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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 11:19
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn man mitberücksichtigt, dass sie ihre Wohnungstür gerne angelehnt ließ,
Gerade das Anlehnen spricht gegen eine Schlüsselvereinbarung. Sie wäre dann nach ihrem Mittagsschlaf nicht zur Tür gehumpelt und hätte den Schlüssel abgezogen, um die Tür stattdessen anzulehnen. Sie hätte, sorglos wie sie war, den Schlüssel nach dem Aufwachen einfach steckenlassen. Dann hätten die Pflegekräfte das aber mal bemerkt.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Aber irgend eine Absprache muss es doch wegen der Türe gegeben haben. Wenn Frau K. sich tatsächlich ins Bett gelegt hat.
Sie hat wahrscheinlich nie abends ihren Mittagsschlaf gemacht, so dass sie dafür keine Vorkehrungen treffen musste.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 11:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Gerade das Anlehnen spricht gegen eine Schlüsselvereinbarung. Sie wäre dann nach ihrem Mittagsschlaf nicht zur Tür gehumpelt und hätte den Schlüssel abgezogen, um die Tür stattdessen anzulehnen. Sie hätte, sorglos wie sie war, den Schlüssel nach dem Aufwachen einfach steckenlassen. Dann hätten die Pflegekräfte das aber mal bemerkt.
Das Problem ist doch das wir nicht wissen, wann sie die Tür schloss, wann sie sie anlehnte etc. Warum war die Tür verschlossen, warum war sie nicht immer offen? Das kann hier niemand wissen. Vielleicht hat sie nach dem Mittagsschlaf auch sicherheitshalber immer die braune Tür kontrolliert, ob die wirklich immer noch verschlossen war (das wäre bei einer spontanen Wohnungsbesichtigung im 2. Stock evtl. nicht mehr gegeben und daher wäre es sogar naheliegend). Und dann zieht sie eben auf dem Rückweg den Schlüssel ab und lehnt die Tür an.

Und ich denke, genau vor diesem Problem steht das Gericht und es hat diese besondere Wohnungssituation auch nun ausfühlich verhandelt, aber hat - laut @kegelschnitt - bei der Behauptung der Zeuigin des steckenden Schlüssels nicht nachgehakt. Das hätte jedoch in Wirklichkeit - wenn es noch maßgebend wäre - erfolgen müssen.

Ich schätze auch das Gericht wird die Sache nun insgsamt sehn und sich sagen so etwas auf dei bauliche Situation passend zugeschnittene kann man nicht mehr als erfunden ansehen. Da gibt es zuviel genau passende Details. Natürlich hat jede Theorie einen Haken, ganz 100%ig kann man nichts nachvollziehen, weil man die Gedanken und Gewohnheiten des Opfers nicht kennt. Aber insgesamt gibt es ein stimmiges Bild, wenn man auch den Dingen genauer auf den Grund geht, die ihr missfiel und sie nicht pauschal einfach als ängstlich Person ansieht. Solche pauschale Vermutungen werden selten der Sache gerecht.

Aber in 2 Wochen wissen wir wahrscheinlich mehr.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 11:48
Zitat von PalioPalio schrieb:Hinzu kommt, dass MG sich mal wieder selbst widersprach. Nachdem er zuerst sagte, Schlüsselsteckenlassen sei Usus gewesen und auch mit dem Pflegedienst vereinbart, ruderte er später, nach gegenteiligen Aussagen der Pflegerinnen, wieder zurück und sagte, das sei nur mit der Verstorbenen so abgesprochen gewesen.
Diese neue Version fand das Gericht damals ebenfalls nicht glaubhaft.
Die Kammer erachtet die Angaben des Angeklagten auch deswegen nicht für glaubhaft, da der Angeklagte im Verlauf der Hauptverhandlung eine zweite Erklärung für die angebliche Schlüsselvereinbarung abgab und sich im Widerspruch zu seinen oben geschilderten Angaben dahingehend einließ, Anlass der „Schlüsselabrede" sei ein Vorfall am Abend des 18.07.2008 gewesen. Frau habe ihn kurz nach 18.00 Uhr auf seinem Handy angerufen und ihm mitgeteilt, ihr gehe es schlecht, sie sei aus dem Bett gefallen und auf allen Vieren zum Telefon gekrochen. Sie habe ihn gefragt, wo er sei, und ihn darum gebeten
schnell zu ihr zu kommen.

