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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.730 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 09:10
Eine Hausführung anhand der Filmbeiträge zum Fall:

Zunächst Grundriss der Wohnung (Bild 14) und die Außenansicht (Bild 150) zusammen:

 20230625 082033

Frau Kortüms Wohnung war demnach die mit dem Pfeil gekennzeichnete, wobei sie zwei Balkone Richtung Süden hatte. Schlafzimmer und Wohnzimmer hatten getrennte Fenster und der Balkon davor war geteilt.

Noch weitere Ansichten:

 20230625 070647

 20230625 070712

(Aus der im Wiki verlinkten SternTV-Doku)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nach Betreten des Wohnhauses Steinfeldstrasse 6 durch die Hauseingangstüre, einer Glastüre mit Sicherheitsschloss, gelangt man durch das Treppenhaus in das erste Stockwerk, wo eine Glastüre in Richtung Nordwesten auf einen offenen Balkon führt. In Richtung Südwesten befindet sich dort eine schwere braune Holztüre mit Türschild und Türklingelknopf,
 20230625 070911
(SternTV-Doku)
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nach Durchschreiten der braunen Holztüre befindet man sich in einem kleinen Treppenhaus, von dem nach rechts eine Steintreppe hoch in den zweiten Stock zu einer weiteren Wohnung führt, welche zur Tatzeit nicht bewohnt war und in der wegen eines Eigentümerwechsels Umbaumaßnahmen sowie Wohnungsbesichtigungen stattfanden. Etwa drei Meter hinter der
braunen Holztüre befindet sich die eigentliche Wohnungseingangstüre, eine weiß lackierte Holztüre
Die Treppe und den Handlauf sieht man auf dem Bild rechts und die Wohnungstür links daneben. Die braune Holztür ist entweder geöffnet oder liegt hinter dem Fotografen.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Falls die Antwort höher ist als "eins":
Konnte man durch die braune Tür nur zur
Wohnung der Frau K gelangen?
Festzuhalten ist damit, dass keine weiteren Wohnungen in diesem Treppenhaus hinter der braunen Tür abgehen, nur die zum DG und die von Kortüm.

Dennoch hatten verschiedene Personen Zugang zu diesem Flurbereich, so dass die weiße Wohnungstür mit Sicherheitsschloss, welches von den Eheleuten Kortüm beim Einzug ausgewechselt wurde, der Zutrittsschutz vor dem Hausverwalter, vor dem Eigentümer der DG-Wohnung, vor Handwerkern, die Zutritt bekamen und oben tätig waren (es war ein Wochentag), vor Wohnungsbesichtigenden und vor den Pflegekräften (vor denen sie ihr "Geld regelrecht versteckt habe").

Meine Meinung:
Frau Kortüm hätte niemals das gesamte Geld (Geldkassette und Portemonnaie) offen im Wohnzimmer stehen gelassen und MG beauftragt, den Wohnungsschlüssel außen stecken zu lassen, weil sie sich schlafen legen will und in ca 3-4 Stunden der Pflegedienst kommt. Diese Situation halte ich für vollkommen abwegig.

Ob Staatsanwaltschaft und Kammer das jetzt anders beurteilen, kann ich nicht sagen. Nachvollziehbar fände ich es nicht. Für mich ist nach den früheren Aussagen nur der damals gezogene Schluss in Betracht zu ziehen.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn man voraussetzt, dass die Türe nie geöffnet stand, wenn Frau K. schlief, warum liess sie diese im wachen Zustand einmal angelehnt, einmal geschlossen?
Weil sie z. B. kurz vor 19.00 Uhr gerade in der Küche war, der Pflegedienst nun jeden Moment kommen müsste, sie daher die Tür schon mal geöffnet hat und sich dann in den Sessel im Wohnzimmer setzen wollte und keine Lust hatte, nochmal wieder zur Tür zu laufen. Das Gehen fiel ihr ja schwer.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob sie wach war und der Pflegedienst jeden Augenblick zu erwarten war oder ob sie sich vier Stunden schlafen legen wollte (mit offener Geldkassette im Wohnzimmer).


