@Miami-weiß Was ist so schwer daran, zu akzeptieren, dass es gerichtliche Feststellungen, getroffen aufgrund der Zeugenaussagen, dazu gibt, wann die Tür angelehnt war, wann ein Schlüssel steckte und wann nicht? Es ist dazu doch das Entscheidende gesagt, muss man das ewig wiederholen?
Beitrag von emz (Seite 366)Also: In der Regel kamen die Pflegekräfte durch Klingeln in die Wohnung. Morgens, wenn MG mit Frau K frühstückte, also wenn sie nicht allein in der Wohnung war, war die Wohnungstür manchmal sogar offen, oder ein Schlüssel steckte außen an der Wohnungstür.
Ansonsten, also wenn Frau K allein in der Wohnung war und den in der Regel pünktlich erscheinenden Pflegedienst erwartete, hatte sie die Wohnungstür manchmal einen Spaltbreit geöffnet. War der Pflegedienst aber mal nicht pünktlich, schloss Frau K die Tür wieder, und die Pflegekräfte mussten klingeln.
Es war also nicht so, dass abends ein Wohnungsschlüssel außen steckte. Das hat keine der Pflegekräfte ausgesagt, und gerade deshalb fiel dieser Schlüssel am Todestag der Frau K der eintreffenden Pflegekraft ja so auf.
Da am Todestag nun mal der Schlüssel steckte (und die Tür eben NICHT angelehnt war), muss man sich auch nicht lang und breit über eine angelehnte Tür unterhalten.