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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 07:11
Ich würde gerne eine Frage in die Runde werfen:
gibt es aus der damaligen Zeit noch Asservate/Spurenträger, die eventuell heute nochmals untersucht werden könnten?
Wäre so etwas automatisch Teil des Wiederaufnahmeverfahrens (eher wohl nicht) oder müsste/könnte das durch eine der Parteien beantragt werden?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 07:26
Zitat von PalioPalio schrieb:Interessant bei meiner Bettdeckenthese ist übrigens der Hilfsbeweisantrag der Verteidigung im ersten Prozess, diese doch bitte mal auf Spuren der beim Auffinden getragenen Kleidung zu untersuchen. Begründung war natürlich, dass die Frau noch lebte und im Bett schlief, als MG die Wohnung bereits verlassen hatte. Ich frage mich, ob die Verteidigung wusste, das aus einem anderen Grund Spuren der Kleidung an der Bettdecke zu finden sein könnten. Vielleicht hat sich der Mandant seinem Anwalt offenbart, wie er die Frau ins Bad schaffte. Natürlich hat die Verteidigung keinen Antrag gestellt, den Teppich auf Faserspuren der Bettdecke mikroskopisch zu untersuchen und für eine solche Untersuchung wäre es zu dem Zeitpunkt ja auch leider zu spät gewesen.
Wenn man vernünftig ermittelt hätte, wäre es untersucht worden. Dann müsste man nicht bei jedem Indiz heruminterpretieren, wie es gewesen sein könnte.

Zitat von PalioPalio schrieb:Kaufverträge kann man einfach aufsetzen und rückdatieren, wenn es sich zuvor gar nicht um einen Verkauf, sondern um eine Übereignung wegen eines Schuldverhältnisses handelte. MG hat auch bei der Bank mit Geld seines Freundes so getan, als sei es seins. Das Motorrad hat er vermutlich nicht mit eigenem Geld bezahlt. Bei seinem Freund stand er tief in der Schuld. Ohne die genauen Umstände zu kennen, können wir viel spekulieren. Auffällig bleibt, dass er es bis zur Anklage noch nicht bewiesen hatte.
Eine Ummeldung eines Fahrzeugs muss unverzüglich bzw. innerhalb einer Woche ab Kauf beim Straßenverkehrsamt erfolgt sein.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.06.2023 um 08:06
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn man vernünftig ermittelt hätte, wäre es untersucht worden.
Schade, dass die Bettdecke nicht untersucht wurde. Man hätte vielleicht Faserspuren des Teppichs daran gefunden. Aber auch das ist nicht zwingend und ein Ausschluss ist bei einer Fehlanzeige nicht möglich, ebenso wie ein Beweis, dass Kortüm sich nach Genditzkis Abwesenheit schlafen legte, darüber nicht zu führen ist.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Eine Ummeldung eines Fahrzeugs muss unverzüglich bzw. innerhalb einer Woche ab Kauf beim Straßenverkehrsamt erfolgt sein.
Oder ab Übereignung statt Verkauf, weil man seine Schulden beim Freund in Form der Übergabe eines Wertgegenstands zurückzahlt. Später dann einen Kaufvertrag aufsetzen, weil der für das Gericht benötigt wird.

Vermutlich war der Käufer aber kein guter Freund von MG. Dann ist es aber immer noch so, dass er das Motorrad laut seiner Frau im Spätsommer verkaufen "musste" (nicht wollte), aber den Erlös nicht direkt seinem Freund zukommen ließ, bei dem er Schulden in Höhe von 41.000 € (!) hatte. Das tat er erst im Oktober, als Frau Kortüm ins Krankenhaus kam.
Vielleicht "musste" er das Motorrad verkaufen, weil er im Spätsommer Geld für etwas anderes brauchte und behielt den Verkaufserlös gar nicht bis Oktober? Es gibt einige Anzeichen, dass MG nicht mit Geld umgehen konnte und seinen Lebensstil nicht seinen Einkünften anpasste.


