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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 22:30
Zitat von IamSherlockedIamSherlocked schrieb:Ich muss nochmal kurz nachfragen: Ist in der ganzen Wohnung keine DNA von MG gewesen? Keine Fingerabdrücke?
Zu Fingerabdrücken gibt es keine Aussage in den Urteilen. Es gab also wohl keine Fingerabdrücke an den Armaturen. Wenn es dort Fingerabdrücke von Frau Kortüm gegeben hätte, dann hätte MG im Falle seiner Täterschaft wirklich so geistesgegenwärtig gewesen sein müssen, dass er ihre Hand an die Armaturen drückt. Das ist schon weniger wahrscheinlich als ein nach einem Mord ziemlich naheliegendes Verwischen der eigenen Spuren oder hier auch ein Bedienen der Armaturen mit Hilfe eines Handtuchs oder Lappens.

DNA hingegen kann auf viele verschiedene Arten übertragen werden, unter anderem durch die Benutzung fremder Handtücher.

Es gab zudem Mischspuren, aus denen man kein DNA-Profil gewinnen konnte. Wem die DNA gehört, weiß man also nicht.

Ansonsten hat MG zum Beispiel im Badezimmer sicher mal die Waschschüssel für Frau Kortüm befüllt und für sie getragen. Seine DNA wäre dort also durchaus zu erwarten.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:dann hätte es Schleifspuren am Teppich geben müssen.
Nein. Kannst ja mal nachstellen. Geht spurenlos.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 22:34
Zitat von PalioPalio schrieb:Nein. Kannst ja mal nachstellen. Geht spurenlos.
Fasern von der Decke die sich dann auf dem Teppich befinden?


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Palio ehemaliges Mitglied

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19.06.2023 um 22:35
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Fasern von der Decke die sich dann auf dem Teppich befinden?
Wurde der Teppich auf Fasern von der Bettdecke untersucht?


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19.06.2023 um 22:42
Zitat von PalioPalio schrieb:Wurde der Teppich auf Fasern von der Bettdecke untersucht?
ich denke nicht, dass Schleifspuren auf dem Teppich tatsächlich mit bloßem Auge ersichtlich sind. Ist genauso bei Socken, die z. B. über den Teppich o. ä. schleifen. Das sieht man den Socken nicht an, sondern anhand von Faseranhaftungen wird man das feststellen können, ob jemand z. b. über einen bestimmten Teppich geschleift wurde.


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19.06.2023 um 22:53
Zitat von PalioPalio schrieb:Wurde der Teppich auf Fasern von der Bettdecke untersucht?
scheinbar hat es keine Fasaranhaftungen gegeben, aufgrund dessen ging man eben davon aus, dass Herr G. Frau k. getragen haben muss.


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19.06.2023 um 23:03
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:aufgrund dessen ging man eben davon aus, dass Herr G. Frau k. getragen haben muss.
Gibt es triftige Gründe, anzunehmen, dass das nicht möglich gewesen ist, so dass daran die das Urteil tragenden Gründe scheitern müssen?


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19.06.2023 um 23:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gibt es triftige Gründe, anzunehmen, dass das nicht möglich gewesen ist, so dass daran die das Urteil tragenden Gründe scheitern müssen?
ich hatte mich auf @Palio Aussage bezogen, dass Herr G. Frau K. über den Teppich hätte schleifen können. Das ist eben nicht möglich, ohne Spuren zu hinterlassen.


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19.06.2023 um 23:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gibt es triftige Gründe, anzunehmen, dass das nicht möglich gewesen ist, so dass daran die das Urteil tragenden Gründe scheitern müssen?
Zumindest ansatzweise wären Ausführungen wünschenswert gewesen, wie der Angeklagte in ungefähr zehn bis elf Minuten inklusive Erreichen der Tiefgarage die Tat ausgeführt haben soll, nachdem bereits das vom Gericht unterstellte "Unterwasserdrücken" vier bis fünf Minuten gedauert hat.
Aber gerade in dieser wichtigen Frage bleibt vieles offen. Nur der angenommene Tatablauf im Badezimmer wird dargelegt.

Klar gibt es hier im Forum auch Meinungen, die von einem anderen Tathergang ausgehen, der dem Angeklagten mehr Zeit ermöglicht hätte. Aber diesen Theorien folgt das Gericht ja gerade nicht.