Er habe sich zu diesem Zeitpunkt mit seiner Ehefrau beim Einkaufen in Bad Tölz befunden und sich dann sofort auf den Weg zu Frau …gemacht. Als er dort nach ca. einer halben Stunde eingetroffen sei, seien beide Wohnungstüren bereits offen gewesen und in der Wohnung hätten sich Polizeibeamte und Rettungssanitäter befunden. Frau… habe ihm gegenüber geäußert, sie wisse gar nicht, wie diese in die Wohnung gekommen seien. Er selbst habe die Türen jedenfalls nicht aufgesperrt. Während
des Wartens auf den Krankenwagen habe er dann mit Frau … vereinbart, dass er an den Tagen, an denen er abends nicht vor Ort sei, den Schlüssel von Herrn von außen an die Wohnungstüre stecke, damit der Notarzt oder sonstige Helfer in die Wohnung gelangen könnten, wenn Frau… gestürzt sei oder aus einem anderen Grund die Türe nicht öffnen könne.

Auch dieser Erklärung ist die Kammer nicht gefolgt. Zum einen wird die Schilderung des Angeklagten hinsichtlich des Ablaufes widerlegt durch die Angaben des am 18.07.2008 vor Ort tätigen Rettungssanitäter Peter …, wonach die Kammer davon überzeugt ist, dass der Angeklagte selbst die Türen aufsperrte. Der Zeuge gab an, sie seien per Funk verständigt worden. Als sie in der Steinfeldstrasse 6 eingetroffen seien, sei die untere Hauseingangstüre offen gestanden und die Glastüre im ersten Stock sei ihnen von einem Anwohner geöffnet worden.

Dann seien sie vor der verschlossenen braunen Türe gestanden und er habe „Sturm geläutet", es habe aber niemand aufgemacht. Der Anwohner habe ihnen mitgeteilt, dass der Hausmeister in der Nähe sei und einen Schlüssel für die Wohnung von Frau …habe, und habe ihnen die Telefonnummer des Hausmeisters gegeben. Nachdem er angerufen worden sei, sei der Hausmeister relativ zügig vor Ort gewesen und habe ihnen mit einem „dicken" Schlüsselbund die braune Türe und die weiße Wohnungstüre aufgesperrt. Sie hätten dann zusammen mit dem Hausmeister die Wohnung betreten.

Die Angaben des Zeugen waren in vollem Umfang glaubhaft. Dieser hat den Ablauf des Abends ruhig und sachlich geschildert und konnte sich an die Situation sehr genau erinnern, was er plausibel damit erklärte, dass ihm der Vorfall aufgrund der ungewöhnlichen Architektonik, dem offenen umlaufenden Balkon in der Wohnanlage, den er von früheren Einsätzen gekannt habe, in Erinnerung geblieben sei. Der Zeuge konnte sich zwar nicht mehr an das Aussehen der Person, die die Türe
aufsperrte, erinnern und erkannte den Angeklagten auch nicht wieder. Er war sich jedoch ganz sicher, dass der Hausmeister die Türen aufgesperrt habe.

Die Angaben des Zeugen wurden zudem bestätigt durch das verlesene Einsatzprotokoll der Rettungsleitstelle. Auch in dem Protokoll der Rettungsleitstelle ist über die Mitteilungen der Einsatzkräfte vor Ort unter der Uhrzeit 18:32:34 vermerkt: „Sie haben Telefonnummer vom Hausmeister, der macht dann auf und unter der Uhrzeit 18:34:16 vermerkt: „R 1509 sind in der Wohnung". Die Kammer ist daher davon überzeugt, dass der Angeklagte die Türen aufsperrte. Der Hausverwalter Albert … kommt nicht in Betracht, da dieser nicht im Besitz eines Schlüssels für die innere weiße Wohnungstüre war, und zudem glaubhaft in seiner Zeugenaussage angab, die Wohnung von Frau … lediglich einmal betreten zu haben, als der damals noch lebende Herr … Geburtstag gehabt habe.

