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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 13:06
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:dann hätte sie grundsätzlich die Türe nicht auflassen müssen und es darauf angelegt, dass der Pflegedienst eben wartet, bis sie die Tür öffnete.
Es gab zwei Situationen, in denen die Tür angelehnt war oder der Schlüssel steckte:

1. Der Pflegedienst musste jeden Moment kommen und sie war wach.

2. MG war bei ihr in der Wohnung und ließ seinen eigenen Schlüssel stecken.

Niemals steckte ein Schlüssel noch vom Schlafen. Es ist abwegig, zu glauben, Frau Kortüm hätte das gesamte Geld (Geldkassette und Portemonnaie) offen im Wohnzimmer stehen gelassen und MG beauftragt, den Wohnungsschlüssel außen stecken zu lassen, weil sie sich schlafen legen will und in ca 3-4 Stunden der Pflegedienst kommt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.06.2023 um 13:06
Ich könnte es mir auch durchaus so vorstellen, dass er den Schlüssel sogar ohne Absprache mit Frau K. in diesem Fall stecken ließ. Er wusste, dass sie sich noch hinlegen wollte und befürchtete, dass sie vielleicht nicht in der Lage war, selbständig die Türe zu öffnen. Und bevor der Pflegedienst ihn anrief und er extra deshalb zur Anlage fahren müsste, ließ er den Schlüssel von Herrn K. stecken.


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 13:09
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Und bevor der Pflegedienst ihn anrief und er extra deshalb zur Anlage fahren müsste, ließ er den Schlüssel von Herrn K. stecken.
Das hätte aber Ärger bedeutet, wenn die Pflegerin dann einfach in der Wohnung gestanden hätte. Ich erinnere hieran:
Zitat von PalioPalio schrieb:Warum hatte der Pflegedienst keinen Schlüssel zu ihrer Wohnung? Wahrscheinlich vertraute Frau Kortüm den Pflegekräfte nicht genügend. Auch das spricht gegen diese angebliche Schlüsselvereinbarung.
Außerdem ward ja auch nie zuvor ein Schlüssel außen gesehen.


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25.06.2023 um 13:10
[
Zitat von PalioPalio schrieb:arum hatte der Pflegedienst keinen Schlüssel zu ihrer Wohnung? Wahrscheinlich vertraute Frau Kortüm den Pflegekräfte nicht genügend. Auch das spricht gegen diese angebliche Schlüsselvereinbarung.
ja gut, es wäre auf jedenfall schön, wenn sich alle so sehr an Anweisungen hielten, wie scheinbar Herr G. es getan hat. Das würde ich mir auf der Arbeit sehr wünschen ;).


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 13:11
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Das würde ich mir auf der Arbeit sehr wünschen ;).
Das ist nur wünschenswert, solange man nicht gekillt wird ;)


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25.06.2023 um 13:12
Zitat von PalioPalio schrieb:Das ist nur wünschenswert, solange man nicht gekillt wird ;)
und leider sehr unrealistisch. Die ERfahrung besagt eben genau das Gegenteil, das sich überwiegend nicht an Anweisungen gehalten wird. Das ist wirklich Wunschdenken, das jemand genau alles so macht, wie ein anderer das gerne hätte.


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25.06.2023 um 13:15
Zitat von emzemz schrieb:Es konnte dort zwar geholt werden, doch die Pflegekräfte benutzten den im Büro des Pflegedienstes befindlichen Schlüssel.
Da gebe ich Dir Recht. Aber der Schlüssel hatte jedenfalls der Hausverwalter. Wie ich aber schon schrieb, solche Vereinbarung muss nicht bis zum Ende durchdacht sein. Aber an den Zentralschlüssel kam man nicht nur über G ran.

Und bei der obigen Sitaution ist es nichtmal klar, ob G überhaupt aufgeschlossen hat, der Rettungssanitäter konnte G nicht mehr identifizieren. Den Hausverwalter hatte das Gericht nur ausgeschlossen, weil er angeblich nicht die weiße Tür habe öffnen können. Aber es ist durchaus möglich, dass sie - wie öfter geschehen - nur angelehnt war.

