen sei, ihm diese Wäschestücke
zum Waschen mitzugeben.
Soweit die Ehefrau des Angeklagten, Mariya angab, sie habe von ihrem Mann(Urteil Seite 47 f.)
erfahren, dass Frau verkotete Wäsche in der Badewanne einweiche, erachtet die
Kammer diese Einlassung nicht für glaubhaft. Die Zeugin hat diesbezüglich - in Abweichung
von der Aussage des Angeklagten - angegeben, dieser habe ihr erzählt, er habe einmal mit
eigenen Augen gesehen, dass Wäsche in der mit Wasser gefüllten Wanne gelegen habe.
Derartiges hat jedoch nicht mal der Angeklagte selbst behauptet. Die gesamte Aussage der
Zeugin, die sich wie oben unter E. III. 4. ausgeführt, mehrfach in Widersprüche zu ihren
früheren Angaben verwickelt hat, war von erheblichem Entlastungseifer geprägt.
So ominös ist diese Zeugin nicht. Laut dem auf dieser Seite https://manfred-genditzki.eu/ unter dem Titel: "Wenn alles anders war" verlinkten Artikel war diese Dame die Tochter eines früheren Lebensgefährten von Frau Kortüm und hat diese über eine Zeitspanne von rund 20 Jahren gekannt. Die Frau lebte in Ludwigsburg und hat laut des Artikels eines Tages im Internet recherchiert, was aus Frau Kortüm geworden ist, wodurch sie dann auf den Fall aufmerksam wurde. Ihre Aussage, dass Frau Kortüm das Vorab-Einweichen von Kleidung generell, insbesondere aber von "Leibwäsche" bereits von ihrer Mutter in Ostpreußen übernommen hat, klingt für mich sehr glaubhaft, und ich halte es für sehr einleuchtend, dass sie das zumindest, wenn es um "beschmutzte" Unterwäsche ging, beibehalten hat. Vor allem, da sie die Wäsche an Herrn Genditzki weitergab und der sie in einer Gemeinschafts-Waschmaschine im Keller wusch. Diese Erläuterung, dass die Zeugin keine flüchtige Bekannte war, sondern eine Person, mit der Frau Kortüm zwei Jahrzehnte lang vertraut war und teilweise mit ihr zusammen gewohnt hat, macht ihre Aussage für mich schon sehr glaubhaft.Cpt.Germanica schrieb:(und bis auf die ominöse, verstorbene Zeugin sonst auch niemand).
Tja, wie die Verteidigerin den Background eben möglichst plausibel darstellt und das auch recht gut hinbekommt. Die Zeugin selbst ist allerdings in ihrem Bemühen ähnlich übermotiviert wie Herr Genditzki.hopkirk schrieb:klingt für mich sehr glaubhaft, und ich halte es für sehr einleuchtend
So unterschiedlich sind die Menschen. Ich halte die Aussage, die auch als eidesstattliche Versicherung vorliegen soll, für sehr glaubwürdig, eben weil sie von einer Person stammt, die über Jahre mit Frau Kortüm zusammen gelebt hat.Palio schrieb:Sorry, aber ich halte diese Dame für wenig glaubwürdig.
Genau entsprechende Zweifel hegte auch das OLG-München im WAV, als es über die Zulässigkeit entschieden hatte und zwar ganz unabhängig von der verstorbenen Zeugin:hopkirk schrieb:Die Ärzte, Pflegekräfte u.s.w., die befragt wurden, können doch gar nicht mit Bestimmtheit sagen, was Frau Kortüm mit ihrer Wäsche gemacht hat. Wenn mich jemand fragen würde, ob meine Nachbarin verschmutzte Unterwäsche in der Badewanne einzuweichen pflegt oder ob mein Nachbar die Angewohnheit hat, an seinen getragenen Socken zu schnüffeln, bevor er sie in den Wäschekorb wirft, müsste ich sagen, dass mir derlei nicht bekannt ist. Ich weiß nichts davon, aber das heißt nicht, dass es nicht so ist. In der Regel reden Leute nicht darüber, was sie mit schmutziger oder gar verkoteter Unterwäsche machen. Das ist doch ein Thema, das man für sich behält. Für mich ist die Aussage der Zeugin deutlich glaubhaft er als die Fantasiegebilde von Tatabläufen, die in den Urteilen geschildert sind.