Die Schilderung des Angeklagten erachtet die Kammer auch aus dem Grund für unglaubhaft, da eine derartige Schlüsselabrede, getroffen für den Fall, der Notarzt müsse in die Wohnung bereits gar keinen Sinn macht, da der Schlüssel nur an der weißen Wohnungstüre steckt, P"und der Notarzt bzw. die Rettungssanitäter keinen Schlüssel und damit schon keinen Zugang zur braunen Holztüre haben, um überhaupt bis zur weißen Wohnungstüre zu gelangen.
Quelle: Urteil S. 82, 83


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25.06.2023 um 12:14
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn Herr G nicht vor Ort war, hätte man andernfalls - falls das Opfer sich nicht rührt - die Tür aufbrechen müssen.
Ja, eben. Und das hätte der Pflegedienst mit Sicherheit auch am Todestag von Frau K so veranlasst, falls MG nicht erreichbar gewesen wäre. Zeitmangel hin oder her. Sie wären sicher nicht unverrichteter Dinge wieder gegangen, wenn eine kränkelnde alte Dame, die am gleichen Tag aus der Klinik entlassen wurde, die Tür auf mehrfaches Klingeln hin nicht geöffnet hätte.
Insofern ist die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung, dass MG den Leichnam am nächsten Morgen hätte finden müssen, wenn er den Schlüssel nicht hätte stecken lassen, lebensfremd.


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25.06.2023 um 12:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Diese neue Version fand das Gericht damals ebenfalls nicht glaubhaft.
der Schlüssel steckte doch ab und an morgens in der Türe. Vielleicht war das für ihn eine solche Abmachung gewesen. Aber wie auch immer, in diesem Fall lässt sich nichts wirklich beweisen bzw. klären, es bleibt in jeglichen Bereichen viel Raum für Spekulationen übrig. Aufgrund dessen, hätte es meiner Meinung nach in diesem Fall ein in dubio pro reo geben müssen.


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25.06.2023 um 12:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Schilderung des Angeklagten erachtet die Kammer auch aus dem Grund für unglaubhaft, da eine derartige Schlüsselabrede, getroffen für den Fall, der Notarzt müsse in die Wohnung bereits gar keinen Sinn macht, da der Schlüssel nur an der weißen Wohnungstüre steckt, P"und der Notarzt bzw. die Rettungssanitäter keinen Schlüssel und damit schon keinen Zugang zur braunen Holztüre haben, um überhaupt bis zur weißen Wohnungstüre zu gelangen.
Interessant. Das Gericht stellt die Situation nicht korrekt da. Der Schlüssel der braunen Tür war bei dem Hausverwalter der Anlage und konnte jederzeit geholt werden, so machten es auch die Pflegekräfte vor jedem Besuch. Dass es nun mit der braunen Tür da argumentiert, macht das Urteil widersprüchlich.

Abgesehen davon kann einen solche Vereinbarung auch nicht voll durchdacht gewesen sein, das macht sie nicht unglaubwürdig. Denn schließlich gab es aus Sicht von G diese Möglcihkeit den Schlüssel sich zu besorgen ohne die braune Tür aufzubrechen. Wie üblich vom Gericht mal wieder vollkommen einseitig betrachtet.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Hausverwalter Albert … kommt nicht in Betracht, da dieser nicht im Besitz eines Schlüssels für die innere weiße Wohnungstüre war, und zudem glaubhaft in seiner Zeugenaussage angab, die Wohnung von Frau … lediglich einmal betreten zu haben, als der damals noch lebende Herr … Geburtstag gehabt habe.
Immerhin hat das Gericht es für möglich gehalten, dass nicht der Hausmeister sondern der Hausverwalter gerufen wurde. Ob der Hausverwalter Albert nicht in Betracht kam, ist in Wirklichkeit nicht gesagt. Wenn das Opfer an diesem Tag schon die Tür vorher angelehnt hat, dann reicht es, wenn eine Person nur die braune Tür geöffnet hätte. Ob der Rettungssanitäter das noch so genau in Erinnerung haben konnte oder nuir aus Erfahrung angenommen hat (wer lässt schon die Tür angelehnt) ist mehr als fraglich. So eine fotografisches Gedächtnis hat so gut wie niemand.