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 09:30
Zitat von PalioPalio schrieb:Weil sie z. B. kurz vor 19.00 Uhr gerade in der Küche war, der Pflegedienst nun jeden Moment kommen müsste, sie daher die Tür schon mal geöffnet hat und sich dann in den Sessel im Wohnzimmer setzen wollte und keine Lust hatte, nochmal wieder zur Tür zu laufen. Das Gehen fiel ihr ja schwer.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob sie wach war und der Pflegedienst jeden Augenblick zu erwarten war oder ob sie sich vier Stunden schlafen legen wollte (mit offener Geldkassette im Wohnzimmer).
es geht ja um das Sicherheitsgefühl. Gerade weil Frau K. körperlich angeschlagen war, hätte jeder leichtes Spiel. Ich glaube, wenn jemand wirklich große Angst hat, dass ein anderer In die Wohnung kommen könnte, der würde seine Eingangstüre nie geöffnet stehen lassen. Das ist für mich eben so widersprüchlich, Angst vor der Badewanne, Angst vor Einbruch, aber dann ein Verhalten, was auch auf anderes schießen lässt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 09:36
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:es geht ja um das Sicherheitsgefühl
Ich schließe tagsüber nie die Haustür ab, aber immer, wenn ich mich schlafen lege. Das ist der Punkt, wo ich, aus meinem persönlichen Sicherheitsgefühl oder einem Gefühl von Unbehagen heraus sage: Niemals hat Frau Kortüm das gewollt. Dies umso mehr, da Frau Kortüm ja im Gegensatz zu mir nicht für ihre Sorglosigkeit bekannt war.


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25.06.2023 um 09:49
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Dass die Türe angelehnt war oder dass ein Schlüssel steckte, während Frau K. ein Mittagsschläfchen machte, halte ich für realitätsfern.
Wie gesagt, es war so gut wie kein erhötes Risiko. Das wird das Gericht berücksichtigt haben und entsprechend die Sache mit der Schlüsselbeobachtung nicht weiter nachgefragt haben. Was Du glaubst, spielt in Wirklichkeit keine Rolle.

Außerdem war das - laut G - nur für eine "Notsituation" abgesprochen. Nur wenn G nicht vor Ort war, wurde der Schlüssel außen stecken gelassen. Diese Schlüsselvereinbarung passt in Wirklichkeit 100%ig zu den baulichen Gegebenheiten und den weiteren Umständen. Wenn Herr G nicht vor Ort war, hätte man andernfalls - falls das Opfer sich nicht rührt - die Tür aufbrechen müssen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Naja, einzelne Puzzlestücke ergeben zusammengesetzt halt auch ein Bild...da muss man keine Statistik führen.
Genau, nur war es so, dass die ersten Gerichte das ganz große Puzzlestück - die baulichen Gegebenheiten, die nun zur Sprache kamen- in der Beweiswürdigung offenbar nicht berücksichtigt hatten.
Zitat von PalioPalio schrieb:Zunächst Grundriss der Wohnung (Bild 14) und die Außenansicht (Bild 150) zusammen:
Nein, auf der Balkonseite war das Wohnzimmer und das Schlafzimmer. Es müssen also zwei getrennte unterschiedliche Fensterfronten sein. Diese Eigenart weißt nur der rechte Teil auf. Außerdem ist das nicht von Interesse, wo die Wohnung genau lag, wichtig ist einzig und allein nur, dass über die braune Tür nur die Wohnung von Frau K als auch die Wohnung im 2. Stock zu erreichen war. Und nur die in meinem obigen Ziat aufgeführten Leute besaßen dazu den Schlüssel bzw. konnten ihn sich holen.