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19.06.2023 um 23:15
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:ich hatte mich auf @Palio Aussage bezogen, dass Herr G. Frau K. über den Teppich hätte schleifen können.
Frau K mittels Bettdecke hätte schleifen können. Das ist ein Unterschied. Wenn man den Teppich aber nicht auf Faserspuren von der Bettdecke untersucht hat, ist neben dem Tragen auch die Bettdeckentheorie erlaubt. Ist aber letzten Endes auch egal, wenn Tragen nicht unmöglich war.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

19.06.2023 um 23:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:Frau K mittels Bettdecke hätte schleifen können. Das ist ein Unterschied. Wenn man den Teppich aber nicht auf Faserspuren von der Bettdecke untersucht hat, ist neben dem Tragen auch die Bettdeckentheorie erlaubt. Ist aber letzten Endes auch egal, wenn Tragen nicht unmöglich war.
es wurde in dem Fall eben gar nichts geklärt. Das scheint das größte Problem zu sein. Auch wenn es einige anders sehen. Es gibt keine Tatwaffe, es gibt kein Motiv, es gibt keine Spuren, es gibt ein geändertes Gutachten nachdem die Ermittlerin den Staatsanwalt und den Gutachter zur Tatortbegehung einberief. Ach ja und dann noch diese schwerwiegenden Indizien, wie zuviele Binden, zuviele Anrufe usw. Man kann nicht einmal genau sagen, wie Herr G. das in kürzester Zeit alles bewerkstelligt haben soll. Laut Gericht ist das in 11 Minuten möglich, dann ist das wohl so.


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19.06.2023 um 23:28
Man kann nicht wesentliche Aspekte des Tathergangs einfach beiseite schieben und anschließend behaupten, dass eine geschlossene Indizienkette gegen den Angeklagten vorliegt.

Mich würde auch interessieren, wie der Angeklagte sich davon überzeugt hat, dass Frau K nach den angeblichen Schlägen oder dem Stoßen nur bewusstlos, aber nicht tot war.

Hat er den Puls gefühlt? Mit Handschuhen?
Eine Leiche in der gefüllten Badewanne, die nicht ertrunken ist, wäre MG sehr schnell zum Verhängnis geworden. Soweit dürfte er wohl gedacht haben.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn man den Teppich aber nicht auf Faserspuren von der Bettdecke untersucht hat, ist neben dem Tragen auch die Bettdeckentheorie erlaubt.
Das klingt fast wie "Alles, was für den Angeklagten sprechen könnte, aber fahrlässigerweise unterlassen wurde, kann gegen ihn verwendet werden".


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19.06.2023 um 23:35
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zumindest ansatzweise wären Ausführungen wünschenswert gewesen, wie der Angeklagte in ungefähr zehn bis elf Minuten inklusive Erreichen der Tiefgarage die Tat ausgeführt haben soll, nachdem bereits das vom Gericht unterstellte "Unterwasserdrücken" vier bis fünf Minuten gedauert hat.
Ich gehe davon aus, dass die Zeit gereicht hat. Bei den Anrufen beim Hausarzt um 14:57 war LK bereits bewusstlos, der Streit war vorher. Was war danach für MG noch zu tun? Beileibe so viel, wie hier gerne wortreich dargestellt wird. Ins Bad gehen, Stöpsel an der Wanne zumachen, Wasser aufdrehen, LK ins Bad tragen (gewiss mit einer gehörigen Portion Adrenalin plus dem Wunsch, bald wegzukommen), in die Wanne legen. Pantoffeln und Gehstock holen, Toiletten- und Waschbeckenvorleger etwas verwuseln, Pantoffeln und Gehstock „passend“ drapieren, Handtuch von LK nehmen und Armaturen und Stöpselregler abwischen, überall Licht anmachen, nach @Palios Theorie noch schnell LKs Geld aus dem bekannten Versteck holen, raus, Schlüssel draußen einstecken, Tierfgarage, Anrufe bei der Auskunft und beim Pflegedienst, 4 Minuten zu Edeka gefahren, Artikel gegriffen, Kasse 15:30. Alles machbar, so ein zeitraubender Riesenaufriss, wie es hier gerne dargestellt wird, war das für einen gesunden Mann in den besten Jahren nicht.

Persönlich glaube ich nicht, dass er ihren Kopf minutenlang unter Wasser gedrückt hat. Er hat darauf gesetzt, dass der steigende Wasserpegel die „Arbeit“ erledigt.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das klingt fast wie "Alles, was für den Angeklagten sprechen könnte, aber fahrlässigerweise unterlassen wurde, kann gegen ihn verwendet werden".
Es bleibt das Tragen. Insoweit ist die ewig neu aufgelegte Spiegelfechterei mit den Fasern so lange uninteressant, bis das Tragen als Möglichkeit ausgeschlossen werden kann.


