Palio schrieb:Ich meine, dass ein Gericht beurteilen kann, ob ein Zeuge glaubwürdig und eine Zeugenaussage glaubhaft ist.
Das mag bei Zeugen mit IQ unter 80 zutreffen, bei intelligent und widerspruchsfrei lügende Zeugen eher weniger. Richter sind keine Psychologen, auch wenn erfahrene Richter im Laufe ihrer Dienstzeit natürlich auch in dieser Hinsicht dazulernen.
Man darf auch nicht negieren, dass Gerichte bestimmten Berufsgruppen eher Glauben schenken als anderen.
Falls einer Friseurin nicht geglaubt wird, mag diese verstimmt oder sauer sein, falls das Misstrauen unberechtigt war. Zu befürchten hat das Gericht in diesem Fall überhaupt nichts.
Falls das Gericht (oder gar ein Einzelrichter) einem Polizeibeamten nicht glaubt, müssen sie am folgenden Tag mit einem wütenden Anruf des Dienststellenleiters, in spektakulären Fällen sogar von noch höherer Stelle, rechnen.
Obwohl auch Ermittler in gewesen Fällen dazu neigen, die Wahrheit zu ihren Gunsten zu verbiegen, wenn Fehler oder Schlampereien vertuscht werden sollen, habe ich tatsächlich nur ein einziges Mal erlebt, dass der Aussage eines Polizeibeamten nicht gefolgt wurde. Dieser tat in einem Bahnhofsrevier Dienst und hatte es bereits mit der Art seines Auftretens dermaßen übertrieben, dass der Richterin keine andere Wahl blieb.