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25.06.2023 um 09:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich schließe tagsüber nie die Haustür ab, aber immer, wenn ich mich schlafen lege. Das ist der Punkt, wo ich, aus meinem persönlichen Sicherheitsgefühl oder einem Gefühl von Unbehagen heraus sage: Niemals hat Frau Kortüm das gewollt. Dies umso mehr, da Frau Kortüm ja im Gegensatz zu mir nicht für ihre Sorglosigkeit bekannt war.
dann würde ich das aber als ein ganz normales Sicherheitsgefühl beschreiben. Angst spricht für mich dafür, dass das Sicherheitsbedürfnis eben extrem hoch ist, weil man ansonsten schnell in Panik verfällt. Z. B. ungefähr so, wenn jemand der Angst vor Spinnen hat, auf eine Spinne trifft.


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25.06.2023 um 10:13
Zitat von PalioPalio schrieb:Frau Kortüm hätte niemals das gesamte Geld (Geldkassette und Portemonnaie) offen im Wohnzimmer stehen gelassen und MG beauftragt, den Wohnungsschlüssel außen stecken zu lassen, weil sie sich schlafen legen will und in ca 3-4 Stunden der Pflegedienst kommt. Diese Situation halte ich für vollkommen abwegig.
Zitat von PalioPalio schrieb:Weil sie z. B. kurz vor 19.00 Uhr gerade in der Küche war, der Pflegedienst nun jeden Moment kommen müsste, sie daher die Tür schon mal geöffnet hat und sich dann in den Sessel im Wohnzimmer setzen wollte und keine Lust hatte, nochmal wieder zur Tür zu laufen. Das Gehen fiel ihr ja schwer.
Es ist ein riesiger Unterschied, ob sie wach war und der Pflegedienst jeden Augenblick zu erwarten war oder ob sie sich vier Stunden schlafen legen wollte (mit offener Geldkassette im Wohnzimmer).
Dem schließe ich mich an.
Zitat von LentoLento schrieb:Wie gesagt, es war so gut wie kein erhötes Risiko. Das wird das Gericht berücksichtigt haben und entsprechend die Sache mit der Schlüsselbeobachtung nicht weiter nachgefragt haben. Was Du glaubst, spielt in Wirklichkeit keine Rolle.
Was du glaubst, was das Gericht aus welchen Gründen berücksichtigt hat (oder auch nicht), spielt aber ebenso wenig eine Rolle


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25.06.2023 um 10:30
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Was du glaubst, was das Gericht aus welchen Gründen berücksichtigt hat (oder auch nicht), spielt aber ebenso wenig eine Rolle
Es gibt gewisse rechtliche Regeln ( Unmittelbarkeit, rechtliches Gehör etc.). Daran kann man dann schon mehr erkennen.
Zitat von PalioPalio schrieb:Weil sie z. B. kurz vor 19.00 Uhr gerade in der Küche war, der Pflegedienst nun jeden Moment kommen müsste, sie daher die Tür schon mal geöffnet hat und sich dann in den Sessel im Wohnzimmer setzen wollte und keine Lust hatte, nochmal wieder zur Tür zu laufen. Das Gehen fiel ihr ja schwer.
Das sind einfach nur eine Spekulationen. Sie kann deutlich länger die Tür angelehnt lassen. Eigentlich hätte sie die auch immer offen lassen können. Aber sicher war das Treppenhaus unbeheizt.

Ich fand die Darstellung von @kegelschnitt höchst interessant, wo genau deise ganz besondere Wohnungssituation offenbar in im gleichen Termin verhandelt wurde. Das Gericht scheint nun auf einem deutlich besseren Wege zu sein, als damals die anderen Gerichte. Für die spricht nichts dafür, dass sie die besondere Wohnsituation in der Beweiswürdigung berücksichtigt hatten. Kann natürlich sein, dass es damals die Verteidigung nicht angesprochen hatte, aber das müsste das Gericht eigentlich schon von Amts wegen erfolgen, denn es liegt auf der Hand zu ergründen, warum das Opfer die Tür öfter angelehnt hatte, das hätte das Gericht erforschen müssen. Den Grund wissen wir nun.