Wenn ich mich in Fra K hineinversetze, dann kann ich es verstehen, wenn sie es meist verhindern will, dass die Türen aufgebrochen werden. Natürlich, wenn wirklich Not am Mann ist, dann passiert es. Aber es wird vorher entsprechend auch rumgefragt, wer hier aufschließen kann.


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 13:16
Trotz der klaren Meinung, die ich dazu habe, finde ich @Lentos Überlegung nochmal diskussionswürdig:

Ist der Umstand, dass der Staatsanwalt auf dieses Indiz scheinbar keinen größeren Wert legt, ein Hinweis darauf, dass alle Beteiligten insgeheim an einem Freispruch arbeiten? Ernstgemeinte Frage, insbesondere @Andante.


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25.06.2023 um 13:16
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:das stimmt so eben nicht. Der Schlüssel steckte morgens ab und an.

Das Gericht ging ja auch von den normalen Tagen aus, das war aber eben kein gewöhnlicher Tag gewesen. Hätte das Gericht meiner Meinung nach eben berücksichtigen müssen.
Der Schlüssel steckte außen an der Tür, wenn G. mit Frau K. am Frühstücken war. So sagen die Pflegekräfte.
Aber sie sagen nichts davon, dass sie dann allein in der Wohnung war.


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25.06.2023 um 13:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Krankenhausbesuch war vermutlich gar nicht geplant, er kam ja gerade erst aus eben diesem Krankenhaus
Es dürfte aber unstreitig sein, dass die Mutter des MG schwer erkrankt in der Klinik lag, so dass er sich "ausnahmsweise" auch mal um sie kümmern wollte und dies auch schon mittags gewusst hatte.
Unabhängig davon, dass er Frau K bereits am gleichen Tag aus dieser Klinik abgeholt hatte. Soweit ist der Weg ja nun auch nicht, als dass man ihn nicht mehrfach täglich fahren könnte (hin und zurück höchstens 35 Minuten)

Und seine Mutter zu einem Zeitpunkt zu besuchen, in dem bereits Frau K ein paar Zimmer weiter mit gepackten Koffern auf ihn wartete, wäre zumindest für mich ein komischer Gedanke. Auch kennen wir ja die Besuchszeiten der Klinik nicht.


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25.06.2023 um 13:19
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Diesen benötigte er um die Türe am nächsten Tag zu öffnen. Hätte er seinen Schlüssel stecken lassen, wäre er nicht in die Wohnung gekommen. Daher machte es Sinn, dass er dafür den Schlüssel von Herrn K. nahm.
Nein, morgens, wenn er mit ihr frühstückte, ließ er manchmal seinen eigenen Wohnungsschlüssel außen stecken. Diesen nahm er natürlich wieder mit, wenn er ging, um seine weitere Arbeit zu erledigen. Dann war die Wohnungstür zu, den restlichen Tag war dann kein Schlüssel außen, die Wohnungstür war nicht angelehnt bis auf manchmal unmittelbar bevor Frau K den Pflegedienst erwartete.

Am Todestag abends steckte aber dann, was sonst nie vorgekommen war, ein Wohnungsschlüssel von außen, und zwar der Schlüssel des verstorbenen Herrn K. Zwei Besonderheiten gab es also am Todestag: Schlüssel außen, nicht der Schlüssel von MG wie sonst morgens manchmal, sondern diesmal der von Herrn K.
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:Ich könnte es mir auch durchaus so vorstellen, dass er den Schlüssel sogar ohne Absprache mit Frau K. in diesem Fall stecken ließ
Yo, noch so eine Besonderheit, dass er ohne Absprache mit Frau K den Schlüssel ihre Seeligen nahm und ihn außen einsteckte. Und wenn dann die Pflegekraft, von denen Frau K nicht wusste, ob und wann sie an dem Abend kommen überhaupt kommen würde, weil MG sie darüber nicht mehr informiert hatte, plötzlich in der Wohnung stand und Frau K dann hätte feststellen müssen, dass die ganze Zeit, während sie schlief, Geldkassette offen, der Schlüssel ihre Mannes außen gesteckt hatte, wäre sie MG sicher sehr verbunden gewesen. Genau so wird es gewesen sein….