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25.06.2023 um 12:32
@Miami-weiß

Was ist so schwer daran, zu akzeptieren, dass es gerichtliche Feststellungen, getroffen aufgrund der Zeugenaussagen, dazu gibt, wann die Tür angelehnt war, wann ein Schlüssel steckte und wann nicht? Es ist dazu doch das Entscheidende gesagt, muss man das ewig wiederholen?

Beitrag von emz (Seite 366)

Also: In der Regel kamen die Pflegekräfte durch Klingeln in die Wohnung. Morgens, wenn MG mit Frau K frühstückte, also wenn sie nicht allein in der Wohnung war, war die Wohnungstür manchmal sogar offen, oder ein Schlüssel steckte außen an der Wohnungstür.
Ansonsten, also wenn Frau K allein in der Wohnung war und den in der Regel pünktlich erscheinenden Pflegedienst erwartete, hatte sie die Wohnungstür manchmal einen Spaltbreit geöffnet. War der Pflegedienst aber mal nicht pünktlich, schloss Frau K die Tür wieder, und die Pflegekräfte mussten klingeln.

Es war also nicht so, dass abends ein Wohnungsschlüssel außen steckte. Das hat keine der Pflegekräfte ausgesagt, und gerade deshalb fiel dieser Schlüssel am Todestag der Frau K der eintreffenden Pflegekraft ja so auf.

Da am Todestag nun mal der Schlüssel steckte (und die Tür eben NICHT angelehnt war), muss man sich auch nicht lang und breit über eine angelehnte Tür unterhalten.


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25.06.2023 um 12:32
Zitat von LentoLento schrieb:Abgesehen davon kann einen solche Vereinbarung auch nicht voll durchdacht gewesen sein, das macht sie nicht unglaubwürdig.
so sieht es aus. Meistens fällt es einem erst in der Praxis auf, an welcher Stelle man nachbessern könnte. Es ist nicht so, dass alles von Beginn an so ausgereift ist, dass es einwandfrei funktioniert. Jetzt mal auf alle möglichen Bereiche bezogen.


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25.06.2023 um 12:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was ist so schwer daran, zu akzeptieren, dass es gerichtliche Feststellungen, getroffen aufgrund der Zeugenaussagen, dazu gibt, wann die Tür angelehnt war, wann ein Schlüssel steckte und wann nicht? Es ist dazu doch das Entscheidende gesagt, muss man das ewig wiederholen?
es ist nicht schwer nachvollziehbar. Allerdings wurde Frau K. aus dem Krankenhaus an dem Tag entlassen, sie fühlte sich wahrscheinlich nicht sonderlich fit. wer einmal im Krankenhaus war, weiß dass man dort nicht unbedingt hervorragend schläft, zig mal in der Nacht geweckt wird. Es ist also mehr als plausibel, dass sie müde war und sich hinlegen wollte.
Wer also sollte die Türe dem Pflegedienst öffnen, der ihr ihre Medikamente geben sollte, wenn sie z. B. verschlafen hätte?


