Miami-weiß schrieb:Diesen benötigte er um die Türe am nächsten Tag zu öffnen. Hätte er seinen Schlüssel stecken lassen, wäre er nicht in die Wohnung gekommen. Daher machte es Sinn, dass er dafür den Schlüssel von Herrn K. nahm.
Nein, morgens, wenn er mit ihr frühstückte, ließ er manchmal seinen eigenen Wohnungsschlüssel außen stecken. Diesen nahm er natürlich wieder mit, wenn er ging, um seine weitere Arbeit zu erledigen. Dann war die Wohnungstür zu, den restlichen Tag war dann kein Schlüssel außen, die Wohnungstür war nicht angelehnt bis auf manchmal unmittelbar bevor Frau K den Pflegedienst erwartete.
Am Todestag abends steckte aber dann, was sonst nie vorgekommen war, ein Wohnungsschlüssel von außen, und zwar der Schlüssel des verstorbenen Herrn K. Zwei Besonderheiten gab es also am Todestag: Schlüssel außen, nicht der Schlüssel von MG wie sonst morgens manchmal, sondern diesmal der von Herrn K.
Miami-weiß schrieb:Ich könnte es mir auch durchaus so vorstellen, dass er den Schlüssel sogar ohne Absprache mit Frau K. in diesem Fall stecken ließ
Yo, noch so eine Besonderheit, dass er ohne Absprache mit Frau K den Schlüssel ihre Seeligen nahm und ihn außen einsteckte. Und wenn dann die Pflegekraft, von denen Frau K nicht wusste, ob und wann sie an dem Abend kommen überhaupt kommen würde, weil MG sie darüber nicht mehr informiert hatte, plötzlich in der Wohnung stand und Frau K dann hätte feststellen müssen, dass die ganze Zeit, während sie schlief, Geldkassette offen, der Schlüssel ihre Mannes außen gesteckt hatte, wäre sie MG sicher sehr verbunden gewesen. Genau so wird es gewesen sein….