Miami-weiß schrieb:der Todestag war der 28.10. gewesen. Ich meine auch, dass von der schwangeren Frau die Rede gewesen ist. Eine Schwangerschaft kann man schon recht frühzeitig feststellen.
Du glaubst ernsthaft, dass seine Frau einen Schwangerschaftstest machte, er sofort sein Hobby aufgab und das Motorrad verkaufen "musste", aber die Ehefrau dies nicht als Grund angab? Du glaubst weiter ernsthaft, dass MG in die Spielbank ging, um anderen über die Schulter zu sehen? Du glaubst ernsthaft, er hat nicht genau gewusst, dass er für Frau Kortüm nach und nach das gesamte Geld in Höhe von 54.000 € vom Konto abhob und wo sie dieses aufbewahrte? Du glaubst das mit der Schlüsselvereinbarung, dass er den Hausarzt tatsächlich in null Sekunden sprechen wollte, dass er den Wäschekorb ausnahmsweise mal vergaß, dass seine Frau den Schmuck geschenkt bekam, er diesen dann aus Angst vor einer Falschverdächtigung zurückgab, dass die alte ängstlich besorgte Frau ihre Geldkassette mit Scheinen offen herumstehen ließ, während der Schlüssel außen steckte, dass sie die Hose, die sie anhatte, in der Badewanne waschen wollte und dann voll bekleidet hineinfiel, sich beim Drehen den Hinterkopf zweimal anstieß und danach ertrank?
Miami-weiß schrieb:Nur sollte man dieses eben auch nachweisen können
Man konnte den Diebstahl nicht beweisen und daher wurde der Verdacht zu Recht nicht gegen ihn verwendet. Das ist die besagte Rechtsstaatlichkeit, die du immer anzweifelst.
Hier allerdings dürfen wir spekulieren, ob etwas an dem Verdacht dran ist oder nicht.
MG hatte große Geldschwierigkeiten. Er konnte mit Geld nicht umgehen und suchte nach verschiedenen Wegen, sich welches zu beschaffen. Das Geld von Liselotte Kortüm ist verschwunden. Nennenswerte Güter waren in der Wohnung auch nicht mehr vorhanden. Schmuck und Pelzmäntel der Frau tauchten im Besitz des Angeklagten auf. Der Verdacht ist erdrückend, aber nicht beweisbar.
Beweisen konnte man hingegen, dass Frau K. nicht gestürzt ist. Ob die Simulation zu einer anderen Wertung führt, muss man abwarten.