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25.06.2023 um 12:46
Zitat von LentoLento schrieb:Immerhin hat das Gericht es für möglich gehalten, dass nicht der Hausmeister sondern der Hausverwalter gerufen wurde.
Der aber, auch das hat das Gericht ja festgestellt, keinen Wohnungsschlüssel hatte. Die Rettungskräfte haben aber die Wohnungstür nicht aufgebrochen. Folglich muss ihnen jemand die Türen geöffnet haben, der Schlüssel sowohl zur braunen Holztür als auch zur Wohnungseingangstür hatte, und das kann dann, wenn es nicht Frau K selber war, nur der Hausmeister gewesen sein. Frau K war nach eigenen Angaben von MG aber nicht in der Lage gewesen, die Türen zu öffnen. Wer blieb also übrig? Eben. Es sind also völlig logische Schlussfolgerungen, die das Gericht gezogen hat.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Allerdings wurde Frau K. aus dem Krankenhaus an dem Tag entlassen, sie fühlte sich wahrscheinlich nicht sonderlich fit. wer einmal im Krankenhaus war, weiß dass man dort nicht unbedingt hervorragend schläft, zig mal in der Nacht geweckt wird. Es ist also mehr als plausibel, dass sie müde war und sich hinlegen wollte.
Wer also sollte die Türe dem Pflegedienst öffnen, der ihr ihre Medikamente geben sollte, wenn sie z. B. verschlafen hätte?
Es geht hier ja nicht darum was sinnvoll gewesen wäre und was nicht. Es geht darum, wie die tatsächlichen Verhältnisse am Todestag abends waren. Und da steckte nun mal außen ein Wohnungsschlüssel, was sonst nie der Fall war, und die Frage ist, welche Erklärung es für diesen Fakt geben kann.


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25.06.2023 um 12:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es geht hier ja nicht darum was sinnvoll gewesen wäre und was nicht. Es geht darum, wie die tatsächlichen Verhältnisse am Todestag abends waren. Und da steckte nun mal außen ein Wohnungsschlüssel, was sonst nie der Fall war, und die Frage ist, welche Erklärung es für diesen Fakt geben kann.
das stimmt so eben nicht. Der Schlüssel steckte morgens ab und an.

Das Gericht ging ja auch von den normalen Tagen aus, das war aber eben kein gewöhnlicher Tag gewesen. Hätte das Gericht meiner Meinung nach eben berücksichtigen müssen.


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25.06.2023 um 12:50
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wer also sollte die Türe dem Pflegedienst öffnen, der ihr ihre Medikamente geben sollte?
Das ist der entscheidende Punkt. Es war ein besonderer Tag. MG wäre bei Eintreffen des Pflegedienstes definitiv nicht erreichbar gewesen und dass es den heute schon mehrfach diskutierten Zwischenfall gab, dass eine lebende und auch nicht plötzlich gestürzte Frau K den abendlichen Termin mit dem Pflegepersonal verschlafen hatte, ist ja unstreitig.

Zumindest hinsichtlich möglicher Handwerker im Haus bestand an diesem Tag auch ein kalkulierbares Risiko. Dies könnte auch Inhalt einer möglicherweise kurzfristigen Absprache zwischen MG und Frau K gewesen sein.
Handwerker, die um 15 Uhr noch nicht im Hause sind, kommen auch nicht mehr. Zumindest nicht, wenn kein akuter Notfall vorliegt.

Und Wohnungsinteressenten besichtigen die Wohnung in der Regel gemeinsam mit dem Eigentümer oder Verwalter, da unbekannten Personen keine Wohnungs- oder gar Hauschlüssel anvertraut werden.
Hinzu kommen die baulichen Besonderheiten in diesem Anwesen. Für nicht Ortskundige wäre es da schon ein Problem gewesen, die Wohnung im zweiten Stock überhaupt zu finden.


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25.06.2023 um 12:51
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Es ist also mehr als plausibel, dass sie müde war und sich hinlegen wollte.
Wer also sollte die Türe dem Pflegedienst öffnen, der ihr ihre Medikamente geben sollte, wenn sie z. B. verschlafen hätte?
Sie konnte übrigens gar nicht wissen, ob an dem Abend der Pflegedienst überhaupt kommt. MG hatte zwar nach Verlassen der Wohnung aus der Tiefgarage heraus mit dem Pflegedienst telefoniert. Danach hatte er aber Frau K nicht mehr angerufen, um ihr zu sagen, was er mit dem Pflegedienst vereinbart hatte.