In zwei Wochen wissen wir wahrscheinlich mehr.


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 10:34
Zitat von LentoLento schrieb:Diese Schlüsselvereinbarung passt in Wirklichkeit 100%ig zu den baulichen Gegebenheiten und den weiteren Umständen.
Nö. Diese Schlüsselvereinbarung passt viel besser zu einer erfundenen Schutzbehauptung des Angeklagten und einer toten Lieselotte Kortüm.

Hinzu kommt, dass MG sich mal wieder selbst widersprach. Nachdem er zuerst sagte, Schlüsselsteckenlassen sei Usus gewesen und auch mit dem Pflegedienst vereinbart, ruderte er später, nach gegenteiligen Aussagen der Pflegerinnen, wieder zurück und sagte, das sei nur mit der Verstorbenen so abgesprochen gewesen.
Zitat von LentoLento schrieb:Nein, auf der Balkonseite war das Wohnzimmer und das Schlafzimmer. Es müssen also zwei getrennte unterschiedliche Fensterfronten sein. Diese Eigenart weißt nur der rechte Teil auf.
Es würde besser passen als ein getrennter Balkon. Der rechte Teil des Hauses hat allerdings einen umlaufenden Balkon, der auf dem Grundriss nicht eingezeichnet ist und die Wohnung liegt östlich. Im ersten Stock gehen laut Urteil zwei Türen ab: Die Glastür zum offenen Balkon und die braune Tür zum Treppenhaus, von dem die Kortüm-Wohnung abgeht. Der offene Balkon liegt lt. Urteil nach Nordwesten und das wäre der linke Hausbereich. Es kann aber sein, dass der Balkon auch auf der Nordseite des Hauses noch vollständig herumführt und der Grundriss nicht ganz korrekt ist. Also käme die Eckwohnung im östlichen Teil auch in Betracht. Hier nochmal gekennzeichnet:

 20230625 103155
(Bilder aus der Galerie)
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:dann würde ich das aber als ein ganz normales Sicherheitsgefühl beschreiben.
Und nicht einmal das soll sie an ihrem Todestag gehabt haben? Nicht sehr glaubhaft.


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25.06.2023 um 10:41
Zitat von PalioPalio schrieb:Und nicht einmal das soll sie an ihrem Todestag gehabt haben? Nicht sehr glaubhaft.
ich spreche Frau K. nicht ihr Sicherheitsgefühl ab. Wir wissen nur nicht genau, wann die Tür offen stehen konnte und wann eben nicht. Dazu steht nichts im Urteil. Ich schrieb nur davon, wenn jemand ein besonderes Sicherheitsbedürfnis hat, der würde seine Türe nie offen stehen lassen, weil die Angst einfach überwiegt.


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25.06.2023 um 10:42
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:wobei man Bedenken sollte, dass die angelehnte Tür des Öftern vorgefunden wurde. Da macht es für das Sicherheitsgefühl nicht unbedingt so einen großen Unterschied, ob nur angelehnt oder der Schlüssel an der Tür steckte.
Zitat von LentoLento schrieb:Man kennt eben nicht die wirklichen Gründe, warum das Opfer die Wohnungstür mal geschlossen hatte, wann sie die angelehnte und wann sie evtl. den Schlüssel wieder reingenommen hat. Das ist etwas, was man allenfalls analysieren könnte, wenn man eine ganz sauber geführte Sttaistik hätte, in welchen Fällen das vorlag und dann müssten diese Fälle auch häufig genug sein. Aber es dürfte so etwas schon im Ansatz nicht vorliegen, damit ist es nicht ermittelbar.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wenn man voraussetzt, dass die Türe nie geöffnet stand, wenn Frau K. schlief, warum liess sie diese im wachen Zustand einmal angelehnt, einmal geschlossen? Das macht doch nur Sinn, wenn sie aus einem bestimmten Grund (z. B. Nickerchen) Sorge hatte, die Klingel nicht zu hören.
Die Antwort auf all die Fragen, kann im Urteil auf Seite 80 nachgelesen werden.
Zugang zur Wohnung hätten sie ausschließlich dadurch bekommen, dass sie geklingelt hätten und ihnen Frau die Türe geöffnet habe oder Frau manchmal die Türe kurz vor ihrem Besuch geöffnet und angelehnt gelassen habe, da sie schwer zu Fuß gewesen sei, und es immer eine Weile gedauert habe, bis sie von ihrem Stuhl im Wohnzimmer aufgestanden und zur Türe gekommen sei.