Es erscheint sehr fraglich, ob die Kammer in Ansehung der vorgenannten Umstände ein Sturzgeschehen allein deshalb ausgeschlossen hätte, weil sie davon ausgegangen ist, die Geschädigte hätte keinen Anlass gehabt, die Badewanne insbesondere zum Einweichen ihrer verkoteten Wäsche zu benutzen. Denn auch diesen Schluss hat die Kammer aus einer Vielzahl einzelner Indizien geschlossen. Deren Gewicht und Wertigkeit kann sich aber in dem Gesamtgefüge der Beweiswürdigung in Kenntnis der neuen Beweismittel substantiell anders darstellen. Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Aussage der nunmehr benannten Zeugin E... im weiteren Verfahren zukommt, kann hier vorerst dahinstehen.Quelle: https://www.allmystery.de/dateien/qs9tw6hogum3_2395272.pdf
Danke. Meine Einschätzung ist nämlich abweichend vom ....Lento schrieb:Es wäre auch an @Cpt.Germanica mal zu beachten, wie ein durchaus "seriöses" Staatsorgan diese damalige Feststellung nun unter den neuen Gesichtspunkten einschätzt. Eine abweichende Einschätzung ist daher alles andere als unseriös.
Solange nicht mal der Hausmeister etwas vom Einweichen verkoteter U-Wäsche wusste, obwohl er diese doch regelmäßig für Frau K. wusch und spätestens dabei gemerkt haben müsste, wenn sie noch feucht ist, sehe ich jeder Kritik an meiner Einschätzung besagter "Zeugin" ganz entspannt entgegen.Lento schrieb:OLG-München im WAV
Mag ja alles sein, aber die gute Frau hatte etliche Jahre vor deren Tod überhaupt keinen Kontakt mehr zu Frau Kortüm.hopkirk schrieb:So unterschiedlich sind die Menschen. Ich halte die Aussage, die auch als eidesstattliche Versicherung vorliegen soll, für sehr glaubwürdig, eben weil sie von einer Person stammt, die über Jahre mit Frau Kortüm zusammen gelebt hat.
Sie konnten aussagen, dass sie zu keinem Zeitpunkt eingeweichte Wäsche bei Frau Kortüm gesehen haben, noch dass sie ihnen je erzählt hat, dass es zu ihren Gewohnheiten gehört, Wäsche einzuweichen.hopkirk schrieb:Die Ärzte, Pflegekräfte u.s.w., die befragt wurden, können doch gar nicht mit Bestimmtheit sagen, was Frau Kortüm mit ihrer Wäsche gemacht hat.
Bist du Pflegekraft oder Putzfrau bei deinen Nachbarn und gehst deshalb zweimal täglich bzw. einmal wöchentlich bei ihnen ein und aus?hopkirk schrieb:Wenn mich jemand fragen würde, ob meine Nachbarin verschmutzte Unterwäsche in der Badewanne einzuweichen pflegt oder ob mein Nachbar die Angewohnheit hat, an seinen getragenen Socken zu schnüffeln, bevor er sie in den Wäschekorb wirft, müsste ich sagen, dass mir derlei nicht bekannt ist.
Das kommt noch hinzu.Cpt.Germanica schrieb:Solange nicht mal der Hausmeister etwas vom Einweichen verkoteter U-Wäsche wusste, obwohl er diese doch regelmäßig für Frau K. wusch und spätestens dabei gemerkt haben müsste, wenn sie noch feucht ist, sehe ich jeder Kritik an meiner Einschätzung besagter "Zeugin" ganz entspannt entgegen.
Ich zitiere mich mal selber, um was zu ergänzen.Cassandra71 schrieb:Das kommt noch hinzu.
Die Pflegekräfte kamen zur Tablettengabe. Ich gehe davon aus, dass sie nie einen Anlass hatten, überhaupt Frau Kortüms Badezimmer zu betreten. Und ich wüsste nicht, warum Frau Kortüm mit ihrem Arzt ihren Umgang mit beschmutzter Unterwäsche hätte besprechen sollen.Cassandra71 schrieb:Sie konnten aussagen, dass sie zu keinem Zeitpunkt eingeweichte Wäsche bei Frau Kortüm gesehen haben, noch dass sie ihnen je erzählt hat, dass es zu ihren Gewohnheiten gehört, Wäsche einzuweichen.