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25.06.2023 um 12:53
Zitat von LentoLento schrieb:Das Problem ist doch das wir nicht wissen, wann sie die Tür schloss, wann sie sie anlehnte etc.
Doch, wer den Ausführungen im Urteil (bzw. den daraus zitierten Passagen) aufmerksam folgt, der weiß es.
Zitat von LentoLento schrieb:Interessant. Das Gericht stellt die Situation nicht korrekt da. Der Schlüssel der braunen Tür war bei dem Hausverwalter der Anlage und konnte jederzeit geholt werden, so machten es auch die Pflegekräfte vor jedem Besuch. Dass es nun mit der braunen Tür da argumentiert, macht das Urteil widersprüchlich.
Es konnte dort zwar geholt werden, doch die Pflegekräfte benutzten den im Büro des Pflegedienstes befindlichen Schlüssel.

Ich zitiiere aus dem Urteil Seite 22
Die Inhaberin des Pflegedienstes Kerstin und die Pflegerinnen Marina und Silvia bestätigten, dass der Pflegedienst lediglich im Besitz eines Schlüssel für die Hauseingangstüre, welcher auch die Glastüre im ersten Stock und die braune Holztüre sperrte, gewesen sei, und sich dieser Schlüssel stets unter Verschluss in einem Schlüsselkasten im Büro befunden habe, wo er von der jeweiligen Pflegerin vor dem Besuch von Frau abgeholt worden sei.



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25.06.2023 um 12:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der aber, auch das hat das Gericht ja festgestellt, keinen Wohnungsschlüssel hatte. Die Rettungskräfte haben aber die Wohnungstür nicht aufgebrochen. Folglich muss ihnen jemand die Türen geöffnet haben, der Schlüssel sowohl zur braunen Holztür als auch zur Wohnungseingangstür hatte, und das kann dann, wenn es nicht Frau K selber war, nur der Hausmeister gewesen sein. Es sind also völlig logische Schlussfolgerungen, die das Gericht gezogen hat.
Da wir nicht wissen, von wann ab das Opfer die Angewohnheit hatte die Wohnungstür anzulehnen, kann diese schon offen gewesen sein, schließlich war 18:30 die Zeit des Einsatzes, etwa um die Zeit, wo der Pflegedienst eintraf.

Wir haben einfach das Problem, in welchen Fällen das Opfer für den Pflegedienst die Tür angelehnt hat und wann nicht. Das weiß nur das Opfer und kann nicht mehr befragt werden. Wenn sie das so gemacht hatte, weil sie befürchtere, dass sie den Pflegekräften nicht rechtzeitig aufmachen kann, wenn sie sich hingelegt hat, dann passt es.


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25.06.2023 um 12:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sie konnte übrigens gar nicht wissen, ob an dem Abend der Pflegedienst überhaupt kommt. MG hatte zwar nach Verlassen der Wohnung aus der Tiefgarage heraus mit dem Pflegedienst telefoniert. Danach hatte er aber Frau K nicht mehr angerufen, um ihr zu sagen, was er mit dem Pflegedienst vereinbart hatte.
er wird sie wahrscheinlich darüber informiert haben, dass er den Pflegedienst noch anrufen müsse bezüglich der Medikamenteneinnahme. Und dann wird es wahrscheinlich zu einer Absprache gekommen sein.