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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 10:42
Zitat von LentoLento schrieb:Sie kann deutlich länger die Tür angelehnt lassen.
Das wollte sie aber nicht. Aus dem Urteil (Seite 80) ergibt sich doch deutlich, welche Angst sie hatte. Das kann man doch nicht ernsthaft in Abrede stellen wollen?
Frau K. hatte laut den Aussagen der folgenden Zeugen, die mit ihr persönlich zu tun hatten, Angst vor Einbrechern in der Wohnung sowie die Befürchtung, dass Kaufinteressenten, die sich die über ihrer Wohnung befindliche leer stehende Wohnung ansahen, oder die dort gelegentlich tätigen Handwerker in ihre Wohnung kommen könnten: Die Zeugin Silvia berichtete, Frau K. sei sehr ängstlich gewesen und habe Angst gehabt, dass jemand Fremdes in ihre Wohnung komme. Dies wurde von der Zeugin Ute bestätigt, die angab, Frau K. sei nach dem Tod ihres Mannes ängstlich gewesen und habe nie fremde Leute in die Wohnung gelassen. Die Pflegerinnen Tanja Petra und Carmen berichteten, dass, wenn sie sich abends mal geringfügig verspätet hätten, die zuvor angelehnte Türe von Frau wieder geschlossen worden sei, da sie Angst gehabt habe, dass jemand in die Wohnung komme, und Frau die Türe dann erst auf Klingeln aufgemacht habe. Sie habe großen Wert darauf gelegt, dass die Türen immer geschlossen waren, und ihnen bei Verlassen der Wohnung stets eingeschärft, die Türen zu schließen, d.h. die Wohnungstüre zuzuziehen und die braune Holztüre abzusperren. Auch der Angeklagte räumte ein, Frau sei ängstlich gewesen, abends und nachts habe bei ihr alles „verriegelt" sein müssen. Deswegen ist die Kammer davon überzeugt, dass Lieselotte keinen Schlüssel an der Wohnungstür hätte stecken lassen, während sie
nachmittags schlief.



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25.06.2023 um 10:45
Zitat von emzemz schrieb:Zugang zur Wohnung hätten sie ausschließlich dadurch bekommen, dass sie geklingelt hätten und ihnen Frau die Türe geöffnet habe oder Frau manchmal die Türe kurz vor ihrem Besuch geöffnet und angelehnt gelassen habe, da sie schwer zu Fuß gewesen sei, und es immer eine Weile gedauert habe, bis sie von ihrem Stuhl im Wohnzimmer aufgestanden und zur Türe gekommen sei.
danke, darüber hätte man den Besuch aber auch informieren können bzw. wusste der wenige Besuch mit Sicherheit über die Gebrechen der Frau K. Bescheid.

Letztlich musste sie den Weg so oder so gehen, dann hätte der Besuch eine kurze Zeit warten können. Bei Durchzug z. B. hätte sie die Türe auch erneut öffnen müssen, wenn diese zugefallen wäre.


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 10:48
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:danke, darüber hätte man den Besuch aber auch informieren können
Es geht da um den Besuch der Pflegerinnen.
Die Tür war nur angelehnt, wenn Frau Kortüm sie jeden Moment erwartete, nicht einfach mal drei oder vier Stunden lang, während sie schlief.