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 13:19
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Und seine Mutter zu einem Zeitpunkt zu besuchen, in dem bereits Frau K ein paar Zimmer weiter mit gepackten Koffern auf ihn wartete
Er musste noch warten, weil die Visite noch anstand. Zeitlich hätte es gepasst.


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25.06.2023 um 13:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Er musste noch warten, weil die Visite noch anstand. Zeitlich hätte es gepasst.
vielleicht wollte er sie aber auch mit der ganzen Familie besuchen, so dass die Oma auch das Enkelkind sieht.


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25.06.2023 um 13:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, morgens, wenn er mit ihr frühstückte, ließ er manchmal seinen eigenen Wohnungsschlüssel außen stecken. Diesen nahm er natürlich wieder mit, wenn er ging, um seine weitere Arbeit zu erledigen. Dann war die Wohnungstür zu, den restlichen Tag war dann kein Schlüssel außen, die Wohnungstür war nicht angelehnt bis auf manchmal unmittelbar bevor Frau K den Pflegedienst erwartete.
somit steckte schon mal en Schlüssel außerhalb der Türe. Das könnte für ihn ja eine solche stillschweigende Vereinbarung gewesen sein.

Ansonsten gibt es immer Lebenssituationen wo man von seiner Routine abweichen muss. Natürlich ist es verdächtig, wenn dies ausgerechnet passiert, wenn jemand tot aufgefunden wird. Fände ich auch verdächtig, wenn es sich um einen Tag wie jeden anderen gehandelt hätte, was hier aber eben nicht so gewesen ist.


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Palio ehemaliges Mitglied

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25.06.2023 um 13:29
Zitat von Miami-weißMiami-weiß schrieb:vielleicht wollte er sie aber auch mit der ganzen Familie besuchen, so dass die Oma auch das Enkelkind sieht.
Dazu müsste man wissen, wann er zuletzt mit Familie dort war, welche Aussage die Mutter gemacht hat usw. Ich wollte auch nur die Täterperspektive betonen, nach der ein Steckenlassen des Schlüssels sehr viel besser zum spontanen Nachtatverhalten passt, ebenso wie die Nullsekundenanrufe zu einer Tat passen, aber nicht zu dem, was MG als Grund angab.


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25.06.2023 um 13:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, morgens, wenn er mit ihr frühstückte, ließ er manchmal seinen eigenen Wohnungsschlüssel außen stecken.
Genau. Dieser Punkt ist ja unstreitig und spricht eindeutig dafür, dass MG "sein Anwesen" offenbar als sicher empfunden hat und die Vorstellung von Eindringlingen als extrem unwahrscheinlich empfunden hat.

Schließlich macht es auf den ersten Blick überhaupt keinen Sinn, seinen Schlüsselbund mit sämtlichen relevanten Schlüsseln für die gesamte Anlage sichtbar steckenzulassen, während man frühstückt.

Auch in diesem Zeitraum hätte sich ja der "kriminelle" unbekannte Handwerker des Schlüssels bemächtigen oder gar mit dem Vorschlaghammer bewaffnet vor dem Frühstückstisch auftauchen können, ohne dass MG sich ernsthaft zur Wehr setzen konnte.


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25.06.2023 um 13:38
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Genau. Dieser Punkt ist ja unstreitig und spricht eindeutig dafür, dass MG "sein Anwesen" offenbar als sicher empfunden hat und die Vorstellung von Eindringlingen als extrem unwahrscheinlich empfunden hat.
Es geht ja nicht darum, was er selbst als sicher empfand. Es geht um das Sicherheitsgefühl der Frau K. Und dieses Gefühl war vorhanden, wenn sie nicht allein in der Wohnung war, sondern MG eben anwesend war. Aber sobald sie allein war, wollte sie halt aus den von ihr angeführten Gründen eine geschlossene Wohnungstür, auch eine geschlossene braune Holztür, das haben die Zeuginnen vom Pflegedienst übereinstimmend ausgesagt.


