Badewannenunfall von Rottach-Egern
19.06.2023 um 22:30IamSherlocked schrieb:Ich muss nochmal kurz nachfragen: Ist in der ganzen Wohnung keine DNA von MG gewesen? Keine Fingerabdrücke?Zu Fingerabdrücken gibt es keine Aussage in den Urteilen. Es gab also wohl keine Fingerabdrücke an den Armaturen. Wenn es dort Fingerabdrücke von Frau Kortüm gegeben hätte, dann hätte MG im Falle seiner Täterschaft wirklich so geistesgegenwärtig gewesen sein müssen, dass er ihre Hand an die Armaturen drückt. Das ist schon weniger wahrscheinlich als ein nach einem Mord ziemlich naheliegendes Verwischen der eigenen Spuren oder hier auch ein Bedienen der Armaturen mit Hilfe eines Handtuchs oder Lappens.
DNA hingegen kann auf viele verschiedene Arten übertragen werden, unter anderem durch die Benutzung fremder Handtücher.
Es gab zudem Mischspuren, aus denen man kein DNA-Profil gewinnen konnte. Wem die DNA gehört, weiß man also nicht.
Ansonsten hat MG zum Beispiel im Badezimmer sicher mal die Waschschüssel für Frau Kortüm befüllt und für sie getragen. Seine DNA wäre dort also durchaus zu erwarten.
Miami-weiß schrieb:dann hätte es Schleifspuren am Teppich geben müssen.Nein. Kannst ja mal nachstellen. Geht spurenlos.