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20.06.2023 um 08:13
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Mich würde auch interessieren, wie der Angeklagte sich davon überzeugt hat, dass Frau K nach den angeblichen Schlägen oder dem Stoßen nur bewusstlos, aber nicht tot war.
Wenn jemand noch atmet (und das sieht man im Regelfall), ist er nicht tot.
Zitat von LentoLento schrieb:Ja, genau, das KANN der Grund für die DNA-Spuren sein. Wahrscheinlich wird es aber einen anderen Grund gehabt haben. Sie wird wie das erste Gericht geschrieben hat, die Badewanne genutzt haben/nutzen wollen.
Wir haben noch gar nicht die Möglichkeit diskutiert, dass Frau K. des Lebens müde gewesen sein und sich durch Ertrinken in der Wanne suizidiert haben könnte. Ironie off.
Zitat von LentoLento schrieb:Aber wie ich schon schrieb, den Grund kennen wir nicht, aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird genau das am Tage ihres Todes erfolgt sein.
Da man deren Alter nicht bestimmen kann und etliches gegen eine Nutzung der Wanne (in welcher Form auch immer) spricht, können die DNA-Spuren zu jeder anderen Zeit an Ort und Stelle gekommen sein.
Zitat von LentoLento schrieb:Und um jetzt einen Unfall zu widerlegen müsste man genau belegen, dass das am Tag ihres Todes nicht erfolgt sein kann.
Nein, man muss nicht jede noch so absurde Eventualität berücksichtigen, um einen Unfall auszuschließen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 08:30
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Zumindest ansatzweise wären Ausführungen wünschenswert gewesen, wie der Angeklagte in ungefähr zehn bis elf Minuten inklusive Erreichen der Tiefgarage die Tat ausgeführt haben soll, nachdem bereits das vom Gericht unterstellte "Unterwasserdrücken" vier bis fünf Minuten gedauert hat.
Aber gerade in dieser wichtigen Frage bleibt vieles offen. Nur der angenommene Tatablauf im Badezimmer wird dargelegt.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Interessant wäre es gewesen, wenn das Gericht das Tatgeschehen rekonstruiert hätte. Sich selber davon überzeugt hätte, ob das alles, was sie voraussetzen überhaupt umsetzbar ist. Aber da kam nichts.
Leider berichten die Medien so gut wie nichts über den Prozessverlauf. Deshalb kann man nicht ausschließen, vielleicht gibt oder gab es ja noch die große Überraschung und das Gericht hat diesen angenommenen Tatverlauf mit einer vergleichbaren Person und einer Puppe nachstellen und ein entsprechendes Video fertigen lassen.


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20.06.2023 um 08:46
@Palio
Vielleicht hätte man nichts gefunden. Das Gericht ging von tragen, nicht schleifen aus. Kann natürlich sein, dass dieses mal wieder nur reine Spekulation war, wie eben alles in diesem Fall und es dazu keinerlei Untersuchungen gab, man aber trotzdem annahm.

Ich spekuliere jetzt auch mal, dass über die Hälfte der Bundesbürger oder mehr verschuldet sind. Und davon viele gar nicht mit Geld umgehen können. Das macht sie nicht zwangsläufig zu Mördern
Man sollte auch das Naturell des Herrn G. berücksichtigen.er war stets freundlich , ist nicht negativ durch aggressives Verhalten aufgefallen hat scheinbar auch nicht schlecht über Frau K. geredet und hat eine sehr hohe frustrationstoleranz laut Untersuchung des Neurologen. Das darf man ihm ausnahmsweise dann wirklich auch mal positiv anlasten.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.06.2023 um 08:56
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Ich spekuliere jetzt auch mal, dass über die Hälfte der Bundesbürger oder mehr verschuldet sind. Und davon viele gar nicht mit Geld umgehen können.
Nur geht es hier um einen speziellen hochverschuldeten Mann, der sich aufopfernd in den Dienst einer fordernden, betagten, kinderlosen alten Dame gestellt hat.