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25.06.2023 um 13:39
Zitat von PalioPalio schrieb:Dazu müsste man wissen, wann er zuletzt mit Familie dort war, welche Aussage die Mutter gemacht hat usw. Ich wollte auch nur die Täterperspektive betonen, nach der ein Steckenlassen des Schlüssels sehr viel besser zum spontanen Nachtatverhalten passt, ebenso wie die Nullsekundenanrufe zu einer Tat passen, aber nicht zu dem, was MG als Grund angab.
ja, ich gebe dir Recht, dass es auch Indizien gibt die man nicht logisch erklären kann. Wobei ich den Erklärungen des Gerichts auch nicht immer folgen kann. Ich kann diese für mich nicht als besonders lebensnah einordnen.

Aber, Menschen tun manchmal seltsame Dinge, die man später schwer erklären kann. ich weiß nicht, inwieweit Herr G. mit Stress umgehen kann. Der Tag wich ja von seinen üblichen Tagen ab, er hatte, sofern man ihm jetzt glauben schenkt, einen relativ gefüllten Tag, er musste noch an einige Dinge erledigen, manchmal reicht das schon aus und jemand handelt für andere etwas unüberlegt.


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25.06.2023 um 13:51
Zitat von PalioPalio schrieb:Trotz der klaren Meinung, die ich dazu habe, finde ich @Lentos Überlegung nochmal diskussionswürdig:

Ist der Umstand, dass der Staatsanwalt auf dieses Indiz scheinbar keinen größeren Wert legt, ein Hinweis darauf, dass alle Beteiligten insgeheim an einem Freispruch arbeiten? Ernstgemeinte Frage, insbesondere @Andante.
Nun ja, es gibt ja auch noch das Protokoll des Rettungsdienstes zu dem Vorfall aus Juli 2007. In 2 Minuten kann MG, wo er gewesen sein will, kaum aus Bad Tölz zum Türenaufsperren herankommen sein…

Da wir aber praktisch nichts über die meisten wirklich interessanten Teile der Hauptverhandlung wissen und medial immer nur das Verhalten derVerteidigung thematisiert wird ist, nicht aber das Verhalten und die Fragen der StA und die des Gerichts, ist, denke ich, eine Aussage über den Ausgang des Prozesses schwer möglich. Vielleicht erfahren wir mal was durch die Plädoyers, aber dann wird es in den Medien wohl wieder hauptsächlich um das Plädoyer der Verteidigung gehen.

Vorstellen könnte ich mir, dass das Gericht freispricht mit der Begründung, dass letztlich die Endlage der Frau K in der Wanne möglicherweise verändert worden ist (also ungeklärte Endlage) und damit die damaligen Gutachten von Prof K und Dr A „hinfällig“ sind.


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25.06.2023 um 14:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vorstellen könnte ich mir, dass das Gericht freispricht mit der Begründung, dass letztlich die Endlage der Frau K in der Wanne möglicherweise verändert worden ist (also ungeklärte Endlage) und damit die damaligen Gutachten von Prof K und Dr A „hinfällig“ sind.
Konsequent wäre es zumindest, wobei ich mir aus gerade diesem Punkt, dem erst jetzt die gebotene Aufmerksamkeit zukommt, auch vorstellen kann, dass der Staatsanwalt Freispruch beantragen wird.

Natürlich muss man auch bei dieser Begründung eines Freispruchs noch prüfen, ob keine anderweitigen, alles überragenden Indizien zu Lasten des Angeklagten bestehen. Aber dann gelangt man schnell zu den nicht vorhandenen DNA-Spuren und der alles andere als eindeutigen Motivlage.

Falls das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Position des Leichnams von Frau K verändert wurde, ist die Sache zugunsten von MG durch.


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