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25.06.2023 um 10:53
Zitat von LentoLento schrieb:Cassandra71 schrieb:
Dass die Türe angelehnt war oder dass ein Schlüssel steckte, während Frau K. ein Mittagsschläfchen machte, halte ich für realitätsfern.

Wie gesagt, es war so gut wie kein erhötes Risiko. Das wird das Gericht berücksichtigt haben und entsprechend die Sache mit der Schlüsselbeobachtung nicht weiter nachgefragt haben. Was Du glaubst, spielt in Wirklichkeit keine Rolle.

Außerdem war das - laut G - nur für eine "Notsituation" abgesprochen. Nur wenn G nicht vor Ort war, wurde der Schlüssel außen stecken gelassen. Diese Schlüsselvereinbarung passt in Wirklichkeit 100%ig zu den baulichen Gegebenheiten und den weiteren Umständen. Wenn Herr G nicht vor Ort war, hätte man andernfalls - falls das Opfer sich nicht rührt - die Tür aufbrechen müssen.
Es war kein erhöhtes Risiko, den Schlüssel außen an der Tür stecken zu lassen? Das sehe ich durchaus anders.
An dieser Wohnungstür von Frau K. liefen Handwerker vorbei um in die Dachgeschosswohnung zu gelangen, ebenso wurde diese von fremden Besuchern besichtigt. Da lässt doch niemand seinen Schlüssel außen stecken und legt sich seelenruhig zum Mittagsschlag in sein Bett.


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25.06.2023 um 10:57
Bezüglich des steckenden Schlüssels könnte es auch sein, dass Herr G. diesen aus Versehen hat stecken lassen. Als er in die Wohnung ging, weil er das morgens ja auch ab und zu tat. Da es ja ein etwas anderer Tagesablauf als üblich gewesen ist, er holte Frau K. vom Krankenhaus ab, musste noch den Pflegedienst informieren, einkaufen, dann nachhhause, später nochmal ins Krankenhaus seine Mutter besuchen, dass er da in Gedanken war und den Schlüssel einfach stecken ließ. Als er dann den Anruf erhielt, dass etwas in der Wohnung von Frau K. passiert sei, log er diesbezüglich, aus Sorge, man gäbe ihm die Schuld dafür, dass z. B. jemand Ungefugtes in die Wohnung kam und Frau K. z. B. niederschlug oder ausraubte o. ä.


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25.06.2023 um 11:00
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Letztlich musste sie den Weg so oder so gehen, dann hätte der Besuch eine kurze Zeit warten können.
Schon mal mitbekommen, wie zeitlich eng die Termine der Pflegekräfte getaktet sind?
Sicher hätten sie warten können, Frau K. zog es aber vor, sie eben nicht warten zu lassen.
Halten wir uns doch einfach daran, wie die Tatsachen waren und überlegen nicht, wie es auch hätte sein können.


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25.06.2023 um 11:01
Zitat von emzemz schrieb:Da lässt doch niemand seinen Schlüssel außen stecken und legt sich seelenruhig zum Mittagsschlag in sein Bett.
Nicht zu vergessen: Der Schlüssel sollte dem Pflegedienst den direkten Weg ermöglichen, falls Frau Kortüm noch schläft. Der Pflegedienst kam unter Umständen erst um 19.00 Uhr. MG ging gegen 15.00 Uhr. Das hieße, der Schlüssel sollte mit ausdrücklichem Willen der sonst so ängstlichen Dame geschlagene 4 Stunden außen stecken bleiben.
Während sie seelenruhig schläft.
Während die Geldkassette und das Portemonnaie offen herumliegen.