Warum hat er das Geld nicht sofort nach dem Motorradverkauf seinem Freund gegeben? Was denkst du, hat er damit gemacht? Ausgegeben oder zurückgelegt, um bei seinem Freund im Oktober dann einen Teil der Schulden abzuzahlen?
Wenn er im Dezember noch 41.000 € Schulden bei ihm hatte, waren es vor Oktober fast 50.000 €. Ganz zu schweigen von den Bankschulden, die er zusätzlich hatte. Wie wollte er die Schulden seinem Freund jemals zurückzahlen?

Glaubst du, dass er auf das versprochene Erbe spekuliert hat? Denkst du, er wusste, wieviel Geld Frau Kortüm besaß?


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20.06.2023 um 09:03
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Was also kann DICH von einer Unschuld überzeugen?
Es gibt übrigens doch etwas: Ein Nachweis, wo die vom Konto der Frau K. abgehobenen 54.000 € geblieben sind. Wenn sich beispielsweise ein Unbekannter meldet, dem Frau Kortüm ihr Geld anlässlich eines Besuchs bei ihr schenkte, würde sich meine Meinung zum Fall ganz erheblich ändern.


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20.06.2023 um 09:07
Zitat von PalioPalio schrieb:Wenn sich beispielsweise ein Unbekannter meldet, dem Frau Kortüm ihr Geld anlässlich eines Besuchs bei ihr schenkte
Also eine Art Frau Eyssele, nur diesmal zum Thema Geld… Eigentlich ist es verwunderlich, dass sich der Beschenkte bisher nicht gemeldet hat, um MG zu entlasten. Er hätte je nichts zu fürchten, da ihm das Geld von Frau K freiwillig überlassen wurde und er daher rechtmäßig in dessen Besitz gekommen ist.


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20.06.2023 um 09:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also eine Art Frau Eyssele
Ach nein, nicht so jemand. Hm, du hast Recht. Ganz so einfach wäre es dann doch nicht, meine Meinung zu kippen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hätte je nichts zu fürchten, da ihm das Geld von Frau K freiwillig überlassen wurde und er daher rechtmäßig in dessen Besitz gekommen ist
Der hat wahrscheinlich Angst, mit dem Tod in Verbindung gebracht zu werden und meldet sich deshalb nicht.

Oder es gibt keinen solchen beschenkten Unbekannten.


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20.06.2023 um 09:19
Zitat von PalioPalio schrieb:Nur geht es hier um einen speziellen hochverschuldeten Mann, der sich aufopfernd in den Dienst einer fordernden, betagten, kinderlosen alten Dame gestellt hat.
ja, allerdings konnte das Gericht im diesbezüglich nichts nachweisen. Ich verstehe aber deinen Unmut, mit geht es genauso.
Zitat von PalioPalio schrieb:arum hat er das Geld nicht sofort nach dem Motorradverkauf seinem Freund gegeben?
vielleicht hat sein Freund zum späteren Zeitpunkt auf eine Rückzahlung gepocht. Wie du schon schriebst, finanziell sah es bei Herrn G. nicht rosig aus, kleines Kind, Frau erneut schwanger, da könnte man auch in diese Richtung spekulieren, dass er das Geld für Anschaffungen für z. B. das Baby zurückgelegt hat.
Zitat von PalioPalio schrieb:Glaubst du, dass er auf das versprochene Erbe spekuliert hat? Denkst du, er wusste, wieviel Geld Frau Kortüm besaß?
wenn sie es ihm so versprochen hat, könnte es selbstverständlich sein, dass er darauf spekulierte. Ist ansich ja kein Verbrechen, dies zu tun. Nur musste ihm bewusst gewesen sein, dass Frau K. nicht überdurchschnittlich wohlhabend war. Sonst hätte er nicht um Mietminderung bei der Vermieterin gebeten.


