Badewannenunfall von Rottach-Egern
25.06.2023 um 09:10Eine Hausführung anhand der Filmbeiträge zum Fall:
Zunächst Grundriss der Wohnung (Bild 14) und die Außenansicht (Bild 150) zusammen:
Frau Kortüms Wohnung war demnach die mit dem Pfeil gekennzeichnete, wobei sie zwei Balkone Richtung Süden hatte. Schlafzimmer und Wohnzimmer hatten getrennte Fenster und der Balkon davor war geteilt.
Noch weitere Ansichten:
(Aus der im Wiki verlinkten SternTV-Doku)
(SternTV-Doku)
Dennoch hatten verschiedene Personen Zugang zu diesem Flurbereich, so dass die weiße Wohnungstür mit Sicherheitsschloss, welches von den Eheleuten Kortüm beim Einzug ausgewechselt wurde, der Zutrittsschutz vor dem Hausverwalter, vor dem Eigentümer der DG-Wohnung, vor Handwerkern, die Zutritt bekamen und oben tätig waren (es war ein Wochentag), vor Wohnungsbesichtigenden und vor den Pflegekräften (vor denen sie ihr "Geld regelrecht versteckt habe").
Meine Meinung:
Frau Kortüm hätte niemals das gesamte Geld (Geldkassette und Portemonnaie) offen im Wohnzimmer stehen gelassen und MG beauftragt, den Wohnungsschlüssel außen stecken zu lassen, weil sie sich schlafen legen will und in ca 3-4 Stunden der Pflegedienst kommt. Diese Situation halte ich für vollkommen abwegig.
Ob Staatsanwaltschaft und Kammer das jetzt anders beurteilen, kann ich nicht sagen. Nachvollziehbar fände ich es nicht. Für mich ist nach den früheren Aussagen nur der damals gezogene Schluss in Betracht zu ziehen.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob sie wach war und der Pflegedienst jeden Augenblick zu erwarten war oder ob sie sich vier Stunden schlafen legen wollte (mit offener Geldkassette im Wohnzimmer).
Zunächst Grundriss der Wohnung (Bild 14) und die Außenansicht (Bild 150) zusammen:
Frau Kortüms Wohnung war demnach die mit dem Pfeil gekennzeichnete, wobei sie zwei Balkone Richtung Süden hatte. Schlafzimmer und Wohnzimmer hatten getrennte Fenster und der Balkon davor war geteilt.
Noch weitere Ansichten:
(Aus der im Wiki verlinkten SternTV-Doku)
Andante schrieb:Nach Betreten des Wohnhauses Steinfeldstrasse 6 durch die Hauseingangstüre, einer Glastüre mit Sicherheitsschloss, gelangt man durch das Treppenhaus in das erste Stockwerk, wo eine Glastüre in Richtung Nordwesten auf einen offenen Balkon führt. In Richtung Südwesten befindet sich dort eine schwere braune Holztüre mit Türschild und Türklingelknopf,
(SternTV-Doku)
Andante schrieb:Nach Durchschreiten der braunen Holztüre befindet man sich in einem kleinen Treppenhaus, von dem nach rechts eine Steintreppe hoch in den zweiten Stock zu einer weiteren Wohnung führt, welche zur Tatzeit nicht bewohnt war und in der wegen eines Eigentümerwechsels Umbaumaßnahmen sowie Wohnungsbesichtigungen stattfanden. Etwa drei Meter hinter derDie Treppe und den Handlauf sieht man auf dem Bild rechts und die Wohnungstür links daneben. Die braune Holztür ist entweder geöffnet oder liegt hinter dem Fotografen.
braunen Holztüre befindet sich die eigentliche Wohnungseingangstüre, eine weiß lackierte Holztüre
Fridolin31 schrieb:Falls die Antwort höher ist als "eins":Festzuhalten ist damit, dass keine weiteren Wohnungen in diesem Treppenhaus hinter der braunen Tür abgehen, nur die zum DG und die von Kortüm.
Konnte man durch die braune Tür nur zur
Wohnung der Frau K gelangen?
Dennoch hatten verschiedene Personen Zugang zu diesem Flurbereich, so dass die weiße Wohnungstür mit Sicherheitsschloss, welches von den Eheleuten Kortüm beim Einzug ausgewechselt wurde, der Zutrittsschutz vor dem Hausverwalter, vor dem Eigentümer der DG-Wohnung, vor Handwerkern, die Zutritt bekamen und oben tätig waren (es war ein Wochentag), vor Wohnungsbesichtigenden und vor den Pflegekräften (vor denen sie ihr "Geld regelrecht versteckt habe").
Meine Meinung:
Frau Kortüm hätte niemals das gesamte Geld (Geldkassette und Portemonnaie) offen im Wohnzimmer stehen gelassen und MG beauftragt, den Wohnungsschlüssel außen stecken zu lassen, weil sie sich schlafen legen will und in ca 3-4 Stunden der Pflegedienst kommt. Diese Situation halte ich für vollkommen abwegig.
Ob Staatsanwaltschaft und Kammer das jetzt anders beurteilen, kann ich nicht sagen. Nachvollziehbar fände ich es nicht. Für mich ist nach den früheren Aussagen nur der damals gezogene Schluss in Betracht zu ziehen.
Miami-weiß schrieb:Wenn man voraussetzt, dass die Türe nie geöffnet stand, wenn Frau K. schlief, warum liess sie diese im wachen Zustand einmal angelehnt, einmal geschlossen?Weil sie z. B. kurz vor 19.00 Uhr gerade in der Küche war, der Pflegedienst nun jeden Moment kommen müsste, sie daher die Tür schon mal geöffnet hat und sich dann in den Sessel im Wohnzimmer setzen wollte und keine Lust hatte, nochmal wieder zur Tür zu laufen. Das Gehen fiel ihr ja schwer.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob sie wach war und der Pflegedienst jeden Augenblick zu erwarten war oder ob sie sich vier Stunden schlafen legen wollte (mit offener Geldkassette im Wohnzimmer).