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25.06.2023 um 11:05
Zitat von PalioPalio schrieb:Das wollte sie aber nicht. Aus dem Urteil (Seite 80) ergibt sich doch deutlich, welche Angst sie hatte. Das kann man doch nicht ernsthaft in Abrede stellen wollen?
Das kann man begründet in Abrede stellen. Man erkennt aus der Begründung genau das ihr die Situationen nicht genehm waren, wenn der Schutz der 2 äußeren Türen nicht mehr gegeben war. Wenn man mitberücksichtigt, dass sie ihre Wohnungstür gerne angelehnt ließ, dann war ihr dieser Publikumsverkehr gerade nicht Recht. Das begründet jedoch nicht die Ängstlichkeit, sondern ein Hinweis darauf, dass sie doch gern die Wohnung angelehnt hätte und Handwerker/Wohnungsintessenten waren da die Störer.

Besichtigungen der obigen Wohnung werden eher Abends gewesen sein, weil Berufstätigke meist nur dann Zeit haben, damit konnte sie in diesen Fällen die Tür nicht für den Pflegedienst angelehnt lassen.

Und da sie Wert lag, dass die Türen abgeschlossen waren, passt zum Bild. Wenn zumindest die braune Tür abgeschlossen war, dann konnte sie die eigene Wohnungstür anlehnen.

Die Beobachtungen des Schlüsseldienstes dürften auf Nachfrage so erfolgt sein. Man hätte hier genau nachfragen müssen, ob sie sicher sind, dass die Tür nur wegen der Verspätung geschlossen war oder dass an deim Tag das Opfer nicht grundsätzlich ihr erst die Tür aufgemacht hätte. Ich bin mir sicher, sie hätten geantwortet, "Das können wir natürlich nicht wissen".

Handwerker ist natürlich ein Problem, aber da hätte man eben Beweis darüber erheben müssen, wann die vor Ort waren, ob man Frau K oder G das vorher mitgeteilt hatte. Wahrscheinlich waren die dann auch den ganzen Tag über da, so dass sich die Frage des Angelehnt-lassens dann gar nicht ergab. Nichts deratiges ist den Urteilen zu entnehmen, daher kann man das durchaus begründet in Abrede stellen.

Wenn man die wohnliche Situation kennt, dann stellt sich das nicht als übertriebene Ängstlichkeit dar sondern ist genau mit dieser zu begründen, weil der baubedinte Schutz genau in diesen Situationen aufgehoben ist.

Und es ist immer eine

Wenn die Gerichte einfach die bauliche Situation nicht berücksichtigen, dann fehlt eins der ganz großen Teile des Puzzles, was vielens verstädlich macht, auch die angelehnte Tür. Ohne dieses große Puzzlestück kann man das gesamte Bild nicht erkennen.


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25.06.2023 um 11:06
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Bezüglich des steckenden Schlüssels könnte es auch sein, dass Herr G. diesen aus Versehen hat stecken lassen. Als er in die Wohnung ging, weil er das morgens ja auch ab und zu tat.
An der Wohnungstür steckte nicht der Schlüssel von Herrn G., sondern der Schlüssel mit Ledermäppchen, der Herrn K. gehört hatte und der sich laut Urteil im Besitz von Frau K. befand.


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25.06.2023 um 11:11
Zitat von emzemz schrieb:An der Wohnungstür steckte nicht der Schlüssel von Herrn G., sondern der Schlüssel mit Ledermäppchen, der Herrn K. gehört hatte und der sich laut Urteil im Besitz von Frau K. befand.
ok, danke.

Aber irgend eine Absprache muss es doch wegen der Türe gegeben haben. Wenn Frau K. sich tatsächlich ins Bett gelegt hat. Das ungemachte Bett lässt zumindest darauf schließen. Wenn sie fest eingeschlafen wäre, dann hätte es ja noch länger gedauert, bis sie wieder aufgestanden wäre um die Türe für den Pflegedienst zu öffnen, den Herr G. bezüglich der Rückkehr der Frau K. informierte. Logisch wäre es auf jeden Fall bei einem Unfallgeschehen gewesen.


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