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25.06.2023 um 12:55
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ja, eben. Und das hätte der Pflegedienst mit Sicherheit auch am Todestag von Frau K so veranlasst, falls MG nicht erreichbar gewesen wäre
Aus Sicht des Täters gedacht: Er hatte vermutlich an dem Tag nichts Auswärtiges vor. Der Krankenhausbesuch war vermutlich gar nicht geplant, er kam ja gerade erst aus eben diesem Krankenhaus. Vermutlich war der übliche Besuch mit Familie bei der Erb-Oma geplant. Daher bestand zum Zeitpunkt der Überlegungen das Risiko, dass er gerufen werden kann und auch anwesend ist, was er unbedingt verhindern wollte. Die Unternehmungen auswärts plante er ggf. erst sukzessive.
Zitat von LentoLento schrieb:Der Schlüssel der braunen Tür war bei dem Hausverwalter der Anlage und konnte jederzeit geholt werden, so machten es auch die Pflegekräfte vor jedem Besuch
Nein, der Pflegedienst hatte selbst Schlüssel für die Haus- und Zwischentüren:
Die Zeugin Marina gab an, sie habe die Hauseingangstüre, die Glastüre im ersten
Stock und die braune Holztüre mit dem im Büro des Pflegedienstes verwahrten Schlüssel,
den sie zu Beginn ihrer Schicht dort abgeholt habe, aufgesperrt.
(Urteil, Seite 33)

Warum hatte der Pflegedienst keinen Schlüssel zu ihrer Wohnung? Wahrscheinlich vertraute Frau Kortüm den Pflegekräfte nicht genügend. Auch das spricht gegen diese angebliche Schlüsselvereinbarung.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Wer also sollte die Türe dem Pflegedienst öffnen, der ihr ihre Medikamente geben sollte, wenn sie z. B. verschlafen hätte?
Sie selbst und notfalls keiner. Nimmt sie halt die Medikamente mit den schlimmen Nebenwirkungen mal nicht. Das war ihr doch ganz recht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:muss man sich auch nicht lang und breit über eine angelehnte Tür unterhalten.
Sie hatte ja ein paar Marotten:
Schmutzwäsche in der Badewanne einweichen, Inkontinenzeinlagen sammeln, Geld verschwinden lassen. Wohnungstür-Anlehnen könnte auch so eine Marotte gewesen sein ;)
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:das stimmt so eben nicht. Der Schlüssel steckte morgens ab und an.
Das war der Schlüssel von MG.


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25.06.2023 um 12:58
Zitat von PalioPalio schrieb:Das war der Schlüssel von MG.
Diesen benötigte er um die Türe am nächsten Tag zu öffnen. Hätte er seinen Schlüssel stecken lassen, wäre er nicht in die Wohnung gekommen. Daher machte es Sinn, dass er dafür den Schlüssel von Herrn K. nahm.


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25.06.2023 um 13:02
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Diesen benötigte er um die Türe am nächsten Tag zu öffnen. Hätte er seinen Schlüssel stecken lassen, wäre er nicht in die Wohnung gekommen. Daher machte es Sinn, dass er dafür den Schlüssel von Herrn K. nahm.
Ich bezog mich auf das:
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:das stimmt so eben nicht. Der Schlüssel steckte morgens ab und an.
MG war bei diesen Anlässen in der Wohnung und frühstückte mit LK. Dann ließ er seinen Schlüssel manchmal stecken. Das ist eine ganz andere Situation als die hier:
Zitat von PalioPalio schrieb:Frau Kortüm hätte niemals das gesamte Geld (Geldkassette und Portemonnaie) offen im Wohnzimmer stehen gelassen und MG beauftragt, den Wohnungsschlüssel außen stecken zu lassen, weil sie sich schlafen legen will und in ca 3-4 Stunden der Pflegedienst kommt.



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25.06.2023 um 13:02
Zitat von PalioPalio schrieb:Sie selbst und notfalls keiner. Nimmt sie halt die Medikamente mit den schlimmen Nebenwirkungen mal nicht. Das war ihr doch ganz recht.
dann hätte sie grundsätzlich die Türe nicht auflassen müssen und es darauf angelegt, dass der Pflegedienst eben wartet, bis sie die Tür öffnete. Was sollte sie der Zeitmangel des Pflegedienstes denn kümmern, wenn sie diesem überhaupt nicht vertraute und die Medikamente eh nicht einnehmen wollte?


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