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20.06.2023 um 09:24
Zitat von PalioPalio schrieb:Der hat wahrscheinlich Angst, mit dem Tod in Verbindung gebracht zu werden und meldet sich deshalb nicht.
Und läßt deswegen MG jahrelang im Gefängnis schmoren? Wirklich unfassbar.
Zitat von PalioPalio schrieb:Oder es gibt keinen solchen beschenkten Unbekannten.
Ich neige eher zu dieser Auffassung.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:da könnte man auch in diese Richtung spekulieren, dass er das Geld für Anschaffungen für z. B. das Baby zurückgelegt hat.
Er hätte dann also beabsichtigt, das Geld aus dem Motorradverkauf für andere Zwecke zu verwenden. Ist ja in Ordnung, aber dann stellt sich die hier auch schon mal erörterte Frage, woher das Geld stammte, mit dem er beim Freund die Schulden bezahlte. Wie der User @kegelschnitt vom Beginn des Prozesses berichtete, hatte auch das Gericht entsprechende Fragen zum Thema Geld und Schuldenrückzahlung an MG. Leider kennen wir seine Antworten bisher nicht.


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20.06.2023 um 09:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er hätte dann also beabsichtigt, das Geld aus dem Motorradverkauf für andere Zwecke zu verwenden. Ist ja in Ordnung, aber dann stellt sich die hier auch schon mal erörterte Frage, woher das Geld stammte, mit dem er beim Freund die Schulden bezahlte
wie ich schrieb, vielleicht setzte ihm der Freund eine Frist bis zu diesem wollte er einen Teil des Geld zurück erhalten. Daraufhin musst er an den Notgroschen, den er für seine Familie zurückgelegt hatte.


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20.06.2023 um 09:29
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:dass er das Geld für Anschaffungen für z. B. das Baby zurückgelegt hat.
Davon wusste er im Spätsommer vermutlich noch gar nichts. Das Kind kam im Juni 2009 zur Welt. Warum ging er nochmal in die Spielbank? Kein Zocker, der Geld ausgibt, das er nicht hat?


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20.06.2023 um 09:31
Nachtrag: Laut Aussage seiner Ehefrau musste er im September 2008 das Motorrad verkaufen. Seine finanzielle Situation war zu dem Zeitpunkt also anscheinend so schlecht, dass er sich zu diesem Schritt gezwungen sah. Es war also wohl so, dass der Verkaufserlös akut gebraucht wurde und nicht dafür gedacht war, ihn als Notgroschen zurückzulegen. Dann hätte MG sein geliebtes Motorrad ja auch gleich behalten können.


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20.06.2023 um 09:41
Die Staatsanwaltschaft hatte übrigens den Verdacht, dass die Schuldenaufstellung durch den Freund für das Gericht erst nachträglich gefertigt (und daher manipuliert) wurde. Das ergibt sich aus dem Hilfsbeweisantrag auf Seite 25 des ersten Urteils. Allerdings ist unklar, ob eine Rückdatierung den Tatsachen entspricht, ob das gemacht wurde, um MG zu entlasten und andere Geldmittel plausibel zu machen oder ob der Freund lediglich seine eigene Beteiligung an dem Kreditbetrug verschleiern wollte.

Dubios und desolat war die finanzielle Situation des Angeklagten aber allemal. Und selbstverständlich hat er auf das Erbe der Frau K. spekuliert. Ich vermute sogar, dass dieses die Sicherheit für den Freund war, ihm derart viel Geld vorzustrecken.