Das ist wirklich seltsam. Du findest es überhaupt nicht sonderbar, wie die Zeugin genau das zur richtigen Zeit bestätigt, was zum Wiederaufnahmeantrag noch fehlte?hopkirk schrieb:So unterschiedlich sind die Menschen. Ich halte die Aussage, die auch als eidesstattliche Versicherung vorliegen soll, für sehr glaubwürdig,
Die Aussage der Zeugin E..., die Geschädigte habe ihre Wäsche stets in der Badewanne eingeweicht, erhöhe den Beweiswert des Gutachtens nicht. Denn Gewohnheiten könnten sich ändern. Zudem habe das erkennende Gericht aufgrund anderer Umstände die Möglichkeit ausgeschlossen, dass die Geschädigte gerade am Tattag ihre Wäsche inAus dem OLG-Beschluss, in dem die ablehnende Entscheidung des LG München I zitiert wird.
der Badewanne eingeweicht hat.
Welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Aussage der nunmehr benannten Zeugin E. im weiteren Verfahren zukommt, kann hier vorerst dahinstehen.
Richtig, das liegt nicht an der Zeugin, sondern daran, dass, wenn ein Sturz gut möglich ist, der überraschende Badewannenbetrieb egal sein könnte. Damit rückt nicht Wäschewaschenwollen in den Grad von Wahrscheinlichkeit. Es ist dann so, dass es möglicherweise dahingestellt bleiben könnte, warum der Abfluss zu war und der Wasserhahn auf. Letztlich kann Frau Kortüm ja immer noch plötzlich verwirrt gewesen sein. Der Sturzausschluss ist ein zentraler Punkt, um den sich alles andere rankt. Das OLG hat im Übrigen nur für fraglich gehalten, ob und wie das LG dies sehen könnte. Es macht keine Vorgaben für das nächste Verfahren.Lento schrieb:Genau entsprechende Zweifel hegte auch das OLG-München im WAV, als es über die Zulässigkeit entschieden hatte und zwar ganz unabhängig von der verstorbenen Zeugin:
In der Tat hat das Gericht das ausgeschlossen. Es hat so vieles einfach ausgeschlossen oder als gesichert angenommen, was ihm in den Kram passte. Mit der Wahrheit muss das nichts zu tun haben.Palio schrieb:Zudem habe das erkennende Gericht aufgrund anderer Umstände die Möglichkeit ausgeschlossen, dass die Geschädigte gerade am Tattag ihre Wäsche in
der Badewanne eingeweicht hat.
Wie sie sie in einem TV-Interview nennt, würde ich jetzt nicht überbewerten, aber alles andere sehe ich wie du.Palio schrieb:Sie ist deutlich jünger als Frau Kortüm, sie nennt ihre intime Wasch- und Weggefährtin von einst nicht Liselotte, sondern "Frau Kortüm", wenn sie über sie spricht.
Das kannst Du so sehen, mir ging es nur darum, dass Du hier im Forum andere Meinungen als Deine als "unseriös" betrachtet hast. Nur deshalb wollte ich Dichauf die Sichtweise des OLG hinweisen oder willst Du diese nun ebenfalls als unseriös ansehen?Cpt.Germanica schrieb:Danke. Meine Einschätzung ist nämlich abweichend vom ....
Zitat von LentoLento schrieb:
OLG-München im WAV
Das ist Deine Ansicht.jaska schrieb:Die bekannten Details aus dem Gutachten zum möglichen Sturzgeschehen waren bislang mehr als fraglich, das klang einfach sehr nach Gefälligkeitsgutachten. Sämtliche Ausgangsparameter fehlten, die Modell-Person war dermaßen gelenkig, dass es kaum vorgegebene Bewegungseinschränkungen einer alten Dame gegeben haben kann. Hier wären mehr Details wichtig. Diese liegen dann hoffentlich dem Gericht vor und das in einer Weise, die nachprüfbar und nachvollziehbar ist. Ich war und bin da skeptisch.
Der Gedanke kam auch mir. Dieses Skelett in der Computersimulation wirkte eher wie ein Gummimensch, als eine 87 Jahre alte Dame mit all ihren altersbedingten Problemen. Mit 87 sind doch sämliche Gelenke etwas "schwergängig”.jaska schrieb:Modell-Person war dermaßen gelenkig, dass es kaum vorgegebene Bewegungseinschränkungen einer alten Dame gegeben haben kann