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19.06.2023 um 23:40
Interessant wäre es gewesen, wenn das Gericht das Tatgeschehen rekonstruiert hätte. Sich selber davon überzeugt hätte, ob das alles, was sie voraussetzen überhaupt umsetzbar ist. Aber da kam nichts. Meiner Meinung nach, hat weder die Polizei, noch die Staatsanwaltschaft jemals in Erwägung gezogen, dass Herr G. unschuldig sein könnte. Es wurde lediglich gegen ihn ermittelt.


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19.06.2023 um 23:46
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es wurde lediglich gegen ihn ermittelt.
Was irgendwie auch Gründe hatte. Aber so weit waren wir schon. Wir müssen ja nicht alles in Endlosschleife wiederholen.


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19.06.2023 um 23:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was irgendwie auch Gründe hatte.
tatsächlich? Bisher ging ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in beide Richtungen ermittelt? In diesem Fall scheinbar dann wohl nicht.


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19.06.2023 um 23:54
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Bisher ging ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in beide Richtungen ermittelt?
Ja. Und manchmal sogar gegen jemanden, wenn sie zureichende Anhaltspunkte in diese und eben nicht in die andere Richtung hat. Bei manchem Tatverdächtigen gibt es trotz Ermittlungen in beide Richtungen halt am Ende nur Hinweise auf eine Richtung.


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19.06.2023 um 23:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:a. Und manchmal sogar gegen jemanden, wenn sie zureichende Anhaltspunkte in diese und eben nicht in die andere Richtung hat.
die Möglichkeit eines Unfallhergangs ist ja letztlich nicht ganz so abwegig, wie man an dem Wiederaufnahmeverfahren sieht. Ebenfalls hätte man schon zu Anfang klären können, woher die 8.000 Euro stammten, dann hätte man das Motiv nicht austauschen müssen. Dafür hätte man aber vernünftig ermitteln müssen, darf man das bei uns überhaupt noch so aussprechen? Ich glaube nicht. Schönrederei ist die Devise.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 00:08
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Ebenfalls hätte man schon zu Anfang klären können, woher die 8.000 Euro stammten
Wie hätte man das denn klären können, wenn das etwas ist, was nur MG weiß, der es aber nicht erklärt? Ist wie mit dem verschwiegenen Alibi: Entlastendes, das nur der Beschuldigte selber kennt, können Ermittler als Nicht-Hellseher nicht wissen.

Und komme jetzt bitte nicht wieder mit irgendwelchen Dokus, wo behauptet wird, MG habe die Herkunft der 8.000 €, mit denen er just um die Tatzeit Schulden bei einem Freund abzahlte, erklären wollen, was man aber von Ermittlerseite nicht habe hören wollen. Für eine derartige Behauptung hätte ich gerne einen Beleg, ebenso darüber, dass MGs Anwalt, der sicher bei der entsprechenden Vernehmung dabei war, damit einverstanden war, dass sein Mandant zu dem Punkt nichts sagen durfte.


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20.06.2023 um 00:14
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und komme jetzt bitte nicht wieder mit irgendwelchen Dokus, wo behauptet wird, MG habe die Herkunft der 8.000 €
ich sehe keinen trifftigen Grund weshalb er es nicht hätte klären können. Reparaturarbeiten bei verschiedenen Senioren und ein Motorradverkauf hören sich jetzt nicht danach an, als hätte er dafür jemanden bestechen müssen um diese Aussagen zu tätigen. Der Kaufvertrag wird ja ein Datum aufgewiesen haben, sowie ein Ab- und Anmeldedatum beim Straßenverkehrsamt. Da fragt man sich eben, weshalb das nicht vorher geklärt werden konnte. Und ja, da glaube ich eher den Ausführungen des Herrrn G., denn wie hätte er all das nachträglich abwickeln sollen`?


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20.06.2023 um 00:16
Es geht ja nicht nur darum, dass der Verdacht naheliegt, dass nicht hinreichend in beide Richtungen ermittelt wurde.
Es geht ja auch darum, dass teilweise mit nicht nachvollziehbarer Verzögerung ermittelt wurde. Das krasseste Beispiel sind die verspäteten Messungen in der Wanne und an der Verstorbenen.

Komischerweise handelt es sich dabei ausgerechnet wieder um Indizien, die zugunsten des Angeklagten hätten sprechen können, diese waren auch nicht in gleichwertiger Form nachholbar.

Praktischerweise nachholbar bzw umkehrbar waren allerdings die Indizien, die zunächst für und anschließend vermeintlich gegen den Angeklagten sprachen wie die Frage "Unfall durch Sturzgeschehen oder Tötungsdelikt".

Auch ein bisschen viel Zufälle auf einmal.


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