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20.06.2023 um 09:46
Zitat von PalioPalio schrieb:Davon wusste er im Spätsommer vermutlich noch gar nichts
der Todestag war der 28.10. gewesen. Ich meine auch, dass von der schwangeren Frau die Rede gewesen ist. Eine Schwangerschaft kann man schon recht frühzeitig feststellen.
Zitat von PalioPalio schrieb:ie Staatsanwaltschaft hatte übrigens den Verdacht, dass die Schuldenaufstellung durch den Freund für das Gericht erst nachträglich gefertigt (und daher manipuliert) wurde. Das ergibt sich aus dem Hilfsbeweisantrag auf Seite 25 des ersten Urteils. Allerdings ist unklar, ob eine Rückdatierung den Tatsachen entspricht, ob das gemacht wurde, um MG zu entlasten und andere Geldmittel plausibel zu machen oder ob der Freund lediglich seine eigene Beteiligung an dem Kreditbetrug verschleiern wollte.
eigentlich sollte man dieses auch belegen können. Die Ermittlerin dachte ja auch, dass das Auto des Herrn K. wesentlich mehr Wert gewesen ist, als der tatsächlich erzielte Verkaufspreis. Nur sollte man dieses eben auch nachweisen können. Behaupten kann man viel. Das hat sogar der vorsitzende Richter gerügt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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20.06.2023 um 10:08
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:der Todestag war der 28.10. gewesen. Ich meine auch, dass von der schwangeren Frau die Rede gewesen ist. Eine Schwangerschaft kann man schon recht frühzeitig feststellen.
Du glaubst ernsthaft, dass seine Frau einen Schwangerschaftstest machte, er sofort sein Hobby aufgab und das Motorrad verkaufen "musste", aber die Ehefrau dies nicht als Grund angab? Du glaubst weiter ernsthaft, dass MG in die Spielbank ging, um anderen über die Schulter zu sehen? Du glaubst ernsthaft, er hat nicht genau gewusst, dass er für Frau Kortüm nach und nach das gesamte Geld in Höhe von 54.000 € vom Konto abhob und wo sie dieses aufbewahrte? Du glaubst das mit der Schlüsselvereinbarung, dass er den Hausarzt tatsächlich in null Sekunden sprechen wollte, dass er den Wäschekorb ausnahmsweise mal vergaß, dass seine Frau den Schmuck geschenkt bekam, er diesen dann aus Angst vor einer Falschverdächtigung zurückgab, dass die alte ängstlich besorgte Frau ihre Geldkassette mit Scheinen offen herumstehen ließ, während der Schlüssel außen steckte, dass sie die Hose, die sie anhatte, in der Badewanne waschen wollte und dann voll bekleidet hineinfiel, sich beim Drehen den Hinterkopf zweimal anstieß und danach ertrank?
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Nur sollte man dieses eben auch nachweisen können
Man konnte den Diebstahl nicht beweisen und daher wurde der Verdacht zu Recht nicht gegen ihn verwendet. Das ist die besagte Rechtsstaatlichkeit, die du immer anzweifelst.

Hier allerdings dürfen wir spekulieren, ob etwas an dem Verdacht dran ist oder nicht.

MG hatte große Geldschwierigkeiten. Er konnte mit Geld nicht umgehen und suchte nach verschiedenen Wegen, sich welches zu beschaffen. Das Geld von Liselotte Kortüm ist verschwunden. Nennenswerte Güter waren in der Wohnung auch nicht mehr vorhanden. Schmuck und Pelzmäntel der Frau tauchten im Besitz des Angeklagten auf. Der Verdacht ist erdrückend, aber nicht beweisbar.

Beweisen konnte man hingegen, dass Frau K. nicht gestürzt ist. Ob die Simulation zu einer anderen Wertung führt, muss man abwarten.


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20.06.2023 um 11:10
Frau K. versah all ihre Kontoauszüge mit handschriftichen Notizen. Wurde die Beerdigung ihres Mannes von diesem Geld beglichen? Wir wissen überhaupt nichts darüber um sagen zu können, Herr G. hat sich das Geld unter den Nagel gerissen. Was ich mir übrigens bei Frau K. so auch gar nicht vorstellen kann.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.06.2023 um 11:34
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Frau K. versah all ihre Kontoauszüge mit handschriftichen Notizen.
Anscheinend nicht in der Form, dass sie vermerkt hat, wofür das Geld ausgegeben wurde...anderenfalls würde nicht im Urteil stehen, dass der Verbleib des Betrages in Höhe von 55.000 Euro nicht geklärt werden konnte.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wurde die Beerdigung ihres Mannes von diesem Geld beglichen?
Auch das Thema hatten wir ein paar Seiten zuvor bereits, von den o.g. 55.000 Euro ist die Beerdigung anscheinend nicht bezahlt worden, denn der ungeklärte Betrag hätte sich ansonsten ja entsprechend verringert.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wir wissen überhaupt nichts darüber um sagen zu können, Herr G. hat sich das Geld unter den Nagel gerissen.
Wenn man bedenkt, dass sie round about 3.000 Euro im Monat zusätzlich zu ihrer Rente hätte verpulvern müssen, um das Geld im besagten Zeitraum auszugeben, kann dieser Verdacht schon aufkommen.


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